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Brief an Anwalt 12 am 5.9.2015


05.09.2015

Ihr Schreiben vom 3.9.2015 und das Schreiben vom Verwaltungsgericht vom 31.8.

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

in einigen Akten ist eine Stellungnahme zum Polizeibericht von mir enthalten, die Rechtsanwalt 3 weitergeleitet hat.
Ich möchte, dass Sie eine aktualisierte Form von mir verwenden.
Dazu habe ich eine Abschrift mit nummerierten Textteilen erstellt, zu denen ich etwas kommentiere bzw. Fragen stelle.

Meiner Meinung nach kann damit ausführlich eine mögliche Aktenlöschung bzw. –aussonderung erfolgen.

Ich wollte, dass Sie auch gegen die Polizei klagen. Das haben Sie abgelehnt.
So habe ich beim Verwaltungsgericht den Polizeischriftwechsel eingereicht und eine tödliche Giftdosis beantragt.

GM-Kommentar:
Aufgrund des umfangreichen Schriftwechsels mit der Polizei geht hervor, dass Sie kein Interesse am Wahrheitsgehalt des mich belastenden Polizeiberichts hat und sich einseitig auf die Aussagen meiner Nachbarin-X beruft.

Damit ist die Polizei eine Behörde, die nicht zu meinen Gunsten für mich zuständig ist.
Für den Fall, dass ich sie aber doch benötigen sollte, habe ich daher Zyanid beantragt, um mich im Notfall wenigsten schnell umbringen zu können.


Am 4.7.2015 habe ich ihn geschrieben, dass ich ungedingt die Polizei verklagen möchte. Da dies mit umfangreichen Anlagen verbunden ist, habe ich gemeinsames Arbeiten bei mir erfolglos vorgeschlagen.

Eine Anlage wiegt also mindestens 410 g. Das geht nur mit Drucken über den Computer, sonst ist es zuviel Arbeit.

Sie haben die Klage auch gegen die Polizei abgelehnt, weil dies zu teuer bzw. erfolglos sein würde, schlagen mir aber eine wesentlich teuere Bauveränderung vor.
Wenn Sie nicht gegen die Polizei klagen, versuche ich es alleine.

Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit habe.

In der letzten Zeit habe ich auf Ihre Schreiben bzw. Vorschläge leider nicht schnell genug reagiert.
Zeitweise finde ich diesen langjährigen Rechtsstreit so schlimm und belastend, dass ich mich nicht damit befasse bzw. befassen kann.

Inzwischen habe Sie auch die Beschreibung zu meinen bisherigen Anwälten.
Inwiefern sollte ich da noch bedingungsloses Vertrauen zu einer anwaltlichen Vertretung haben?

Ich möchte Sie auch heute fragen, ob in meinem Fall Personen vorkommen, die eine mögliche Befangenheit bzw. einen Rollenkonflikt bei Ihnen verursachen können, z.B. Rechtsanwalt 1. Haben Sie vielleicht einen Steuerberater und gehört der zufällig zur ...................................?

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlagen
1. Stellungnahme zum Polizeibericht vom 18.12.2009
2. Abschrift des Polizeiberichts mit nummerierten und markierten Textteilen
3. Der Anfang des Entwurfs zur neuen Stellungnahme

 

Geändert am:   11.01.2019

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