Rechtsanwalt 3, Adresse
An die
Gemeindeverwaltung
- Baurechtsabteilung-
Binzen
30.12.09
Sehr geehrte Damen und Herren.
Frau Moser, Adresse.... hat mich beauftragt wegen baurechtlichen Nutzungen
ihres Grundstückes und der Angrenzer. Vollmachtsurkunde in Kopie als Anlage.
Ich beziehe mich auf die beiden letzten E-mails meiner Mandantin an Herrn
Bürgermeister M
und die Antwort-E-mail des Letzteren an meine Mandantin.
Für meine Beratung wären vorab folgende Gesichtspunkte zu klären, wobei ich davon ausgehe, daß für den relevanten räumlichen Bereich ein verbindlicher Bauleitplan besteht:
1. Handelt es sich bei dem Bebauungsplan um einen solchen nach § 30 BauGB mit Festsetzungen nach/unter Bezug auf die Baunutzungsverordnung oder handelt es sich bei dem Bebauungsplan nur um einen solchen nach § 34 BauGB?
2. Ist im Bebauungsplan ein Baugebiet i.S. der Baunutzungsverordnung ausdrücklich
bestimmt, etwa ,allgemeines Wohngebiet' oder ,Mischgbiet' o.a.?
Ist das Maß der baulichen Nutzung durch Geschossflächenzahl, Baumassenzahl usw. bestimmt?
3. Ist beabsichtigt diesen Bebauungsplan mittelfristig (nächsten fünf Jahre) zu ändern ?
Für eine alsbaldige Mitteilung- gerne auch per e-mail-wäre ich ihnen verbunden.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt 3 |