Damit soll die Arbeit bei der deutschen Justiz effektiver und
gerechter werden.
Begründung
Die Antragstellerin ist seit 2009 in einem Rechtsfall, der
normalerweise schnell hätte beendet werden können.
Verhindert wurde die Gerechtigkeit durch eigene Anwälte, nachlässige
Arbeit bei der Polizei, Landratsamt, Gerichten usw.
Erst 2017 beantragte die Betroffene die Akteneinsicht zu
sämtlichen Akten und legte dazu eine Ereignisliste nach den
Aktenseiten-Nummern an. Dabei ergab sich faktisch oft ein
Durcheinander.
Seit 2009 hatte sie schon aber Ereignislisten für sich privat
nach dem Datum sortiert angelegt.
Für eine übersichtliche Erfassung der Informationen ist eine
Ereignisliste erforderlich, die nach dem Datum sortiert ist.
So etwas scheint es bei der deutschen Justiz nicht zu geben.
Bei den Gerichten müssen die Akten von verschiedenen Richtern, auch
nachfolgenden Richtern, die nichts mit dem Rechtsfall ursprünglich
zu tun hatten bearbeitet werden. Natürlich auch von Rechtsanwälten,
die Akteneinsicht bekommen.
Es ist bekannt, dass Richter/innen an Amtsgerichten,
Staatsanwälte usw. oft überlastet sind.
Diese Ereignislisten könnten von Gerichts- bzw.
Staatsanwalt-Mitarbeiter/innen erstellt werden.
Dadurch wird eine effektivere und gerechtere Bearbeitung der
Akten durch Richter/innen und der Staatsanwaltschaft möglich,
natürlich auch von Rechtsanwälten.
Wenn die Listen mit einer Tabellenkalkulation erstellt werden,
können sie schnell umsortiert werden, z.B. 1. nach dem Datum, 2.
nach der Aktenseiten-Nummer. |