Oberlandesgericht Karlsruhe • Hoffstraße 10 • 76133 Karlsruhe Frau
Moser
Binzen
Aktenzeichen .......
15. Dezember 2010 Ihre Schreiben vom 30. Oktober 2010 und 01. November
2010
Sehr geehrte Frau Moser,
ich hatte inzwischen Zeit, die Akte des Amtsgerichts Lörrach (.......) einzusehen. Daraus ergibt sich, dass das Landgericht Freiburg Ihre sofortige Beschwerde gegen den
Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 07.10.2009 mit
Beschluss vom 07.12.2010 verbeschieden hat.
Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Begehren damit erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
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Vizepräsident des Oberlandesgerichts |