Herr x...., xStr., Binzen
stellt einen Antrag zur Baugenehmigung. Er beabsichtigt einen Balkonanbau an das bestehende Wohnhaus sowie die Umnutzung von Kellerräumen als Lager- und Ausstellungsräume auf dem Grundstück Flst. Nr. 7.. + 7.. in
Binzen
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Gemäß § 55 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) werden Sie hiervon als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks (Angrenzer) benachrichtigt. Antrag und Bauvorlagen (Lageplan, Bauzeichnungen usw.) können innerhalb zwei Wochen nach Zustellung dieser Benachrichtigung beim Bürgermeisteramt eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ausschließlich innerhalb der genannten Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vom Bauantrag durch Zustellung benachrichtigten Angrenzer werden mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Beteiligung nicht fristgemäß geltend gemacht worden sind.
Wenn Sie eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, ist eine Vollmacht erforderlich.
Hierzu können Sie die Rückseite dieses Schreibens verwenden. Sofern Sie innerhalb der genannten Frist nicht vorsprechen, unterstellen wir Ihr Einverständnis zu dem Bauvorhaben.
Die Pläne können eingesehen und Einwendungen vorgebracht werden im Rathaus, Am Rathausplatz 6,
Binzen
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Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Binzen
, den 13.09.2010 M/Ka
Bürgermeister M |