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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Beschwerde ans Landgericht kommt zurück ans Amtsgericht 6.10.10

Landgericht Freiburg • Salzstr. 17 79098 Freiburg

Herrn
Moser
xStraße
Binzen  

06. Oktober 2010

Aktenzeichen  4 T ...........

Verfügung in Sachen Betreuungsverfahren gegen Moser, ....
Berichterstatterin: Richterin am Landgericht x.......

Die Betroffene Moser hat ein Schreiben vom 04.10.2010 hierher eingereicht, in welchem sie sich u.a. gegen Maßnahmen des Amtsgerichts Lörrach - ....... - wendet.
Nach § 64 Abs. 1 FamFG kann eine Beschwerde im Rahmen eines Betreuungsverfahrens nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Beschluss angefochten wird. Die Kammer reicht deshalb das eingegangene Schreiben zur Bearbeitung an das zuständige Amtsgericht Lörrach weiter.

Allgemeines Schreiben (070730).
Der Vorsitzende:
x, Vors. lichter am Landgericht
Beglaubigt
xxe, als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Anmerkung am 31.12.2011: Für das Verfahren gilt immer noch das alte FGG und nicht das FamFG. Siehe ......

Geändert am:   10.01.2019

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