Ihre vorgestern und gestern angekommenen Schreiben
Sehr geehrter Herr Anwalt 12
Ich bin von Freitag morgen bis Sonntag abend abwesend wegen
der Landesgeflügelschau Baden, die in Sinsheim stattfindet.
Wegen vielen Baustellen habe ich kurzfristig eine Übernachtung
in dieser Zeit gebucht.
Ihr erstes Schreiben habe ich erst gestern morgen vor dem
Hundespaziergang gelesen.
Es war für mich nicht beruhigend, sondern ich habe wieder
stärkere Herzbeschwerden bekommen. Aufgrund der langjährigen
Belastung durch den Rechtsfall mit seinen ständigen Pannen habe
ich vermutlich eine Angsterkrankung bekommen, die ich mit dem
Verstand nicht loswerden kann. Da mein Rechtsfall immer
schlimmer wird, sehe ich keine Besserung für die nächste Zeit.
Da demnächst Hotel- und Fahrkosten zu den
Geflügelausstellungen anfallen und weitere Rechtsfallkosten,
muss ich vermutlich bei der Bank einen weiteren Kredit
beantragen.
Zum Thema Zeugen hätte ich gerne eine Übersicht abgeben, wann
und bei welchen Institutionen mir das Recht auf Zeugen
verweigert wurde. Dazu reicht die Zeit nicht, weil ich heute
morgen wegfahre. Verweigert wurde die Zeugenbefragung vom Amts-
und Landgericht 2009 und 2010 und natürlich bei den letzten
Verfahren. Auch der Petitionsausschuss hat diese Methode zu
meinen Gunsten verweigert.
Außerdem möchte ich, dass auf die nachgewiesenen
Falschaussagen der Gegenpartei hingewiesen wird (siehe meine
Stellungnahme beim Amtsgericht), mit dem Ziel, dass die
möglichen Zeugen „y und x Nachbarn-X" von vornherein als nicht
besonders glaubwürdig gelten.
Nach der Verwaltungsgerichtsordnung entscheiden nur die
Richter, ob Zeugen befragt werden und nicht die Gegenpartei. Ich
habe die neuste Version aus dem Internet heruntergeladen. Mit
dem Suchbegriff „Zeugen" findet man mit einem Computer sofort
alle Paragraphen, in denen das Wort Zeugen vorkommt. (§ 87 (1)
6., § 93a (2), § 95 (1), § 96 (1), 97, § 180).
Im Internet sind inzwischen alle Gesetze in der neusten Version
sofort verfügbar.
Falls es eine Vorortbesichtigung gibt, könnte der Vorschlag
gemacht werden, dass die Zeugen in einem Zimmer des Rathauses
der Gemeinde Binzen befragt werden. Dann könnte eine größere
Anzahl befragt werden.
Frau x...... hat inzwischen ein relativ hohes Alter, so dass
eine Fahrt nach Freiburg mit zuviel Aufregung verbunden sein
könnte. Herr y..... hat soviel ich weiß, ..................probleme.
Die Anzahl der Zeugen soll meiner Meinung nach durch das
Gericht bestimmt werden. Da inzwischen Zeugen verstorben oder
umgezogen sind, muss ich sie aktualisieren, so wie Sie es
wünschen.
Da die Polizei meiner Meinung nach inzwischen befangen ist,
dürfte sie keine Zeugen mehr befragen, sondern nur ein Gericht.
Zeugen bzw. Laien können eigentlich nicht das Anzeichen ein
psychischen Erkrankung beurteilen. Gefahr: Ich bin ruhig und
kaum zu sehen. Das könnte auch als psychische Erkrankung
ausgelegt werden.
Daher mein Vorschlag im Text Seite 2
Antrag auf Vernehmung von Zeugen
zu der Tatsache:
dass die Antragstellerin in ihrem Wohnort Binzen bis zum 7. Juli
2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem
nicht solche, die einer Behörde gemeldet werden müssten.
Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im
Zusammenhang mit dem Gewerbe von Nachbarn-X.
Weitere mögliche Fragen, wie oft sie mich gesehen haben und
Beobachtungen über mich.
Zum ehemaligen Bürgermeister gibt es Schriftwechsel zum Thema
Stellplatzverpflichtung für mich und Polizeibericht. Per Email
ist belegt, dass er angeblich keine Zeit für ein Gespräch mit
mir hatte. Er hat aber von sich aus meine Nachbarn angerufen und
sie gefragt, was mit mir los sein. Bei einer späteren
Akteneinsicht im Herbst 2010 war kein Polizeibericht vorhanden.
Daher könnte es sinnvoll sein, dass er als Zeuge geladen
wird. Dann sollten ihm aber zu allen genannten Themen Fragen
gestellt werden, auch, wie es möglich ist, dass das
Nachbarn-X-Gewerbe seit etwa 2005 existierte ohne dass ich als
direkte Nachbarin informiert wurde.
Ich muss die Zeugenbefragung im voraus bezahlen. Das ist mir
klar.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen:
Ergänzte 2. Version der Vorgeschichte (5 Kopien)
Informationen zum Gewerbe von .......... in der Schweiz (5
Kopien)
Aktuelle
Verwaltungsgerichtsordnung (45 Seiten)
Aktuelle Ausführungsvorschriften vom Land Baden-Württemberg
(13 Seiten)
Zeugenliste
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