Moser, xStraße, Binzen
Aktenzeichen:
XVII 9635 – Ihr ungerechtfertiges Verfahren gegen mich
Antrag auf Akteneinsicht
7.2.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Es erfolgte keine Reaktion auf meine Beschwerde.
2. Weitere Beschwerde
Der Beschluss wurde mir erst 3 Wochen später zugestellt. In dieser Zeit hatte ich
Herzbeschwerden, die in der letzten Zeit immer wieder kehren.
Kurz nach der Einleitung des Betreuungsverfahrens bekam ich Tinnitus. Leider habe ich
dieses Leiden immer noch. Dazu sind noch Herzbeschwerden gekommen. Für mich ist
die ungerechtfertige Einleitung des Betreuungsverfahren fahrlässige Körperverletzung.
3. Akteneinsicht
Kann ich persönlich die Akten einsehen oder muss ich dazu einen Rechtsanwalt beauftragen?
Aus den Ergebnissen der Akteneinsicht ergeben sich weitere Maßnahmen durch mich
oder meinen Anwalt.
4. Antrag:
Das gesamte Betreuungsverfahren gegen mich wird als nichtig erklärt,
weil die dazu notwendigen Voraussetzungen gefehlt haben.
5. Antrag:
Die Staatskasse übernimmt mindestens die Rechtsanwaltskosten für das Betreuungsverfahren.
Da der erste Anwalt sich nicht um die falschen Inhalte des Polizeiberichts gekümmert
hat und um mögliche andere rechtliche Zusammenhänge, hatte ich einen zweiten
Rechtsanwalt hinzugezogen und bezahlt.
Weil dieser in meinen Unterlagen eine Person entdeckte, gegen die er nicht vorgehen
würde, habe ich zuerst alleine versucht, Gerechtigkeit zu erreichen. Dies ist mir noch
nicht gelungen. Daher habe ich zur Zeit einen dritten Rechtsanwalt .
6. Noch kein Bericht in der Presse, kann aber noch kommen.
7. Noch keine Beschwerde beim Justizministerium, kann aber noch kommen.
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