Lörrach, 12.10.2015
Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung
Verwaltungsgericht Freiburg 4 K 1908/15
Umstellung auf Feststellung
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Sehr geehrte Frau Moser,
aufgrund des beigefügten Schreibens des Regierungspräsidiums
Freiburg, Abteilung 2, vom
8.10.2015 -
23-0141.7 - habe ich die Verfahrensführung nochmals mit
dem beigefügten
Schriftsatz vom
12.10.2015 geändert und sie auf eine Feststellungsklage
umgestellt - und zugleich den Verweisungsantrag zurückgenommen.
So - hoffe ich - bekommen wir nun beide Verfahren vor dem
zuständigen Verwaltungsgericht bearbeitet.
Im Erfolgsfall könnten Sie mit dem Feststellungsurteil dann
bei dem zuständigen Landgericht Freiburg die
Entschädigungsforderung verfolgen wegen Amtspflichtverletzung
(wofür das VG seine Zuständigkeit verneint.)
Ich denke, es gibt jetzt keinen. Grund für neue Aufregungen,
wir sehen dem Fortgang in Ruhe und mit Gelassenheit entgegen.
Mit guten Wünschen
und freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12
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