Betr.: Strafverfahren Bezug:
Mein Schreiben vom 24. Juli 2014, Anlagen: 1
Sehr geehrte Frau Moser,
der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den
Petitionsausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen
zwischenzeitlich sorgfältig geprüft und in diese Prüfung die beigefügte
Stellungnahme einbezogen.
Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem
Ergebnis. dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen
Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint.
Sofern Sie keine entscheidungserheblichen Bedenken gegen die inhaltliche
Bewertung Ihrer Eingabe vortragen, wird den Abgeordneten des
Petitionsausschusses in sechs Wochen vorgeschlagen werden, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen
werden kann.
Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem
Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.
Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird, sieht der
Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des
Petitionsausschusses ab.
Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die
Behandlung von öffentlichen Petitionen" (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der
Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht
sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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