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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Antwort zur 4. Petition


DEUTSCHER BUNDESTAG    Petitionsausschuss        11011 Berlin,   Platz der Republik 1
 Briefdatum: 24.07.2014                  Aktenzeichen: Pet 1-18-06-200-010611
Anschrift ........
Betr.: Behörden und Verwaltungsverfahren

Sehr geehrte Frau Moser,

die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, dankt Ihnen für Ihr Schreiben.

Die Prüfung Ihrer Zuschrift hat ergeben, dass ihre Behandlung wegen der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht dem Deutschen Bundestag, sondern dem zuständigen Landesparlament obliegt.

Die Anschrift lautet:
Landtag Baden-Württemberg
Petitionsausschuss, Haus des Landtages
Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihr Schreiben dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit unmittelbar dorthin zu richten.

Mit freundlichen Grüßen 
xxx (Vorname Zuname)


Geändert am:   28.01.2019

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