Von: <Moser@mailadresse>
An: "Mitarbeiter x@rpf.bwl.de>
Datum: 30. Nov 2009 14:51
Betreff: Information über Frage bei www.service-bw.de
Sehr geehrter Herr Regpräs-Bau-Mitarbeiter,
für das Gewerbe gibt es viele Checklisten, was zu beachten ist.
Für den Nachhilfeunterricht nicht. Daher habe ich heute bei
www.service-bw.de folgende Frage gestellt:
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Betreff: Pflichten gegenüber den Behörden bei Erteilung von Nachhilfe
Vor allem in den Zeitungen werden per Inserate Nachhilfeangebote für
schulische Fächer veröffentlicht. Im Internet gibt es weitere Angebote.
Welche Pflichten sind dabei zu beachten
a) Nachhilfe in kleinerem Umfang
b) Nachhilfeinstitut
Welche Kriterien spielen eine Rolle? a) Werbung b) tatsächlich gegebene
Nachhilfezeit c) Einnahmen d) Gewinn beim Finanzamt usw?
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MfG
Moser
Straße x
D-Binzen
Tel.
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