Sehr geehrte Frau Mitarbeiterin x
Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom 27.04.10.
Gemäß ihrem Schreiben vom 27.04.10 an Herrn x..... gewähren sie Fristverlängerung für die Einreichung der Unterlagen für die Nutzungsänderung.
Am 06.05.10 findet eine Gemeinderatssitzung der Gemeinde Binzen
statt in der zugunsten von Herrn
x..... einer Nutzungsänderung im Gebäude x Str. x einstimmig zugestimmt
wird. Anscheinend hat der Vorsitzende dabei gesagt , dass dies vom Landratsamt befürwortet wird , also dort schon ein Nutzungsänderungsverfahren „ läuft " ?!
Wie dem auch sei. lch weise auf § 13 Baunutzungsverordnung, wonach im allg. Wohngebiet Gebäude für Freiberufler usw. unzulässig
sind.
lst das Haus xstr x ein / noch ein Wohnhaus?
Mit dieser Problematik befasst sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 09.06.2004 unter Az 2 K 3893 / 03.
Mit freundlichem Gruß
Anwalt 3 |