Vorsorglicher Widerspruch gegen das Bauvorhaben der Familie
x......... gegenüber
von mir aufgrund mangelnder Parkplätze bzw. Stellplätze
12.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 8.7.2009 habe ich einen Brief per E-Mail geschickt und meine Bedenken geäußert.
Möglicherweise hat dies keine rechtliche Wirkung. Daher ergänze ich diesen
Brief durch dieses weitere Schreiben.
Am 1.7.2009 war Baubeginn auf dem Grundstück gegenüber. Darüber bin ich nicht
informiert worden und musste daher einen Nachhilfetermin einer Gymnasialschülerin
auf Grund des Lärms absagen. Sie musste am darauffolgenden Tag eine Klassenarbeit
schreiben. Bei der Terminvereinbarung wollte sie eventuell einen Tag früher kommen. Folglich habe ich mich über den überraschenden Baubeginn
geärgert. Übrigens verlange ich von dieser Schülerin seit diesem Schuljahr kein
Geld, weil sie noch nicht lange in Deutschland wohnt und zur Nachhilfe zum Teil
auch mit dem Fahrrad von Weil am Rhein bis Gemeinde B
fährt.
Bei Baubeginn suchte ich nach einen roten Punkt. Der hängt aber erst seit wenigen
Tagen aus. Ich glaubte zunächst, dass es weitere Stellplätze geben soll. Als aber
dann eine Grube ausgebaggert wurde, suchte ich im Internet nach Informationen, ob
man Tiefbauarbeiten ohne Baugenehmigung durchführen kann. Dann suchte ich
noch vorhandene Gemeindeblätter und die Gemeinderatsbeschlüsse auf der Homepage
www.Gemeinde B
.de ab, fand aber nichts. Schließlich rief ich bei der Gemeinde an,
und erfuhr, dass ein Haus mit einem Steuerberaterbüro gebaut werden soll.
Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen.
Mehr weiß ich nicht. Ich erfuhr, dass ich vermutlich keine weiteren Informationsrechte
habe, weil ich nicht direkte Anliegerin (eine Straße liegt dazwischen) bin.
Ich habe es also verpasst, die Baugenehmigung in einem Mitteilungsblatt zu lesen.
Im Internet suchte ich dann Baurechtsvorschriften und weiß jetzt, dass der Flächennutzungsplan
eine wichtige Rolle spielt. Online habe ich ihn nicht gefunden. Ich weiß nun gar nicht, ob ich in einem reinen Wohngebiet oder in einem anderen
Gebiet des Flächennutzungsplanes wohne. Daher möchte ich gerne bei der Gemeinde
den Flächennutzungsplan einsehen.
Da Herr Nachbar x einen Parketthandel u.ä. betreibt ist mein Haus dann vermutlich
nicht in einem reinen Wohngebiet.
Kann er die Größe seines Handels beliebig erweitern ohne dass ich irgendwelche
Informations- oder Zustimmungsrechte habe?
Ich vermute, dass das neue Haus mit Grundstück auch weiterhin für den Parketthandel
u.ä. verwendet wird.
Da ich im letzten Brief seine Internetadresse angegeben habe, meine aber mit der
Werbung für Nachhilfe nicht, hole ich dies hiermit nach: www..............
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich mein Haus mit Grundstück in Zukunft aus gesundheitlichen
Gründen verkaufen muss. Kann ich dann mit der Option verkaufen, dass sich ein Gewerbebetrieb darauf niederlassen und bauen kann?
Hier ein (zufälliges) Foto von der Parksituation heute morgen.................
Bild entfernt
Wie aus dem Brief hervorgeht, werde ich mich weiterhin über die rechtliche Lage informieren.
Mit freundlichem Gruß
Moser |