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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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28.2.2010 an Datenschutz

 Moser, xStraße, Binzen   

Der Landesbeauftragte für denDatenschutz Baden-Württemberg
z.Hd. Herrn Datenschützer x
70182 Stuttgart

Zum Aktenzeichen H 3110 / 189
Polizeibericht über mich im Auftrag einer Nachbarin

28.02.2010

Sehr geehrter Herr Datenschützer x, sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich schon kürzlich bei einem Telefongespräch erwähnt habe, plane ich tatsächlich eine Nachbarschaftsbefragung, weil meiner Meinung nach die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuwenig zu meinen Gunsten getan haben.

In zwei anderen heutigen Briefen informiere ich beide staatliche Institutionen vorab, so dass sie eventuell widersprechen können.

Überraschend war für mich die Akteneinsicht am 18.2.2010 beim Amtsgericht.
Daher lege ich die Briefkopie an die Staatsanwaltschaft bei.

Bei der Akteneinsicht habe ich festgestellt, dass meine Stellungnahme zum Polizeibericht vom 18.12.2009 nicht vorhanden war. Obwohl ich in meinem Brief vom 4.8.2009 darauf hingewiesen habe, dass der Polizeibericht falsche Aussagen enthält, hat das Amtsgericht nichts unternommen. Außerdem hat auch die Polizei nichts zu meinen Gunsten getan.

Sie haben mir im Schreiben vom 17.12.2009 mitgeteilt, dass das Ereignis spätestens am 8. Juli 2010 gelöscht wird. Das war nur am Anfang eine Beruhigung für mich.
Beim Amtsgericht werden die derzeitigen Akten bis 2020 aufbewahrt. Das ist für mich sehr beunruhigend.
Auch bei der Gemeinde Binzen  und beim Landratsamt liegt der Bericht bei diversen Stellen .

Neues Problem: Das ärztliche Gutachten. Vom Inhalt waren ich und mein Rechtsanwalt negativ überrascht. Also wird mein Fall leider weiter aufgebauscht. Obwohl ich meiner Hausärztin eine Vollmacht erteilt habe, hat sie ihn erst über mich nach der Akteneinsicht zum Lesen bekommen.

Mit freundlichem Gruß 
Moser


Geändert am:   28.01.2019

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