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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Impressum    

Angrenzer-Benachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren

Eingang: 14.9.2010

Gemeinde Binzen , Am Rathausplatz 6, Binzen   Telefon: 07621/660851, Telefax: 07621/xxx
Name und Anschrift  Zustellungsnachweis auf auf der Ausfertigung des Bürgermeisteramtes Zugestellt am: 
Moser
 Straße x , Binzen  
Flurstück-Nr.
7... 
Herr x...., xStr., Binzen   stellt einen Antrag zur Baugenehmigung. Er beabsichtigt einen Balkonanbau an das bestehende Wohnhaus sowie die Umnutzung von Kellerräumen als Lager- und Ausstellungsräume auf dem Grundstück Flst. Nr. 7.. + 7.. in Binzen .

Gemäß § 55 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) werden Sie hiervon als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks (Angrenzer) benachrichtigt. Antrag und Bauvorlagen (Lageplan, Bauzeichnungen usw.) können innerhalb zwei Wochen nach Zustellung dieser Benachrichtigung beim Bürgermeisteramt eingesehen werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ausschließlich innerhalb der genannten Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vom Bauantrag durch Zustellung benachrichtigten Angrenzer werden mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Beteiligung nicht fristgemäß geltend gemacht worden sind.

Wenn Sie eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, ist eine Vollmacht erforderlich.

Hierzu können Sie die Rückseite dieses Schreibens verwenden. Sofern Sie innerhalb der genannten Frist nicht vorsprechen, unterstellen wir Ihr Einverständnis zu dem Bauvorhaben.

Die Pläne können eingesehen und Einwendungen vorgebracht werden im Rathaus, Am Rathausplatz 6, Binzen  .

Sprechzeiten: 
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr

Binzen , den 13.09.2010 M/Ka
Bürgermeister M


Geändert am:   10.01.2019

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