Lörrach, 1.9.2015
Moser ./. Landratsamt wegen Folgenbeseitigung
Verwaltungsgericht Freiburg
Sehr geehrte Frau Moser,
in Ihren Eingaben an das Verwaltungsgericht Freiburg vom 27.
und vom 28.8.2015 haben Sie das Aktenzeichen des Gerichts
verschrieben: es ist richtig:
4 K 1908/15
Ich würde gerne zur Ergänzung der Anspruchsbegründung dem
Verwaltungsgericht vorlegen:
die Reparaturrechnung Ihres Computerschadens vom 7.7.2009.
Falls diese noch vorhanden ist, bitte ich Sie umgehend um
Ihre Mitteilung. Es käme darauf an: weniger wie hoch die
Reparaturkosten - oder die Neuanschaffung - waren, als vielmehr
auf den Beleg dafür, dass Sie am 7.7.2009 einen Schaden
hatten.
Mit freundlichen
Grüßen
Rechtsanwalt 12
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