Ich bestehe auf mein Recht auf Zeugen,
um wichtige Inhalte aus dem Polizeibericht zu widerlegen.Sehr geehrter
Herr Anwalt 12,
In Ihrem Schreiben vom 29.9.2015 an mich haben Sie folgendes
geschrieben:
„Es bringt ihnen, Frau
Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese Stimmungsmache
Ihre Nachbarschaft der .......-Strasse als "Zeugen"
aufzubieten. Zeugen für was?
Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein
das Gerede im Dorf über den Aufwand von
Zeugenvernehmungen. Für was ? |
Auch aus einem persönlichen Gespräch und aus früheren
Schreiben ist mein Wunsch nach dem Recht auf Zeugen erkennbar.
Und Sie wehren bzw. sperren sich dagegen.
Es gibt sogar zwei Fragebögen von mir zu diesem Thema.
Ein Zeugenbefragung wird ergeben, dass meine Nachbarn keine
auffälligen Ereignisse gesehen haben, wie sie
Nachbarin-X
schildert.
Ich bin der Meinung, dass mir eine Zeugenbefragung nicht
schadet, sondern Ihre permanente Verweigerung, mir dieses Recht
zuzugestehen und es einzufordern.
Vor allem, weil auch meine Nachbarn den Bauleitern mit
Aussagen gegen mich eingesetzt haben. Dagegen war auch u.a.
meine Strafanzeige gerichtet, auf die ich noch keine Antwort
bekommen habe.
In Ihren Schreiben an das Verwaltungsgericht fehlen meiner
Meinung nach Fakten zum Fehlverhalten von Landratsamt und
Polizei. Weitere Fakten zu den fatalen Folgen des
Polizeiberichts für mich können über eine Stellungnahme bzw.
Bericht von mir dem Verwaltungsgericht mitgeteilt werden. Eine
Stellungnahme habe ich schon einmal vorgeschlagen und Sie haben
es abgelehnt. Ich habe damit angefangen und werde sie übers
Wochenende fertigstellen.
Beiliegend Hinweise, dass auch beim Verwaltungsgericht Zeugen
zugelassen sind.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen: |