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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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7.2.2010 an Amtsgericht

Moser, xStraße, Binzen   

 

Aktenzeichen: XVII 9635  – Ihr ungerechtfertiges Verfahren gegen mich
Antrag auf Akteneinsicht

7.2.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Es erfolgte keine Reaktion auf meine Beschwerde.

2. Weitere Beschwerde
Der Beschluss wurde mir erst 3 Wochen später zugestellt. In dieser Zeit hatte ich Herzbeschwerden, die in der letzten Zeit immer wieder kehren.
Kurz nach der Einleitung des Betreuungsverfahrens bekam ich Tinnitus. Leider habe ich dieses Leiden immer noch. Dazu sind noch Herzbeschwerden gekommen. Für mich ist die ungerechtfertige Einleitung des Betreuungsverfahren fahrlässige Körperverletzung.

3. Akteneinsicht
Kann ich persönlich die Akten einsehen oder muss ich dazu einen Rechtsanwalt beauftragen? Aus den Ergebnissen der Akteneinsicht ergeben sich weitere Maßnahmen durch mich oder meinen Anwalt.

4. Antrag:
Das gesamte Betreuungsverfahren gegen mich wird als nichtig erklärt, 
weil die dazu notwendigen Voraussetzungen gefehlt haben.

5. Antrag:
Die Staatskasse übernimmt mindestens die Rechtsanwaltskosten für das Betreuungsverfahren.
Da der erste Anwalt sich nicht um die falschen Inhalte des Polizeiberichts gekümmert hat und um mögliche andere rechtliche Zusammenhänge, hatte ich einen zweiten Rechtsanwalt hinzugezogen und bezahlt.
Weil dieser in meinen Unterlagen eine Person entdeckte, gegen die er nicht vorgehen würde, habe ich zuerst alleine versucht, Gerechtigkeit zu erreichen. Dies ist mir noch nicht gelungen. Daher habe ich zur Zeit einen dritten Rechtsanwalt .

6. Noch kein Bericht in der Presse, kann aber noch kommen.

7. Noch keine Beschwerde beim Justizministerium, kann aber noch kommen.


Geändert am:   28.01.2019

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