Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

12.8.2009 Landratsamt Lörrach Baurecht an Moser


Landratsamt Lörrach 79537 Lörrach Fachbereich: Baurecht

Frau
Moser 
xStraße 
Gemeinde B  

Aktenzeichen: 692-09-03/632.6
12.08.2009 
Eingang: 14.8.09

 Anwesen xStraße in Gemeinde B  

Sehr geehrte Frau Moser,

wir kommen zurück auf das Gespräch in unserem Hause am 22.07.2009 und übersenden Ihnen anbei unsere Gesprächsnotiz.

Nachdem Sie Ihren Widerspruch gegen die Baugenehmigung x..... zurückgenommen haben und Ihr Anwesen nicht mehr zu Nachhilfeunterricht nutzen, haben sich die baurechtlich relevanten Punkte für uns erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiter 1

Anlage 1 Aktennotiz: 2009-8-12-LA-Eingang14-8-bm.jpg

Kommentar 13.1.2012:   Richtig, das Gewerbe nebenan wird erst später auf Nachfrage von Rechtsanwalt 3 überprüft.

AKTENNOTIZ

Dezernat/Fachbereich:   IV/Baurecht
Thema: Beschwerde von Frau Moser, Gemeinde B  
Aktenzeichen:  692-09-03 und 184-09-03
Datum:  22.07.09
Frau Moser ist Eigentümerin des Grundstücks Flurst. Nr. 7432, Gemarkung Gemeinde B . 
Sie hat sich wegen verschiedener Anliegen an die Baurechtsbehörde gewandt. 
Am 21.07.09 wurde die Angelegenheit mit Frau Moser, KBM Mitarbeiter und dem Unterzeichner im Landratsamt besprochen. Als Ergebnis ist folgendes festzuhalten:
1. Widerspruch gegen Baugenehmigung Nachbarn x....., Flurstück Nr. 7416 (ZQ 184.09-03)
Fr. Moser geht es vor allem um die Stellplatzsituation. KBM Mitarbeiter 2 legte dar, dass die notwendigen 8 Stellplätze nachgewiesen sind. Sie sind bis zur Fertigstellung des Gebäudes ebenfalls herzustellen. Wer die Plätze dann tatsächlich nutzt ist nicht mehr Sache der Baurechtsbehörde.
Ein Widerspruch kann nur Erfolg haben, wenn die Baugenehmigung rechtswidrig wäre und Dritte in ihren Rechten verletzt werde. Dies ist nicht der Fall. Fr. Moser wird den Widerspruch schriftlich zurücknehmen.
2.  Parken auf der Straße
 Ist Sache der Gemeinde
3. Baustellenlärm
Fr. Moser wurde auf die Regelungen zum Schutz gegen Baulärm hingewiesen. Zuständig bei evtl. Beschwerden ist das SG Gewerbe.
4. Grenzsituation zum Grundstück 7427
Baurechtliche Belange sind nicht berührt. Ggf. wäre das privatrechtlich zu klären.
5.  Nutzung des Anwesens Flurst. Nr. 7432 zu Nachhilfeunterricht
Aus der Homepage von Fr. Moser geht hervor, dass ein extra Nachhilfezimmer eingerichtet wurde. Damit handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Fr. Moser wird einen Antrag über das Bürgermeisteramt Gemeinde B  einreichen.
Mitarbeiter 1 (Unterschrift)

Kommentar 13.1.2012:   Zum Baustellenlärm: Ich habe mich niemals darüber beklagt. War wohl ein Ablenkungsmanöver von anderen angesprochenen Punkten.
Zum Gewerbe nebenan gehörte auch eine Homepage mit Groß- und Einzelhandel von Bodenbelägen einschließlich Internethandel. Hier gab es niemals eine ähnliche Anordnung wie bei Punkt 5. 
(Es darf gelacht werden......)

Geändert am:   28.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de