Moser-Adresse......
Gemeindeverwaltung Gemeinde B
Gemeinde B
19.07.2009
Teil 5: Eventuell weiteres Problem zwischen
Nachbarn-Moser-Grenze:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit etwa einem Jahr beschäftigt mich mein vorderer Grenzbereich zur Familie
x. Beim Renovieren meines Treppenhauses habe ich zwischen Decke und
Wand an der Außenseite (waagrechte) Risse entdeckt und diese dann etwas ausgebessert
und Wandfarbe eingedrückt, so dass momentan nichts zu sehen ist.
Einmal war ich auch im Gespräch mit Herrn Nachbarn x..... junior auf seiner Seite und habe
gesehen, dass meine Außenmauer teilweise zu ihm sich neigt.
Ich hatte den Eindruck, dass in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten abgegraben
wurde und habe dies vage angesprochen. Aber Herr x ist nicht darauf
eingegangen. Ich vermutete, dass in diesem Bereich eventuell eine neue Stützmauer
gebaut werden muss. Ich habe mich dann mit Telefonaten bei diversen Kreisbehörden
erkundigt, ab welchem Gefälle Stützmauern gebaut werden müssen. Nach meinen
Beschreibungen schien dies nicht der Fall zu sein. Trotzdem bin ich unsicher.
Hier der ungefähre geschichtliche Verlauf dazu:
(Ich habe in der Zeit von etwa 1971 bis 1993 nicht in Gemeinde B
gelebt und war nur zu Besuchen hier)
a) Fußweg beidseitig begrenzt mit Beton-Maschendraht-Zaunanlagen
Nach einer Karte von 1956 wurde die Beton-Maschendraht-Zaunanlage eingezeichnet. Der
Fußweg und die Beton-Maschendrahtzaunanlage vom Nachbar-x-Junior-Grundstück entstand
oder bestand.
In der Karte ist auch eine Wasserleitung längs der Grenze eingezeichnet,
die vom Grab-, jetzt andere Nachbarin-Z-Grundstück kommt.
Damals war die Beton-Maschendraht-Zaunanlage noch genehmigungspflicht. Den Plan
dazu habe ich noch.
Bild fehlt
b) Bebauung des Nachbargrundstücks 19 ??Da im gesamten Bereich ein Gefälle bestand wurde damals vermutlich das
xy-
Nachbarx-Gelände teilweise abgegraben.
c) Bebauung der Grundstücke hinter z-Nachbar-x..
Auf diesem Gebiet wurde der Fußweg entfernt z.B. durch Umzäunung
d) Vermutlich weiteres Abgraben auf dem y-Nachbar x-Grundstück
im vorderen Bereich zur xStr. bis dicht bzw. bis zu den ursprünglichen
Mauern meines Grundstücks. Der ehemalige Fußweg beginnt jetzt mit einem
Absatz weiter hinten. Nach Aussagen meiner verstorbenen Mutter hat Herr
x
senior dort Büsche gepflanzt, die er regelmäßig schneidet.
Durch dieses Ereignis habe ich den Verdacht, dass meine Betonmauern mein
Grundstück nicht genügend stützen. Ist die Wasserleitung eventuell
gefährdet?
Ich weiß aber nicht, ob das eine Änderungsmaßnahme ist, die zum öffentlichen Baurecht
gehört.
e) Im Laufe der Jahre gab es diverse Umgestaltungsarbeiten im Garten des
Nachbar-x-Grundstücks, die ich nicht so genau beobachtet hatte. In dieser Zeit wurde
auch der Drahtzaun entfernt.
Auf alle Fälle liegt das Nachbar-x-haus tiefer als mein Haus und das za.....-Haus.
Mit freundlichem Gruß
Moser
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