| Moser,
        xStraße,
        Ort x  Tel.: 
         x-Rechtsschutz-COBURG-Rechtschutzversicherung AGWilli-Hussong-Str. 2
 96443 Coburg
 14.12.2010
         Versicherungsnummer..........
        Ihr Schreiben vom 7.10.2010
         Sehr geehrte Damen und Herren, 
 wie Sie einem Schreiben entnommen haben, gibt es seit Sommer 2009 verschiedene Rechtsprobleme mit meinen Nachbarn
        x...., wobei die Ursachen etwa 2005  angefangen haben.
 Die für mich schlimmste Belastung ist die Anzeige von 
		Nachbarin-X 
        vom Juli 2009 mit falschen Angaben. Der Polizeibericht wurde von dem zuständigen Polizisten an die Gemeinde
        Ort x und ohne Dezernatangabe an das Landratsamt Lörrach geschickt. Er war so drastisch abgefasst, dass eine Mitarbeiterin des Landratsamts, die nicht zur Betreuungsbehörde gehört, an das Amtsgericht geschrieben hat. Daraufhin wurde ein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen mich eröffnet. In dem zugehörigen amtsgerichtlichen Schreiben waren nicht der wirkliche Grund zu erkennen. Einige Tage später erfuhr ich erst über die Akteneinsicht beim Gericht, dass ein Polizeibericht über mich existiert. Ein auf die Schnelle bevollmächtigter Rechtsanwalt war im nachhinein die falsche Wahl. Ein weiterer Anwalt, den ich im Rahmen eines Hundezwischenfalls, den nur mein Nachbar
        Nachbarn x..... gesehen hat, zur Ortsbesichtigung bei mir zuhause war, erklärte sich sinngemäß für befangen, weil er in meinen Unterlagen zum Baurecht Informationen über bestimmte Verhaltensweisen der Bürgermeisters meiner Heimatgemeinde erfuhr. Obwohl ich sofort beim Amtsgericht auf die Falschaussagen von 
		Nachbarin-X 
        und auf den irreführenden Polizeibericht  schriftlich hinwies, hat der Richter nichts unternommen. Daher habe ich im Oktober einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, die auf allen Instanzen abgelehnt wurde. Auch im Rahmen meiner Beschwerde beim Landgericht Freiburg wurde diese Bitte nicht erfüllt. 
		Dabei bezog ich mich auch auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.Ich habe letzte Woche einen fünfseitigen Bescheid bekommen, den ich nicht völlig verstehe.
 Bis heute sind mein Vorschlag, die nochmalige Befragung von 
		Nachbarin-X 
        selbst oder Zeugen- bzw. Nachbarschaftsbefragung vom Amtsgericht, Landgericht, der Polizei und der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden.  Von der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz habe ich die Bestätigung, dass der von
        Nachbarin-XX  verursachte Polizeibericht die einzige Eintragung bei der Polizei über mich ist. Die  Aussagen sind nur von ihr. Die Polizei war nicht vor Ort. Aus einem späteren Brief des Ehemanns von 
		Nachbarin-X  kann man schließen, dass meine Nachbarn den mich belastenden Polizisten mehr oder weniger näher kennen. Dies wollte ich ebenfalls vom Amts- bzw. Landgericht feststellen lassen, was mir auch verweigert wurde. Daher habe ich an das Amtsgericht Lörrach einen Antrag auf Unterlassung der im Polizeibericht gemachten Falschaussagen gemacht. Für das weitere Verfahren würde ich gerne anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als ich mit meiner Strafanzeige keinen Erfolg hatte, schaltete ich einen weiteren Anwalt ein.Er fand heraus, dass das Gewerbe meines Nachbarn hier im allgemeinen Wohngebiet eigentlich gar nicht zulässig ist. Darauf habe ich vorher im Juli 2009 auch erfolglos hingewiesen. Nach mehrmaligen Nachhaken des Anwalts bei der Gemeinde
        Ort x und beim Landratsamt Lörrach wurde am 14.9.2010 Angrenzer-Benachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren  verteilt.
 Am 24.09.2010 gabe ich meine schriftlichen Einwendungen ab. Auf die wurde bis heute nicht reagiert, d.h. mein Nachbar betreibt sein Gewerbe immer noch.Es ist noch mehr mit den Baubehörden passiert, wie man aus der beiliegenden Briefkopie erkennen kann. Gegenüber von mir ist ein Neubau meiner Nachbarn seit 2009 entstanden, der offiziell ein Wohngebäude mit Büro für einen Freiberufler sein soll. Tatsächlich wird das gesamte Gebäude geschäftlich genutzt. Meine Vermutung: Der Neubau ist für ein künftiges Fußbodenbelagsgeschäft geplant.  Möglicherweise wird dieser Neubau für einige Jahre an die Steuerberatungsgesellschaft vermietet, um anschließend für den eigentlich Zweck genutzt zu werden. Für diese Vermutung habe ich weitere Gründe bzw. Belege.
 Aus meinem Fall ist auch zu vermuten, dass der Bürgermeister und das Landratsamt Bau meine Nachbarn mehr oder weniger unterstützen. Mein jetziger Anwalt ist sehr gemäßigt und höflich. Damit war ich bisher einverstanden. Jetzt habe vor, eine energischere Anwaltspraxis zu beauftragen.Dafür würde ich gerne Ihren Rechtschutz in Anspruch nehmen.
 Durch die Erlebnisse seit Juli 2009 habe ich Tinnitus und zeitweise ziemlich Herzbeschwerden bekommen. Da meine Nachbarfamilie x..... zwei neben mir liegende Grundstücke und die beiden gegenüberliegenden Grundstücke besitzt, fühle ich mich besonders belastet.
 Bei einem bisher so großartigen Erfolg gegen mich, rechne ich mir weiteren „Angriffen".
 Ein Beispiel zur Vergangenheit ist aus einem nicht beantworteten Schreiben an die Polizei zu entnehmen. Mit freundlichem GrußMoser
 
 Anlagen:
 2 Briefe aus einem inzwischen immer dicker werdenden Aktenordner
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