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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an Anwalt 12 am 12.9.2015


12.09.2015

Meine Schreiben vom 5.9.2015 und vom 28.08.2015
Ihr Schreiben vom 10.9.2015 und das Schreiben vom Verwaltungsgericht

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

In meinen Schreiben an Sie vom 5.9.2015 habe ich geschrieben:
 
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben wegschicken, die ich vor-her gelesen habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit habe.

Beim Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 10.9.2015 haben Sie dies nicht eingehalten.

Sie haben als Zeugen einen Mitarbeiter der Firma V. angegeben.
Der hat mir aber bei der Abgabe des Computer erklärt, dass er nicht an meine Vermutung glaubt. Es ist außerdem nicht bekannt, welche Ausbildung er hat.

Die Firma V. ist in erster Linie ein großer Einzelhändler.
Aus meinen Belegen ist ersichtlich, dass mein Computer an eine Reparaturfirma geschickt wurde, und zwar an den Autorisierten Fujitsu Siemens Computer Servicepartner.

Falls dieser Mitarbeiter tatsächlich als Zeuge geladen wird, rechne ich mit der gleichen Aussage wie 2009.
Außerdem wollte ich kein Gutachten zum Festplattenschaden, weil sein mögliches Zustandekommen glaubwürdig beschrieben ist.

Ihre beiden Zeugenvorschläge beziehen sich auf den Polizeibericht.

Zu den enthaltenen sehr belastenden Aussagen habe ich am 28.8.2015 an Sie geschrieben:
 
Ich möchte aber, dass sie stattdessen den Antrag stellen,
dass eine Zeugenbefragung von Nachbarn erfolgt, weil dies bisher die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte abgelehnt haben.

Vermutlich ist der Begriff „Antrag" nicht fachgerecht. Meinen Willen habe ich Ihnen aber eindeutig mitgeteilt. Diesen Willen ignorieren Sie.

Ihre Begründung zur Zeugennennung vom 28.8.2015:
 
Dass das zwischen Ihnen und Nachbarn-X unstreitig ist, weiss ich aus dem Moser/Nachbarn-X-Prozess auch.

Aber wir sind nicht in Rechtsstreit gegen Nachbarn-X, sondern gegen das Landratsamt Lörrach. Dort wurde meines Wissens bisher nichts von der Entschuldigung vorgebracht.

Ich ergänze: Dort wurde auch nicht vorgebracht, dass ich bisher bei keiner staatlichen Institution das Recht auf von mir benannte Zeugen hatte.

Ich erwarte, dass Sie ein entsprechendes Schreiben formulieren und mir es vorlegen, so dass das endgültige Schreiben noch rechtzeitig bis zum 20. September 2015 beim Verwaltungsgericht eintrifft.

 

Hier mein Vorschlag:

Folgende Formulierungen im Polizeibericht erwecken den Eindruck, dass Frau Moser für die Öffentlichkeit erkennbare Verhaltensweisen hat, die Nachbarin-X  zu folgenden Formulierungen veranlassten:
 
(1) Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, ......................

Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der ......................................

Die o.a. AE , welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.

Diese unwahren Aussagen können nur durch eine umfangreiche Nachbarschaftsbefragung belegt werden. Dies haben die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Amts und Landgericht und der Petitionsausschuss verweigert.

Die mehrfach beantragte Vernehmung von Nachbarin-X wurde ebenfalls abgelehnt, Sie musste ihre verheerenden belastenden Aussagen über mich nicht konkretisieren und konnte in der Folgezeit in weiteren Schreiben mich mit neuen unwahren Aussagen belasten, ebenfalls ohne Konkretisierung und Beweisen.


Mit freundlichem Gruß
G. Moser

GM-Kommentar:
Ständig muss ich mich wiederholen


Geändert am:   11.01.2019

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