Betr.: Behörden und Verwaltungsverfahren Sehr geehrte Frau Moser,
die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, dankt Ihnen für Ihr
Schreiben.
Die Prüfung Ihrer Zuschrift hat ergeben, dass ihre Behandlung
wegen der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen
Bund und Ländern nicht dem Deutschen Bundestag, sondern
dem zuständigen Landesparlament obliegt.
Die Anschrift lautet:
Landtag Baden-Württemberg
Petitionsausschuss,
Haus des Landtages
Konrad-Adenauer-Str. 3,
70173 Stuttgart
Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihr Schreiben dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in dieser
Angelegenheit unmittelbar dorthin zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
xxx (Vorname Zuname) |