Betreff: Für Herrn Datenschützer x
Von: <Moser@mailadresse>
An: <poststelle@lfd.bwl.de>
Datum: 07. Jan 2010 15:24
Aktenzeichen H ...........
Sehr geehrter Herr Datenschützer x,
meine Nachbarin-X hat gelogen mit der Bemerkung, dass es frühere ähnlich Vorfälle gab.
Erst in den letzten Wochen merke ich, wie bekannt ich in Binzen
bin.
Ich bin seit etwa 15 Jahren mit einer Bobtailhündin und einem Dalmatiner
unterwegs. Da ich sowohl zu Fuß als auch mit dem Auto
(............, in dem die Hunde in einem extra abgetrennten Bereich sehr gut sichtbar sind) in
Binzen
und der näheren Umgebung unterwegs bin. Beide Hunde sind vom Aussehen her relativ auffällig und von weitem sichtbar.
Weil der Dalmatiner kürzlich einen Bandscheibenvorfall hatte, gehe ich nur noch kurze Strecken in der Nähe meines Hauses mit ihm.
Inzwischen fragen mich mir bekannte und unbekannte Personen, wo mein Dalmatiner sei.
Vom Sehen her und weil ich in Binzen
aufgewachsen bin, kennen mich sehr viele Leute.
Wenn ich wirklich so wäre, wie meine Nachbarin-X behauptet, müsste dies schon längst aufgefallen sein. Meine Wohnstraße ist z.B. durch ein Mietshaus sehr gut überschaubar.
Ich halte mich für ruhig und höflich und bin der Meinung, dass das auch die meisten meiner Mitmenschen das so sehen.
Für mich ist die inzwischen ein halbes Jahr andauernde Belastung so groß, dass ich zeitweise am liebsten selbst eine Nachbarschaftsinformation und -befragung durchführen würde.
Ursprünglich wollte ich meine Strafanzeige persönlich abgeben. Daher wurde ich zwecks Terminabsprache mit der zuständigen Staatsanwältin Frau Dr.
Reil verbunden. Sie hielt einen persönlichen Termin nicht für nötig. Als ich einiges zum Fall schilderte, wollte sie sofort bei Herrn
W., Leiter vom Polizeirevier Weil am Rhein anrufen. Als ich es nicht wollte, meinte sie
sinngemäß, dass ich Ihr keine Vorschriften machen könne. Ich habe dann zur ihr gesagt: Dann bitte ich Sie, es zunächst nicht zu tun.
Mir ist schon klar, dass Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich zusammenarbeiten müssen. Warum meine ausführliche Strafanzeige abgelehnt und folglich immer noch nichts zu meinen Gunsten passiert ist, verstehe ich nicht.
Im Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder den Hinweis, den Fall an die Presse weiterzugegeben. Damit wird mein Problem vermutlich nicht gelöst.
Solange nichts passiert, haben meine Nachbarn-X die Möglichkeit, den Inhalt der Anzeige zu verbreiten, z.B. auch bei ihren Kunden und Lieferanten. Ich weiß nicht mehr, wie ich mich bei diesem Personenkreis verhalten soll, die vor allem auf der Straße sind.
Was inzwischen passiert ist, ist für mich Rufmord durch meine Nachbarn mit polizeilichem Beistand.
Und noch etwas:
Familie Nachbarn-X ist fast täglich sehr häufig auf der Straße aktiv, z.B. durch ihre Firma und jetzt durch den Neubau.
Ich bin nur wenige Mal am Tag kurz auf der Straße. Alle anderen Nachbarn sehe ich ab und zu.
Nachbarn-X-Mitglieder fast täglich.
Wer also wirklich dauernd auf der Straße auffällt, ist Familie
Nachbarn-X.
Dieses Schreiben bekommt auch mein neuer Rechtsanwalt als blinde Kopie.
Er vertritt mich jetzt gegenüber der Polizei und hat auch meine kürzlich erstellte Stellungnahme zusammen mit seinem Schreiben weitergeleitet.
Falls Sie meine Stellungnahme benötigen, würde ich sie Ihnen zuschicken.
Mit freundlichem Gruß
Moser
Straße x
D-Binzen
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