Lörrach, 29.9.2015
Moser gegen Land Baden-Württemberg 4 K
2170/15
Sehr geehrte Frau Moser,
ich fühle mich auf Ihre wiederholte Frage vom
28.9.2015 nicht
befangen und sehe keinen Grund für eine Befangenheit.
Zur Klagebegründung möchte ich Ihre Bedenken aufnehmen, dass
und warum ich den Umstand vorgetragen habe: der Ansprache vom
7.7.2009 durch Frau X. an Sie (zum Arzt zu gehen):
Dieses Detail zeigt, dass es eine persönliche private
Kommunikation zwischen Ihnen und den Nachbarn gegeben hat - wie
später: der Entschuldigungsbrief vom 9.702009 und wie die
Annahme der Entschuldigung durch X.
Deshalb war der Gang zur Anzeige bei der Polizei und deren
Annahme einer polizeirelevanten "Gefahrenlage" abwegig.
Die Anzeigenerstatterin hat dieses Detail bei der Polizei gar
nicht angegeben. Das ist bemerkenswert.
Es hätte nämlich der üblen Stimmungsmache ("psychisch krank"
usw.) der Anzeigenerstatterin geschadet, wenn sie hätte
erklärt:, dass sie mit Ihnen gesprochen habe. Der "Gefahrenlage"
wäre der "Zahn gezogen" gewesen. (Hoffentlich!)
Der Computerschaden vom 7.7.2009 ist der einzige harte
Tatbestand, alles andere ist unkonkretes Mobbing, Stimmungsmache
gegen Sie: diese "Eindrücke" können und sollten zusammenfallen
mit der rationalen Realität des Schadens - statt dem behaupteten
Hirngespinst.
Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen
diese Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der .
...........Strasse als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was?
Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das
Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was
?
Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden.
Festplattenschaden
Privatheit der Situation
Entschuldigungsbrief
- diese drei Fakten (auf Seite 6 der Klageschrift) stützen
meine Klage.
Das Verwaltungsgericht korrigiert nicht die Entscheidungen
des Amtsgerichts und Landgerichts gegen Nachbarn-X; deshalb
genügt die Verfahrensangabe zur Beiziehung der Akten.
Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am
Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie, statt für Sie.
Glauben Sie mir.
Aber die o.g. Begründungen (3 Fakten) sind neu.
Das ist Ihre -, unsere Chance.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12
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