Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

3.10.2009 Beschwerde an Gemeinde und Landratsamt Baurecht

Moser, Adresse  

An Gemeindeverwaltung Gemeinde B    und 
Landratsamt BW-x, Fachabteilung Baurecht, 
7-x BW-x

03.10.2009

Stellplätze in der x-Straße
Zum Schreiben vom Landratsamt /Baurecht vom 12.8.2009
Aktenzeichen 692-09-03/632.6 Rt

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich die vom 12.8.2009 getroffenen Entscheidungen nicht richtig nachvollziehen kann, weil ich aus meiner Sicht benachteiligt werde, hatte ich gehofft, dass sich die Gemeinde Gemeinde B  von sich aus äußert. Dies ist nicht geschehen.
Weil es seit meiner E-Mail-Anfrage vom 4.8.2009 keinen Gesprächstermin dazu gibt, äußere ich mich hiermit schriftlich wie folgt:

Auf meiner ursprünglichen Homepageseite Anlage 1 ist ein Link zu den Busfahrplänen.
Kommen die Schüler/innen aus der Mittel- und Oberstufe per PkW zu mir ?
Beiliegend ein Versuch, das Verkehrsaufkommen zu meiner .....nachhilfe seit 2005 zu rekonstruieren. Anlage 2.

Während eines Telefongesprächs mit Herrn Mitarbeiter 1 (Landratsamt) habe ich erwähnt,dass ich vermutlich übers Jahr gerechnet 1 Stunde Nachhilfe in der Woche gebe.
Laut Anlage 2 habe ich ganz gut geschätzt. Übrigens nehme ich nie Barzahlung an.
Daher kann ich meine Nachhilfeeinnahmen per Bankauszüge belegen.
Wenn noch die umsonst gegebene Nachhilfe dazu kommt, wären es maximal 2
Stunden pro Woche.
Wenn also mein verursachtes erhöhtes Verkehrsaufkommen in der x-Straße zu einer zusätzlichen Stellplatzpflicht führt, dann müssen Sie meine Nachbarn-X mit einer entsprechenden Stellplatzpflicht belegen.

Meine Nachhilfe gebe ich seit etwa 2005. In dieser Zeit wurde vermutlich auch die
Firma x Bodenbeläge gegründet. Aus zeitlichen Gründen dürfte sich daher kein Stellplatzunterschied ergeben.
Auf meiner Homepage www......................de gibt es verschiedene Themen,
nicht nur die Nachhilfe. Daher wurde die Nachhilfeseite in der Vergangenheit nicht oft gefunden. Nur bei Zeitungsanzeigen gab es mehr Meldungen. In der letzten Zeit führen Suchmaschinenanfragen sowieso auf unwichtige Werbeseiten.


Auf der Homepage von Nachbarn-X  www.der-parkett-...... wird belegt, das es private und Handwerkerkunden gibt. Dann muss es auch Lieferanten geben. Über die Umsätze beim Finanzamt lässt sich auch die Betriebsgröße belegen. Die kenne ich natürlich nicht. Mit meinen Einnahmen sind sie nicht vergleichbar. Natürlich haben  Sie bestimmt die gleichen Schlüsse aus der Homepage der Nachbarn-X gezogen wie aus meiner Homepage.

Zur Nutzungsänderung:
Dazu habe ich im Internet recherchiert, aber nicht wirklich brauchbares für mich gefunden. Es gibt zuwenig konkrete Beispiele. Aufgrund des persönlichen Gesprächs und Telefonaten mit den Mitarbeitern beim Landratsamt bin ich mir nicht sicher, wie dringlich für meinen Fall eine Nutzungsänderung ist.
Mein extra Nachhilfezimmer ist auch mein zweites Arbeitszimmer, weil dort ein Großteil meiner EDV-Unterlagen und -Literatur untergebracht ist.
Ist Werbung zu Dienstleistungen und Produkten für die Nutzungsänderung wichtig?
Oder die tatsächliche Nutzung?

Habe dazu verschiedene Formulare im Internet gefunden und lege jetzt ein kurzes ausgefülltes bei. (Anlage 3). Bei anderen Formularen muss ein Architekt angegeben werden. Ich weiß nicht, ob der Architekt meines Hauses noch lebt oder ob ich einen für die Nutzungsänderung beauftragen muss.

Ich würde gerne wie in der Vergangenheit meine .....nachhilfe fortführen.
Ich erstelle sehr viele schriftliche ....unterlagen und habe oft neue Ideen
beim Umgang mit Schüler/innen und ihren .....problemen.

Mit freundlichem Gruß
Moser

Anlage (andere Struktur, gleiche Inhalte) oder als PDF

Kurzinhalt der Anlage (Die meisten haben kein Auto, weil sie unter 18 J. sind)
9 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2006
40 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2007
47 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2008
19 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2009 bis Juli

GM-Kommentar:  Das Gewerbe der Nachbarn-X bleibt nach wie vor unangetastet. Die ehemalige Homepage habe ich als Beweismittel gesichert. Auch mögliche Stellplatzvorschriften oder Nutzungsänderungen für die Nachbarn werden durch dieses Schreiben nicht veranlasst.

Bei der Anlage darf wieder gelacht werden.....
Es gibt dazu eine Stellplatzakte beim Landratsamt Bau !!!!!!!!!
Soviel ich weiß, gibt es keine für die Nachbarn mit dem hohen Stellplatzbedarf 
(Bitte wieder lachen.......)


Geändert am:   28.01.2019

Startseite:  Rechtsprobleme