x-Rechtsschutz...............
Rechtsanwalt 3
x-Straße
Weil am Rhein Bei Rückfragen bitte angeben:
09-0...................
Frau xyz.............l
Telefon 09561 9....
25.01.2010
Unser VN: Moser
Bebauung Ihr Az.: Grundstückssache Moser
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch für eine Erstberatung ist eine Deckungsprüfung nach § 4 ARB 94 erforderlich.
Hierzu benötigen wir ergänzende Angaben, wer wann in
welcher Form einen Rechtsverstoß begangen haben soll. Insoweit verweisen wir höflich auf unser
vorheriges Schreiben.
Auch ist zu prüfen, ob der Ausschluss nach §3 Abs. 3 d ARB
greift. wonach um Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten vom Rechtsschutz ausgenommen
sind.
Mit freundlichen Grüßen
x-Rechtsschutzversicherung AG J
xyzl (Sachbearbeiterin) |