Moser, Adresse
An Gemeindeverwaltung Gemeinde B
und
Landratsamt BW-x, Fachabteilung Baurecht,
7-x BW-x
03.10.2009
Stellplätze in der
x-Straße
Zum Schreiben vom Landratsamt /Baurecht vom 12.8.2009
Aktenzeichen 692-09-03/632.6 Rt
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich die vom 12.8.2009 getroffenen Entscheidungen nicht richtig nachvollziehen
kann, weil ich aus meiner Sicht benachteiligt werde, hatte ich gehofft, dass sich die
Gemeinde Gemeinde B
von sich aus äußert. Dies ist nicht geschehen.
Weil es seit meiner E-Mail-Anfrage vom 4.8.2009 keinen Gesprächstermin dazu gibt,
äußere ich mich hiermit schriftlich wie folgt:
Auf meiner ursprünglichen Homepageseite Anlage 1 ist ein Link zu den Busfahrplänen.
Kommen die Schüler/innen aus der Mittel- und Oberstufe per PkW zu mir ?
Beiliegend ein Versuch, das Verkehrsaufkommen zu meiner .....nachhilfe seit 2005 zu rekonstruieren. Anlage 2.
Während eines Telefongesprächs mit Herrn Mitarbeiter
1 (Landratsamt) habe ich erwähnt,dass ich vermutlich übers Jahr gerechnet 1 Stunde Nachhilfe in der Woche gebe.
Laut Anlage 2 habe ich ganz gut geschätzt. Übrigens nehme ich nie Barzahlung an.
Daher kann ich meine Nachhilfeeinnahmen per Bankauszüge belegen.
Wenn noch die umsonst gegebene Nachhilfe dazu kommt, wären es maximal 2
Stunden pro Woche.
Wenn also mein verursachtes erhöhtes Verkehrsaufkommen in der
x-Straße zu einer zusätzlichen Stellplatzpflicht führt, dann müssen Sie meine
Nachbarn-X mit einer entsprechenden Stellplatzpflicht belegen.
Meine Nachhilfe gebe ich seit etwa 2005. In dieser Zeit wurde vermutlich auch die
Firma x Bodenbeläge gegründet. Aus zeitlichen Gründen dürfte sich daher
kein Stellplatzunterschied ergeben.
Auf meiner Homepage www......................de gibt es verschiedene Themen,
nicht nur die Nachhilfe. Daher wurde die Nachhilfeseite in der Vergangenheit nicht oft
gefunden. Nur bei Zeitungsanzeigen gab es mehr Meldungen. In der letzten Zeit führen
Suchmaschinenanfragen sowieso auf unwichtige Werbeseiten.
Auf der Homepage von Nachbarn-X www.der-parkett-...... wird belegt, das es
private und Handwerkerkunden gibt. Dann muss es auch Lieferanten geben. Über
die Umsätze beim Finanzamt lässt sich auch die Betriebsgröße belegen. Die kenne
ich natürlich nicht. Mit meinen Einnahmen sind sie nicht vergleichbar. Natürlich haben
Sie bestimmt die gleichen Schlüsse aus der Homepage der Nachbarn-X gezogen wie aus
meiner Homepage.
Zur Nutzungsänderung:
Dazu habe ich im Internet recherchiert, aber nicht wirklich brauchbares für mich gefunden.
Es gibt zuwenig konkrete Beispiele. Aufgrund des persönlichen Gesprächs
und Telefonaten mit den Mitarbeitern beim Landratsamt bin ich mir nicht sicher, wie
dringlich für meinen Fall eine Nutzungsänderung ist.
Mein extra Nachhilfezimmer ist auch mein zweites Arbeitszimmer, weil dort ein Großteil
meiner EDV-Unterlagen und -Literatur untergebracht ist.
Ist Werbung zu Dienstleistungen und Produkten für die Nutzungsänderung wichtig?
Oder die tatsächliche Nutzung?
Habe dazu verschiedene Formulare im Internet gefunden und lege jetzt ein kurzes
ausgefülltes bei. (Anlage 3). Bei anderen Formularen muss ein Architekt angegeben
werden. Ich weiß nicht, ob der Architekt meines Hauses noch lebt oder ob ich einen
für die Nutzungsänderung beauftragen muss.
Ich würde gerne wie in der Vergangenheit meine .....nachhilfe fortführen.
Ich erstelle sehr viele schriftliche ....unterlagen und habe oft neue Ideen
beim Umgang mit Schüler/innen und ihren .....problemen.
Mit freundlichem Gruß
Moser
Anlage (andere
Struktur, gleiche Inhalte) oder als PDF
Kurzinhalt der Anlage (Die meisten haben kein Auto, weil sie unter 18 J.
sind)
9 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2006
40 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2007
47 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2008
19 bezahlte Nachhilfestunden im Jahr 2009 bis Juli |