12.09.2015
Meine Schreiben vom 5.9.2015 und vom 28.08.2015
Ihr Schreiben vom 10.9.2015 und das Schreiben vom
Verwaltungsgericht Sehr geehrter Herr
Anwalt 12, In meinen Schreiben an Sie vom 5.9.2015 habe ich
geschrieben:
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben
wegschicken, die ich vor-her gelesen habe und für die
ich eine gewisse Bedenkzeit habe. |
Beim Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 10.9.2015 haben
Sie dies nicht eingehalten. Sie haben als Zeugen einen
Mitarbeiter der Firma V. angegeben.
Der hat mir aber bei der Abgabe des Computer erklärt, dass er
nicht an meine Vermutung glaubt. Es ist außerdem nicht bekannt,
welche Ausbildung er hat. Die Firma V. ist in erster Linie ein
großer Einzelhändler.
Aus meinen Belegen ist ersichtlich, dass mein Computer an eine
Reparaturfirma geschickt wurde, und zwar an den Autorisierten
Fujitsu Siemens Computer Servicepartner. Falls dieser
Mitarbeiter tatsächlich als Zeuge geladen wird, rechne ich mit
der gleichen Aussage wie 2009.
Außerdem wollte ich kein Gutachten zum Festplattenschaden, weil
sein mögliches Zustandekommen glaubwürdig beschrieben ist.
Ihre beiden Zeugenvorschläge beziehen sich auf den
Polizeibericht. Zu den enthaltenen sehr belastenden Aussagen
habe ich am 28.8.2015 an Sie geschrieben:
Ich möchte aber, dass sie stattdessen den Antrag
stellen,
dass eine Zeugenbefragung von Nachbarn erfolgt, weil
dies bisher die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die
Zivilgerichte abgelehnt haben. |
Vermutlich ist der Begriff „Antrag" nicht fachgerecht.
Meinen Willen habe ich Ihnen aber eindeutig mitgeteilt. Diesen
Willen ignorieren Sie.
Ihre Begründung zur Zeugennennung vom 28.8.2015:
Dass das zwischen Ihnen und Nachbarn-X unstreitig
ist, weiss ich aus dem Moser/Nachbarn-X-Prozess auch.
Aber wir sind nicht in Rechtsstreit gegen Nachbarn-X,
sondern gegen das Landratsamt Lörrach. Dort wurde meines
Wissens bisher nichts von der Entschuldigung
vorgebracht. |
Ich ergänze: Dort wurde auch nicht vorgebracht, dass ich
bisher bei keiner staatlichen Institution das Recht auf von mir
benannte Zeugen hatte. Ich erwarte, dass Sie ein
entsprechendes Schreiben formulieren und mir es vorlegen, so
dass das endgültige Schreiben noch rechtzeitig bis zum 20.
September 2015 beim Verwaltungsgericht eintrifft.
Hier mein Vorschlag: Folgende Formulierungen im Polizeibericht
erwecken den Eindruck, dass Frau Moser für die Öffentlichkeit
erkennbare Verhaltensweisen hat, die
Nachbarin-X zu
folgenden Formulierungen veranlassten:
(1) Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin,
......................
Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen
von dem Zustand der
......................................
Die o.a. AE , welche Bauherrin der Baustelle ist, war
bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss
sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen
sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu
ziehen und dort um Rat zu fragen. |
Diese unwahren Aussagen können nur durch eine umfangreiche
Nachbarschaftsbefragung belegt werden. Dies haben die Polizei,
die Staatsanwaltschaft, das Amts und Landgericht und der
Petitionsausschuss verweigert.
Die mehrfach beantragte Vernehmung von
Nachbarin-X wurde
ebenfalls abgelehnt, Sie musste ihre verheerenden belastenden
Aussagen über mich nicht konkretisieren und konnte in der
Folgezeit in weiteren Schreiben mich mit neuen unwahren Aussagen
belasten, ebenfalls ohne Konkretisierung und Beweisen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
|