Von Moser@mail
An: <abteilung2@rpf.bwl.de>
Datum: 08. Okt 2009 13:29
Betreff: Nutzungsänderung - geringfügig - Beispiele online?
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Bauanlegenheit ist bei mir moniert worden, dass ich keine Nutzungsänderung beantragt habe. Über dieses Thema habe ich schon eine ganze Weile im Internet recherchiert, aber zuwenig konkrete Beispiele bei den Informationsseiten der Behörden in Baden-Württemberg gefunden.
Beispiel: Ich habe seit 2005 Nachhilfe in Mathematik gegeben und dafür auf meiner Mathematikseiten neben anderen Themen geworben. So oft wurde die Seite nicht gefunden.
Zur Zeit ist meine Nachhilfe wegen eines fehlenden Stellplatzes und der fehlenden Nutzungsänderung (habe ich am Montag bei der Gemeinde abgegeben) geschlossen. über's Jahr gerechnet gab ich im Durchschnitt 1 bzw. maximal 2 Stunden pro Woche. Weil ich auch kostenlose Stunden gebe, habe ich nur die bezahlten festgehalten (nie Barzahlung, nur Überweisung).
Mein ehemaliges Kinder- bzw. Jugendzimmer habe ich mit Tischen, Regalen, einem Schrank und einer Couch versehen. Enthalten sind Bücher, Ordner, Büromaterial und meine alten Computer.
Gibt es Bußgeldbescheide bei fehlender Nutzungsänderungsanzeige?
Ich würde mich freuen, wenn auf einer Behördenseite wirklich die üblichen Änderungen bei Räumen in Privatwohnungen veröffentlicht werden, für die eine Nutzungsänderung erforderlich ist.
MfG
Moser
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