Justizministerium Baden-Württemberg • Postfach 103461 • 70029 Stuttgart
Frau
Moser
Binzen
Datum 08. Oktober 2010
Name Herr Dr. S
Ihr Schreiben vom 04. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihr vorbezeichnetes Schreiben ist am 05. Oktober 2010 hier eingegangen.
Wir verstehen Ihr Schreiben als weitere
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe im Verfahren 3 Zs 2......, mit dem Ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
85 Js ......... durch die Zweigstelle Lörrach der Staatsanwaltschaft Freiburg keine Folge gegeben wurde.
Wir haben Ihr Schreiben dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zugeleitet,
der zunächst darüber zu befinden hat, ob er Ihrer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde
abhilft. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Justizministerium Baden-Württemberg nach Prüfung des Vorgangs anhand der Akten über
Ihre Beschwerde entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stohrer
Staatsanwalt |