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Blinde,
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Justitia
  
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Brief  von Anwalt 12


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

 

Lörrach, 3.9.2015

Moser ./. Landratsamt
Verweisung an das Landgericht Freiburg

Sehr geehrte Frau Moser,

ich muss den Entwurf vom 2.9.2015 korrigieren.
Nach dem sachdienlichen Hinweis des Berichterstatters im Schreiben des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 31.8.2015  ist unabhängig vom Streitwert hier das Landgericht und nicht das Amtsgericht zuständig.

Daher wird die Verweisung nicht an das Amtsgericht Lörrach, sondern an das Landgericht Freiburg zu beantragen sein.

Das Verfahren zur Aktenvernichtung bei der Justizverwaltung des Amtsgerichts Lörrach halte ich für aussichtsreicher, sobald Sie einen positiven Titel bei dem Landgericht gegen den Landkreis Lörrach erstritten haben.

(Kommentar am 21.4.2016: Bis heute ist kein positiver Titel erstritten, trotzdem gibt es später sinnlose Versuche zur Aktenlöschung)

Lehnt das Amtsgericht ab, steht der Weg zum Oberlandesgericht Karlsruhe nach §§ 23 ff. EG GVG noch offen.

Der Berichterstatter des Verwaltungsgericht bestätigt in dem Schreiben vom 31.8.2015 diesen Rechtsweg.

Mit dem Prozess gegen den Landkreis schaffen wir hoffentlich die Grundlage dafür, dass die vom Landratsamt veranlasste Aktenführung des Betreuungsgerichts durch Aussonderung und Vernichtung der Gerichtsakten rückgängig gemacht wird.

(Kommentar am 21.4.2016: Völlig sinnlose Begründung. Nur wenn die Falschaussagen der Gegenpartei belegt werden, wäre dies möglich.
Die Falschaussagen der Gegenpartei haben aber im Amtsgerichtsverfahren 2014 und beim Landgerichtsvefahren 2015 zugenommen, wobei weder die Anwältin 10 in der 1. Instanz noch Anwalt 12 in der 2. Instanz dagegen vorgegangen sind. Beide hatten ausführliche schriftliche Gegenargumente von mir.
Ich hoffe, Sie können erkennen und anerkennen, dass Sie vom Verwal-tungsgericht mit unserer Klage ernst genommen- und auf den zuständigen Rechtsweg geleitet werden.
Kommentar am 21.4.2016:  Kopfschütteln, kein Kommentar


Der Abstand von 6 Jahren zum Geschehen vom 7.7.2009/8.7.2009 führt dazu, Ihre Rehabilitierung mit Konzentration auf objektive Tatsachen und Umstände, wie ich sie in der Klage darstelle, zu betreiben: der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 (zeitnah!) und die Kausalität des Computerschadens vom 7.7.2009 sind die zwei objektiven Hebel gegen die ''weichen" falschen Unterstellungen
("Geltung als psychisch krank"). Dazu kommt die Einmischung in die Nachbarschaft und die Baustelle der Nachbarin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12
 

Kommentar am 21.04.2016:
Statt zu versuchen, alle Falschaussagen im Polizeibericht zu belegen, hält Anwalt 12 nur die Richtigstellung des Festplattenschaden für wichtig. Das weiß ich aufgrund seiner mündlichen und schriftlichen Äußerungen.
Diese Konzentration auf einen Ausschnitt des Polizeiberichts ist wirkungslos, was sich später auch herausstellt.

Geändert am:   10.01.2019

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