Sehr geehrte Frau Moser,
der in der Akte enthaltene Polizeibericht wurde mit einem Vermerk gemäß § 22 LDSG versehen.
Im Hinblick auf das bereits abgeschlossene Verfahren werden hier keine weiteren Ermittlungen eingeleitet.
Etwaige Anträge auf Unterlassung von Äußerungen können nicht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geltend gemacht werden. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit einen solchen Antrag gesondert beim Amtsgericht Lörrach einzureichen. Den Antrag können Sie auch bei der Infothek des Amtsgerichts Lörrach aufnehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Trefzer
Richter
Beglaubigt
x, Justizangestellte
|