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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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30.12.2009 Rechtsanwalt 3 an Gemeinde. Art des Wohngebiets ?

Rechtsanwalt 3, Adresse
 

An die 
Gemeindeverwaltung 
- Baurechtsabteilung- 
Binzen

30.12.09

Sehr geehrte Damen und Herren.

Frau Moser, Adresse.... hat mich beauftragt wegen baurechtlichen Nutzungen ihres Grundstückes und der Angrenzer. Vollmachtsurkunde in Kopie als Anlage.

Ich beziehe mich auf die beiden letzten E-mails meiner Mandantin an Herrn Bürgermeister M  und die Antwort-E-mail des Letzteren an meine Mandantin.

Für meine Beratung wären vorab folgende Gesichtspunkte zu klären, wobei ich davon ausgehe, daß für den relevanten räumlichen Bereich ein verbindlicher Bauleitplan besteht:

1. Handelt es sich bei dem Bebauungsplan um einen solchen nach § 30 BauGB mit Festsetzungen nach/unter Bezug auf die Baunutzungsverordnung oder handelt es sich bei dem Bebauungsplan nur um einen solchen nach § 34 BauGB?

2. Ist im Bebauungsplan ein Baugebiet i.S. der Baunutzungsverordnung ausdrücklich bestimmt, etwa ,allgemeines Wohngebiet' oder ,Mischgbiet' o.a.?
Ist das Maß der baulichen Nutzung durch Geschossflächenzahl, Baumassenzahl usw. bestimmt?

3. Ist beabsichtigt diesen Bebauungsplan mittelfristig (nächsten fünf Jahre) zu ändern ?

Für eine alsbaldige Mitteilung- gerne auch per e-mail-wäre ich ihnen verbunden.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt 3

Auszug aus einem Schreiben von mir vom 12.7.2009 an Gemeinde x und Landratsamt Baurecht:
"Kann er (Denunzianten-Nachbar) die Größe seines Handels beliebig erweitern ohne dass ich irgendwelche Informations- oder Zustimmungsrechte habe?
Ich vermute, dass das neue Haus mit Grundstück auch weiterhin für den Parketthandel u.ä. verwendet wird."  Schreiben....
1. Die Gemeinde und das Landratsamt haben nicht auf die Frage reagiert.
2. Später wird tatsächlich die teilweise Nutzung des Neubaus im Rahmen einer Gemeinderatssitzung (6.5.2010) beantragt. Ich war anwesend. In der Sitzung informierte der Bürgermeister die Gemeinderatsmitglieder, dass das Landratsamt empfohlen hat, diesem Antrag zuzustimmen.

Geändert am:   28.01.2019

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