Rechtsanwalt 3, Adresse........
An das Landratsamt Lörrach
- Dezernat V / Fachbereich Jugend & Familie Soziale Dienste II;
79537 Lörrach
9.3.2010
Ihr Aktenzeichen 5210.27
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom 03.03.10.
Nach schriftlicher Stellungsnahme der Polizeidirektion Lörrach wurde der relevante
Vorgang an die (polizeirechtlich zuständige) Kreispolizeibehörde weitergeleitet.
Dies ist nach Organisationsplan des Landratsamtes Lörrach Dezernat II , Fachbereich
Ordnung und Verkehr. ,,Juristisch'' ist das der / die ,, Herr / Herrin des Verfahrens''.
Von dieser Stelle des Landratsamtes liegt mir keine Stellungsnahme vor. Wieso
Dezernat V unmittelbar eingeschaltet wurde ( oder ? ) und ihr Fachbereich nunmehr
die Betreuungsbehörde zur ,,Herrin des Verfahrens'' macht , ist mir schleierhaft.
Darauf werde ich gegebenenfalls zurückkommen.
Sollten sie sich nicht in der Lage sehen die Schreiben vom 02.02.10 sowie 25.02.10 zügig zu beantworten, rege ich eine Einschaltung ihrer Vorgesetzten , ggf.des Leiters der Staatsbehörde ( Landrat ) an.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 3 |