28.09.2015
Kaum Vertrauen noch in Sie
Sehr geehrter Herr Anwalt 12,
aufgrund der Ereignisse in der letzten Zeit habe ich kaum noch
Vertrauen in Sie. Richtig klar geworden ist mir dies, nachdem ich
die nummerierte Liste über
belastende Aussagen mit
Quellenangabe zusammengestellt hatte.
Eine Aussagengruppe ist in der Klageerwiderung beim
Amtsgericht Lörrach enthalten. Um diese zu entkräften, habe ich
der Rechtanwältin 10
rechtzeitig die Klageerwiderung eingescannt und mit
Gegenargumenten versehen.
Auch Sie besitzen dieses Schriftstück. Wie Sie wissen,
bin ich nicht von ihr informiert worden, dass man innerhalb von
14 Tagen auf eine Klageerwiderung antworten kann. Sie hat es
nicht getan. Es ist offen, inwieweit man von einer
Rechtsanwältin diese Antwort erwarten kann.
Vor der Verhandlung beim Amtsgericht hat sie noch eine
ausführlichere Version bekommen. Während der Verhandlung war
einmal Pause und sie hat mir erklärt, dass man noch Anträge
stellen kann. Ich habe sie dann verständnislos angeschaut, weil
ich keine Ahnung hatte, welche Arten von Anträgen das sein
könnten. Es ist offen, inwieweit ich von ihr erwarten konnte,
dass sie mit meinen Informationen einen oder mehrere Anträge
hätte stellen sollen.
Diese Vorgänge habe ich der Rechtsanwaltskammer beschrieben
ohne ihren Namen nennen und als Antwort bekommen, dass dafür
ihre Haftpflichtversicherung aufkommen kann.
Durch meine nummerierte Übersicht habe ich entdeckt, dass die
Klageerwiderung beim Landgericht in etwa die gleichen Aussagen
gegen mich enthielt.
Und Sie haben mich auch nicht gegen diese Aussagen
verteidigt. Ich entsinne mich, wie Sie zu mir gesagt haben,
dass dies die Richter schon erkennen würden.
Verdächtig fand ich auch, dass keine Stellungnahme zum
Kostenfestsetzungsbeschluss abgegeben werden sollte. Ich habe
Sie erfolglos auf möglichen Prozessbetrug hingewiesen.
Ihre Bemerkung, dass Sie sich von mir nicht „an die Kette
legen lassen" fand ich übertrieben.
Sie haben nun in den Klageschriften an das Verwaltungsgericht
Formulierung verwendet, die den Eindruck einer psychischen
Erkrankung verstärken:
„Die Bauarbeiten waren für die Klägerin eine
nervenstrapazierende Belästigung" :
Damit unterstellen Sie mir, dass ich normalen Baulärm nicht
aushalten kann, was nicht der Fall ist. In keinem meiner eigenen
verfassten Schriftstücke habe ich eine solche Aussage gemacht.
Sie beschreiben mein Weinen und Wütendsein nur aufgrund eines
solchen dämlichen Festplattenschadens, obwohl die Ursache durch
Ereignisse im Laufe der Jahre entstanden ist.
Sie ergänzen die Unterlagen mit der Aussage von
Nachbarin-X,
dass ich mal zum Arzt gehen soll. Dass ist ebenfalls eine
Verstärkung und keine Entlastung.
Sie setzen immer noch den Schwerpunkt auf den
Festplattenschaden ohne auf die anderen schweren Vorwürfe gegen
mich einzugehen.
Außerdem habe ich keine Antwort von Ihnen, ob in meinem Fall
Personen vorkommen, gegenüber denen sie befangen sein könnten.
Sie erwähnen in der Klageschrift die erfolglose Petition ohne
zu erwähnen, dass sie möglicherweise nicht ordnungsgemäß nach
den Zusagen und den Petitionsrichtlinien bearbeitet wurde.
Sie erwähnen die beiden erfolglosen Klagen beim Amts- und
Landgericht ohne auf die Mängel für die Urteilsfindung
hinzuweisen.
Aufgrund dieser Ereignisse glaube ich nicht an mögliche
Erfolge beim Verwaltungsgericht und einer möglichen Klage beim
Landgericht. Diese können die Klageerwiderungen der Gegenpartei
gegen mich verwenden, gegen die mich weder Rechtsanwältin 10
noch Sie verteidigt haben.
Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
(Kommentar am 23.04.2016:
Alle Klage verloren, Anwalt 12 handelt weiter trotz
Vollmachtsentzug)
Letzte Nacht habe ich kaum geschlafen, trotz Arznei habe ich
Herzdruck.
Auf dem Weg zu meinem Bruder habe ich gestern
Nachbarin-X mit
Ihrem Hund gesehen. Sie lief ein größeres Stück vor mir und sie
drehte sich zweimal um zu mir.
Ich hatte den Eindruck, dass Sie mich spöttisch und
triumphierend ansah.
Nachdem was passiert ist, könnte dieser Eindruck plausibel sein.
Mein Bruder wusste natürlich auch nicht, dass er in der
Klageerwiderung beim Landgericht genannt wurde und ihm eine
Aussage über mich unterstellt wurde.
Ob die hier aufgeführten „Verdachtsmomente" wirklich von mir
berechtigt sind,ist nicht sicher, weil ich mich zu wenig bei
rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht auskenne.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |