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Anwalt 12 an Landgericht am 3.2.2017
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen, Eingang bei mir 8.02.2017)


Anwalt 12 - Adresse 

Landgericht Freiburg
Salzstr. 17

Freiburg

Lörrach, 3.2.2017

3 T 325/16

3 C 909/16 Amtgericht Lörrach:

In Sachen

Anwalt 12 ./.  Moser
wegen Forderung; hier Prozesskostenhilfe 

 

nehme ich zur Begründung der Beschwerde auf die Einlassungen der Antrags- und Beschwerdegegnerin vom 27.1.2017 weiter Stellung:

 

I.

 

Die Richterin des angefochtenen Beschlusses, Richterin am Amtsgericht Dr. R., hat zuletzt ein zweites Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen Richterin x in dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Verfügungsklägerin Moser gegen Anwalt 12 (Verfügungsbeklagter) - Amtsgericht Lörrach: 6 C 472/16 - zurückgewiesen.

 

         1. Beschluss vom 4.5.2016

Anlage A 6.2.1

  2. Beschluss vom 24.1.2017

Anlage A 6.2.2


II.

 

Nach der positiven Bewertung und der großzügigen Honorierung meiner Berufungsführung im Rechtsstreit Moser gegen Nachbarin-X (vgl. Anlage-. A 3.1, Anlage 3.2, Anlage 48) durch Frau Moser
- gebe ich auszugsweise einen Einblick in die schriftliche Kommunikation mit der Mandantin zu den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg bis zum 12.11.2015, - weil:


- darin die fragile Prozessfähigkeit keineswegs ausgeklammert war, die im nachhinein so ungemeine Empörung gegen mich ausgelöst hat - weil ich sie verneint habe.

I.

 

  1. Schreiben Anwalt 12 vom 1.9.2015

Anlage A 63

  2. Schreiben Moser vom 2.9.2015

Anlage A 64

  3. Schreiben Moser vom 5.9.2015

Anlage A 65

  4. Schreiben Moser vom 12.8.2015

Anlage A 66

  5. Schreiben Anwalt 12 vom 21.9.2015

Anlage A 67

  6. Schreiben Anwalt 12 vom 25.9.2015

Anlage A 68 +)

  7. Schreiben Moser vom 28.9.2015 Anlage A 69
  8. Schreiben Moser vom 28.9.2015 Anlage A 70
  9. Schreiben Anwalt 12 vom 29.9.2015 Anlage A 71
  10. Schreiben Anwalt 12 vom 12.0.2015
      (vgl. Anlage A 34)
Anlage A 72
  11. Schreiben Moser vom 30.10.2015 Anlage A 73
  12. Schreiben Anwalt 12 vom 3.11.2015 Anlage A 74
  13. Schreiben- Moser vom 6.11.2015 Anlage A 75
  14. Schreiben Moser vom 11.11.2015
      Bezüge: Anlagen A 29, A 30, A 31, A 32.
Anlage A 76
--------------------------------------------
  +) Klageschrift v.18.9.2015 Anlage A 20.3
(VG 4 K 2170/15 - AS 1 bis 15)
Anlage A 20.3
 

Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlagen
A 6.2.1, A 6.2.2
A 63 bis A 76
A 20.3
 


Anlagen: Von Anwalt 12 eingereichte Unterlagen
A1 A 6.2.1 04.05.2016 Amts-
gericht
Anwalt 12,
 Moser
6 C 472/16 Beschluss: Richterin x ist nicht befangen Mehr....
A2 A 6.2.2 24.01.2017 Amts-
gericht
Anwalt 12 6 C 472/16 Beschluss: Ablehnung gegen den 2. Antrag wegen Befangenheit der Richterin x durch Anwalt 12 Mehr...
A3 A 63 01.09.2015 Anwalt 12 Moser u.a. Vorschlag, meinen Eingang verlegen Mehr....
A4 A 64 02.09.2015 Moser Anwalt 12 Antwort auf die gestrigen Schreiben 4 K 1908/15 Landratsamt  Mehr....
A5 A 65 05.09.2015 Moser Anwalt 12 Antwort auf Brief 3.9.2015 und Schreiben vom Verwaltungsgericht 31.8. 4 K 1908/15 Landratsamt Mehr...
A6 A 66 12.09.2015 Moser Anwalt 12 Meine Schreiben vom 5.9. und 28.8.. Ihr Schreiben vom 10.9. und das Schreiben an das Verwaltungsgericht: Nur noch Schreiben wegschicken, für die ich eine gewisse Bedenkzeit habe. Weitere Änderungs- und Ergänzungswünsche. Recht auf Zeugen  Mehr...
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Anwalt 12 beharrt gegen meinen Willen dauernd, dass ich prozessunfähig sei.
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gericht
Klage gegen Innenministerium mit Datum vom 18.9. abgegeben am 17.09.2015 K 2170;
d.h. ohne große Bedenkzeit und Rücksicht auf meine Wünsche erfolgt Klage gegen die Polizei. 
Mehr...

Geändert am:   11.01.2019

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