Landratsamt Lörrach Dezernat/Fachbereich. Jugend &
Familie Soziale Dienste II
Rechtsanwalt 3
Adresse....
Betreuungsanregerin:
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Aktenzeichen: 5210.27
22.03.2010
Ihr Schreiben vorn: 09.03.2010
Moser, * ...........1952, whft. Binzen
, Str. x
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 3,
am 14.07.2009 ist die polizeiliche Mitteilung über „psychisch auffällige Person" bei uns
eingegangen.
Wir haben daraufhin mit Herrn Ke. Betreuungsbehörde im Hause, Rücksprache über diese Mitteilung gehalten. Herr
Ke. hat uns mitgeteilt, dass ihm Frau Moser nicht bekannt sei.
Er hat uns vorgeschlagen, eine Kopie der polizeilichen Mitteilung an das Vormundschaftsgericht Lörrach zu senden, mit der Fragestellung ob aus deren Sicht eine gesetzliche Betreuung notwendig erscheint.
Das Vormundschaftsgericht Lörrach hat sich daraufhin an
Herrn Ke. gewandt.
Für unsere Stelle besteht kein weiterer Klärungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
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