Ihr Schreiben vom 08. Oktober 2010
Sehr geehrter Herr Dr. S.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Als ich die Strafanzeige mit Anlagen verfasste, war ich vermutlich der falschen
Meinung, dass ich zu einigen Punkten noch ausdrücklich Stellung nehmen müsste und dass ich mit meinen Briefanlagen der Staatsanwältin zusätzliche Arbeit erspare.
Aufgrund der schwerwiegenden rechtlichen Folgen (gerichtliches Betreuungsverfahren) gegen mich, fand ich die Strafanzeige gerechtfertigt.
Die Aussagen von Nachbarin-X sind bis zum heutigen Tag nicht durch
Zeugen belegt. Die Polizei war nicht vor Ort. Sie wurde auch noch von keinem Richter vernommen.
Nachbarin-X hat beruflich mit Menschen zu tun, die mehr oder weniger beeinträchtigt sind. Wenn Sie mich als psychisch Kranke mit falschen Angaben der Polizei meldet, muss dies auch im Interesse der ihr anvertrauten Menschen genau überprüft werden.
Ich habe einen Brief von Herrn x (Ehemann von
Nachbarin-X), aus dem man schließen könnte, dass er den Polizisten, der den Bericht über mich verfasst hat, mehr oder weniger kennt.
Daher der Verdacht, dass ich nicht nur einmal in der Vergangenheit denunziert wurde. Die Aussagen meiner
Nachbarin-X hatten bis heute keine rechtlichen Folgen. Daher liegt es auf der Hand, mich auch künftig zu denunzieren.
......Textteile fehlen (wie mich Kinder bezeichnet haben)
Am 18.2.2010 erfuhr ich im Rahmen meiner Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach zwei überraschende neue Informationen:
1) Ich hatte einen Arzt von der Schweigepflicht entbunden......................
2) Die Staatsanwaltschaft hatte die gesamte Gerichtsakte angefordert und somit auch das ärztliche Gutachten. In der Ablehnung meiner Strafanzeige war dies nicht zu erkennen. Normalerweise wird die ärztliche Schweigepflicht in unserem Staat sehr ernst genommen.
...............................
Die hier vorliegenden rechtlichen Probleme hätten schon längst gelöst werden können, und zwar durch meine sofortige persönliche Kontaktaufnahme und die ersten Briefe an verschiedene staatliche Institutionen.
Rechtsanwalt Nr. 3 habe ich die Akten als Kopie oder als „Homepage" angeboten.
Er war für die Homepage. Aufgrund seiner Befangenheit gegenüber dem
Bürgermeister hat er sie nicht bekommen. Ich werde sie jetzt ergänzen mit weiteren
Vorgangsbeschreibungen und Briefkopien. Es ist so viel zusammen gekommen, was nicht nötig gewesen wäre. Gerne tue ich es nicht.
Gestern habe ich eine Email von meinem Nachbar bekommen. Daraus schließe ich, dass er von meinem Schreiben an verschiedene Institutionen erfahren hat.
Von wem ? Polizei, Bürgermeister, Landratsamt ……..
Mit freundlichen Grüßen
Moser
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