Betreff: Meine Re zu ihrer Mail
Von: Rechtsanwalt 3@mailadresse
An: <Moser@t-online.de>
Datum: 08. Feb 2010 08:47
<Moser@t-online.de> schrieb:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 3,
habe vor, einen Brief zu entwerfen, in dem ich meine
Nachbarin-X nochmals auf das Geschehene und die negativen Folgen für mich hinweise und sie eindringlich bitte, ihre unwahren Angaben zuzugeben. Ansonsten werde ich so lange kämpfen, bis z.B. auch die Aussage "Ich würde andauernd auffallen" entkräftet ist.
Entwurf bringe ich beim nächsten Termin mit.
MfG Moser
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Sehr geehrte Frau Moser.
Ihr habe ihre Mails gelesen.
Ihr eigenes Schreiben an
Nachbarin-X sollte erst nach dem 19.02.10
abgeschickt werden. Sozusagen als ,,letzte Warnung'' nach Fristablauf
gemäß der gesetzten Frist zur Schadensanerkennung. Denke allerdings auch, daß die Sache insgesamt ein ,,harter Brocken '' wird .
Für den nächsten Termin wäre mir wichtig, wenn man eine genaue Zielrichtung in den Angelegenheiten definieren / festlegen
würde, z.B. gegen
Frau Nachbarin-X Schadensersatz und/oder ,,Entschuldigung sowie ggf.
,,Stehen lassen der Sache '' oder auch Klage usw.. Entsprechendes gilt
auch gegenüber Kreispolizeibehörde sowie Gemeinde Binzen
.
Bis zum Termin gute Zeit.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt 3
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