| Vorsorglicher Widerspruch gegen das Bauvorhaben der Familie
        x......... gegenüber
        von mir aufgrund mangelnder Parkplätze bzw. Stellplätze 12.07.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, am 8.7.2009 habe ich einen Brief per E-Mail geschickt und meine Bedenken geäußert.Möglicherweise hat dies keine rechtliche Wirkung. Daher ergänze ich diesen
      Brief durch dieses weitere Schreiben.
 Am 1.7.2009 war Baubeginn auf dem Grundstück gegenüber. Darüber bin ich nicht
      informiert worden und musste daher einen Nachhilfetermin einer Gymnasialschülerin
      auf Grund des Lärms absagen. Sie musste am darauffolgenden Tag eine Klassenarbeit
      schreiben. Bei der Terminvereinbarung wollte sie eventuell einen Tag früher kommen. Folglich habe ich mich über den überraschenden Baubeginn
      geärgert. Übrigens verlange ich von dieser Schülerin seit diesem Schuljahr kein
      Geld, weil sie noch nicht lange in Deutschland wohnt und zur Nachhilfe zum Teil
      auch mit dem Fahrrad von Weil am Rhein bis Gemeinde B
 fährt. Bei Baubeginn suchte ich nach einen roten Punkt. Der hängt aber erst seit wenigen
      Tagen aus. Ich glaubte zunächst, dass es weitere Stellplätze geben soll. Als aber
      dann eine Grube ausgebaggert wurde, suchte ich im Internet nach Informationen, ob
      man Tiefbauarbeiten ohne Baugenehmigung durchführen kann. Dann suchte ich
      noch vorhandene Gemeindeblätter und die Gemeinderatsbeschlüsse auf der Homepage
      www.Gemeinde B
		.de ab, fand aber nichts. Schließlich rief ich bei der Gemeinde an,
      und erfuhr, dass ein Haus mit einem Steuerberaterbüro gebaut werden soll.Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen.
 Mehr weiß ich nicht. Ich erfuhr, dass ich vermutlich keine weiteren Informationsrechte
      habe, weil ich nicht direkte Anliegerin (eine Straße liegt dazwischen) bin.
 Ich habe es also verpasst, die Baugenehmigung in einem Mitteilungsblatt zu lesen.
 Im Internet suchte ich dann Baurechtsvorschriften und weiß jetzt, dass der Flächennutzungsplan
      eine wichtige Rolle spielt. Online habe ich ihn nicht gefunden. Ich weiß nun gar nicht, ob ich in einem reinen Wohngebiet oder in einem anderen
      Gebiet des Flächennutzungsplanes wohne. Daher möchte ich gerne bei der Gemeinde
      den Flächennutzungsplan einsehen. Da Herr Nachbar x einen Parketthandel u.ä. betreibt ist mein Haus dann vermutlich
      nicht in einem reinen Wohngebiet.Kann er die Größe seines Handels beliebig erweitern ohne dass ich irgendwelche
 Informations- oder Zustimmungsrechte habe?
 Ich vermute, dass das neue Haus mit Grundstück auch weiterhin für den Parketthandel
      u.ä. verwendet wird.
 Da ich im letzten Brief seine Internetadresse angegeben habe, meine aber mit der
      Werbung für Nachhilfe nicht, hole ich dies hiermit nach: www.............. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich mein Haus mit Grundstück in Zukunft aus gesundheitlichen
      Gründen verkaufen muss. Kann ich dann mit der Option verkaufen, dass sich ein Gewerbebetrieb darauf niederlassen und bauen kann? Hier ein (zufälliges) Foto von der Parksituation heute morgen.................
       Bild entfernt
       Wie aus dem Brief hervorgeht, werde ich mich weiterhin über die rechtliche Lage informieren.
 Mit freundlichem Gruß
 Moser
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