Sachverhalt Am 08.07.2009 erschien die o.a. Nachbarin x..... ratsuchend persönlich beim Prev.
Weil am Rhein und teilte folgenden Sachverhalt mit.
Sie selbst wohnt in Gemeinde B
in der Straße x. In Unmittelbarer Nachbarschaft wohnt die oben genannte Frau
Moser (Straße x).
Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau
Moser in Kenntnis gesetzt.
Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau
Moser auf dem Gehweg Im Bereich der Anwesen Straße x und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten zurufen. Hierbei
beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin
andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.
Maßnahmen
Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetztes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE hingewiesen.
Ein Bericht an die Gemeinde B
und das Landratsamt Lörrach wurde gefertigt.
Polizist B, PM
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