14.07.2009
Teil 3: Weitere Anmerkungen zum Bauvorhaben gegenüber von meinem Grundstück
- Beibehaltung des Widerspruchs
Sehr geehrte Damen und Herren,
inzwischen war ich bei der Gemeindeverwaltung und habe mitbekommen, dass der
Flächennutzungsplan nicht ohne Voranmeldung einsichtig ist, vielleicht auch gar
nicht. Außerdem habe ich mitbekommen, dass der Datenschutz auf dem Gebiet des
Baurechts eine große Rolle spielt.
Ich bleibe bei meinen Äußerungen. Das neue Bauvorhaben nimmt einen sehr großen
Teil des Grundstücks ein. Wenn im Gebäude keine Stellplätze geplant sind, gibt es meiner Meinung nach nicht mehr viel Raum für Stellplätze.
Effektiv werden ja schon alle vier Nachbar-x-Grundstücke und der
entsprechende Bereich der xStraße für die Firma von Herrn
Nachbar x und Partner genutzt. Aufgrund der Bautätigkeit ist wieder Stellplatzbedarf entstanden.
Da ich die beiden Nachbarn-Junior-Autos gestern auf dem Parkplatz des
xxxx Vereins und zum Teil auf der Wiese des Vereins (habe zwei Fotos
dazu) gesichtet habe, sehe ich mich in meinen Gründen bestätigt.
Wie es weiter geht, weiß ich nicht.
Ich möchte aber sicherstellen, dass ich oder eventuell nachfolgende Grundstückseigentümer/
innen nicht schlechter bei Bauvorhaben, Vermietungen und Firmengründungen
gestellt werden als die vier Nachbar x-Grundstücke, einschließlich
deren Nutzung der xStraße.
Mit freundlichem Gruß
Moser
Anlage 12c |