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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Weinende Justitia
Impressum    

Moser,   Eigentümerin Nr. 74.. xStraße,   Binzen   

Gemeindeverwaltung Binzen
Binzen  
Landratsamt Lörrach
Dezernat IV/Baurecht
79537 Lörrach
Einwendungen gegen den Antrag zur Baugenehmigung im Zusammenhang mit
der Angrenzer-Benachrichtigung, persönlich erhalten am 14.9.2010

24.09.2010

1. Balkonanbau : Zustimmung (wird von mir vermutlich nicht benötigt)

2. Einwendungen gegen die Umnutzung von Kellerräumen als Lager- und Ausstellungsräume auf dem Grundstück Flst. Nr. 7... und 7... in Binzen  

Mit der Umnutzung soll die Genehmigung für ein Gewerbe (Groß- und Einzelhandel von Bodenbelägen) direkt vor Ort (x....... Bodenbeläge, x..... und Partner) und ein Versandhandel mit Hilfe des Internets (www......r.de, Der ..... xEhemann) nachträglich erreicht werden, und dies relativ unauffällig im Rahmen des Baues zweier Balkone.

Ablehnungsgrund Nr. 1:

Es erfolgte schon eine baurechtliche Überprüfung durch das Landratsamt nach einer Mitteilung vom 20.4.10 an meinen Anwalt. Die Fristverlängerung für die Einreichung der Unterlagen für die Nutzungsänderung xStr. ... ist abgelaufen.
Im Brief vom 14.5.10 an das Landratsamt Lörrach hat mein Rechtsanwalt Herr Anwalt 3 auf die rechtliche Problematik einer Zustimmung der Nutzungsänderung beim Neubau in der xStr. .... hingewiesen. Dort sollen sich künftig die Büroräume des Gewerbes von x...... und Partner befinden.

Ablehnungsgrund Nr. 2

Baurechtlich wird das Vorhaben beanstandet, da es nach der BauNVO i.V. m. dem Bebauungsplan „Renne" der Gemeinde Binzen , aktuell unzulässig ist.

Falls Sie Herrn x...... eine Ausnahmegenehmigung erteilen möchten, gelten folgende Einwendungen:

1. Aktuell wird das Grundstück ja schon entsprechend dem Bauantrag genutzt.

2. Aufgrund dessen ist praktisch feststellbar, dass die gewerbliche Nutzung zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen an PKWs, aber auch Klein- und Großlastkraftwagen geführt hat. Dadurch wird nicht nur kurzfristig der Anliegerverkehr gestört (an Samstagen und Mo - Fr.)

Ab dem 8.7.2009, d.h. kurz nach Baubeginn der Gebäudes, xStr. ..., habe ich darauf einschließlich der Folgen hingewiesen.
Damals wusste ich nicht, wie rechtlich bedenklich das Gewerbe von Herrn x.... ist. Dies erfuhr ich erst später, als ich Herrn Rechtsanwalt Anwalt 3 beauftragte, meine durch Familie x...... verursachte Probleme zu regeln.

Beispiel: Obwohl aus meinen Schreiben an die Gemeinde Binzen  und das Landratsamt ersichtlich war, dass ich womöglich nicht in einem Wohngebiet wohne, weil ein Gewerbe zugelassen ist, wurde nichts gegen das Gewerbe unternommen noch wurde ich richtig informiert.

Ein Ausschnitt aus mehreren Briefen:
„Da Herr x..... einen Parketthandel u.ä. betreibt ist mein Haus dann vermutlich nicht in einem reinen Wohngebiet.
Kann er die Größe seines Handels beliebig erweitern ohne dass ich irgendwelche Informations- oder Zustimmungsrechte habe?
Ich vermute, dass das neue Haus mit Grundstück auch weiterhin für den Parketthandel u.ä. verwendet wird."

3. Gefahr für Fußgänger

Es fehlt ein Bürgersteig. Künftig gibt es hier mehr Fußgänger, vor allem ältere Menschen des einige Häuser weiter gelegenen Seniorenwohnheimes „Sonne".

4. Viel zu wenig Stellplätze für das Mietshaus xStr. ...

Auch dieses Problem habe ich in meinen Briefen ab 8.7.2009 ausführlich beschrieben.
Mietshaus Haus Nr. ..: 3 Wohnungen, von denen zur Zeit 2 vermietet sind.
Die derzeitigen Mieter haben insgesamt 4 PKWs. Für sie vorhanden ist ein richtiger Stellplatz und ein möglicher Stellplatz vor dem Treppenaufgang (wird selten genutzt). Zwei PKWs können hintereinander an der Straße parken. Dann kommt der Kellereingang zur Firma x......, wo mögliche Mieterparkplätze sein könnten.
Danach parken i.d.R. x.....-Kunden, -lieferanten und sonstige Besucher. (ca 2 Parkmöglichkeiten).
Folglich muss mindestens ein Mieter an meiner Grundstücksgrenze, wo ich die Verkehrssicherungspflicht habe.
Vermutlich wird demnächst die freie Wohnung vermietet.
Die gewerblich genutzten Kellerräume könnten für mindestens einen Pkw der Mieter genutzt werden.

5. Viel zu wenig Stellplätze für das jetzt schon bestehende Gewerbe

Auch dieses Problem habe ich in meinen Briefen ab 8.7.2009 ausführlich beschrieben.
So kam es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen in meinem Eingangsbereich. Ich war darüber verärgert, habe dies aber nie bei der Polizei angezeigt.

Fast zeitgleich mit meinen baulichen Einwendungen hat mich die Ehefrau des Antragsstellers mit falschen Angaben angezeigt. Bis heute wurden zu darin enthaltenen wichtigen Aussagen keinen Zeugen befragt, weder von einem Gericht, noch der Staatsanwaltschaft noch der Polizei, obwohl ich dies wollte.

Für ein Bodenbelags-, Groß- und Einzelhandelsunternehmen ist einfach mehr Platz erforderlich. Die nächste räumliche Ausdehnung könnte mein Grundstück sein, das im Vergleich zu anderen Grundstücken in der Nähe nicht sehr dicht bebaut ist. Natürlich gibt es dazu kein Angebot, aber bestimmte Verhaltensweisen meiner Nachbarn x..... Junior und Senior könnten darauf hindeuten, dass ich hier wegziehen soll.

6. Vor einigen Jahren wurde einem Binzener Gewerbebetrieb in der Kirchstraße, eine bauliche Maßnahme verweigert, weil sonst das Be- und Entladen auf der Straße stattfindet.
Beim derzeitig betriebenen x.....-Gewerbe ist dies der Fall.

7. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass ggf. eine ausnahmsweise Nutzungsänderung schon dann, jedenfalls in Zukunft zu einer Gebietscharakteränderung führt, da ggf. unter Gleichheitsgesichtspunkte weitere ähnliche gewerbliche Nutzungsänderungen genehmigt werden müssen.
In der Praxis führt dies zu einer Senkung der Grundstückspreise.
Für ein Gewerbe ist i.d.R. ein Gewerbegebiet vorgesehen.


Geändert am:   10.01.2019

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