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Brief an Landgericht Freiburg
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Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0...........
Email ...... Eilt !!!
Nr. 2
PDF-Schreiben per Email und Postbrief
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg im Breisgau
Strafverfahren wegen meiner angeblichen Beleidigung meiner
Nachbarin-X
Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
und weitere Aktenzeichen
1. August 2023 Sehr geehrter Richterinnen und Richter,
sehr geehrte Damen und Herren, Ergänzungen zum gestrigen Schreiben: Zum 8. Punkt füge ich hier meine Stellungnahme hinzu.
Anlage 1
Wiederholung von 8.
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8. |
Aufgrund des Gutachtens von 2009,
an das sich die Staatsanwältin Dr. Reil noch als Ablehnungsgrund
erinnert,
haben vermutlich auch die Staatsanwältin Sattler-Bartusch und weitere
Mitglieder von Staatsanwaltschaft und Gerichte wichtige Beweise zu
meinen Gunsten abgelehnt abgelehnt.
Es ist denkbar, dass sie dazu die Meinung von Dr. Reil übernommen haben.
Aber auch bei Ihnen habe ich mich erfolglos beschwert. Die Beschwerde
wurde ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt.
Daher bin ich sicher, dass die Richter/innen des Landgerichts diesen
Falschaussagen im Gutachten bis heute glauben.
Folglich bin ich aufgrund dieses Gutachtens von 2009 bis heute
zu einem rechtlosen, wertlosen Mensch geworden bin.
Und ich muss noch abwertende Aussagen von der Polizei und Justiz
ertragen.
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Mit freundlichem Gruß
G. Moser |
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Anlage 1: |
Zu den Aussagen der Staatsanwältin Dr. Reil bei AZ 210 Js
19162/23 |
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Anlage 2: |
Zu den Aussagen von PHK P...... bei AZ 210 Js 19162/23 |
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Anlage 3: |
Schreiben an den Gutachter zu seinen Falschaussagen am
17.03.2010 |
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Anlage 4: |
Alle Falschaussagen meiner Nachbarin-X von 2009 –
2016 |
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Anlage 5: |
Falschaussagen meiner Nachbarin-X von 2017 bis
heute |
Zu den Aussagen der Staatsanwältin
Dr. Reil bei AZ 210 Js
19162/23 |
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Anlage 1
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589
Binzen, Tel. 07621/64467
210 Js 19162/23
In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
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Hier: |
Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
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Binzen, 31. Juli 2023
Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts
Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien
von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe
von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder
Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer
Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine
ausreichenden Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von
Staatsanwalt Dr. B.........................., Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt
wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen
mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,
aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.
Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit
2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber
überprüfen.
Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und
digitaler Form.
- 2 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 2
Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von
Fotos. Textteile davon umrahmt
1. Textteil:
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Abschreibetext:
AS 63
B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)
| Von: |
Reil, Jutta Dr. (StA Lörrach) |
| Gesendet: |
Montag, 5. Juni 2023 10:59 |
| An: |
B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg) |
| Betreff: |
Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser |
Sehr geehrter Herr Dr. B..........................,
zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter
Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA
Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet,
die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung
möglicherweise nicht ganz präzise ist:
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1. |
Kommentar von G.
Moser: |
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Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich
gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
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2. Textteil:
| Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin,
Nachbarin-X, erstattet. |
Online:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:
- 3 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 3
1. Strafanzeige und -antrag 2009
Weder die Polizei, noch das Amtsgericht
Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.
Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1.
Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und
aufgrund neuer Falschaussagen von Nachbarin-X.
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2009 |
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04.10.2009 |
Moser |
Staats-
anwaltLörrach |
Strafanzeige:
Mehr... |
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04.10.2009 |
Moser |
Staats-
anwaltLörrach |
Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur
Strafanzeige vom 4.10.2009
Mehr... |
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05.10.2009 |
Staats-
anwalt |
Moser |
Aktenzeichen-Vergabe 85 ..............
Mehr... |
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06.11.2009 |
Staats-
anwalt
Dr. R. |
Moser |
Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung
eingestellt.
Mehr... |
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19.11.2009 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009
Mehr.... |
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19.11.2009 |
Moser |
Staatsan-
wältin x |
Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch
Mehr... |
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27.11.2009 |
Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe |
Moser |
Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wiederholt
Mehr... |
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Dez 2009 |
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14.12.2009 |
PD
Lörrach |
Moser |
Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom
22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein
Mehr...
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15.12.2009 |
Tages-
zeitung |
Allgemeinheit |
Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft
Mehr... |
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17.12.2009 |
PD
Lörrach |
Moser |
Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist B. abgelehnt
Mehr.... |
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18.12.2009 |
Moser |
Polizeidirektion Lö |
Stellungnahme zum Polizeibericht
Mehr... |
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18.12.2009 |
Anwalt 3 |
Polizei
Landratsamt Betreuung |
Begleitschreiben zur Stellungnahme
Mehr... |
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19.12.2009 |
Daten-
schutz |
Moser |
Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von
der Nachbarin x.....
Mehr... |
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19.12.2009 |
Moser |
Gemeinde |
Bitte Termin beim Ortsplaner
Mehr..... |
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19.12.2009 |
Moser |
Anwalt 3 |
Information über Daten-
schutzantwort
Mehr.... |
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23.12.2009 |
Moser |
Daten-
schutz |
Email: Danke
Mehr... |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 4
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2010 |
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Feb 2010 |
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18.02.2010 |
Moser |
Amts-
gericht |
2.
Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien
Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. R. die Akten zur Einsicht hatte. |
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28.02.2010 |
Moser |
Staats-
anwältin
Dr. R. |
Einige Fragen,
auch zur Akteneinsicht
Mehr... |
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Mrz 2010 |
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01.03.2010 |
Staats-
anwältin
Dr. R. |
Moser |
Dr. R. hat alles
gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten,
, d.h. keine Befragung bzw. keine Zeugen möglich
Mehr... |
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Okt 2010 |
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04.10.2010 |
Moser |
Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem
Handeln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR,
Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick
über
Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge
an versch. Staatl. Inst.
Mehr... |
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08.10.2010 |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. S. |
Moser |
Auslegung des
Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung.
Mehr... |
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22.10.2010 |
Moser |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt |
Mehr... |
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Nov 2010 |
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02.11.2010 |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt |
Moser |
Beschwerde
abgelehnt
Mehr... |
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23.11.2010 |
Moser |
Land-
gericht |
Stellungnahme zum
Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu.
Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines
Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer
Mehr... |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 5 |
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2012 |
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Mai 2012 |
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15.05.2012 |
Anwältin 4 |
Land-
gericht |
Fax Denn wenn
der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, brechen Völkerrecht
und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist
Revisionsrecht: meine ich.
Mehr... |
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22.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Akteneinsicht.
Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die
Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgericht enthält. Dabei ist
auch das ärztliche Gutachten. |
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23.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Brief mit
Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Beschwerdeankündigung.
Mehr..... |
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28.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Antrag auf
Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus
der Akteneinsicht vom 22.05.2012.
Mehr.... |
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Jul 2012 |
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06.07.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Email mit
Briefanhang
Mehr.... |
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06.07.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Brief zur obigen
Email
Mehr.... |
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30.07.2012 |
Staats-
anwalt |
Moser |
Es liegen keine
Gesichtspunkte vor, die eine Wiederaufnahme des eingestellten
Verfahrens begründen können
Mehr.... |
unvollständig - wird demnächst ergänzt
3. Textteil:
| Durch von Frau Nachbarin-X veranlasste Bauarbeiten |
3.
Kommentar von G. Moser:
Falschaussage
In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.
Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Nachbarin-X vermutlich völlig zu Recht für
geltungssüchtig.
Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch
Untätigkeit vielfach unterstützt.
- 6 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 6
4. Textteil:
|
und die hiervon
ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des
Computers der Frau Moser gekommen. |
5. Kommentar von G.
Moser:
Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit
entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen
Akten von mir und Rechtsanwalt Anwalt 12 bewiesen worden, und zwar
mit entsprechen-den Belegen und Texten.
Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Frau Nachbarin-X bei
der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach
(mehrfach, auch bei Richterin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt
Lörrach und höheren Ebenen dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.
Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.
Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser
belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.
Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den
Fall nicht aufzubauschen.
Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli
2009 begann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerum BW
um Hilfe.
Frau Nachbarin-X durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass
ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X über mich.
Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen
Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten
(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)
In ähnlicher Form auch online veröffentlicht:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70 |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 7
6. Textteil:
| Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen
schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei, |
6. Kommentar von G.
Moser:
Falsche Aussage.
Frau Dr. Reil übernimmt hier Falschaussagen von Frau Nachbarin-X.
a) Ich habe nicht geschrien.
b) Ich habe weder Blickkontakt noch an
die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.
Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich
mich nur an Ihren Mann gewandt.
Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht,
weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war.
Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht
beobachtet.
Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter
entfernt auf der Baustelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen
Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht
aufgefallen.
7. Textteil:
| weswegen Frau Nachbarin-X die Polizei verständigt habe |
7. Kommentar von G.
Moser:
Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen
über mich gemacht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr
belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.
8. Textteil:
| , die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe. |
8. Kommentar von G.
Moser:
Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die
schrecklichen Vorwürfe über mich nachgefragt zu haben.
Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die
Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.
Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben
bei der Poststelle gelandet. |
|
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 8
|
|
|
Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen
hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und
vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der
Betreuungsbehörde. Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom
Polizeibericht.
Das kann wahr sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an
das Amtsgericht weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt
Marschner hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien.
(Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und
Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.
Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt Anwalt
12 (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu
berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglosen Gerichtsverhandlung
eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitarbeiterin
bekommen.
Die Akten waren also nicht vernichtet worden.
|
|
9. Textteil:
|
Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Nachbarin-X erhobene Tatvorwurf der der
Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die
Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist. |
9. Kommentar von G.
Moser:
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|
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Falschaussage von Dr. Reil und Schock: Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der
Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!
Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X die
Rede.
Wenn PHK P...... davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information
künftig gegen mich verwendet.
Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung"
der Nachbarin-X verweigert.
Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft
geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen
zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Nachbarin-X abgelehnt.
Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.
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|
- 9 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 9
10. Textteil:
Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen
betreffend den Zustand von Frau
Moser das Verfahren gegen Nachbarin-X gemäß § 170 Abs. 2
eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos)
Beschwerde eingelegt. |
10. Kommentar von G.
Moser:
Diese Aussage finde ich schockierend.
Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.
Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht
gegeben und erzählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen
belasten.
Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat
mich beruhigt.
In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu
ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauert hat und
der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den
Polizeibericht vorgegangen ist.
Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.
Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten
Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine
zweite Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.
Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm
gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010
Anlage 3
dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch
überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann
doch getan.
Leider hat der damalige Rechtsanwalt Marschner auch das
Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge
gemacht, wie ich rechtlich dagegen vorgehen könnte.
Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben
der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte
mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.
Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu
meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber
nicht in einem Rechtsstaat.
Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und
die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
|
|
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 10
|
|
11. Textteil:
| Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos)
jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen. |
| 11.
|
Kommentar von G. Moser: |
| |
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie
versprochen, irgendeine Untersuchung gemacht hat.Aus den
eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und
das ganze für rechtens erklärt.
Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des
Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu
erkennen.
Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm
In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz
der Petitionsausschuss praktisch als Beweis genannt, dass die
Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben.
M.E. Lächerlich.
|
12. Textteil:
Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche)
Zuständigkeit. |
| 12.
|
Kommentar von G. Moser: |
| |
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch
ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom
1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer,
Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an
die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach
Schadenersatz beansprucht,
weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung
meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in
unserem Rechtsstaat möglich.
|
Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein
Erpressungsverfahren gegen
mich eingeleitet.
Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der
Erpressung nicht vorlag.
Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der
Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann
geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.
Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine
abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine
rechtsstaatswidrige Institution.
- 11 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 11
|
Interne Homepage:
|
Nr. 17 |
Juli
2019 |
Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher
Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster
Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1.
April 2019
Ereignisse,
|
|
Nr. 18 |
Sep-
2019 |
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts
der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in
Sattler-Bartusch
Ereignisse, |
|
Nr. 19 |
Okt
2019 |
200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse,
AS-Liste |
|
|
Juni.
2020 |
35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020
durch Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste
Staatsanwältin Kottisch-Borchmann) |
13 a. Textteil:
Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf
ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem
Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte, |
| 13a.
|
Kommentar von G. Moser: |
| |
Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens
ein Beispiel angegeben? |
| |
|
13b. Textteil:
(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger |
| 13b.
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Kommentar von G. Moser: |
| |
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.
Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat
zulässig.
Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm
Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der
Rechtsanwalt Dr. Dr. Ralf Hohmann (Online Anwalt 7) mich
hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegaugelt hat,
dass er eine Klage eingereicht hat.
Dr. Puchinger hat keine beantragten Zeugen geladen. Die
anwesende Rechtsanwältin Kirsten Lang (Online: Anwältin 10)
hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die
Richterin unterbrechen.
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- 12 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 12
|
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|
Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen
der Nachbarin-X hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu
abgegeben, als Nachbarin-X und ihre Anwältin darüber berichteten.
Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich
geschrieben und bekam nochmals eine Anwaltsvergütung.
Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht
einreichen noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.
Online aus meiner Zeitreihe 2014 und
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
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Datum |
Von |
An |
Kurzinhalt
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30.12.2014
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Amts-
gericht |
Moser,
Nachbarin-X
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2 C 1446/14
Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten
tragenn.
Mehr...
Eingang am 7.1.2015 |
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http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm
Unten mein Kommentar
GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich.
Ihre Demütigungen, tendenziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und
unterlassenen Untersuchungen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen,
Befragung der skrupellosen Denunziantin) verursachen bei mir
Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner
Lebenserwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Stand März 2017)
Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
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14. Textteil:
| .weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten
Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und
Strafantrag gegen sie gestellt hatte. |
| 14.
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Kommentar von G. Moser: |
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Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in
Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht
gegeben war.Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.
Siehe Kommentar 13a
- 13 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 13
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15. Textteil:
Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige
Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch
nicht entschieden. |
| 15.
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Kommentar von G. Moser: |
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Ja, dass ist richtig.
(Ergänzt am 13.01.2024: Stimmt
immer noch) 2017 machte meine Nachbarin-X wieder verheerende Falschaussagen über die
Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.
Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch
einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmeren Aussagen hat
Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend
noch beleidigt.
Dies hat der zuständige „Strafverteidiger x" fast
widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben
abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen.
In der Verhandlung hat er auch keine Beweisanträge gestellt,
obwohl das laut Protokoll möglich war.
Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und
die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich
mich online kundig gemacht wie ein zweites Verfahren vor dem
Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen
Demütigungen für mich.
Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend
übersichtliche Gründe zu meiner Verteidigung schriftlich
abgegeben.
Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in
meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.
Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen
in einem doppelten Müllsack auf der Kreismülldeponie Lörrach
entsorgt werden.
Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein
Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung von StA’in Dr. Reil gegen
ausgelöst.
Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner
Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a
gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden
sind. |
16. Textteil:
| Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit
demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz
habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder
dieselben Personen bezichtigt. |
| 16.
|
Kommentar von G. Moser: |
| |
Analog 15. Kommentar von mir
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- 14 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 14
|
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17. Textteil:
| .Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich
gerne noch einmal. Mit besten Grüßen
Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
|
| 17.
|
Kommentar von G. Moser: |
| |
Dazu gab es offensichtlich noch ein Telefonat mit dem
Staatsanwalt Dr. B........................... Er wollte von ihr die Zustimmung für
die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.Daher ist es ein kleiner
Lichtblick,
dass Dr. B.......................... das Verfahren trotzdem eingestellt hat.
|
Abschließende Stellungnahme:
Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale
rechtsstaatwidrige und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner
Nachbarin Nachbarin-X, der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft,
eigene Anwält/innen, Petionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf
zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich
gequält.
Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre
hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt Anwalt 12 schriftlich
vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen
widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich
der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.
Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei
der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.
Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert)
zu überprüfen
und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen
mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch zu
vergleichen.
Das hat wieder viel Geld und Nerven gekostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale
Schadenersatzforderung mit Begründung wie es in unserem deutschen
Rechtsstaat üblich ist.
Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und
skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der
General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
|
|
- 15 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 15
|
Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf
meiner Homepage veröffentlicht.Mein Fall und meine Akten
dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen
mich.
Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein
Teil der beteiligten Personen in meinem Fall?
Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können
angeblich poli-zeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen
nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich
nur über-fliegt oder einfach ignoriert.
In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine
ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft
Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon
als Textbausteine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.
Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der
Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von
Rechtsanwält/innen geschrieben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und
können bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als
auch finanziell.
Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei
Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der
Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.
Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und
Vogelfutter stibitzt.
Quelle:
https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html
Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem
Strafverfahren wegen wiederholtem Ladendiebstahl teilgenommen. Zuvor war
die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wieder ins
Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin
misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl
befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft
wird.
Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit
10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie
hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im
Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm
|
|
- 16 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 16
|
Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins
GefängnisEine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten
Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – und verliert. Für geklaute
Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.
10. April 2019:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html
Mein Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen
analog belangt werden.
Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert
und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche
rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Anwalt 12)
G. Moser
|
Meine Stellungnahme zu den Aussagen von PHK P......
|
|
Anlage 2
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589
Binzen, Tel. 07621/64467
210 Js 19162/23
In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
|
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Hier: |
Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von PHK P...... in der Akte
|
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Binzen, 31. Juli 2023
Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts
Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien
von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe
von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder
Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer
Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine
ausreichenden Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von
Staatsanwalt Dr. B.........................., Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt
wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.
PHK P...... scheint sich sehr sicher zu sein,
dass er keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
Und ich habe hier die Aufgabe, seine Aussagen zu kommentieren.
Abschrift am 21.07.2023 von G. Moser vom Foto .
Textteile davon umrahmt
- 2 -
|
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 2 |
|
1. Textteil:
Abschreibetext:
|
AS 3 |
| Polizeipräsidium Freiburg |
Weil am Rhein, 02.05.2023 |
| Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst |
Telefon: 07621 9797-0 |
| Basler Str. 7 |
Durchwahl: 07721 9797-16 |
| 79576 Weil am Rhein |
Sachbearbeiter: P...... |
| Seite 1, Basler Straße 7 |
Az: ST/0650523/2023 |
___________________________________________________________
Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
Bahnhofstraße 4a
79539 Lörrach
|
Eingangsstempel bei
der StA Lörrach:
4. Mai 2023 |
| Kategorie |
Straftat |
| Vorgangsart: |
Vorgang |
| Aktenzeichen |
ST/0650523/2023 |
| Ereignis-/Tatzeit: |
Freitag, 31.03.2023 |
| PLZ, Ort: |
79589 Binzen |
| Straße: |
............. |
| Landkreis: |
Lörrach |
| Gemeindeschlüssel: |
08336008 |
| Tatbestand: |
Verleumdung gemäß § 187 StGB |
| |
|
| Rolle: |
Beschuldigte Person |
| Mündigkeit: |
Erwachsener |
| Name: |
Moser |
| Geburtsname: |
Moser |
| Vorname(n): |
G.................... |
| Geburtsdatum: |
................1952 |
| |
|
| Rolle: |
Geschädigte Person |
| Name: |
Dr. Reil |
| Geburtsname |
......x |
| Vorname |
....x |
|
1. Kommentar von G. Moser
Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraums.
2. Textteil:
|
AS 5R
Strafanzeige – Vereinfachtes Verfahren –
Moser, Moser
Az: ST/0650523/2023
GESCHÄDIGTE PERSON
| Name: |
Dr. Reil |
|
| Geburtsname: |
.....x |
|
| Vorname(n): |
.....x |
|
| Geschlecht |
weiblich |
Familienstand |
| Staatsangehörigkeit |
deutsch |
|
| Ladungsfähige |
79539 Lörrach |
|
| Anschrift |
Bahnhofstraße 4 |
|
| |
|
beruflich 07621 4080 |
| |
|
Tätigkeit Staatsanwältin |
| Vernehmung |
Person nicht vernommen |
|
Nachfolgendes wurde ausgehändigt: |
|
| Strafantrag |
Ja |
|
| Einstellnachricht |
wird erwünscht |
|
|
- 3 - |
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 3 |
2. Kommentar von G. Moser: Fortsetzung zu meines 14-jährigen Albtraums.
3. Textteil:
| SACHVERHALT Am 03.04.2023 ging beim RW ein Schreiben der amtsbekannten Gertrud
Moser ein. |
3. Kommentar von G. Moser
„amtsbekannt" ist wohl sicherlich von PHK P...... negativ gemeint
und eine Beleidigung für mich.
4. Textteil:
| In diesem Schreiben, das mit der Überschrift „Wahl meines
Bestattungsortes" überschrieben ist, schreibt die Beschuldigte, dass
sie von der Staatsanwaltschaft, namentlich von der Staatsanwältin
Frau Dr. Reil, „geschändet" worden sei. |
4. Kommentar von G. Moser
Aus dem Schreiben geht hervor, dass meine künftige Urne zusammen mit
meinen Hundeurnen auf der Kreismülldeponie entsorgt werden soll.
Da dies ein ungewöhnlicher Wunsch ist, könnten später die Personen,
die das tun, von der Staatsanwaltschaft wegen Totenschändung oder
ähnliches belangt werden.
Damit dies nicht geschieht, habe ich den Originaltext geschrieben,
der mit den Vorwürfen hier direkt nichts zu tun hat.
Das Wort „Schändung" ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Andererseits könnte man überlegen, inwieweit es doch zutrifft, wenn
man das Verhalten von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft, auch
meinen Anwältinnen untersucht.
Ich wurde so oft mit Falschaussagen und staatlichen Maßnahmen
psychisch und finanziell belastet, so dass dieser Begriff nicht
abwegig ist.
Weil ich meinen Rechtsfall sehr ausführlich, aber nicht vollständig
online veröffentlicht habe, ist auch mein Ruf lebenslänglich
ruiniert.
Es gibt sicherlich sehr viele Bürger/innen, die die Falschaussagen
meiner Nachbarin für wahr halten, weil Polizei, Justiz und eigene
Anwält/innen sie akzeptiert haben.
Da mir offensichtlich seit 2009 von der Polizei und Justiz viele
Rechte zu meine Gunsten verweigert wurden, bin ich nachweislich
rechtloser, menschlicher Müll, der logischerweise auf der
Kreismülldeponie entsorgt werden soll.
- 4 - |
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 4 |
|
5. Textteil:
| Vermerk Kenntniserlangung
Das beiliegende Schreiben der Beschuldigten ging am 03.04.2023 beim
Polizeirevier Weil am Rhein ein und wurde mir, da ich darin
namentlich erwähnt wurde, zur inhaltlichen Prüfung übergeben.
Maßnahmen
Aufgrund des Inhaltes des Schreibens wurde mit Frau Dr. Reil von der
StA Lörrach Kontakt aufgenommen und der Inhalt des Schreibens
bekannt gegeben.
Frau Dr. Reil entschied sich daraufhin, Strafantrag gegen die
Beschuldigte zu stellen.
Der Strafantrag ging hier am 11.04.2023 ein.
Die ebensfalls namentliche erwähnte OStAin Sattler-Bartusch
entschied sich,
keinen Strafantrag gegen die Beschuldigte zu stellen.
Beschuldigtenanhörung
Der Beschuldigten wurde am 13.04.2023 ein Anhörungsbogen zugesandt.
Die Antwort der Beschuldigten ging am 02.05.2023 per Einschreiben
hier ein.
Das ausführliche Antwortschreiben liegt dem Vorgang bei. |
5. Kommentar von G. Moser
Mein Antwortschreiben habe ich ohne ausreichende Informationen
geschrieben,
weil ich noch keine Akteneinsicht hatte.
6. Textteil:
| Fr. Dr. Reil stellt Strafantrag gegen die Beschuldigte. |
6. Kommentar von G. Moser
In Anlage 1 habe ich zu dem Ziel von Dr. Reil meine Kommentare zu
ihren Äußerungen über mich angegeben.
7. Textteil:
| Zur Beschuldigten AS 7
Die Beschuldigte war im Jahr 2009 Betroffene eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens,
welches in der Folge durch das Amtsgericht Lörrach eingestellt
wurde.
Obwohl das Verfahren aus Sicht der Beschuldigten für sie positiv
ausgegangen ist,
ist sie seitdem der Meinung, Opfer einer gegen sie gerichteten
Verschwörung,
bestehend aus allen Instanzen der Justiz, der Polizei sowie ihrer
Nachbarin zu sein. |
- 5 - |
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 5 |
7. Kommentar von G. MoserDer erste Satz im letzten Abschnitt ist eine
subjektive Bewertung durch PHK P.......
Es entstand eine Akte aufgrund von schlimmen Falschaussagen der
Nachbarin-X und der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten.
Vermutlich hat Dr. Reil dieses Gutachten als Beweis gesehen,
keine Ermittlungen gegen Nachbarin-X einzuleiten. Der damalige
leitende Staatsanwalt Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsuhe haben sie leider dabei noch unterstützt.
Polizei und Justiz habe sich geweigert, diese Falschaussagen zu
untersuchen oder ähnliches.
Richter Trefzer hat auf die Hinweise des damaligen Anwalts und meine
Hinweise völlig ignoriert.
Staatsanwältin Dr. Reil hat Ermittlungen verweigert, auch die
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
U.a. hat Dr. Reil die Ermittlungen mit der subjektiven Bemerkung,
dass die Ratsuche der Nachbarin-X nicht zu beanstanden ist.
Tatsächlich war die angebliche Ratsuche mit schlimmen
Falschaussagen der Nachbarin-X verbunden. Polizei und Justiz habe
sich geweigert, hier zu untersuchen und gegen Nachbarin-X zu
ermitteln.
Daher konnte sie diese Aussagen 2017 in einer erneuten Aussage in
einer Strafanzeige am 22.11.2017 gegen mich verwenden:
„Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns.
Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir
ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war
schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts."
Wenn dem so wäre, müsste es doch seit 2009 Zeugen in der
unmittelbaren Umgebung geben?
Die Polizei war schon mehrfach tätig, ist auch gelogen.
Davon weiß das Polizeirevier Weil am Rhein einem Anfrage- und
Antwortschreiben auch nichts.
Aus dem letzten Abschnitt wird mir von PHK P...... unterstellt,
das ich Opfer einer gegen mich gerichteten Verschwörung sein soll.
Diese Aussage ist eine Verleumdung gegen mich!
Ich habe eine interne Homepage, um einen Überblick über meinen
äußerst ungerechten Rechtsfall zu habe, auch um möglichst
fehlerlose Schreiben an andere Personen und Institutionen abschicken
zu können.
Heute morgen (22.07.23) habe ich eine Stichwortsuche
„Verschwörung"
durchgeführt und den
Begriff auf 2.710 Seiten nicht gefunden.
- 6 - |
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 6 |
Beweis:

In den Medien und der Öffentlichkeit wird das Wort „Verschwörung"
im Zusammenhang mit Falschinformationen, z.B. Corona existiert nicht,
die Amis waren nie auf dem Mond, verwendet.
Ich bin übrigens 5 mal gegen Covid geimpft. Nachweis möglich.
Da ich sehr viel von meinem Rechtsfall veröffentlicht habe, fehlt
mir der Beweis für diese schlimme Demütigung.
8. Textteil:
8. Kommentar von G. Moser
Seit 2009 gibt es unzählige, unbewiesene Falschaussagen der
Nachbarin-X, die von der Polizei und Justiz ohne Beweise und
Ermittlungen zu meinen Gunsten akzeptiert werden.
Siehe Anlagen 4 und 5
Meine ausufernden Schriftstücke fasse ich als Beleidigung gegen mich
auf.
Sie belegen die bedingungslose Unterstützung der vielen
Falschaussagen von Nachbarin-X durch die Polizei und Justiz. Und
trotzdem geschieht nichts.
Meine Akten und meine Veröffentlichungen beweisen doch eindeutige
das rechtsstaatwidrige Verhalten von Polizei und Justiz.
Damit habe ich vielfach bewiesen, dass das demokratische
Grundprinzip der Gewaltenteilung nicht gegeben ist.
- 7 - |
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 7 |
|
PHK P...... beleidigt mich daher extrem, wenn er auf meine ausufernden
Schreiben hinweist.
Angehörige der Polizei und Justiz machen positive, subjektive
Bewertungen über Nachbarin-X und über mich negative, subjektive
Bemerkungen.
Daher ist dieser langjährige Rechtsfall ein Trauma für mich, bei dem
kein Ende in Sicht ist.
9. Textteil:
In diesem Zusammenhang kam es auch bereits zu vier
Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte
(1 x Beleidigung, |
9. Kommentar von G. Moser
1 x Beleidigung (Falschaussage, für die es einen Zeugen gibt, der
auch diese Falschaussage macht)
In dem nicht abgeschlossenen Verfahren wurden die Falschaussagen in
Anlage 5 bis heute von der Polizei, vom Amtsgericht Lörrach und vom
Landgericht Freiburg akzeptiert. Auch mein Strafverteidigung ist nur
zu einem sehr kleinen Teil dagegen vorgegangen.
10. Textteil:
10. Kommentar von G. Moser
1 x Erpressung mir vorzuwerfen ist eine Ungeheuerlichkeit von der
Polizei und Staatsanwaltschaft, weil der Tatbestand gar nicht
gegeben war.
Anzeigenerstatterinnen waren die Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch
und Dr. Reil.
Folge: Psychoterror gegen mich und das bis heute,
weil PHK P...... diese Falschaussage weiter verwendet.
Folge Rechtsanwaltskosten für mich, obwohl der Rechtsanwalt ohne
mich zu informieren verspätet ein Beweisschreiben abgegeben hat. Ich
habe dazu fristgemäß ein Schreiben abgegeben und in ähnlicher Weise
auch bewiesen, dass der Tatbestand nicht gegeben ist.
Dieses rechtsstaatwidriges Verhalten der Staatsanwältinnen wird auch
von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe akzeptiert, was wiederum
das rechtsstaatfeindliche Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft
beweist.
Und jetzt benutzt PHK P...... eine Aussage, die den Anschein erweckt,
dass ich eine Erpresserin bin.
- 8 - |
|
G. Moser Kommentare zu PHK
P...... am 31.07.2023
Seite 8 |
Wenn die Staatsanwaltschaft offensichtlich zu Unrecht ein
Strafverfahren einleitet und dadurch extreme Belastungen für die
Beschuldigten und Anwaltskosten entstehen,
dann muss die Staatsanwaltschaft für diesen Schaden aufkommen.
Wer einen Schaden verursacht, muss versuchen, ihn wieder
gutzumachen.
Dazu gibt es entsprechende Gesetze, die den Staatsanwältinnen
Sattler-Bartusch, Dr. Reil und der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe offensichtlich nicht bekannt sind oder sie wollen diese
gesetzliche Regelung nicht akzeptieren.
11. Textteil:
| , 2 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen). |
11. Kommentar von G. Moser
1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen
Ich habe die Falschaussagen über mich veröffentlicht vier Wochen
nach meinem Verteidigungsschreiben, und zwar unter meinem Namen.
Nachbarin-X unter „Nachbarin-X",
Auf eine Reaktion der Justiz musste ich zum Beleidigungsverfahren
ca. ein halbes Jahr warten. Für mein Verteidigungsschreiben hatte ich
nicht einmal 14 Tage Zeit, weil die Akteneinsicht durch die
Weihnachtszeit nicht sofort möglich war.
Für eine Falschaussage und weiteren von meiner Nachbarin bin ich
also nochmals bestraft worden,
obwohl ich meinem Ruf durch die Veröffentlichung vermutlich
verschlechtert habe.
1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen Weil Richter Frick keine Zeugen aus der Nachbarschaft geladen habe,
verteilte ich darüber Informationen und den Termin der
Gerichtsverhandlung. Die Strafanzeige erfolgte von PHK P......, weil er informiert wurde,
dass der Ehemann von Nachbarin-X dieses Schreiben an seinen
Kollegen L........ übermittelt hat. Befragungen der Nachbarschaft werden von Polizei und Justiz seit
2009 verweigert.
Meiner Meinung nach können nur dadurch die vielen Falschaussagen
widerlegt werden. Andererseits verlangen Polizei und Justiz seit 2009 keine Beweise
und/oder nähere Erläuterungen von der Nachbarin-X, wie sie in
einem demokratischen Rechtsstaat üblich sind. G. Moser |
|
Anlage 3
Mein unbeantwortetes Schreiben an den Gutachter x vom 17.03.2010
|
Aussagen meiner Nachbarn-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
(Teilweise leichte Änderungen, weil diese Liste in verschiedenen
Versionen exististiert)
|
|
G.... Moser, ...... Adresse.....Tel. .....
P E R S Ö N L I C H
Herrn
Dr. med. ...Gutachter-X
.......straße ........
79......... Ort-X
Ihr Gutachten über mich vom 21.09.2009
17.03.2010
Sehr geehrter Herr Dr. Dorfmüller,
am 18.2.2010 war ich beim Amtsgericht zur Akteneinsicht, wo unter
anderem Ihr Gutachten über mich abgelegt ist.
Beim Durchblättern habe ich einige Inhalte von Seite 2 durch
schnelles Überfliegen entdeckt und dann nicht mehr weitergelesen.
Kurz darauf habe ich es zusammen mit meinem neuen Rechtsanwalt
(Anwalt 3) durchgelesen, der meiner Meinung nach gemäßigt ist und sich
bei Seite 2 sogar aufgeregt hat, so wie ich beschrieben werde.
Er war schon mehrmals bei mir zuhause, um meine Wohnsituation
kennenzulernen.
In den nächsten Tagen war ich ziemlich betroffen von dem Gutachten
bzw. so wie sie mich beschrieben haben.
Weil die Polizei weder Zeugen noch meine Nachbarin zur ihren Aussagen
befragte habe ich Anfang Oktober bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige
erstattet. Ich habe aber keinen direkten Grund angegeben, z.B. üble
Nachrede.
Mein Ziel war die Befragung meiner Nachbarin, die Zeugenbefragung und
ich war auch mit einer Nachbarschaftsbefragung einverstanden.
Bei der Akteneinsicht entdeckte ich, dass die Staatsanwaltschaft
damals die Amtsgerichtsakten anforderte und somit auch Ihr Gutachten
gelesen hat.
Die Strafanzeige wurde abgelehnt. Es wurden keine Zeugen befragt,
auch nicht meine Nachbarin.
Jetzt habe ich den Eindruck, dass Sie die zweite Person sind, die
mich
belastet.
Bitter für mich ist, wie Sie über meine Vergangenheit berichten.
Wer wirklich sehr vieles mitbekommen hat, war .....................
ungefähr im Jahr 2004.
Ich weiß nicht, ob es notwendig war, dass Sie dem Gericht und damit
auch der
Staatsanwaltschaft so viel über mich mitgeteilt haben.
Bitter für mich ist auch, dass auf Seite 3 von Polizeiberichten, also
in der Mehrzahl, geschrieben wird.
Dann gehen Sie noch auf die Situation ein, die Anlass war für den
Polizeibericht.
(Anmerkung von G. Moser: Er war doch bei dem Vorfall gar nicht
anwesend.)
Die schlimmste Belastung darin (in dem Polizeibericht) ist, dass ich
andauernd auffallen soll.
Könnte es sein, dass Sie mit Ihrem Gutachten diese Aussage
bekräftigen?
Seit 8: Ich bombardiere u.a. Nachbarn ständig mit Briefen
Das teilweise sonderliche, teilweise aufgerechtes Verhalten ….
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Polizei über die
Staatsanwaltschaft indirekte Hinweise über ihr Gutachten bekommen hat.
Das von mir bei Herrn RA Anwalt 1 unterschriebene Formular
zur Entbindung der ärztlichenSchweigepflicht ist zeitlich nicht
befristet.
Hiermit hebe ich diese Aussage auf.
Ich bestehe darauf, dass Sie sich künftig an Ihre Schweigepflicht zu
halten, auch gegenüber Herrn RA Anwalt1.
Ich werde .....................................................
Die Unterlagen beim Amtsgericht werden bis 2020 aufbewahrt.
So beruhigend ist das nicht für mich.
Die wirkliche Situation mit Zeugen ist bis heute nicht untersucht
worden.
Falls es doch noch geschieht, und zwar vor einem Gericht, wird
vermutlich wieder Ihr Gutachten über mich herangezogen. Soll ich das
wirklich riskieren?
Selbst Straftäter, die gegen andere Menschen gewalttätig geworden
sind, haben mehr Rechte und werden nicht durch Betreuungsverfahren in
ihrem wichtigen. durch das Grundgesetz garantierten Recht zur Abgabe von
rechtswirksamen Willenserklärungen, gefährdet.
G. Moser
|
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Kommentar am 18.12.2024 von G. Moser Erst 2023 habe ich in Akten die
Aussage der Staatsanwältin Dr. Reil gelesen, dass Sie aufgrund des
Gutachtens keine Ermittlungen gegen meine Nachbarin-X aufgenommen hat.
Offiziell hat sie aber in der Ablehnung meiner Strafanzeige geschrieben,
dass es nicht zu beanstanden ist, wenn man (meine Nachbarin-X)
ratsuchend zu Polizei geht.
Diese angebliche Ratsuche war aber mit schlimmen, schrecklichen
Falschaussagen verbunden, so dass ich in ein Entmündigungsverfahren kam. |
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Anlage 4
Aussagen meiner Nachbarn-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
(Teilweise leichte Änderungen, weil diese Liste in verschiedenen
Versionen exististiert)
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2. |
Frau M. gilt in polizeilichen Kreisen als psychisch krank,
jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen. |
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
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Kommentar: |
Die Polizei hat diese Aussage durch die Weiterleitung an zwei
weitere staatliche Institutionen bestätigt, obwohl sie falsch ist.
Andererseits weist die Polizei jegliche Verantwortung dafür ab, weil
sie nur die Aussagen von Nachbarin-X aufgenommen und weitergeleitet
hat.
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3. |
Frau M. gilt in familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch
wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen. |
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
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Kommentar: |
Gelogen. Als Beweis wurden von der Gegenpartei beim Amtsgericht und
Landgericht mein Bruder als Zeuge genannt, ohne dass die Nennung
seines Namens und den ihm zugeordneten Sachverhalt abgesprochen war.
Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit von der Gegenpartei. |
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4. |
Frau M. belästigte die auf der gegenüber liegenden Straßenseite
arbeitenden Bauarbeiter mit lauten Zurufen. |
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
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Kommentar: |
Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann
Nachbarin-X geäußert. |
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AS 119
AS 51 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 2
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5a. |
Hierbei Moser Frau M. die Bauarbeiter, mit dem Bagger ihre
Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere
haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter
heran. |
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
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Kommentar: |
Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann von
Nachbarin-X
geäußert.
Im Entschuldigungsschreiben vom 9.7.2009 stehen die wahrheitsgemäßen
Äußerungen gegenüber dem Ehemann: Quelle:
Entschuldigungsschreiben 7.9.2009 |
|
5b. |
Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor ist die Beklagte
ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin erschien wie aus dem
Protokoll ersichtlich ist aufgeregt und aufgelöst auf der Straße und
beschuldigte die Bauarbeiter durch das Baggern die Festplatte ihres
Computers beschädigt zu haben. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
|
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Kommentar: |
Falschaussage. |
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6. |
Es wird bestritten, dass es zu Erschütterungen durch die
Bauarbeiten kam. Das Haus der Klägerin erzitterte nie aufgrund der
Bauarbeiten. Es wird ebenfalls bestritten, dass zu diesem Zeitpunkt
der Computer abstürzte.
Falls der Computer jemals abgestürzt sein sollte, wird davon
ausgegangen, dass es sich um einen Bedienungsfehler der Klägerin
handelte. |
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Quelle1: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Quelle2: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Erschütterung ist übertrieben, es waren Vibrationen.
Der Untergrund ist Lehmboden.
Analoger Vergleich: Schwerlastverkehr kann auch zu Vibrationen in
Häusern direkt an der Straße verursachen.
Ich habe ein sehr umfassendes Fachwissen zu Computern und ihrer
Software.
|
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7a. |
Frau M. tobte in einer Psychose auf dem Gehweg herum. |
|
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
|
|
Kommentar: |
Gelogen, ich war wütend und habe geweint.
Toben bedeutet ähnliches
wie Randalieren. Ich war eher verzweifelt. Aus meinem
Entschuldigungsschreiben ergibt sich, dass ich mich über das
Ereignis am Tag zuvor geärgert hatte.
Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009 |
|
7b. |
Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte.
Dies haben die
ganzen Arbeiter vor Ort mitbekommen. Unter anderem auch der
Bauleiter y. Dieser kam im Anschluss zur Familie der Beklagten und
erkundigte sich, was hier zu tun sein. Seine Mitarbeiter hätten
Angst vor der Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten.
Gestandene Männer waren von dem Verhalten der Klägerin derart
beeindruckt, dass sie nicht mehr vor Ort arbeiten wollten.
Beweis: Bauleiter y, 79400 Kandern |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
|
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Kommentar: |
Lüge, unglaubwürdig. Die Arbeiter sollten auf der Baustelle
arbeiten.
Vom genannten Zeugen wollte ich per
Brief die
Bestätigung für diese Aussage, habe aber keine Antwort bekommen.
|
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AS 121
AS 53 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 3
|
|
|
|
Auch keine Antwort auf einen
zweiten Brief. Sehr spät habe ich mich
telefonisch und
schriftlich mit dem Bauunternehmen in Verbindung
gesetzt und ebenfalls keine Antwort bekommen.
Alle damaligen Bauarbeiter müssten befragt und zu ihren Aussagen
vereidigt werden. |
|
7c. |
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin am
streitgegenständlichen Tag im Juli 2009 sehr wohl gebrüllt und
getobt hat. Es ging weit über eine normale emotionale Erregung
hinaus. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Wie bei 7b, Lüge. |
|
7d. |
Sie hat den Vorfall vom 07.07.2009 geschildert. Die Aussage von
der Beklagten war weder drastisch noch entsprach sie nicht der
Wahrheit. Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor, ist die
Beklagte ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin war außer sich
und brüllte und tobte. Bauleiter y hat diesen Vorfall miterlebt.
Dieser kam im Anschluss zur Familie der Beklagten und erkundigte
sich, was hier zu tun sei. Seine Mitarbeiter hätten Angst vor der
Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten. Beweis:
Bauleiter y, 79400 Kandern |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage und unglaubwürdige Aussage. Eine Gruppe von
Bauarbeitern soll vor mir Angst gehabt haben. Die sollten auf dem
Baugrundstück arbeiten, das ich nicht betreten hatte. Ich musste für
längere Zeit Baulärm hinnehmen und sie können angeblich nicht mehr
arbeiten, wenn eine Frau auf der Straße weint und keine stark
übertriebene Wut zeigt. |
|
7e. |
Die Bauarbeiten blieben von dem Vorfall nicht unbeeinträchtigt.
Wie bereits dargelegt, haben die Mitarbeiter ihre Bedenken bezüglich
der Weiterarbeit vehement geäußert und haben stetig mitgeteilt, dass
sie unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten wollten.
Beweis:
Bauleiter y, 79400 Kandern |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Unglaubwürdig, Zeugenbefragung mit Vereidigung wünschenswert, ist
aber von keinem Gericht durchgeführt worden. |
|
8a. |
Ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd. |
|
|
Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
|
|
Kommentar: |
Gelogen und ein schrecklicher Vorwurf. Natürlich müssen für so eine
drastische Aussage keine Beweise erbracht werden.
Seit 1993 lebe ich hier und bin pro Tag höchstens wenige Minuten auf
der öffentlichen Straße, wenn ich nicht meine Hecke schneide und am
PKW zu tun habe. |
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AS 123
AS 55 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 4
|
|
8b. |
Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau M.
damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
|
|
Kommentar: |
Entsetzliche Lüge, die nicht zu meinen Gunsten überprüft
wurde und
wird. |
|
8c. |
Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G. M. auffällig. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
|
|
Kommentar: |
Schlimme Lüge, ohne konkrete Aussage und Beweisen. |
|
8d. |
Nachbarin-X hat einen Vorfall vom 07.07.2009 geschildert.
Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch,
noch entsprach sie nicht der Wahrheit. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
|
|
Kommentar: |
Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und ich
hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten. |
|
8e. |
Die Beklagte hat lediglich ihre Bedenken geäußert bezüglich des
Verhaltens der Klägerin.
Sie hat sich Rat gesucht bei dem
Polizeirevier Weil am Rhein. Das Verhalten der Beklagten war nicht
rechtswidrig. Die Beklagte hat diese Ratsuche weder leichtfertig
vorgenommen, noch hat sie unwahre Tatsachen vorgetragen. Den
Wutausbruch der Klägerin hat es gegeben. Die Klägerin wirkte auf
alle Beteiligten sehr verstörend. Alle anwesenden Personen empfanden
das Verhalten der Klägerin als auffällig. Beweis:
Bauleiter y, 79400 Kandern |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und
ergänzt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen
Gunsten. |
|
8f. |
Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch
nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X, b.b. Bauleiter y,
Bruder der
Klägerin |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne konkrete
Angaben und Beweise.
Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu nennen.
|
|
9a. |
Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise
gegeben werden, da die AE (= Anzeigenerstatterin)
selbst als Betreuerin für psychisch Kranke
arbeitet. |
|
|
Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
|
|
Kommentar: |
Die Berufsangabe ist bis heute (2018) nicht bewiesen.
Deutlicher Gesetzeshinweis, was möglicherweise mit mir
geschehen sollte. |
|
AS 125
AS 57 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 5
|
|
9b. |
Die Beklagte ist Betreuerin für psychisch erkrankte Personen.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Bis heute nicht bewiesen. Der Ehemann ist kein Beweis. |
|
10. |
Der von der Klägerin verfasste Brief erreichte die Familie der
Beklagten einen Tag nach der Ratsuche bei der Polizei in Weil am
Rhein. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Bestätigung, dass der Brief angekommen ist.
Endlich einmal eine wahre Aussage. |
|
12a. |
Unsere Mandanten haben uns mitgeteilt, dass Sie Plakate und
Schilder an ihrem Haus aufhängen, die unter anderem folgende
Botschaften enthalten: „Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die
Täterin" |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Demonstrationsrecht.
Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren. |
|
12b. |
Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder um das Haus
herum aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem Schreiben bei, um
Ihnen die Situation vor Ort darzulegen. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich gegen G. M. |
|
|
Kommentar: |
Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Demonstrationsrecht.
Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen
zu informieren. |
|
13a. |
Ebenfalls betreiben Sie eine Homepage unter der Adresse
www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Pressefreiheit.
Reine Verzweiflung, um die Öffentlichkeit vom ungerechten Ablauf von
gerichtlichen Betreuungsverfahren zu informieren. |
|
AS 127
AS 59 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 6
|
|
13b. |
Frau M. betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender
Adresse anschauen können:
www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich an die Staatsanwaltschaft Lörrach mit
eingeleitetem Bedrohungsverfahren gegen mich |
|
|
Kommentar: |
Pressefreiheit, ich weise auf Ungerechtigkeiten in meinem
Fall hin.
Die zweite Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de wird nicht erwähnt, auf
der ich sehr umfangreiches Informationsmaterial zum Thema anbiete.
Die gegnerische Anwältin ist auch politisch und öffentlich in der
CDU tätig. Daher müsste sie meine Argumente auch aus der politischen
Sichtweise verstehen. |
|
14. |
Sie bezeichnen Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Im Polizeibericht und in Schriftstücken der Zivilgerichte wird sie
so bezeichnet . |
|
15a. |
Die Beklagte Nachbarin-X hat niemals eine Anzeige zu Lasten der
Klägerin veranlaßt. Wie aus der Anlage G 1 ersichtlich, ist die
Beklagte am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein
erschienen. Die Beklagte erschien dort lediglich, um Rat zu suchen. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage und unglaubwürdige Erklärung. |
|
15b. |
Es wird vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass die Beklagte
niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlasst hat. Wie
aus der Anlage K 4 zu erkennen ist, ist die Beklagte lediglich am
08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen, um Rat zu
suchen. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen verbunden sind. |
|
AS 129
AS 61 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 7
|
|
18. |
Zudem muss festgestellt werden, dass der Bericht der Polizei
aufgrund einer Ratsuche der Beklagten erstellt wurde. Die Beklagte
hat zu keinem Zeitpunkt die Richtigkeit des Protokolls bzw. der
Telefonnotiz unterschrieben. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
|
Kommentar: |
Hier wird bestätigt, dass es einen Anruf und ein späteres Erscheinen
von Nachbarin-X gab. Die Polizei hat auf Nachfrage von Rechtsanwalt
M. den Anruf verneint und nur das persönliche Erscheinen bestätigt. |
|
19. |
Sie bezeichnen Nachbarin-X als Arierin auf Ihrer Seite und
unterstellen ihr nationalsozialistische Tendenzen. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite
im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Falsche Textinterpretation!!!
Der Name von Nachbarin-X ist nicht erwähnt. |
|
20. |
Sie unterstellen Nachbarin-X nationalsozialistische Tendenzen.
|
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
In den Schriftstücken der gegnerischen Partei sind Aussagen sind
abwertende und wahrheitswidrige Äußerungen bezüglich einer
sogenannten Psychisch Kranken enthalten.
Denunziantentum und abwertendes Verhalten gegenüber sogenannten
"Psychisch Kranken" sind in totalitären Staaten wie dem
nationalsozialistischen Staat üblich und hat
verheerende Folgen für die betroffenen Bürger/innen.
Laut Polizeibericht gab es sinngemäße Andeutungen, dass die Behörden
gegen mich etwas unternehmen müssten. |
|
21. |
Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
|
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Falsche Textinterpretation, der Name von
Nachbarin-X ist nicht erwähnt. |
|
AS 131
AS 63 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 8
|
|
22b. |
Weiterhin informieren wir Sie darüber,
dass wir Ihre Drohung ein Menschenopfer zu erbringen,
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation. |
|
23. |
Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu unterlassen.
Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches
Schicksal. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Dreiste, falsche Aussage. Ich beanspruche seit 2009 erfolglos Rechte
zu meinen Gunsten.
Mein Leben hat sich unwiderruflich negativ verändert. |
|
24. |
Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, sehen wir uns
gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die Androhung eines
Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen.
Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der Zuwiderhandlung ein
Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft verurteilt
werden können. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Nicht berechtigte Einschüchterung mit hoher Geldstrafe und Haft für
mich. |
|
25. |
Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Äußerungen
auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 StGB haben
können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer Verleumdung liegt
bei Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Ich werde seit 9 Jahren mit immer wieder neuen Aussagen verleumdet,
und dass ohne Einschreiten der Polizei, Zivilgerichte,
Staatsanwaltschaft , Petitionsausschuss und effektiver Hilfe durch
Anwälte. Und hier wird mir eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu
2 Jahren in Aussicht gestellt. |
|
26. |
Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir in dieser
Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere Mandantin ist
durch Ihre Behauptungen und Ihr massives Angehen durch Ihre Plakate
und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen geschädigt
worden. Somit sind Sie schadensersatzpflichtig. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage, ich bin unwiderbringlich rufmäßig, rechtlich,
gesundheitlich und finanziell geschädigt worden. Mein Leben hat sich
völlig ins Negative verändert. |
|
AS 133
AS 65 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 9
|
|
27. |
Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war unsere Mandantin
nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür sind
Sie ebenfalls ersatzpflichtig. |
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die
nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Unberechtigter Anspruch, aber das Amts- und Landgericht haben mich
trotzdem bei späteren Verfahren zur Übernahme der Anwalts- und
Gerichtskosten im Jahr 2014 und 2015 verpflichtet. Für mich ein
Skandal. |
|
28. |
Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine
Unterlassungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis
spätestens zum Freitag, den 10. August 2013, um 12.00 Uhr
zurücksenden.
|
UnterlassungserklärungIch, G. M., ....., 79589 Binzen,
verpflichte mich,
rechtsverbindlich gegenüber Nachbarin-X:
|
|
1. |
es ab sofort zu unterlassen, verletzende Äußerungen gegenüber der
Versprechensempfängerin und bei dritten Personen über die
Versprechensempfängerin zu tätigen.
Insbesondere dahingehend, dass die Versprechensempfängerin
nationalsozialistischen Tendenzen unterliege sowie Behauptungen
aufzustellen, diese habe mich denunziert und es sofort zu
unterlassen, die online gestellten und vorgeworfenen Inhalte online
zu belassen.
|
|
2. |
für den Fall einer künftig eintretenden Zuwiderhandlung der
Unterlassensversprecherin vom Unterlassensversprechen hat diese
10.000 € an die Versprechensempfängerin, Nachbarin-X, zu zahlen.
|
|
|
|
Quelle: |
Abmahnschreiben vom
13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der
ungerechten Petitionsbearbeitung entstand |
|
|
Kommentar: |
Nicht berechtigter Anspruch aufgrund Falschaussagen und
Unterstellungen. |
|
29. |
Im Namen unserer Mandanten, Eheleute Nachbarn X, erstatten wir
Strafanzeige gegen Frau G. M., 79589 Binzen, wegen aller von
ihr begangenen Straftaten. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
|
|
Kommentar: |
Ja, die Staatsanwaltschaft hat gegen mich ein Verfahren eingeleitet,
das mangels Tatbestand eingestellt wurde. Für mich eine schlimme
Belastung.
Meine meiner Meinung nach berechtigten Strafanzeigen
wurden abgelehnt.
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3 |
|
30. |
Frau M. fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten
verfolgt und bedroht. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
|
|
Kommentar: |
Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche
Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen. |
|
AS 135
AS 67 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 10
|
|
31. |
Frau M. behauptet, dass unsere Mandantin, Nachbarin-X, sie
denunziert habe. Dies können Sie auf der Homepage von ihr
nachvollziehen. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
|
|
Kommentar: |
Ja natürlich bin ich denunziert worden mit Falschaussagen bei der
Polizei , bei Zivilgerichten und bei der Staatsanwaltschaft. |
|
32. |
Nun hat Frau M. mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine
unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich
ebenfalls mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin
noch mit einem Menschenopfer rechnen kann".
Diese Zeilen finden sich auf der Seite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm.
Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie sehen,
dass dies von G. M. online gestellt wurde. Ihre Adresse ist
ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte Nachbarn. Dies
stellt eine Bedrohungslage dar, die für unsere Mandanten keineswegs
mehr zu tragen ist. |
|
|
Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
|
|
Kommentar: |
So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich
mir gefallen lassen und die Staatsanwaltschaft hat dabei geholfen,
indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat. |
|
33. |
Frau Moser hat auf der Seite
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm
weiterhin folgenden Inhalt online gestellt:
„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin
Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen
anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten
wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen,
Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen
Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten." Das
Dritte Reich lässt grüßen."
Frau M. hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der Rubrik
Nachbarin: Polizeibericht erläutert.
Unter dem Punkt 6 schreibt Frau M.:
Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich
beherrschen."
Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in
Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere
Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein
zivilrechtliches Verfahren gegen Frau M. zu betreiben.
Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser Angelegenheit unsere
Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses Frau M. am 13.08.2013
erreichen.
Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau M. ihre
Drohungen in die Tat umsetzt. |
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Quelle: |
Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich |
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Kommentar: |
Siehe Kommentare zuvor zu den einzelnen Aussagen.
Wenn ich so lange unter Falschaussagen und mangelnder Unterstützung
durch die Justiz und den Petitionsausschuss leiden muss, darf ich
auch mal richtig wütend sein.
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AS 137
AS 69 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 11
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So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich
mir gefallen lassen und die Staatsanwaltschaft hat dabei geholfen,
indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat. |
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34. |
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die
Beklagte. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Ich habe viele direkte und indirekte Schäden gesundheitlicher,
finanzieller, rechtlicher und rufmäßiger Art. Klar, dass es kein
Verhalten der Gegenseite zu einem Entgegenkommen mir gegenüber gibt.
siehe Kosten |
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35. |
Die Beklagte ist nicht verantwortlich für die Auslösung des
Betreuungsverfahrens. Einzig und allein verantwortlich ist die
Klägerin selbst. Sie hat sich so verhalten, dass die Beklagte
hilfesuchend das Polizeirevier Weil am Rhein aufgesucht hat. Weder
die Beklagte noch die Arbeiter vor Ort wussten sich mehr zu helfen. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus.
Jeder normal intelligente Bürger versteht das, nur die Justiz nicht. |
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36. |
Die Beklagte war auch nicht verantwortlich dafür, dass die
Klägerin zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen wurde.
Dies wurde offensichtlich vom Betreuungsgericht veranlasst.
Weiterhin ist anzumerken, dass die Klägerin bereits vor diesem
Vorfall auffällig war. Sie hat in der Vergangenheit wohl einen
Abschiedsbrief an ihren Bruder geschrieben. Dieser hat dann
ebenfalls die Behörden informiert.
Die Klägerin war und ist daher einschlägig bekannt.
Beweis: Adresse des Bruders |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus.
Frechheit in der Formulierung und herabsetzenden Äußerungen mir
gegenüber. Dadurch hatte ich zunächst den Verdacht, dass mein Bruder
mit ihr kooperiert. Deswegen hatte ich ihn mit Hilfe einer
Rechtsanwältin angeschrieben. Der wusste aber nichts von seiner Nennung als
Zeuge und dem ihm zugeordneten Sachverhalt.
Auffälliges Verhalten vor dem Vorfall ist eine unverschämte Lüge. |
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AS 139
AS 71 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 12
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37b. |
Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und
seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte
Tinnitus ist nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei
Weil am Rhein. Bei der Diagnose Tinnitus handelt es sich um keinen
Schockschaden der mit irgendeinem Verhalten der Beklagten in
Verbindung zu setzen ist. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
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37d. |
Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Klägerin diskriminiert.
Die Klägerin hat keinen Schock und seelische Leiden erlitten.
Zumindest nicht aufgrund der Ratsuche der Beklagten bei der Polizei
Weil am Rhein. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
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37e. |
Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und
seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte
Tinnitus ist nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei
Weil am Rhein. Bei der Diagnose Tinnitus handelt es sich um keinen
Schockschaden der mit irgendeinem Verhalten der Beklagten in
Verbindung zu setzen ist. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
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37f. |
Die Klägerin hat aufgrund des Betreuungsverfahrens keinen Schock
erlitten. Sie hat auch sonst keinen Schaden erlitten. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
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38. |
Die Beklagte ist nicht dafür verantwortlich, dass die Klägerin
sich nach ihrer Ansicht einen nicht völlig geeigneten Anwalt suchte. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Ich habe aufgrund des Polizeiberichts und seiner Folgen auf die
Schnelle einen Anwalt beauftragt. Dazu hatte ich praktisch keine
Zeit mehr. Durch die Aussagen der Nachbarin-X und ihren Folgen musste
ich einen Anwalt suchen.
Wieder eine dämliche Aussage vor einem Gericht.
Offiziell scheint dies nach der Rechtsprechung richtig zu sein.
Für
mich hatte dies katastrophale Folgen
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AS 141
AS 73 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 13
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39. |
Die Beklagte hat bis auf ihr Aufsuchen bei der Polizei in Weil am
Rhein die Behörden kein weiteres Mal aufgesucht und es hat auch kein
weiteres Gespräch stattgefunden. Obwohl die
Klägerin mit ihrem Verhalten und der Wut gegen die Beklagte in der
Vergangenheit mehrfach gegen die Beklagte losgegangen ist. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Das mehrfache Aufsuchen der Polizei kann wahr sein oder nicht. die
Polizei hat gegenüber Anwalt 3 eine Falschaussage getätigt, als er
nachgefragt hat, ob es einen Anruf bei der Polizei und späterem
Erscheinen von Nachbarin-X bei der Polizei gab. Laut Polizeiauskunft
gab es keinen vorherigen Anruf. Der letzte Satz ist eine drastische
Falschaussage und sicher eine Folge, dass mir im
ganzen Rechtsfall keine polizeiliche, gerichtliche oder
staatsanwaltliche Untersuchungen zu meinen Gunsten durchgeführt
wurden.
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40. |
Die Klägerin hat sich die Beklagte als Feindbild auserkoren. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Unsinn. Es gibt Verhaltensweisen von
Nachbarin-X und
verschiedene Falschaussagen der Gegenpartei, die die Umkehrung des
Satzes belegen:
Nachbarin-X hat sich ihre Nachbarin Gertrud Moser als Feindbild
auserkoren.
Das belegt diese nummerierte Liste.
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41. |
Ein von der Klägerin behaupteter Zusammenhang, dass es sich hier
um einen Racheakt handeln könnte, wird entschieden verneint.
Baurechtliche Angelegenheiten sind überdies hier nicht
streitgegenständlich. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Von der Begründung her aber sehr wahrscheinlich und nachvollziehbar.
Der Schriftwechsel und das Verhalten vom Landratsamt Bau und Gewerbe
und dem damaligen Bürgermeister können den Zusammenhang beweisen.
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42. |
Im Gegenteil, die Klägerin überhäufte die Beklagte mit Drohungen
und Strafanzeigen.
Dies gab sie nun im Schriftsatz vom 07.10.2014 selbst an. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Falschaussage und Übertreibungen.
Es gibt keine Drohung von mir,
sondern nur ständige Wiederholungen, dass mir übliche Rechte zu
meinen Gunsten verweigert werden.
Meine erfolglosen Strafanzeigen erfolgten alle als Reaktion auf die
hier aufgeführten Aussagen gegen mich.
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AS 143
AS 75 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 14
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43. |
Die Problematiken der Klägerin mit diversen Behörden bzw. der
Staatsanwaltschaft sind hier ebenfalls nicht streitgegenständlich.
Dies hat mit der Beklagten rein gar nichts gemein.
Die Feststellung, ob hier ein strafbares Verhalten von
Staatsanwältin Dr. R. vorliegt, ist sachfremd und nicht
streitgegenständlich. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Falschaussage und Herabsetzung meiner Person.
Meine Aussagen in
Briefen gehören aber zum Fall.
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44. |
Die Klägerin erscheint in Ihrem Verhalten den Behörden gegenüber
sehr rührig gewesen zu sein. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Verhöhnende Bemerkung über mich. Leider werden seit Jahren meine
berechtigten Anliegen ignoriert, ablehnt oder verfälscht.
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45. |
Ihre diversen Beschwerden und Vorbringen bis hin über die
Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Karlsruhe sind
offensichtlich erfolglos geblieben. Auch diese Angelegenheiten sind
hier nicht streitgegenständlich. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Diese Ereignisse gehören aber zu meinem Fall und belegen, dass
nichts zu meinen Gunsten unternommen wurde.
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47. |
Wie bereits durch die Anlage G 6 bestätigt, beschilderte die
Klägerin ihr Haus und teilte dahingehend der Öffentlichkeit
regelmäßig mit, dass die Beklagte die Täterin sei. Viele Jahre
übler Nachrede seien ohne Folgen geblieben und bezeichnete sie auf
ihrer Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de als
Lügengöttin und sie drohte zudem mit einem Menschenopfer.
Hierzu wurde dann eine Abmahnung an die Klägerin geschickt. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Verzweiflungstat. Demonstrationsrecht. Dies geschah erst im Sommer
2013 und wird fälschlicherweise als "regelmäßig" dargestellt. Wieder
falsche Behauptung, dass ich mit einem Menschenopfer drohe.
Der
ganze Fall ist zu Recht ein Albtraum für mich.
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AS 145
AS 77 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 15
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48. |
Die Beklagte entschied sich im Nachgang, die Angelegenheit nicht
weiter verfolgen zu wollen. Die Klägerin erwiderte daraufhin mit
einem Schreiben. Dies wurde ebenfalls von der Klägerin bereits als
Anlage G 7 beigefügt. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Aufgrund von Falschaussagen die Klägerin zu verklagen ist riskant.
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49. |
Die Klägerin erstattete sodann gegen die Unterzeichnerin und die
Beklagte Strafanzeige. Die Verfahren wurden eingestellt. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Alle Strafanzeigen gegen die Nachbarin-X wurden aufgrund Ihrer
Äußerungen gegen mich erstellt und waren damit defensiv. Die
Äußerungen sind alle hier aufgeführt. Gegen diese Äußerungen konnte
ich mich bis heute (November 2015) nicht erfolgreich wehren. Meine ausführlich begründeten Strafanzeigen gegen die Verursacherin
des Polizeiberichts und den falschen und demütigenden Aussagen in
den Schriften der Gegenpartei wurden von der Staatsanwaltschaft
abgelehnt.
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50. |
Die Klägerin berichtet in ihrer kompletten
Klageschrift über das
persönliche Schicksal. Dies ist allerdings nicht Sach- und
Streitgegenstand. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Spott und Hohn für mich von der Gegenseite.
Informationen für die Allgemeinheit, aufgezeigt an meinem Fall über
das grund- und menschenrechtswidrige deutsche Betreuungsrecht.
Dagegen habe ich noch nie ein selbstverfasstes Schreiben von
Nachbarin-X gesehen. Bis jetzt hat ihr Mann oder ihre Rechtsanwältin
für sie gehandelt.
Meine an Nachbarin-X gerichtete Schreiben hat sie noch nie
beantwortet. Brief 1
Brief 2
Brief 3
Brief 4
Brief 5
Brief 6
Ich weiß daher nicht, ob sie eigenständig ein ordnungsgemäßes,
der Wahrheit entsprechendes Schreiben zustande bekommt.
Warum hat noch niemand geprüft, ob sie möglicherweise unter
gesetzliche Betreuung gestellt werden soll, damit sie keinen
weiteren Schaden mehr anrichtet. |
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51. |
Es wird bestritten, dass die Klägerin schwere finanzielle bzw.
psychische Beeinträchtigungen aufgrund eines Verhaltens der
Beklagten erlitten hat. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen.
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52. |
Es wird ebenfalls bestritten, dass bezüglich sämtlicher
Anwaltskosten und angeblicher Schäden Kausalität zu einem Verhalten
der Beklagten besteht. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen.
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AS 147
AS 79 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 16
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53a. |
Es wird bestritten, dass der Ruf der Klägerin durch ein Verhalten
der Beklagten beschädigt wurde, sie in der Öffentlichkeit aufgrund
eines Verhaltens der Beklagten die Vorstellung verhaftet sei, sie
sei psychisch krank und ausfällig.
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54b. |
Es wird ebenfalls bestritten, dass, wenn diese Vorstellung in der
Öffentlichkeit verhaftet sei, dies aufgrund des Verhaltens der
Beklagten entstanden sei. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Diese Aussage habe ich von einem ehemaligen Anwalt übernommen.
Sinngemäß ist sie richtig. Nach zwei Jahren erfolglosen Maßnahmen
gegen die Folgen des Polizeiberichts habe ich viele Teile auf der
Homepage im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft habe ich
darüber auch informiert und meine Maßnahme als „digitalen
Selbstmord" bezeichnet.
Ich bereue es aber nicht, weil ich den grund- und
menschenrechtswidrigen Ablauf von gerichtlichen Betreuungsverfahren
nachgewiesen habe.
Nicht alle werden mir glauben, dass bestimmte Aussagen gelogen
sind. Daher ist mein Ruf ruiniert.
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55. |
Es wird bestritten, dass hier eine Rufschädigung stattgefunden
habe sowie eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin vorliegt
aufgrund des Verhaltens der Beklagten. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Jawohl, auf keinen Fall irgendein Zugeständnis machen und sich wegen
Übertreibung entschuldigen.
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56. |
Falls eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin gegeben sein
sollte besteht diese bereits seit längerem. Beweis:
Sachverständigengutachten |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Gemeine Unterstellung. Die Gegenseite dürfte normalerweise keine
Kopie vom Gutachten besitzen und hatte auch keine Einsicht. Diese
Aussage erweckt den Eindruck, dass sie das Gutachten kennt.
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AS 149
AS 81 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 17
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58. |
Das angegriffene Urteil des Amtsgerichts Lörrach ist aufrecht zu
erhalten, die Klägerin hat keinen Anspruch gegenüber der
Beklagten auf Schadensersatz. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Eine Lachnummer, die
nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über 10.000 €. Siehe siehe
Kosten |
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59. |
Der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör und ein faires
Verfahren wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Natürlich wurden diese Rechte sogar mehrfach verletzt. Siehe dazu
mehr auf dieser Homepage. Hat die Rechtsanwältin meine ausführlichen
Beschreibungen in der Klageschrift nicht verstanden ???
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60 |
Verfahrensfehler lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Die Entscheidung,
dass die Klägerin das Verfahren ohne Anwältin führte, hat diese
selbst getroffen. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Grund- und Menschenrechtsverletzungen mir gegenüber sind
Verfahrensfehler.
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61. |
Die Klägerin und die Beklagte sowie der Ehemann der Beklagten sind
Nachbarn. Das Verhalten der Beklagten am 08.07.2009 war nicht
rechtsmissbräuchlich. Dass es sich bei den Parteien um Nachbarn
handelt, wurde vom Amtsgericht erkannt und in den Sach- und
Streitstand mit aufgenommen. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Beklagte machte Falschaussagen bei der Polizei. |
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62. |
Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt für die Beklagte und deren
Ehemann Paketannahmedienste durchgeführt. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Dreiste Lüge. In einem normalen nachbarschaftlichen
Verhältnis nimmt man Pakete an. Erst nach Bekanntwerden des
Polizeiberichts habe ich nichts mehr angenommen. Der Ehemann hat mir
im Übrigen gezeigt, wo die gewerblichen Lieferungen abgestellt
werden sollen, nämlich vor dem Garageneingang des Mietshauses Nr. 5
oder im gegenüberliegenden Carport.
Ich musste auch oft Auskünfte geben, weil bei der Gewerbeadresse des
Ehemanns die Hausnummer 7 angegeben wurde. Die Lieferungen konnten
bei Abwesenheit nur beim Haus-Nr. 5 oder im gegenüberliegenden
Carport abgegeben werden.
Erst kürzlich hat ein Schweizer bei mir stürmisch geklingelt. Er
wusste nicht mehr, wo er genau vor einigen Jahren Fußbodenbeläge
gekauft hatte.
Ich gab ihm die richtige Information. Als er fragte, ob immer noch
Fußbodenbeläge verkauft werden, antwortete ich ihm, dass ich das
nicht weiß. |
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AS 151
AS 83 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 18
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Ich gab ihm die richtige Information. Als er fragte, ob immer noch
Fußbodenbeläge verkauft werden, antwortete ich ihm, dass ich das
nicht weiß. |
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63. |
Die Klägerin hat bereits schon in früheren Jahren ständig
Maßnahmen ergriffen, der Beklagten und ihrem Ehemann durch
mannigfaltige Briefe und durch vehementes Auftreten darzulegen, dass
sie sich von der Beklagten und deren Ehemann gestört fühle. |
|
|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Falschaussage. Es gibt nur
einen sachlichen Brief zur Neubepflanzung
des gemeinsamen Grenzbereichs.
Mein Auftreten als vehement zu bezeichnen ist eine Frechheit und
eine falsche Aussage.
Diese mannigfaltigen Briefe existieren nicht, wurden auch nicht als
Beweis vorgelegt und sind für mich Prozessbetrug. |
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64. |
Schlichte Bauarbeiten auf dem Grundstück des Nachbars selbst,
wenn tatsächlich hier Höhenunterschiede vorlägen, gründen noch lange
keine erhebliche Nähe bzw. Bedrohlichkeit und störende Einwirkung
auf die Klägerin. |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Diese Formulierung stammt von meinem Anwalt. Ich nehme sie gerne
zurück. Dafür könnte die Gegenseite sämtliche Falschaussagen,
Herabsetzungen, Beleidigungen und Unterstellungen zurücknehmen. In
meinem Entschuldigungsschreiben habe ich die Situation in anderer
Weise beschrieben. |
|
65. |
Die Klägerin wusste bezüglich des Bauverfahrens über das
Baugesuch der Beklagten und ihres Ehemannes bzw. ihres Ehemannes
Bescheid. Sie wurde als Nachbarin im Rahmen des Baugesuches hierüber
informiert. |
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|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
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Kommentar: |
Das Baugesuch wurde im März 2013 im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Das habe ich übersehen.
Über den Beginn der Bautätigkeit im Juli
2009 wurde ich nicht informiert.
Daher habe ich mich bei Baubeginn im Rahmen eines Anrufs bei der
Gemeinde erkundigt. |
|
66. |
Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht für die
Beklagte bzw. ihren Ehemann nicht. Weiterhin ist hier darauf
hinzuweisen, dass es sich um ein Baugesuch bzw. ein Unternehmen des
Ehemannes der Beklagten handelt, nicht der Beklagten selbst.
Beweis: Name und Adresse des Ehemanns von Nachbarin-X |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Seine Frau hat aber im Polizeibericht
angegeben, dass sie die Bauherrin ist. Mehr siehe
Bauherrin-Posse.
Außerdem soll der Ehemann und dessen Bruder die Bauherren. |
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AS 153
AS 85 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 19
|
|
67b. |
Die Beklagte wollte zu keinem Zeitpunkt die Klägerin ausbooten
bzw. aus der Binzener Dorfgemeinschaft bzw. Nachbarschaft
ausgrenzen. Die Klägerin selbst legt keinerlei Wert auf Kontakt in
der Nachbarschaft. Es wirkt geradezu befremdlich, dass die Klägerin
sich auf ein Nachbarschaftliches Verhältnis beruft, welches sie nie
gepflegt hat sondern mit ihrem Verhalten torpedierte in den
vergangenen Jahren |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
|
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Kommentar: |
Siehe Kommentar bei 59. Aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes ab 2005 bis mindestens 2010
war viel Rücksicht erforderlich.
Zur Hochzeit habe ich der schwangeren Braut ein dickes
Fachbuch von Kiepenheuer und Witsch zum Thema „Kind" geschenkt.
Etwas später habe ich mich gegenüber
Nachbarin-X so geäußert,
dass ich unsicher war, ob dies wirklich ein passendes Geschenk war.
Sie hat mir aber bestätigt, dass in diesem Buch sehr viel Fachwissen
über Kinder enthalten ist.
Zwischen den Grundstücken gibt es einen alten Fußweg. Meine Nachbarn
hatten ihren Drahtzaun entfernt und ich habe später die Genehmigung
gegeben, dass sie ihre Einzäunung an einem meiner Betonpfosten
befestigen konnten.
Da die Grenze in der Mitte dieses ehemaligen Fußweges verläuft ,
konnte der Nachbarshund und Besucherhund diesen Bereich vollständig
nutzen.
Als Nachbarin-X eigenmächtig Bepflanzungen, z.B. mit Bambus vornahm,
habe ich dazu den einzigen Brief vor dem Polizeibericht an meine
Nachbarn geschrieben. Er ist höflich und sachlich.
Erst nach dem Polizeibericht gab es Briefe von mir an die Nachbarn
aufgrund des Polizeiberichts und einem Hundezwischenfall, den ich
nicht gesehen habe.
Auch sie sind sachlich und hatten keine
Eigenschaften wie sie von mir von der Gegenseite unterstellt wird.
In den Akten zu dem Hundezwischenfall gibt es Äußerungen und
Verhaltensweisen von Nachbarin-X, die sie als Mobberin entlarven. |
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68. |
Die Höhe des Schadensersatzgeldanspruches wird ebenfalls
vorsorglich bestritten. Vorsorglich wird die Einwendung der
Verjährung erhoben. |
|
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Keine Entschuldigung, kein Entgegenkommen. Der reine Horror. |
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AS 155
AS 87 (Anzeige gegen Nachbarin-X)
Gertrud Moser
Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 20
|
|
69. |
Das angeblich schädigende Verhalten der Beklagten war im im Juli
2009. Eine weitergehende Verjährungshemmung durch das gerichtliche
Betreuungsverfahren ist nicht gegeben. Dieses Verfahren blieb zudem
der Beklagten verborgen. Sie hatte hierüber keine Kenntnis. |
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|
Quelle: |
Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 |
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Kommentar: |
Unklare Aussage. Ab wann wusste die Beklagte vom
Betreuungsverfahren. Als angebliche Betreuerin für psychisch Kranke
wusste sie sicher, dass sie mit derartigen Falschaussagen ein
solcher Verfahren verursachen konnte. |
|
Feststellung
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Seit 9 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese
Falschaussagen und Demütigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes
Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit
der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verloren habe. Fatal ist auch
die mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte
und die vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.
Als dann auch noch der Petitionsausschuss meine Petition nicht
nach seinen eigenen Richtlinien bearbeitet hat und auch keine
Auskunft über die Bearbeitung gegeben hat, bin ich meiner Meinung
nach zu Recht wütend geworden und habe die nationalsozialistischen
Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem ausführlich begründet.
Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts geworden bin, ist ein Armutszeugnis für die
Bundesrepublik Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen. Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem
Nazigericht verurteilt.
(Dokumente sind öffentlich zugänglich auf
meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).
Ich verbreite auch im
Internet Informationen über die grund- und menschenrechtswidrigen
Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen staatlichen
Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts. |
Falschaussagen von Nachbarin-X aber Nov. 2017
Nummerierung berichtigt zum Original
|
|
Anlage 5
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589
Binzen, Tel. 07621 / 6 44 67
31.07.2023
Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X
über mich Nr. 2
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
Fortsetzung der Falschaussagenliste S6,
die im Jan. 2018 beim Einspruch gegen den Strafbefehl wegen
Beleidigung in den Akten enthalten ist.
2019 habe ich schon das Gerichtsprotokoll abgeschrieben und
kommentiert.
Die Falschaussagen waren aber nicht wie hier nummeriert.
Dieses Schreiben hat RA Strafverteidiger x, vermutlich auch das Landgericht
bekommen.
AS 1333
Seite 3
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70. |
Frau Nachbarin-X hat als Tätigkeit
„Sozialtherapeutin" angegeben |
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Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
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Quelle: |
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019 |
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Kommentar: |
Ziemlich sicher Falschaussage bei der Polizei.
Nach meinen Recherche ist sie das nicht. Trotz ausführlicher Anträge,
ihre richtige Berufe ab 2009 festzustellen, hat die Justiz das nicht
getan, soweit ich bis heute Juli 2023 weiß.Später bei der Verhandlung
hat sie das nicht gesagt.
Aber diese Berufsangabe stand dann im Gerichtsprotokoll neben anderen.
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71. |
Wahrheitspflicht gemäß § 57 StP
bestätigt mit Kreuz und Unterschrift |
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Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
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Kommentar: |
Falschaussagen bei der Polizei in dieser Anzeige bei Polizist L.........
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72. |
Die Frau Gertrud Moser ist die
unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv
Probleme mit dieser Frau, ... |
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Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
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Kommentar: |
Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu
einer ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur
Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
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73. |
... weil wir ständig von ihr
belästigt und beleidigt werden. |
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Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
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Kommentar: |
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu
einer ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur
Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
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- 2 - |
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 2
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75. |
Die Polizei war schon mehrfach tätig,
geändert hat sich leider nichts. |
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(72) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
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Kommentar: |
Falschaussage
Durch die Weigerung von Polizei, auf diese Falschaussage
hinzuweisen, wird sie als wahr künftig anerkannt.
Es gibt ein Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein zu dieser
Aussage. Als Antwort kam in etwa, dass sie diese Aussage nicht prüfen
muss.
In Wahrheit ist es am 22.11.2017 die zweite Anzeige bei der Polizei.
Für mich skandalöses Verhalten des Polizeireviers Weil am Rhein, genau,
rechtsstaatwidriges Verhalten der Mitglieder, die die Falschaussage
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76. |
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr
mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass
angefangen, herumzuschreien. |
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(73) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Falschaussage zum Verhalten von mir.
Akzeptiert bis heute von Polizei und Justiz, weil sie für glaubwürdig
gehalten wird. Dann muss sie keine konkreten Beweise, z.B. Zeugen
benennen.
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77a. |
U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich
auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder". |
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(74a) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
U.a. ist eine Falschaussage.
Ich habe ihr vom Auto aus die in den Unterlagen eine angegeben Aussage
zugerufen, mehr nicht.
Der Hauptteil davon ist auch eine Falschaussage.
Dazu hat sie den Zeugen Patrick Pahle.
Daher hat er auch eine Falschaussage gemacht.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass sie sich darüber später
abgesprochen habe.Der „Zeuge“ Patrick Pahle ist somit der einzige
Beweis
in der riesigen Liste von Falschaussagen seit 2009.
Die Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat auf meine Strafanzeigen dazu
„natürlich" jegliche Ermittlungen zu meinen Gunsten verweigert.
Es gibt von mir ein Schreiben an den Steuerberater mit entsprechenden
Fragen von mir. Er hat natürlich nicht geantwortet und die
Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat die Briefkopie auch bekommen und es
nicht für nötig gehalten, eine Antwort zu erzwingen.
Auch Sie hält Nachbarin-X bei allen Strafanzeigen, bei denen sie
beteiligt war, für glaubwürdig.
Skandalöses Verhalten!!!
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77b. |
Ich habe darauf nichts entgegnet
und ging weiter. |
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(74b) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Das ist richtig. Für den Rest des Tages habe ich sie nicht mehr gesehen. |
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- 3 - |
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 3
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78. |
Als ich von der Gassi-Runde zurückkam,
war sie immer noch oder wieder auf der Straße. |
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(75) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
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79. |
Sie hat sofort wieder angefangen
herumzuschreien. |
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(76) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
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80. |
Sie schrie: "Du psychopathisches
Lügenluder". |
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(77) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin. |
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81. |
„Sie können machen was Sie wollen, ich
schreie weiter rum.“ |
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(78) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
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82. |
„Das steht mir zu, ich darf meine Wut
öffentlich rausschreien und das mache ich jetzt immer" |
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(79) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
|
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Kommentar: |
Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
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83. |
Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück
zu unterem Haus.
Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre ........ |
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(80) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
|
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Kommentar: |
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin
|
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84. |
und nicht aufgehört zu brüllen. |
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(81) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin. |
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- 4 - |
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 4
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85. |
Es gibt andauernd solche Vorfälle |
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(82) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
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Kommentar: |
Falschaussage
Natürlich muss sie die nicht näher beweisen und/oder beschreiben.
Vage, unkonkrete Falschaussagen sind seit 2009
typisch für sie.
Klar, wenn sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz
unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.
|
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86. |
......so dass ich inzwischen Angst
habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann tätlich werden
könnte gegen mich. |
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(83) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit
2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
|
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87. |
Ich fühle mich verfolgt von ihr und
habe Angst. |
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(84) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Extrem hinterhältig, wie sie schon seit 2009 ist.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit
2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.
Ein guter, ordnungsgemäß arbeitender Anwalt könnte oder hat schon
erkannt, wie viele unbewiesene, widersprüchlich Aussagen sie macht.
|
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88. |
Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll.
Wir werden einen Anwalt aufsuchen. |
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(85) |
Quelle: |
Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017 |
|
|
Kommentar: |
Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit
2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
|
|
|
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 5
|
89.
(86) |
Es ist schon lange her. Ich wollte das
Grundstück verlassen. Ich bin raus mit dem Hund. Die Frau Moser kam auf
mich zugestürzt |
|
(87) |
und hat mich angeschrien. |
|
|
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Zwei Falschaussagen in einem Satz
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Das hätte dann der „Zeuge“ Pahle gesehen.
Dazu wurde er nicht befragt und diese offensichtliche Lüge wird bis
heute von der Justiz und „meinem Strafverteidiger“ toleriert.
|
|
|
|
|
90. |
Ich konnte gar nicht alles verstehen.
Das war ein bisschen erstickt. |
|
(88) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage, die ich zusätzlich als hinterhältig halte.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
|
|
|
|
|
91. |
Sie meinte, sie wacht jeden
morgen auf mit Herzrasen. |
|
(89) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable ProtokollErstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden
|
|
|
|
|
92. |
Wann fängt das mit dem Lügen auf.
Sie war ganz nah dran. Ich wollte wegkommen. Ich habe meine Runde mit
dem Hund gemacht. |
|
(90) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable ProtokollErstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Vermutlich nur in etwa von der Protokollantin mitgeschrieben.
Mir ist aber schon früh aufgefallen, dass ihre sprachlichlichen
Ausdrücke nicht unbedingt zu einem sehr qualifizierten Bildungsabschluss
und einem sehr qualifierten Berufsabschluss passen.
Er seit 2019, also erst nach 10 Jahren, habe ich erfahren, dass die in
einer der beiden Werkstätten der Lebenshilfe arbeitet. Trotz ihrem
langjährigen Berufsjubiläum wurde in einem Magazin der Lebenshilfe kein
Beruf angegeben.
|
|
|
|
|
93. |
Ich kam zurück und sie stand noch da. |
|
(91) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable ProtokollErstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 75
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin. |
|
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 6
|
|
94. |
Sie stürzte wieder auf mich zu, verbal. |
|
(92) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 83
(80)
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
|
|
|
|
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95. |
Sie wollte dass ich ein Berufsverbot
bekomme.
Sie wird so lange machen, bis ich das Berufsverbot bekomme. |
|
(93) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Da sie meine Fall-Homepage kennt, gibt es irgendwo ein Hinweis, wo ich
so etwas in ähnlicher Form geschrieben habe.
Daher hat sie diese Aussage hier angegeben.
Ihr Verhalten seit 2009 passt nicht zu einem sozialen Beruf,
weil dafür persönliche Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung ist.
|
|
|
|
|
96. |
Die Nachbarn haben alle rausgeschaut.
...... |
|
(94) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden´Seite
7
Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den
Nachbarn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei,
Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt. |
|
|
|
|
97. |
...... Auch das Steuerbüro. |
|
(95) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den
Nachbarn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei,
Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.
Warum sind keine Mitarbeiter/innen des gegenüberliegenden Steuerbüros
befragt worden oder haben sich freiwillig gemeldet. |
|
|
|
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 7
|
|
98. |
Ich bin dann rein um mich zu schützen. |
|
(96) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 80
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Außerdem gibt es in meinem Verteidigungsschreiben einen eindeutigen
Widerspruch.
Den haben natürlich Richter, Staatsanwalt und mein Verteidiger nicht
erkannt.
Vermutlich, weil meine langen Schreiben nur überflogen und vergessen
werden.
|
|
|
|
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 8
|
|
99. |
Auf Frage des Richters:
Es ging hin und her. Ich habe nichts gesagt. Wie lange es ging, weiß ich
nicht mehr. |
|
(97) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage
Aus der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie
natürlich so eine Antwort gegeben.
Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter nach der Frage über die Dauer des Vorfalls zu
Falschaussagen.
|
|
|
|
|
100. |
Auf Vorhalt AS 13:
Sie hat geschrien. Die Stimme hat sich überschlagen. |
|
(98) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Wiederholung von ähnlichen Falschaussagen bei der Polizei:
Nr. 76 bis Nr. 79, Nr. 81
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
|
|
|
|
|
101. |
Auf Frage des Richters:
Sie stand ganz nah an mir dran. Sie hat mich angespuckt, so nah war sie. |
|
(98) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Schrecklich neue Falschaussage,
weil Richter Frick sie gefragt hatte, wie nahe ich ihr gekommen bin.
Mit den Händen hat sie ca einen halben Meter angedeutet.
Das ist noch niemals geschehen. Außerdem hatte sie ihren mir gegenüber
agressiven Hund dabei.
Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick
hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter durch eine Suggestivfrage zu neuen
Falschaussagen.
Natürlich ist das weder dem Staatsanwalt noch meinem Verteidiger
aufgefallen. |
|
|
|
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 9
|
|
102. |
Wir wohnen auch nebeneinander. Das war
auch nicht das erste Mal. |
|
(99) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 71
|
|
|
|
|
103. |
Da gibt es auch Ängste.
Ich versuche sie auszublenden. Das ist meine Methode. Ein anderer würde
wegziehen. |
|
(100) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Hinterhältige Falschaussage.
Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick
hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
|
|
|
|
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104. |
.Sie können im Internet nachlesen, was
es da gibt.
Sie veröffentlicht alles mit meinem Namen ......... |
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(101) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Ihr Name ist anonymisiert als Nachbarin-X.
Ich kontrollier oft die Homepage mit einer Suche nach dem Namen
Nachbarin-X,
weil ich ihn nicht angeben möchte.
|
|
|
|
|
105. |
. .......und meinen Geburtsdatum |
|
(102) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
|
|
Kommentar: |
Falschaussage,
Bei der Erstellung dieses Schreibens habe ich die Homepage
erfolglos nach ihrem Geburtsdatum untersucht:
10.01.1964, 10.1.1964, 10.01.64, 10.1.64,
Nicht einmal das Geburtsjahr 1964 erscheint.
Seit 2009 habe ich einen riesigen Zeit- und Geldaufwand, um ihre
Falschaussagen zu beweisen.
Und mit dem Schreiben schon wieder.
Das ist sehr belastend für mich.
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|
|
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 10
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106. |
Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Sie hat gesagt: „Du elendes Luder". Da bin ich mir ganz sicher, dass die
Beleidigung gefallen ist. |
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(103) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
|
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Kommentar: |
Falschaussage,
Zuvor schon öfters als Falschaussage angegeben.
Sie darf ihre Falschaussagen wiederholen und wirkt wohl so glaubwürdig,
was für eine rechtsstaatsliche Justiz nicht akzeptabel ist.
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107. |
.Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Die Aussage verwechsele ich nicht mit dem Schild.
Die Äußerung hat sie getätigt. |
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(104) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019,
weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden
Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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|
|
Kommentar: |
Gemeint war in der Frage, ob ich sie geduzt habe.
Falschaussage: Ich habe niemals die „Du-Form“ ihr gegenüber benutzt.
Ich habe ein Schild am Zaun, um Nachbarn aufmerksam zu machen, ob etwas
zwischen meinen Nachbarn und mir passiert.
Manchmal sind es zwei, dann aber auch Änderungen im Laufe der Zeit.
Das ist für mich peinlich und belastend, wenn man im deutschen
Rechtsstaat keine beantragten Beweise zu meinen Gunsten bekommt.
Hier erscheint die „Du-Form“ bei
„Du sollst nicht lügen“ als Aussage aus den 10 Geboten.
Meine Nachbarin würde ich niemals duzen,
obwohl sie das bei der Polizei und vor Gericht behauptet.
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108. |
Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und
Heilerziehungspflegerin. |
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(105) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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Kommentar: |
Teilweise falsch, teilweise vermutlich richtig.
Ich habe sie bei dieser Antwort kaum verstanden, weil sie leise und
schnell geredet hat. Daher konnte ich sie bitten, nochmals ihren Beruf
zu nennen. Dann habe ich sie wieder nicht richtig verstanden.
Ich wundere mich, dass mein Verteidiger und die übrigen Anwesenden
verstanden haben. Bei einem kürzlichen Hörtest in der
Hals-Nasen-Ohren-Praxis habe ich glücklicherweise in meinem Alter noch
keine Hörbeeinträchtigungen.
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Wieso wird danach gefragt, obwohl diese Aussage weder die Polizei noch
die Justiz überprüft. Das wollte ich doch mehrfach, um zu beweisen, dass
sie unglaubwürdig ist.
Nicht einmal dieses Anliegen wird von der Polizei und Justiz erledigt.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 11
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109. |
Auf Frage des Verteidigers:
Das hat sie auch gesagt, dass ich die Falschaussage zurücknehmen soll
und dass sie jeden Morgen unter Schock aufwacht. Sie hat da noch
vielmehr gesagt. Aber bei einer verbalen Attacke alles zu merken, das
ist schwierig. Ich habe ein Stück weit aufgeschrieben. |
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(106) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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Kommentar: |
Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
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110. |
Auf Vorhalt AS 31:
Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. |
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(107) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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Kommentar: |
Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder
sich nicht mehr erinnern.
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111. |
Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat mich gesiezt. Dann hat sie „sie Luder" gesagt.
So ganz genau weiß ich nicht, was sie zuerst gesagt hat. |
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(108) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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Kommentar: |
Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder
sich nicht mehr erinnern.Auf einmal gibt sie vage an, dass ich sie
vielleicht doch nicht geduzt habe, wird aber am Schluss der Verhandlung
als glaubwürdig eingestuft und ich werde von ihm (Richter Frick),
beleidigt, dass ich mal zum Psychiater gehen soll.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen
Gertrud Moser vom 31.07.2023
Seite 12
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112. |
Auf Frage des Verteidigers:
Ich habe nicht alles verstanden, was sie gesagt hat. Ich habe
verstanden, dass sie zu mir Lügenluder gesagt hat. |
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(109) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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Kommentar: |
Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder
sich nicht mehr erinnern.Auf einmal gibt sie an, dass sie nicht alles
verstanden hat,
besteht aber auf der Falschaussage „Lügenluder“.
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112. |
Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat auch gesagt, dass sie dafür sorgen wird, dass ich ein
Berufsverbot bekommen werde. |
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(110) |
Quelle: |
M.E. Mangelhaftes
Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
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Kommentar: |
Wiederholung dieser Falschaussage. Siehe Nr. 95 |
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Feststellung:
Seit 14 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese
Falschaussagen und Demütigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes
Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der
Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verloren habe. Fatal ist auch die
mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die
vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.
Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts geworden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik
Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem
Nazigericht verurteilt.
(Dokumente sind zugänglich auf meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).
Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und
menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen
staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrecht.
Unterschrift
(Gertrud Moser)
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GM-Kommentar: Bei über 100 Falschaussagen ist
Nachbarin-X m.E. die schlimmste Mobberin mit Staatshilfe in der
Bundesrepublik.
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8.
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 1
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel.
07621/64467
210 Js 19162/23
In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
Binzen, 31. Juli 2023
Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen
habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte.
Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab,
von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort
im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden
Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. B..........................,
Staatsanwaltsschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der
Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich
gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,
aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.
Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit 2009
online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber
überprüfen.
Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und
digitaler Form.
- 2 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 2
Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von Fotos. . Textteile davon
umrahmt
1. Textteil
Abschreibetext: AS 63
B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Von: Reil, Jutta Dr. (StA Lörrach)
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 10:59
An: B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser
Sehr geehrter Herr Dr. B..........................,
zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter Bezugnahme
auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA Orschitt erteilte
Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet, die
entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung
möglicherweise nicht ganz präzise ist:
1. Kommentar von G. Moser:
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich
gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
2. Textteil
Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin, Nachbarin-X,
erstattet.
2. Kommentar von G. Moser:
Wahre Aussage
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwaltschaft.htm:
Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Falschaussagen bei
der Poli-zei:
85 Js 9229/09 Staatsanwaltschaft Lörrach
Erfolglose aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auf-trag
von Nachbarin-X
Abgelehnt von Staatsanwältin Dr. Reil
Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft Karl-ruhe (Oberstaatsanwältin Scheck)
Okt 2010 E-1402.2010/884 Erfolglose Beschwerde bei beim
baden-württembergischen Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer)
Mehr...
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:
- 3 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 3
1. Strafanzeige und -antrag 2009
________________________________________
Weder die Polizei, noch das Amtsgericht Lörrach, noch mein erster Anwalt
(Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.
Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1. Strafanzeige in
meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und
aufgrund neuer Falschaussa-gen von Nachbarin-X.
________________________________________
2009
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt
Lörrach Strafanzeige: Mehr...
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt
Lörrach Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur Strafanzeige
vom 4.10.2009 Mehr...
05.10.2009 Staats-
anwalt Moser Aktenzeichen-Vergabe 85 .............. Mehr...
06.11.2009 Staats-
anwalt
Dr. R. Moser Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdäch-tigung
eingestellt. Mehr...
19.11.2009 Moser Staats-
anwalt Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009 Mehr....
19.11.2009 Moser Staatsan-
wältin x Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch Mehr...
27.11.2009 Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe Moser Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wieder-holt Mehr...
Dez 2009
14.12.2009 PD
Lörrach Moser Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009,
Brief vom 22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein Mehr...
15.12.2009 Tages-
zeitung Allgemeinheit Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft Mehr...
17.12.2009 PD
Lörrach Moser Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist B. abgelehnt
Mehr....
18.12.2009 Moser Polizeidirektion Lö Stellungnahme zum Polizeibericht
Mehr...
18.12.2009 Anwalt 3 Polizei
Landratsamt Betreuung Begleitschreiben zur Stellungnahme Mehr...
19.12.2009 Daten-
schutz Moser Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die
von der Nachbarin x..... Mehr...
19.12.2009 Moser Gemeinde Bitte Termin beim Ortsplaner Mehr.....
19.12.2009 Moser Anwalt 3 Information über Daten-
schutzantwort Mehr....
23.12.2009 Moser Daten-
schutz Email: Danke Mehr...
- 4 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 4
2010
Feb 2010
18.02.2010 Moser Amts-
gericht 2. Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien
Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. R. die Akten zur Einsicht hatte.
28.02.2010 Moser Staats-
anwältin
Dr. R. Einige Fragen, auch zur Akteneinsicht Mehr...
Mrz 2010
01.03.2010 Staats-
anwältin
Dr. R. Moser Dr. R. hat alles gelesen, muss sich nicht an meine
Ermittlungswünsche halten, , d.h. keine Befra-gung bzw. keine Zeugen
möglich Mehr...
Okt 2010
04.10.2010 Moser Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem Han-deln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR, Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick über Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge an versch.
Staatl. Inst. Mehr...
08.10.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. S. Moser Auslegung des Schreibens vom 5.10.2010 als weitere
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung. Mehr...
22.10.2010 Moser Justiz-
min.
Staats-
anwalt Mehr...
Nov 2010
02.11.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt Moser Beschwerde abgelehnt Mehr...
23.11.2010 Moser Land-
gericht Stellungnahme zum Schreiben vom 9.11.2010 und weitere
Informationen dazu. Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung
eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer Mehr...
- 5 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 5
2012
Mai 2012
15.05.2012 Anwältin 4 Land-
gericht Fax Denn wenn der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, bre-chen Völkerrecht und
hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist Revisionsrecht:
meine ich. Mehr...
22.05.2012 Moser Staats-
anwalt Akteneinsicht. Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine
Beiakte, die Kopien aus der Betreuungsakte des Amts-gericht enthält.
Dabei ist auch das ärztliche Gutachten.
23.05.2012 Moser Staats-
anwalt Brief mit Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und
Be-schwerdeankündigung. Mehr.....
28.05.2012 Moser Staats-
anwalt Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner
Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.05.2012. Mehr....
Jul 2012
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt Email mit Briefanhang Mehr....
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt Brief zur obigen Email Mehr....
30.07.2012 Staats-
anwalt Moser Es liegen keine Gesichtspunkte vor, die eine
Wieder-aufnahme des eingestellten Verfahrens begründen können Mehr....
unvollständig - wird demnächst ergänzt
3. Textteil
Durch von Frau Nachbarin-X veranlasste Bauarbeiten
3. Kommentar von G. Moser:
Falschaussage
In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.
Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Nachbarin-X vermutlich völlig zu Recht für geltungssüchtig.
Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch
Untätigkeit vielfach un-terstützt.
- 6 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 6
4. Textteil
und die hiervon ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des
Computers der Frau Moser gekommen.
5. Kommentar von G. Moser:
Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit
entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen
Akten von mir und Rechtsanwalt Anwalt 12 bewiesen worden, und zwar
mit entsprechen-den Belegen und Texten.
Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Frau Nachbarin-X bei der
Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach (mehrfach,
auch bei Rich-terin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt Lörrach und
höheren Ebenen
dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.
Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.
Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser
belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.
Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den Fall
nicht aufzubauschen.
Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli
2009 be-ann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerum BW
um Hilfe.
Frau Nachbarin-X durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass ich sie
seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X über mich.
Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen
Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten
(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)
In ähnlicher Form auch online veröffentlicht: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70
- 7 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 7
6. Textteil
Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen schreiend auf die
Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei,
6. Kommentar von G. Moser:
Falsche Aussage.
Frau Dr. übernimmt hier Falschaussagen von Frau Nachbarin-X.
a) Ich habe nicht geschrien.
b) Ich habe weder Blickkontakt noch an die Bauarbeiter sonstige
Kontaktaufnahmen aufgenommen.
Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich
mich nur an Ihren Mann gewandt. Von dem erzählt sie nichts, auch nicht
später vor dem Amtsgericht, weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht
außerhalb ihres Grundstücks war. Wann sie dann auch auf die Straße
gekommen ist, habe ich nicht beobachtet.
Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter entfernt
auf der Bau-stelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht
aufgefallen.
7. Textteil
weswegen Frau Nachbarin-X die Polizei verständigt habe
7. Kommentar von G. Moser:
Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen
über mich ge-macht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr
belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.
8. Textteil
, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe.
8. Kommentar von G. Moser:
Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die
schrecklichen Vor-würfe über mich nachgefragt zu haben.
Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die
Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.
Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben bei
der Poststelle gelandet.
- 8 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 8
Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen
hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und
vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der
Betreuungsbehörde.
Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom
Polizeibericht.
Das kann war sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an
das Amtsge-richt weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt
Marschner hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien.
(Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und
Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.
Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt Anwalt 12 (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu
berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglo-sen Gerichtsverhandlung
eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitar-beiterin
bekommen.
Die Akten waren vermutlich nicht vernichtet worden.
9. Textteil
Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Nachbarin-X erhobene Tatvorwurf der der
Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die
Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist.
9. Kommentar von G. Moser:
Falschaussage von Dr. Reil und Schock:
Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der
Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!
Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X die
Rede.
Wenn PHK P...... davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information
künftig ge-gen mich verwendet.
Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung“
der Nachbarin-X verweigert.
Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft
geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen
zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Nachbarin-X abgelehnt.
Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.
- 9 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 9
10. Textteil
Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen betreffend den
Zustand von Frau Mo-ser das Verfahren gegen Nachbarin-X gemäß § 170 Abs. 2
eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos) Beschwerde
eingelegt.
10. Kommentar von G. Moser:
Diese Aussage finde ich schockierend.
Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.
Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht
gegeben und er-zählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen
belasten.
Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat mich
beruhigt.
In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu ihm,
weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauernt hat und der
damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den Polizeibericht
vorgegangen ist.
Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.
Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten
Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine
zweite Akteneinsicht beim Amtsge-richt zu beantragen.
Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm
gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010 Anlage 3
dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch überlegt,
ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann doch getan.
Leider hat der damalige Rechtsanwalt Marschner auch das Gutachten
gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge gemacht, wie
ich recchtlich dagegen vorge-hen könnte.
Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben der
Staatsanwaltschaft erfah-ren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte mit
dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.
Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu
meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber nicht
in einem Rechtsstaat.
Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und die der sie
unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
- 10 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 10
11. Textteil
Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos) jedenfalls noch
den Petitionsaus-schuss angerufen.
11. Kommentar von G. Moser:
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie versprochen,
irgendeine Untersu-chung gemacht hat.
Aus den eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und
das ganze für rechtens erklärt.
Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des Landratsamts als
positive Tat statt darin eine Straftat zu erkennen.
Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm
In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz der
Petitionsausschuss prak-tisch als Beweis genannt, dass die Polizei und
Justiz keine Fehler gemacht haben. M.E. Lächerlich.
12. Textteil
Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche) Zuständigkeit.
12. Kommentar von G. Moser:
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch ablehnende
Demütigungen habe ich mit Datum vom
1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer, Staatsanwältin Dr. Reil,
Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an die ehemalige Richterin beim AG
Lörrach, dann StA’in in Lörrach Schadenersatz beansprucht,
weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung meiner Fälle
entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in unserem Rechtsstaat
möglich.
Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein
Erpressungsverfahren gegen mich eingeleitet.
Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der Erpressung
nicht vorlag.
Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der Staatsanwaltschaft
Freiburg. Die Gene-ralstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat dann
festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann
geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.
Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschafts
Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine
abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine
rechtsstaatswidrie Institution.
- 11 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 11
Interne Homepage:
Nr. 17 Juli
2019 Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher
Erpres-sung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster
Staatsanwäl-tin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019
Ereignisse,
Nr. 18 Sep-
2019 Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts der
falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in Sattler-Bartusch
Ereignisse,
Nr. 19 Okt
2019 200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse, AS-Liste
Juni.
2020 35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020 durch
Gene-ralstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste Staatsanwältin
Kottisch-Borchmann)
13a. Textteil
Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf ihrer Homepage
ehrenrührige Äußerun-gen zu meinem Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte,
13a. Kommentar von G. Moser:
Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens ein Beipiel
angegeben?
13b Textteil
(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger
13a. Kommentar von G. Moser:
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.
Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat zulässig.
Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm
Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der Rechtsanwalt Dr. Dr.
Ralf Hoh-mann (Online Anwalt 7) mich hintergangen hat, indem er
beispielsweise mir vorgegau-gelt hat, dass er eine Klage eingereicht ha.
Dr. Puchingen hat keine beantragten Zeugen geladen. Die anwesende
Rechtsanwältin Kirsten Lang (Online: Anwältin 10) hat mir unnötigerweise
vor eingeschärft, ich soll ja nicht die Richterin unterbrechen.
- 12 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 12
Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen
der Hof-maier hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu
abgegeben, als Nachbarin-X und ihre Anwältin darüber bericheten.
Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich
geschrieben und be-kam nochmals eine Anwaltsvergütung.
Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht
einreichen
noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.
Online aus meiner Zeitreihe 2014
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
Datum Von An Kurzinhalt
30.12.2014 Amts-
gericht Moser,
Nachbarin-X
2 C 1446/14 Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten tragenn. Mehr...
Eingang am 7.1.2015
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm
Unten mein Kommentar
GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich. Ihre
Demütigungen, ten-denziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und
unterlassenen Untersuchun-gen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen,
Befragung der skrupellosen Denun-ziantin) verursachen bei mir
Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner
Lebens-erwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Stand März 2017)
Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
14. Textteil
.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten Zeitpunkt schon einmal
Strafanzeige erstattet und Strafantrag gegen sie gestellt hatte.
14. Kommentar von G. Moser:
Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht gegegen war.
Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.
Siehe Kommentar 13a
- 13 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 13
15. Textteil
Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige Jahre alt sein
dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch nicht
entschieden.
15. Kommentar von G. Moser:
Ja, dass ist richtig.
2017 machte meine Nachbarin-X wieder verheerende
Falschaussagen über die Polizei über meine angeblichen Äußerungen und
mein Verhalten.
Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch einen Zeugen
bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmerern Aussagen hat Richter
Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend noch beleidigt.
Dies hat der zuständige „Strafverteidiger x“ fast widerspruchslos
akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben abgegeben ohne es mir vorher
vorzulegen. In der Verhand-lung hat er auch keine Beweisanträge
gestellt, obwohl das laut Protokoll möglich war.
Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und die erste
Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich mich online kundig
gemacht wie ein zweites Ver-fahren vor dem Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen Demütigungen
für mich.
Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend übersichtliche
Gründe zu mei-ner Verteidigung schriftlich abgegeben.
Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in meinem Fall
argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.
Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen in einem
doppelten Müllsach auf der Kreismülldeponie Lörrach entsorgt werden.
Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein Ermittlungsverfahren
wegen Verleum-dung von StA’in Dr. Reil gegen ausgelöst.
Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner Nachbarin,
der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden sind.
16. Textteil
Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit demselben Sachverhalt
vorstellig geworden (die Justiz habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer
wieder dieselben Personen bezichtigt.
16. Kommentar von G. Moser:
Analog 15. Kommentar von mir
- 14 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 14
17. Textteil
.Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.
Mit besten Grüßen
Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
17. Kommentar von G. Moser:
Dazu gab es offentsichlich noch ein Telefonat mit dem Staatsanwalt Dr.
Bertoli-ni. Er wollte von ihr die Zustimmung für die Einstellung des
Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.
Daher ist es ein kleiner Lichtblick,
dass Dr. B.......................... das Verfahren trotzdem eingestellt hat.
Abschließende Stellungnahme:
Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale rechtsstaatwidrige und
men-schenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner Nachbarin Nachbarin-X, der
Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, eigene Anwält/innen,
Petionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich
gequält.
Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre hinweg von meinem
ehemaligen Rechtsanwalt Anwalt 12 schriftlich vielfach beleidigt
werden, während er sich vielfach meinen Wünschen widersetzt. Es gibt
dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich der bisher teuerste
Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.
Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei der
Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.
Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert) zu überprüfen
und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen mich von den
Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch. Das hat wieder viel
Geld und Nerven ge-kostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale
Schadenersatz-forderung mit Begründung wie es in unserem
deutschenRechtsstaat üblich ist.
Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der
General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
- 15 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 15
Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf
meiner Homepage veröffentlicht.
Mein Fall und meine Akten dokumentieren eindeutig vielfach das
rechtsstaatwidrige Handeln gegen mich.
Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein
Teil der betei-ligten Personen in meinem Fall?
Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können
angeblich poli-zeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen
nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich
nur über-fliegt oder einfach ignoriert.
In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine ausführlichen
richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft Markierungen oder
Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon
als Textbau-steine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.
Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der
Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von
Rechtsanwält/innen geschrie-ben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und
kön-nen bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch
als auch finanziell.
Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei
Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der
Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.
Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und
Vogelfutter stibitzt.
Quelle: https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html
Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem Strafverfahren wegen
wiederholtem Laden-diebstahl teilgenommen. Zuvor war die beschuldigte
Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wie-der ins Gefängnis gehen,
falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl
befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft
wird.
Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit 10 Jahren
erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie hat immer
noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im Vergleich zu
Ladendieb-stahlfällen.
Online bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm
- 16 -
G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 16
Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins
Gefängnis
Eine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten Ladendiebstahls
vor Gericht verantwor-ten – und verliert. Für geklaute Waren im
Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.
10. April 2019: https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html
Meine Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen
analog be-langt werden.
Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert
und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche
rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Anwalt 12)
Anlage 2
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel.
07621/64467
210 Js 19162/23
In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von PHK P...... in der Akte
Binzen, 31. Juli 2023
Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen
habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte.
Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab,
von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort
im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden
Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. B..........................,
Staatsanwaltsschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der
Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.
PHK P...... scheint sich sehr sicher zu sein,
dass er keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
Und ich habe hier die Aufgabe, seine Aussagen zu kommentieren.
Abschrift am 21.07.2023 von G. Moser vom Foto . Textteile davon umrahmt
- 2 -
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 2
1. Textteil
Abschreibetext: AS 3
Polizeipräsidium Freiburg Weil am Rhein, 02.05.2023
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst Telefon: 07621 9797-0
Basler Str. 7 Durchwahl: 07721 9797-16
79576 Weil am Rhein Sachbearbeiter: P......
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7 Az: ST/0650523/2023
Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
Bahnhofstraße 4a Eingangsstempel bei der StA Lörrach: 4. Mai 2023
79539 Lörrach
Kategorie Straftat
Vorgangsart: Vorgang
Aktenzeichen ST/0650523/2023
Ereignis-/Tatzeit: Freitag, 31.03.2023
PLZ, Ort: 79589 Binzen
Straße: .........str.
Landkreis: Lörrach
Gemeindeschlüssel: 08336008
Tatbestand: Verleumdung gemäß § 187 StGB
Rolle: Beschuldigte Person
Mündigkeit: Erwachsener
Name: Moser
Geburtsname: Moser
Vorname(n): G. .........
Geburtsdatum: 16.03.1952
Rolle: Geschädigte Person
Name: Dr. Reil
Geburtsname Reil
Vorname Jutta
1. Kommentar von G. Moser:
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraums.
2. Textteil
AS 5R
Strafanzeige – Vereinfachtes Verfahren – Moser, Moser
Az: ST/0650523/2023
GESCHÄDIGTE PERSON
Name: Dr. Reil
Geburtsname Reil
Vorname Jutta
Geschlecht weiblich Familienstand
Staatsangehörigkeit deutsch
Ladungsfähige 79539 Lörrach
Anschrift Bahnhofstraße 4
beruflich 07621 4080
Tätigkeit Staatsanwältin
Vernehmung Person nicht vernommen
Nachfolgendes wurde ausgehändigt:
Strafantrag Ja
Einstellnachricht wird erwünscht
2. Kommentar von G. Moser:
Wieder eine Fortsetzung zu meines 14-jährigen Albtraums.
- 3 -
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 3
3. Textteil
SACHVERHALT
Am 03.04.2023 ging beim RW ein Schreiben der amtsbekannten Gertrud Moser
ein.
3. Kommentar von G. Moser:
„amtsbekannt“ ist wohl sicherlich von PHK P...... negativ gemeint
und eine Beleidigung für mich.
4. Textteil
In diesem Schreiben, das mit der Überschrift „Wahl meines
Bestattungsortes“ überschrieben ist, schreibt die Beschuldigte, dass sie
von der Staatsanwaltschaft, namentlich von der Staatsanwältin Frau Dr.
Reil, „geschändet“ worden sei.
4. Kommentar von G. Moser:
Aus dem Schreiben geht hervor, dass meine künftige Urne zusammen mit
meinen Hun-deurnen auf der Kreismülldeponie entsorgt werden soll.
Da dies ein ungewöhnlicher Wunsch ist, könnten später die Personen, die
das tun von der Staatsanwaltschaft wegen Totenschändung oder ähnliches
belangt werden.
Damit dies nicht geschieht, habe ich den Originaltext geschrieben,
der mit den Vorwürfen hier direkt nichts zu tun hat.
Das Wort „Schändung“ ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Andererseit könnte man überlegen, inwieweit es doch zutrifft, wenn man
das Verhalten von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft, auch meinen
Anwältin-nen untersucht.
Ich wurde so oft mit Falschaussagen und staatlichen Maßnahmen psy-chisch
und finanziell belastet, so dass dieser Begriff nicht abwegig ist.
Weil ich meinen Rechtsfall sehr ausführlich, aber nicht vollständig
online veröf-fentlicht habe, ist auch mein Ruf lebenslänglich ruiniert.
Es gibt sicherlich sehr viele Bürger/innen, die die Falschaussagen
meiner Nachbarin für wahr halten, weil Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen
sie ak-zeptiert haben.
Da mir offensichtlich seit 2009 von der Polizei und Justiz viele Rechte
zu meine Gunsten verweigert wurden, bin ich nachweislich rechtloser,
menschlicher Müll, der logischerweise auf der Kreismülldeponie entsorgt
werden soll.
5. Textteil 1. Teil
Vermerk
Kenntniserlangung
Das beiliegende Schreiben der Beschuldigten ging am 03.04.2023 beim
Polizeirevier Weil am Rhein ein und wurde mir, da ich darin namentlich
erwähnt wurde, zur inhaltlichen Prüfung übergeben.
- 4 -
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 4
5. Textteil 2. Teil
Maßnahmen
Aufgrund des Inhaltes des Schreibens wurde mit Frau Dr. Reil von der StA
Lörrach Kontakt aufgenommen und der Inhalt des Schreibens bekannt
gegeben.
Frau Dr. Reil entschied sich daraufhin, Strafantrag gegen die
Beschuldigte zu stellen.
Der Strafantrag ging hier am 11.04.2023 ein.
Die ebensfalls namentliche erwähnte OStAin Sattler-Bartusch entschied
sich,
keinen Strafantrag gegen die Beschuldigte zu stellen.
Beschuldigtenanhörung
Der Beschuldigten wurde am 13.04.2023 ein Anhörungsbogen zugesandt.
Die Antwort der Beschuldigten ging am 02.05.2023 per Einschreiben hier
ein.
Das ausführliche Antwortschreiben liegt dem Vorgang bei.
5. Kommentar von G. Moser:
Mein Antwortschreiben habe ich ohne ausreichende Informationen
geschrieben,
weil ich noch keine Akteneinsicht hatte.
6. Textteil
Fr. Dr. Reil stellt Strafantrag gegen die Beschuldigte.
6. Kommentar von G. Moser:
In Anlage 1 habe ich zu dem Ziel von Dr. Reil meine Kommentare zu ihren
Äu-ßerungen über mich angegeben.
7. Textteil
Zur Beschuldigten
AS 7
Die Beschuldigte war im Jahr 2009 Betroffene eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens,
welches in der Folge durch das Amtsgericht Lörrach eingestellt wurde.
Obwohl das Verfahren aus Sicht der Beschuldigten für sie positiv
ausgegangen ist,
ist sie seitdem der Meinung, Opfer einer gegen sie gerichteten
Verschwörung,
bestehend aus allen Instanzen der Justiz, der Polize sowie ihrer
Nachbarin zu sein.
7. Kommentar von G. Moser:
Der este Satz im letzten Abschnitt ist eine subjektive Bewertung durch
PHK P.......
Es entstand eine Akten auf grund von schlimmen Falschaussagen der
Nachbarin-X und der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten.
Wie jetzt bewiesen wird, hat Dr. Reil dieses Gutachten als Beweis
gesehen, keine Er-mittlungen gegen Nachbarin-X einzuleiten. Der
damalige leitende Staatsanwalt Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsuhe haben sie leider dabei noch unterstützt.
- 5 -
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 5
Polizei und Justiz habe sich geweigert, diese Falschaussagen zu
untersuchen oder ähn-liches.
Richter Trefzer auf die Hinweise des damaligen Anwalts und meine
Hinweise völlig igno-riert.
Staatsanwältin Dr. Reil hat Ermittlungen verweigert, auch die
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
U.a. hat Dr. Reil die Ermittlungen mit der subjektiven Bemerkung, dass
die Ratsuche der Nachbarin-X nicht zu beanstanden ist.
Tatsächlich war die angebliche Ratsuche mit schlimmen Falschaussagen der
Hof-maier verbunden. Polizei und Justiz habe sich geweigert, hier
zu untersuchen und gegen Nachbarin-X zu ermitteln.
Daher konnte sie diese Aussagen 2017 in einer erneuten Aussage in einer
Strafanzeige am 22.11.2017 gegen mich verwenden: „
„Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon
seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig
von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war schon mehrfach
tä-tig, geändert hat sich leider nichts.“
Wenn dem so wäre, müsste es doch seit 2009 Zeugen in der unmittelba-ren
Umgebung geben?
Die Polizei war schon mehrfach tätig, ist auch gelogen.
Davon weiß das Polizeirevier Weil am Rhein einem Anfrage- und
Antwort-schreiben auch nichts.
Aus dem letzten Abschnitt wird mir von PHK P...... unterstellt,
dass ich Opfer einer gegen mich gerichteten Verschwörung sein soll.
Diese Aussage ist eine Verleumdung gegen mich!
Ich habe eine interne Homepage, um einen Überblick über meinen äußerst
unge-rechten Rechtsfall zu habe, auch um möglichst fehlerlose Schreiben
an andere Personen und Institutionen abschicken zu können.
Heute morgen (22.07.23) habe ich eine Stichwortsuche
„Verschwörung“ durchgeführt und den
Begriff auf 2.710 Seiten nicht gefunden.
- 6 -
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 6
Beweis:
In den Medien und der Öffentlichkeit wird das Wort „Verschwörung“ im
Zusam-menhang mit Falschinformationen, z.B. Corona existiert nicht, die
Amis waren nie auf dem Mond, verwendet.
Ich bin übrigens 5 mal gegen Covid geimpft. Nachweis möglich.
Da ich sehr viel von meinem Rechtsfall veröffentlicht habe, fehlt mir
der Beweis für diese schlimme Demütigung.
8. Textteil
Die Beschuldigte verschickt immer wieder ausufernde Schriftstücke an
unterschiedliche Behörden und Organe der Justiz und veröffentlicht diese
teilweise auf ihren Webseiten
(www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, www.polizei-justizopfer.de
u.a.)
8. Kommentar von G. Moser:
Seit 2009 gibt es unzählige, unbewiesene Falschaussagen der Nachbarin-X, die von der Polizei und Justiz ohne Beweise und Ermittlungen
zu meinen Gunsten akzeptiert werden.
Siehe Anlagen 4 und 5
Meine ausufernden Schritstücke fasse ich als Beleidigung gegen mich auf.
Sie belegen die bedingungslose Unterstützung der vielen Falschaussagen
von Nachbarin-X durch die Polizei und Justiz. Und trotzdem geschieht
nichts.
Meine Akten und meine Veröffentlichungen beweisen doch eindeutige das
rechtsstaat-widrige Verhalten von Polizei und Justiz.
Damit habe ich vielfach bewiesen, dass das demokratische Grundprinzip
der Gewalten-teilung nicht gegeben ist.
- 8-
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 8
PHK P...... beleidigt mich daher extrem, wenn er auf meine ausufernden
Schreiben hinweist.
Angehörige der Polizei und Justiz machen positive, subjektive
Bewertungen über Nachbarin-X und über mich negative, subjektive
Bemerkungen.
Daher ist dieser langjährige Rechtsfall ein Trauma für mich, bei dem
kein Ende in Sicht ist.
9. Textteil
In diesem Zusammenhang kam es auch bereits zu vier Ermittlungsverfahren
gegen die Beschuldigte
(1 x Beleidigung,
9. Kommentar von G. Moser:
1 x Beleidigung (Falschaussage, für die es einen Zeugen gibt, der auch
diese Falsch-aussage macht)
In dem nicht abgeschlossenen Verfahren wurden die Falschaussagen in
Anlage 5 bis heute von der Polizei, vom Amtsgericht Lörrach und vom
Landreicht Frei-burg akzeptiert. Auch mein Strafverteidigung ist nur zu
einem sehr kleinen Teil dagegen vorgegangen.
10. Textteil
1 x Erpressung
10. Kommentar von G. Moser:
1 x Erpressung mir vorzuwerfen ist eine Ungeheuerlichkeit der Polizei
und Staatsanwaltschaft, weil der Tatbestand gar nicht gegeben war.
Anzeigenerstatterinnen waren die Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch und
Dr. Reil.
Folge: Psychoterror gegen mich und dass bis heute,
weil PHK P...... diese Falschaussage weiter verwendet.
Folge Rechtsanwaltskosten für mich, obwohl der Rechtsanwalt ohne mich zu
informieren verspätet ein Beweisschreiben abgegeben hat. Ich habe dazu
frist-gemäß ein Schreiben abgegeben und in ähnlicher Weise auch
bewiesen, dass der Tatbestand nicht gegeben ist.
Dieses rechtsstaatwidriges Verhalten der Staatsanwältinnen wird auch von
der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe akzeptiert, was wiederum das
rechtsstaat-feindliche Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft beweist.
Und jetzt benutzt PHK P...... eine Aussage, die den Anschein erweckt, dass
ich eine Erpresserin bin.
- 8 -
G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 8
Wenn die Staatsanwaltschaft offensichtlich zu Unrecht ein Strafverfahren
einlei-tet und dadurch extreme Belastungen für die Beschuldigten und
Anwaltskosten entstehen,
dann muss die Staatsanwaltschaft für diesen Schaden aufkommen.
Wer einen Schaden verursacht, muss versuchen, ihn wieder gutzumachen.
Dazu gibt es entsprechende Gesetze, die den Staatsanwältinnen
Sattler-Bartusch, Dr. Reil und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
offensichtlich nicht bekannt sind oder sie wollen diese gesetzliche
Regelung nicht akzeptie-ren.
11. Textteil
, 2 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen).
11. Kommentar von G. Moser:
1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen
Ich habe die Falschaussagen über mich veröffentlicht vier Wochen nach
meinem Vertei-digungsschreiben, und zwar unter meinem Namen.
Nachbarin-X unter „Nachbarin-X“.
Auf eine Reaktion der Justiz musste ich zum Beleidigungsverfahren ca.
ein halbes Jahr warten. Für mein Verteidigungsschreiben hatte ich nicht
einmal 14 Tage Zeit, weil die Akteneinsicht durch die Weihnachtszeit
nicht sofort möglich war.
Für eine Falschaussage und weiteren von meiner Nachbarin bin ich also
nochmals be-straft worden,
obwohl ich meinem Ruf durch die Veröffentlichung vermutlich
verschlechtert habe.
1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen
Weil Richter Frick keine Zeugen aus der Nachbarschaft geladen habe,
verteilte ich dar-über Informationen und den Termin der
Gerichtsverhandlung.
Die Strafanzeige erfolgte von PHK P......, weil er informiert wurde, dass
der Ehemann von Nachbarin-X dieses Schreiben an seinen Kollegen
L........ übermittelt hat.
Befragungen der Nachbarschaft werden von Polizei und Justiz seit 2009
verweigert.
Meiner Meinung nach können nur dadurch die vielen Falschaussagen
widerlegt werden.
Andererseits verlangen Polizei und Justiz seit 2009 keine Beweise
und/oder nähere Er-läuterungen von der Nachbarin-X, wie sie in einem
demokratischen Rechtsstaat üblich sind.
Gertrud Moser Anlage 3
Johann-Peter-Hebel-Straße 9
79589 Binzen 07621 / 6 44 67
P E R S Ö N L I C H
Herrn
Dr. med. S. Dorfmüller
Hauptstraße 17
79650 Schopfheim
Ihr Gutachten über mich vom 21.09.2009
17.03.2010
Sehr geehrter Herr Dr. Dorfmüller,
am 18.2.2010 war ich beim Amtsgericht zur Akteneinsicht, wo unter
anderem Ihr Gutachten über mich abgelegt ist. Beim Durchblättern habe
ich einige Inhalte von Seite 2 durch schnelles Überfliegen entdeckt und
dann nicht mehr weitergelesen.
Kurz darauf habe ich es zusammen mit meinem neuen Rechtsanwalt
durchgelesen, der meiner Meinung nach gemäßigt ist und sich bei Seite 2
sogar aufgeregt hat, so wie ich beschrieben werde. Er war schon mehrmals
bei mir zuhause, um meine Wohnsituation kennenzulernen.
In den nächsten Tagen war ich ziemlich betroffen von dem Gutachten bzw.
so wie sie mich beschrieben haben.
Weil die Polizei weder Zeugen noch meine Nachbarin zur ihren Aussagen
befragte habe ich Anfang Oktober bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige
erstattet. Ich habe aber keinen direkten Grund angegeben, z.B. üble
Nachrede. Mein Ziel war die Be-fragung meiner Nachbarin, die
Zeugenbefragung und ich war auch mit einer Nach-barschaftsbefragung
einverstanden.
Bei der Akteneinsicht entdeckte ich, dass die Staatsanwaltschaft damals
die Amtsge-richtsakten anforderte und somit auch Ihr Gutachten gelesen
hat.
Die Strafanzeige wurde abgelehnt. Es wurden keine Zeugen befragt, auch
nicht mei-ne Nachbarin. Jetzt habe ich den Eindruck, dass Sie die zweite
Person sind, die mich belastet.
Gertrud Moser 17.03.2010 Seite 2
Bitter für mich ist, wie Sie über meine Vergangenheit berichten. Wer
wirklich sehr vieles mitbekommen hat, war die Psychotherapeutin ungefähr
im Jahr 2004.
Ich weiß nicht, ob es notwendig war, dass Sie dem Gericht und damit auch
der Staatsanwaltschaft so viel über mich mitgeteilt haben.
Bitter für mich ist auch, dass auf Seite 3 von Polizeiberichten, also in
der Mehrzahl, geschrieben wird.
Dann gehen Sie noch auf die Situation ein, die Anlass war für den
Polizeibericht.
Die schlimmste Belastung darin ist, dass ich andauernd auffallen soll.
Könnte es sein, dass Sie mit Ihrem Gutachten diese Aussage bekräftigen?
Seit 8: Ich bombardiere u.a. Nachbarn ständig mit Briefen
Das teilweise sonderliche, teilweise aufgeregtes Verhalten ….
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Polizei über die
Staatsanwaltschaft indi-rekte Hinweise über ihr Gutachten bekommen hat.
Das von mir bei Herrn RA Leuger unterschriebene Formular zur Entbindung
der ärzt-lichen Schweigepflicht ist zeitlich nicht befristet.
Hiermit hebe ich diese Aussage auf.
Ich bestehe darauf, dass Sie sich künftig an Ihre Schweigepflicht zu
halten, auch ge-genüber Herrn RA Leuger.
Ich werde künftig nicht mehr als Patientin zu Ihnen kommen.
Die Unterlagen beim Amtsgericht werden bis 2020 aufbewahrt.
So beruhigend ist das nicht für mich.
Die wirkliche Situation mit Zeugen ist bis heute nicht untersucht
worden.
Falls es doch noch geschieht, und zwar vor einem Gericht, wird
vermutlich wieder Ihr Gutachten über mich herangezogen. Soll ich das
wirklich riskieren?
Selbst Straftäter, die gegen andere Menschen gewalttätig geworden sind,
haben mehr Rechte und werden nicht durch Betreuungsverfahren in ihrem
wichtigen. durch das Grundgesetz garantierten Recht zur Abgabe von
rechtswirksamen Willenserklä-rungen, gefährdet.
Anlage 4
Die Anlage hat das Amtsgericht Lörrach im Januar 2028 als Anlage S6
bekommen, als ich mich selbst gegen den Strafbefehl wegen angeblicher
Beleidigung von Nachbarin-X verteidigt hatte.
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 6
44 67
10.01.2018
Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
1a. Frau Nachbarin-X war ratsuchend bei der Polizei
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen Gertrud Moser
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen
verbunden waren.
Als ich später mit der Polizei persönlich Kontakt aufnahm, auf die
Falsch-aussagen von Frau Nachbarin-X hinwies und ein persönliches Treffen
bei der Polizei vorschlug, wurde letzteres als nicht machbar abgelehnt.
Trotzdem unterstützen die Zivilgerichte und die Staatsanwaltsschaft
diese nicht zutreffende Formulierung „Ratsuche“.
1b. Die Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein war keine
mut-willige unzulässige Rechtsausübung.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Doch, Falschaussagen bei der Polizei.
2. Frau Moser gilt in polizeilichen Kreisen als psychisch krank,
jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Die Polizei hat diese Aussage durch die Weiterleitung an zwei
weitere staatliche Institutionen bestätigt, obwohl sie falsch ist.
Andererseits weist die Polizei jegliche Verantwortung dafür ab, weil sie
nur die Aussagen von Nachbarin-X aufgenommen und weitergeleitet hat.
3. Frau Moser gilt in familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch
wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen. Als Beweis wurden von der Gegenpartei beim
Amtsgericht und Landgericht mein Bruder als Zeuge genannt, ohne das die
Nennung sei-nes Namens und den ihm zugeordneten Sachverhalt abgesprochen
war. Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit von der Gegenpartei.
4. Frau Moser belästigte die auf der gegenüber liegenden Straßenseite
arbei-tenden Bauarbeiter mit lautenZurufen
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann Ehemann von Nachbarin-X
Nachbarin-X
geäu-ßert.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 2
5a. Hierbei beschuldigte Frau Moser die Bauarbeiter, mit dem Bagger ihre
Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere
halt-lose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter
her-an.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentare: Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann Ehemann von Nachbarin-X
Nachbarin-X
geäu-ßert.
Im Entschuldigungsschreiben vom 9.7.2009 stehen die wahrheitsgemä-ßen
Äußerungen gegenüber dem Ehemann:
Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009
5b. Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor ist die Beklagte
ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin erschien wie aus dem
Protokoll ersicht-lich ist aufgeregt und aufgelöst auf der Straße und
beschuldigte die Bau-arbeiter durch das Baggern die Festplatte ihres
Computers beschädigt zu haben.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage
6. Es wird bestritten, dass es zu Erschütterungen durch die Bauarbeiten
kam. Das Haus der Klägerin erzitterte nie aufgrund der Bauarbeiten. Es
wird ebenfalls bestritten, dass zu diesem Zeitpunkt der Computer
ab-stürzte.
Falls der Computer jemals abgestürzt sein sollte, wird davon
ausgegan-gen, dass es sich um einen Bedienungsfehler der Klägerin
handelte.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Erschütterung ist übertrieben, es waren Vibrationen.
Analoger Vergleich: Schwerlastverkehr kann auch zu Vibrationen in
Häu-sern direkt an der Straße verursachen.
Der Untergrund ist Lehmboden. Ich habe sehr umfassendes Fachwissen zu
Computern und ihrer Software.
7a. Frau Moser tobte in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen, ich war wütend und habe geweint. Toben bedeutet
ähnliches wie Randalieren. Ich war eher verzweifelt. Aus meinem
Entschuldigungs-schreiben ergibt sich, dass ich mich über das Ereignis
am Tag zuvor ge-ärgert hatte. Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009
7b. Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte. Dies haben die
ganzen Arbei-ter vor Ort mitbekommen. Unter anderem auch der Bauleiter
Jürgen Bretschkus. Dieser kam im Anschluss zur Familie der Beklagten und
erkundigte sich, was hier zu tun sein. Seine Mit-arbeiter hätten Angst
vor der Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten. Gestandene
Männer waren von dem Verhalten der Klägerin derart beeindruckt, dass sie
nicht mehr vor Ort arbeiten wollten. Beweis: Jürgen Bretschkus, Am
Herrenpfad 5, 79400 Kandern
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Lüge, unglaubwürdig. Vom genannten Zeugen wollte ich per
Brief die Be-stätigung, habe aber keine Antwort bekommen.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 3
Auch keine Antwort auf einen zweiten Brief. Sehr spät habe ich mich
tele-fonisch und schriftlich mit dem Bauunternehmen in Verbindung
gesetzt und ebenfalls keine Antwort bekommen. Alle Bauarbeiter müssten
befragt und zu ihren Aussagen vereidigt werden.
7c. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin am
streitgegen-ständlichen Tag im Juli 2009 sehr wohl gebrüllt und getobt
hat.
Es ging weit über eine normale emotionale Erregung hinaus.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Falschaussage, wie bei 7b
7d. Sie hat den Vorfall vom 07.07.2009 geschildert. Die Aussage von der
Be-klagten war weder drastisch noch entsprach sie nicht der Wahrheit.
Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor, ist die Beklagte ebenfalls
nicht verantwortlich. Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte.
Baulei-ter Jürgen Bretschkus hat diesen Vorfall miterlebt. Dieser kam im
An-schluss zur Familie der Beklagten und erkundigte sich, was hier zu
tun sei. Seine Mitarbeiter hätten Angst vor der Klägerin und wollten
nicht mehr weiterarbeiten. Beweis: Jürgen Bretschkus, Am Herrenpfad 5,
79400 Kan-dern
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Falschaussage und unglaubwürdig Aussage. Eine Gruppe von
Bauarbei-tern soll vor mir Angst gehabt haben. Die sollten auf dem
Baugrundstück arbeiten, das ich nicht betreten hatte. Ich musste für
längere Zeit Baulärm hinnehmen und sie können angeblich nicht mehr
arbeiten, wenn eine Frau auf der Straße weint und keine stark
übertriebene Wut zeigt.
7e. Die Bauarbeiten blieben von dem Vorfall nicht unbeeinträchtigt. Wie
be-reits dargelegt, haben die Mitarbeiter ihre Bedenken bezüglich der
Wei-terarbeit vehement geäußert und haben stetig mitgeteilt, dass sie
unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten wollten.
Beweis: Jürgen Bretschkus, b.b.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Unglaubwürdig, Zeugenbefragung mit Vereidigung wünschenswert,
ist aber von keinem Gericht durchgeführt worden.
8a. Ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen und ein schrecklicher Vorwurf. Natürlich müssen für
so eine drastische Aussage keine Beweise erbracht werden. Seit 1993 lebe
ich hier und bin pro Tag höchstens wenige Minuten auf der öffentlichen
Stra-ße, wenn ich nicht meine Hecke schneide und am PKW zu tun habe.
.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 4
8b. Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau Moser
damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Entsetzliche Lüge, die nicht zu meinen Gunsten überprüft
wurde und wird.
8c. Seit mehreren Jahren verhält sich Frau Gertrud Moser auffällig.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Schlimme Lüge, ohne konkrete Aussage und Beweisen
8d. Frau Nachbarin-X hat einen Vorfall vom 07.07.2009 geschildert.
Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch,
noch entsprach sie nicht der Wahrheit.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt
und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.
8e. Die Beklagte hat lediglich ihre Bedenken geäußert bezüglich des
Verhal-tens der Klägerin. Sie hat sich Rat gesucht bei dem Polizeirevier
Weil am Rhein. Das Verhalten der Beklagten war nicht rechtswidrig. Die
Beklagte hat diese Ratsuche weder leichtfertig vorgenommen, noch hat sie
unwahre Tatsa-chen vorgetragen. Den Wutausbruch der Klägerin hat es
gegeben. Die Klägerin wirkte auf alle Beteiligten sehr verstörend. Alle
anwesenden Personen empfan-den das Verhalten der Klägerin als auffällig.
Beweis: Jürgen Bretschkus b.b.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt
und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.
8f. Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch
nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X, b.b. Jürgen Bretschkus, b.b.
Bruder der Klägerin, Hans Moser, Juraweg 5, 79589 Binzen
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne
konkrete An-gaben. Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu
nennen.
9a. Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben
werden, da die AE (= Anzeigenerstatterin) selbst als Betreuerin für
psy-chisch Kranke arbeitet.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Die Berufsangabe ist bis heute (2018) nicht bewiesen.
Deutlicher Geset-zeshinweis, was mit mir möglicherweise geschehen
sollte.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 5
9b. Die Beklagte ist Betreuerin für psychisch erkrankte Personen.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X, b.b.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Bis heute nicht bewiesen. Der Ehemann ist kein Beweis.
10. Der von der Klägerin verfasste Brief, erreichte die Familie der
Beklagten einen Tag nach der Ratsuche bei der Polizei in Weil am Rhein.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Bestätigung, dass der Brief angekommen ist.
Endlich einmal eine wahre Aussage.
11. Herr Nachbarin-X soll mich bereits vor Monaten höflich gebeten haben,
keine Briefe mehr zu schreiben. Keine Belästigung durch meine Post. Mein
letz-ter Brief enthält Androhungen.
Quelle: Antwortbrief von Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X am 06.03.2010 als Antwort auf
einen Brief an Hof-maier vom 25.02.2010
Kommentar: Gelogen, Beweis: Brief vom 25.02.2010
12a. Unsere Mandanten haben uns mitgeteilt, dass Sie Plakate und
Schilder an ihrem Haus aufhängen, die unter anderem folgende Botschaften
enthal-ten: „Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin"
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und
Demonstrationsrecht.
Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren.
12b. Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder um das Haus herum
aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem Schreiben bei, um Ihnen die
Situation vor Ort darzulegen.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen Gertrud Moser
Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und
Demonstrationsrecht.
Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren.
13a Ebenfalls betreiben Sie eine Homepage unter der Adresse
www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und
Pressefreiheit.
Reine Verzweiflung, um die Öffentlichkeit vom ungerechten Ablauf von
gerichtlichen Betreuungsverfahren zu informieren
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 6
13b Frau Moser betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender
Adresse anschauen können: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 an die Staatsanwaltschaft Lörrach
mit eingeleitetem Bedro-hungsverfahren gegen mich
Kommentare: Pressefreiheit, ich weise auf Ungerechtigkeiten in meinem
Fall hin.
Die zweite Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de wird nicht
erwähnt, auf der ich sehr umfangreiches Informationsmaterial zum Thema
anbiete.
Die gegnerische Anwältin ist auch politisch und öffentlich in der CDU
tätig.
Daher müsste sie meine Argumente auch aus der politischen Sichtweise
verstehen.
14. Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Im Polizeibericht und in Schriftstücken der Zivilgerichte
wird sie so be-zeichnet.
15a. Die Beklagte Nachbarin-X hat niemals eine Anzeige zu Lasten der
Klä-gerin veranlaßt. Wie aus der Anlage G 1 ersichtlich, ist die
Beklagte am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen.
Die Beklagte erschien dort lediglich, um Rat zu suchen.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage und unglaubwürdige Erklärung.
15b. Es wird vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass die Beklagte
niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlasst hat. Wie aus der
Anlage K 4 zu erkennen ist, ist die Beklagte lediglich am 08.07.2009 auf
dem Poli-zeirevier Weil am Rhein erschienen, um Rat zu suchen.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen
verbunden sind.
16. Die Beklagte ist für das persönliche Schicksal der Klägerin nicht
verant-wortlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Doch, sie hat den Polizeibericht mit seinen drastischen
Inhalten veran-lasst.
17. Die Beklagte hat keine Gefahrenlage konstruiert.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Doch, Falschaussagen mit drastischen Inhalten bei der Polizei
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 7
18. Zudem muss festgestellt werden, dass der Bericht der Polizei
aufgrund einer Ratsuche der Beklagten erstellt wurde. Die Beklagte hat
zu keinem Zeitpunkt die Richtigkeit des Protokolls bzw. der Telefonnotiz
unter-schrieben.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Hier wird bestätigt, dass es einen Anruf und ein späteres
Erscheinen von Frau Nachbarin-X gab. Die Polizei hat auf Nachfrage von
Rechtsanwalt Marschner den Anruf verneint und nur das persönliche
Erscheinen bestä-tigt.
19. Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Arierin auf Ihrer Seite und
unter-stellen ihr nationalsozialistische Tendenzen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falsche Textinterpretation!!!. Der Name „Nachbarin-X“ ist
nicht erwähnt.
20. Sie unterstellen Frau Nachbarin-X nationalsozialistische
Tendenzen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: In den Schriftstücken der gegnerischen Partei sind Aussagen
sind abwer-tende und wahrheitswidrige Äußerungen bezüglich einer
sogenannten „Psychisch Kranken“ enthalten.
Denunziantentum und abwertendes Verhalten gegenüber sogenannten
„Psychisch Kranken“ sind in totalitären Staaten wie dem
nationalsozialis-tischen Staat üblich und haben verheerende Folgen für
die betroffenen Bürger/innen. Laut Polizeibericht gab es sinngemäße
Andeutungen, dass die Behörden gegen mich etwas unternehmen müssten.
21. Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falsche Textinterpretation, der Name „Nachbarin-X“ ist
nicht erwähnt.
22a. Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 8
22b. Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Drohung ein
Men-schenopfer zu erbringen, bei der Staatsanwaltschaft Lörrach
angezeigt haben.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation.
23. Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu unterlassen.
Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches
Schicksal.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Dreiste, falsche Aussage. Ich beanspruche seit 2009 erfolglos
mir Rechte zu meinen Gunsten. Mein Leben hat sich unwiderruflich negativ
verän-dert.
24. Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, sehen wir uns
gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die Androhung eines
Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen.
Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der Zuwiderhandlung ein
Ordnungs-geld in Höhe bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft verurteilt
werden kön-nen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Nicht berechtigte Einschüchterung mit hoher Geldstrafe und
Haft für mich.
25. Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Äußerungen auch
strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 StGB haben können. Der
Strafrahmen für den Tatbestand einer Verleumdung liegt bei
Freiheitsstra-fe von bis zu 2 Jahren.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Ich werde seit 9 Jahren mit immer wieder neuen Aussagen
verleumdet, und das ohne Einschreiten der Polizei, Zivilgerichte,
Staatsanwaltschaft , Petitionsausschuss und effektiver Hilfe durch
Anwälte. Und hier wird mir eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 2
Jahren in Aussicht gestellt.
26. Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir in dieser
Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere Mandantin ist durch
Ihre Behaup-tungen und Ihr massives Angehen durch Ihre Plakate und Ihre
Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen geschädigt worden. Somit
sind Sie scha-densersatzpflichtig.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falschaussage, ich bin unwiederbringlich rufmäßig, rechtlich,
gesundheit-lich und finanziell geschädigt worden.
Mein Leben hat sich damit ins Negative verändert.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 9
27. Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war unsere Mandantin nun
gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sind Sie ebenfalls ersatzpflichtig.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Unberechtigter Anspruch, aber das Amts- und Landgericht haben
mich trotzdem bei späteren Verfahren zur Übernahme der Anwalts- und
Ge-richtskosten im Jahr 2014 und 2015 verpflichtet. Für mich ein
Skandal.
28. Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine
Unterlas-sungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis spätestens zum
Freitag, den 10. August 2013, um 12.00 Uhr zurücksenden.
Unterlassungserklärung
Ich, Gertrud Moser, Johann-Peter Hebel-Str. 9, 79589 Binzen, verpflichte
mich,
rechtsverbindlich gegenüber Nachbarin-X:
1. es ab sofort zu unterlassen, verletzende Äußerungen gegenüber der
Versprechensempfängerin und bei dritten Personen über die
Versprechensempfängerin zu tätigen.
Insbesondere dahingehend, dass die Versprechensempfängerin
nationalsozialistischen Tendenzen unterliege sowie Behauptungen
aufzustellen, diese habe mich denunziert und es sofort zu unterlassen,
die online gestellten und vorgeworfenen Inhalte online zu belassen.
2. für den Fall einer künftig eintretenden Zuwiderhandlung der
Unterlassensversprecherin vom Unterlas-sensversprechen hat diese 10.000
€ an die Versprechensempfängerin, Nachbarin-X, zu zahlen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue
Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Nicht berechtigter Anspruch aufgrund Falschaussagen und
Unterstellun-gen.
29. Im Namen unserer Mandanten, Ehemann von Nachbarin-X und Hofmaler, erstatten wir
Strafanzeige gegen Frau Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebelstr. 9, 79589
Binzen, wegen aller von ihr begangenen Straftaten.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Ja, die Staatsanwaltsschaft hat gegen mich ein Verfahren
eingeleitet, das mangels Tatbestand eingestellt wurde. Für mich eine
schlimme Belas-tung.
Meine meiner Meinung nach berechtigten Strafanzeigen wurden abge-lehnt.
30. Frau Moser fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten
verfolgt und bedroht.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche
Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 10
31. Frau Moser behauptet, dass unsere Mandantin, Frau Nachbarin-X,
sie denunziert habe.
Dies können Sie auf der Homepage von ihr nachvollziehen.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Ja natürlich bin ich denunziert worden mit Falschaussagen bei
der Polizei , bei Zivilgerichten und bei der Staatsanwaltschaft. Das
kann man auf meiner Homepage nachvollziehen.
32. Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine
unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls mit
dem Online-stellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin noch
mit einem Menschenopfer rechnen kann".
Diese Zeilen finden sich auf der Seite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm.
Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie sehen,
dass dies von Gertrud Moser online gestellt wurde. Ihre Adresse ist
ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte Nachbarn. Dies stellt
eine Bedrohungslage dar, die für unsere Mandanten keineswegs mehr zu
tragen ist.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation
muss ich mir gefallen lassen und die Staatsanwaltschaft hat dabei
geholfen, indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat.
33. Frau Moser hat auf der Seite
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm
weiterhin folgenden Inhalt online gestellt:
„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin
ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen anzweifeln.
Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten wehren, wie Anspruch
auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeu-gen, Anspruch auf
Konkretisierung von Aussagen und sonstigen Einwendungen, die in einem
demokratischen Rechtsstaat gelten.“ Das Dritte Reich lässt grüßen."
Frau Moser hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der Rubrik
Nachbarin: Po-lizeibericht erläutert.
Unter dem Punkt 6 schreibt Frau Moser:
Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich beherrschen."
Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in
Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere
Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein
zivilrechtliches Verfahren gegen Frau Moser zu betreiben.
Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser Angelegenheit unsere
Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses Frau Moser am 13.08.2013
erreichen.
Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau Moser ihre Drohungen
in die Tat umsetzt.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Siehe Kommentare zuvor zu den einzelnen Aussagen.
Wenn ich so lange unter Falschaussagen und mangelnder Unter-stützung
durch die Justiz und den Petitionsausschuss leiden muss, darf ich auch
mal richtig wütend sein.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 11
So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich mir
gefallen lassen und die Staatsanwaltsschaft hat dabei geholfen, indem
sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat.
34. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die
Beklagte.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Ich habe viele direkte und indirekte Schäden
gesundheitlicher, finanzieller, rechtlicher und rufmäßiger Art, die das
Recht auf Schadenersatz plausibel machen.
35. Die Beklagte ist nicht verantwortlich für die Auslösung des
Betreuungs-verfahrens. Einzig und allein verantwortlich ist die Klägerin
selbst. Sie hat sich so verhalten, dass die Beklagte hilfesuchend das
Polizeirevier Weil am Rhein aufgesucht hat. Weder die Beklagte noch die
Arbeiter vor Ort wussten sich mehr zu helfen..
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich
aus.
Jeder normal intelligente Bürger versteht das, nur die Justiz nicht.
36. Die Beklagte war auch nicht verantwortlich dafür, dass die Klägerin
zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen wurde. Dies wurde
offen-sichtlich vom Betreuungsgericht veranlasst. Weiterhin ist
anzumerken, dass die Klägerin bereits vor diesem Vorfall auffällig war.
Sie hat in der Vergangenheit wohl einen Abschiedsbrief an ihren Bruder
geschrieben. Dieser hat dann ebenfalls die Behörden informiert.
Die Klägerin war und ist daher einschlägig bekannt.
Beweis: Hans Moser, Juraweg 5, 79589 Binzen.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich
aus. Frechheit in der Formulierung und herabsetzenden Äußerungen mir
ge-genüber.
Dadurch hatte ich zunächst den Verdacht, dass mein Bruder mit ihr
ko-operiert. Der wusste aber nichts von seiner Nennung als Zeuge und dem
ihm zugeordneten Sachverhalt.
Auffälliges Verhalten vor dem Vorfall ist eine unverschämte Lüge.
37a. Es wird bestritten, dass die Klägerin einen Schock erlitt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 12
37b. Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und
seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte Tinnitus ist
nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein.
Bei der Diag-nose Tinnitus handelt es sich um keinen Schockschaden der
mit irgend-einem Verhalten der Beklagten in Verbindung zu setzen ist.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37c. Ebenfalls sind die psychischen Probleme und totale
Erschöpfungssituati-on der Klägerin nicht kausal zu einem Verhalten der
Beklagten.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37d. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Klägerin diskriminiert.
Die Klä-gerin hat keinen Schock und seelische Leiden erlitten.
Zumindest nicht aufgrund der Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil
am Rhein.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37e. Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und
seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte Tinnitus ist
nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein.
Bei der Diag-nose Tinnitus handelt es sich um keinen Schockschaden der
mit irgend-einem Verhalten der Beklagten in Verbindung zu setzen ist.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37f. Die Klägerin hat aufgrund des Betreuungsverfahrens keinen Schock
erlit-ten. Sie hat auch sonst keinen Schaden erlitten.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
38. Die Beklagte ist nicht dafür verantwortlich, dass die Klägerin sich
nach ihrer Ansicht einen nicht völlig geeigneten Anwalt suchte.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Ich habe aufgrund des Polizeiberichts und seiner Folgen auf
die Schnelle einen Anwalt beauftragt. Dazu hatte ich praktisch keine
Zeit mehr. Durch die Aussagen der Nachbarin und ihren Folgen musste ich
einen Anwalt suchen.
Wieder eine unglaubwürdige Aussage vor einem Gericht.
Offiziell scheint dies nach der Rechtsprechung richtig zu sein. Für mich
hatte dies katastrophale Folgen.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 13
39. Die Beklagte hat bis auf ihr Aufsuchen bei der Polizei in Weil am
Rhein die Behörden kein weiteres Mal aufgesucht und es hat auch kein
weiteres Gespräch stattgefunden. Obwohl die Klägerin mit ihrem Verhalten
und der Wut gegen die Beklagte in der Vergangenheit mehrfach gegen die
Be-klagte losgegangen ist.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Das mehrfache Aufsuchen der Polizei kann wahr sein oder
nicht.
Die Polizei hat gegenüber Rechtsanwalt Marschner eine Falschaussage
getätigt, als er nachgefragt hat, ob es einen Anruf bei der Polizei und
spä-terem Erscheinen von Frau Nachbarin-X bei der Polizei gab.
Laut Polizeiauskunft gab es keinen vorherigen Anruf.
Der unterstrichene Satz ist eine drastische Falschaussage und si-cher
eine Folge, dass im ganzen Rechtsfall keine polizeiliche, ge-richtliche
oder staatsanwaltliche Untersuchung zu meinen Gunsten durchgeführt
wurde.
40. Die Klägerin hat sich die Beklagte als Feindbild auserkoren.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Unsinn. Es gibt Verhaltensweisen von Nachbarin-X und
verschiedene Falschaussagen der Gegenpartei, die die Umkehrung des
Satzes bele-gen:
Nachbarin-X hat sich ihre Nachbarin Gertrud Moser als Feindbild
auserkoren.
Das belegt diese nummerierte Liste.
41. Ein von der Klägerin behaupteter Zusammenhang, dass es sich hier um
einen Racheakt handeln könnte, wird entschieden verneint. Baurechtliche
Angelegenheiten sind überdies hier nicht streitgegenständlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Von der Begründung her aber sehr wahrscheinlich und
nachvollziehbar.
Der Schriftwechsel und das Verhalten vom Landratsamt Bau und Gewer-be
und dem damaligen Bürgermeister können den Zusammenhang be-weisen.
42. Im Gegenteil, die Klägerin überhäufte die Beklagte mit Drohungen und
Strafanzeigen. Dies gab sie nun im Schriftsatz vom 07.10.2014 selbst an.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage und Übertreibungen. Es gibt keine Drohung von
mir, son-dern nur ständige Wiederholungen, dass mir übliche Rechte zu
meinen Gunsten verweigert werden. Meine erfolglosen Strafanzeigen
erfolgten al-le als Reaktion auf die hier aufgeführten Aussagen gegen
mich.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 14
43. Die Problematiken der Klägerin mit diversen Behörden bzw. der
Staats-anwaltschaft sind hier ebenfalls nicht streitgegenständlich. Dies
hat mit der Beklagten rein gar nichts gemein. Die Feststellung, ob hier
ein straf-bares Verhalten von Staatsanwältin Dr. Reil vorliegt, ist
sachfremd und nicht streitgegenständlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage und Herabsetzung meiner Person.
Meine Aussagen in Briefen gehören aber zum Fall.
44. Die Klägerin erscheint in Ihrem Verhalten den Behörden gegenüber
sehr rührig gewesen zu sein.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Verhöhnende Bemerkung über mich.
Leider werden seit Jahren meine berechtigten Anliegen ignoriert, ablehnt
oder verfälscht.
45. Ihre diversen Beschwerden und Vorbringen bis hin über die
General-staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Karlsruhe sind
offensicht-lich erfolglos geblieben. Auch diese Angelegenheiten sind
hier nicht streitgegenständlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Diese Ereignisse gehören aber zu meinem Fall und belegen,
dass nichts zu meinen Gunsten unternommen wurde.
46. Dass die Beklagte und ihr Ehemann den Ersteller des Polizeiberichts,
Po-lizeimeister Bönig, näher kennen, wird bestritten.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Das ist trotzdem möglich. Brief vom 7.3.2010 vom Ehemann.
47. Wie bereits durch die Anlage G 6 bestätigt, beschilderte die
Klägerin ihr Haus und teilte dahingehend der Öffentlichkeit regelmäßig
mit, dass die Beklagte die Täterin sei. Viele Jahre übler Nachrede seien
ohne Folgen geblieben und bezeichnete sie auf ihrer Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de als Lügengöttin und sie drohte
zudem mit einem Menschenopfer.
Hierzu wurde dann eine Abmahnung an die Klägerin geschickt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Verzweiflungstat. Demonstrationsrecht. Dies geschah erst im
Sommer 2013 und wird fälschlicherweise als "regelmäßig" dargestellt.
Wieder fal-sche Behauptung, dass ich mit einem Menschenopfer drohe.
Der ganze Fall ist zu Recht ein Alptraum für mich.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 15
48. Die Beklagte entschied sich im Nachgang, die Angelegenheit nicht
weiter verfolgen zu wollen. Die Klägerin erwiderte daraufhin mit einem
Schrei-ben. Dies wurde ebenfalls von der Klägerin bereits als Anlage G 7
beige-fügt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Aufgrund von Falschaussagen die Klägerin zu verklagen ist
riskant.
49. Die Klägerin erstattete sodann gegen die Unterzeichnerin und die
Beklag-te Strafanzeige., Die Verfahren wurden eingestellt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Alle Strafanzeigen gegen die Nachbarin-X und ihre
Rechtsanwältin wurden aufgrund Ihrer Äußerungen gegen mich erstellt und
waren damit defensiv. Die Äußerungen sind alle hier aufgeführt. Gegen
diese Äuße-rungen konnte ich mich bis heute (September 2015) nicht
erfolgreich weh-ren.
Meine ausführlich begründeten Strafanzeigen gegen die Verursacherin des
Polizeiberichts und den falschen und demütigenden Aussagen in den
Schriften der Gegenpartei wurden von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
50. Die Klägerin berichtet in ihrer kompletten Klageschrift über das
persönli-che Schicksal. Dies ist allerdings nicht Sach- und
Streitgegenstand.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Spott und Hohn für mich von der Gegenseite, wenn ich die
Folgen des Polizeiberichts beschreibe.
Dagegen habe ich noch nie ein selbst verfasstes Schreiben von
Nachbarin-X gesehen. Bis jetzt hat ihr Mann oder ihre Rechtsanwältin für
sie gehandelt.
An Nachbarin-X gerichtete Schreiben hat sie noch nie beantwortet. Ich
weiß daher nicht, ob sie eigenständig ein ordnungsgemäßes, der Wahr-heit
entsprechendes Schreiben zustande bekommt. Warum hat noch nie-mand
geprüft, ob sie möglicherweise unter gesetzliche Betreuung gestellt
werden soll, damit sie keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann.
51. Es wird bestritten, dass die Klägerin schwere finanzielle bzw.
psychische Beeinträchtigungen aufgrund eines Verhaltens der Beklagten
erlitten hat.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen.
Allein gegen eine Denunziantin und gegen eine staatliche, ungerechte
Übermacht zu kämpfen geht sehr wohl an die Substanz.
52. Es wird ebenfalls bestritten, dass bezüglich sämtlicher
Anwaltskosten und angeblicher Schäden Kausalität zu einem Verhalten der
Beklagten besteht.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen. In den
Gerichtsak-ten sind die Auflistungen und Belege dazu.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 16
53a. Es wird bestritten, dass der Ruf der Klägerin durch ein Verhalten
der Be-klagten beschädigt wurde, sie in der Öffentlichkeit aufgrund
eines Verhal-tens der Beklagten die Vorstellung verhaftet sei, sie sei
psychisch krank und ausfällig.
54b. Es wird ebenfalls bestritten, dass, wenn diese Vorstellung in der
Öffent-lichkeit verhaftet sei, dies aufgrund des Verhaltens der
Beklagten entstan-den sei.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Diese Aussage habe ich von einem ehemaligen Anwalt
übernommen.
Sinngemäß ist sie richtig. Nach zwei Jahren erfolglosen Maßnahmen ge-gen
die Folgen des Polizeiberichts habe ich viele Teile auf der Homepage im
Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft habe ich darüber auch
informiert und meine Maßnahme als „digitalen Selbstmord“ bezeichnet.
Ich bereue es aber nicht, weil ich den grund- und
menschenrechtswidri-gen Ablauf von gerichtlichen Betreuungsverfahren
nachgewiesen habe.
Nicht alle werden mir glauben, dass bestimmte Aussagen gelogen sind.
Daher ist mein Ruf ruiniert.
55. Es wird bestritten, dass hier eine Rufschädigung stattgefunden habe
so-wie eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin vorliegt aufgrund
des Verhaltens der Beklagten.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Jawohl, auf keinen Fall irgendein Zugeständnis machen und
sich wegen Übertreibung entschuldigen.
56. Falls eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin gegeben sein
sollte besteht diese bereits seit längerem.
Beweis: Sachverständigengutachten
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Gemeine Unterstellung ohne Beweise.
Das Sachverständigengutachten ist bzw. darf nicht im Besitz der
Gegen-partei sein.
57. Es wird bestritten, dass der Klägerin überhaupt ein Schaden in Höhe
von EUR 5.000,-- entstanden ist
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Eine Lachnummer, die nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über
10.000 €.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 17
58. Das angegriffene Urteil des Amtsgerichts Lörrach ist aufrecht zu
erhalten, die Klägerin hat keinen Anspruch gegenüber der Beklagten auf
Schadens-ersatz.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Eine Lachnummer, die nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über
10.000 €.
59. Der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör und ein faires
Verfahren wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Natürlich wurden diese Rechte sogar mehrfach verletzt und
mehrfach be-wiesen, nur nicht von der Justiz anerkannt.
60. Verfahrensfehler lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Die Entscheidung,
dass die Klägerin das Verfahren ohne Anwältin führte, hat diese selbst
getrof-fen.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Grund- und Menschenrechtsverletzungen mir gegenüber sind
Verfahrens-fehler.
61. Die Klägerin und die Beklagte sowie der Ehemann der Beklagten sind
Nachbarn. Das Verhalten der Beklagten am 08.07.2009 war nicht
rechts-missbräuchlich. Dass es sich bei den Parteien um Nachbarn
handelt, wurde vom Amtsgericht erkannt und in den Sach- und Streitstand
mit aufgenommen.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Beklagte machte Falschaussagen bei der Polizei.
62. Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt für die Beklagte und deren
Ehemann Paketannahmedienste durchgeführt.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Dreiste Lüge. In einem normalen nachbarschaftlichen
Verhältnis nimmt man Pakete an. Erst nach Bekanntwerden des
Polizeiberichts habe ich nichts mehr angenommen. Der Ehemann hat mir im
Übrigen gezeigt, wo die gewerblichen Lieferungen abgestellt werden
sollen, nämlich vor dem Garageneingang des Mietshauses Nr. 5 oder im
gegenüberliegenden Carport.
Ich musste auch oft Auskünfte geben, weil bei der Gewerbeadresse des
Ehemanns die Hausnummer 7 angegeben wurde. Die Lieferungen konn-ten bei
Abwesenheit nur beim Haus-Nr. 5 oder im gegenüberliegenden Carport
abgegeben werden.
Erst kürzlich hat ein Schweizer bei mir stürmisch geklingelt. Er wusste
nicht mehr, wo er genau vor einigen Jahren Fußbodenbeläge gekauft
hat-te.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 18
Ich gab ihm die richtige Information. Als er fragte, ob immer noch
Fußbo-denbeläge verkauft werden, antwortete ich ihm, dass ich das nicht
weiß.
63. Die Klägerin hat bereits schon in früheren Jahren ständig Maßnahmen
ergriffen, der Beklagten und ihrem Ehemann durch mannigfaltige Briefe
und durch vehementes Auftreten darzulegen, dass sie sich von der
Be-klagten und deren Ehemann gestört fühle.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Falschaussage. Es gibt nur einen sachlichen Brief.
Mein Auftreten als vehement zu bezeichnen ist eine Frechheit.
Diese Falschaussage musste natürlich vor Gericht nicht bewiesen wer-den,
weil keine derartigen Briefe vorgelegt wurden und auch nicht konn-ten.
64. Schlichte Bauarbeiten auf dem Grundstück des Nachbars selbst, wenn
tatsächlich hier Höhenunterschiede vorlägen, gründen noch lange keine
erhebliche Nähe bzw. Bedrohlichkeit und störende Einwirkung auf die
Klägerin.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Diese Formulierung stammt von meinem Anwalt. Ich nehme sie
gerne zu-rück. Dafür könnte die Gegenseite sämtliche Falschaussagen,
Herabset-zungen, Beleidigungen und Unterstellungen zurücknehmen. In
meinem Entschuldigungsschreiben habe ich die Situation in anderer Weise
be-schrieben.
65. Die Klägerin wusste bezüglich des Bauverfahrens über das Baugesuch
der Beklagten und ihres Ehemannes bzw. ihres Ehemannes Bescheid. Sie
wurde als Nachbarin im Rahmen des Baugesuches hierüber informiert.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Das Baugesuch wurde im März 2013 im Gemeindeblatt
veröffentlicht. Das habe ich übersehen. Über den Beginn der Bautätigkeit
im Juli 2009 wurde ich nicht informiert.
Daher habe ich mich bei Baubeginn im Rahmen eines Anrufs bei der
Ge-meinde erkundigt.
66. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht für die
Beklagte bzw. ihren Ehemann nicht. Weiterhin ist hier darauf
hinzuweisen, dass es sich um ein Baugesuch bzw. ein Unternehmen des
Ehemannes der Be-klagten handelt, nicht der Beklagten selbst.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X, .....str..., 79589 Binzen
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015.
(Polizeibericht 9.7.2009).
Kommentar: Seine Frau hat aber im Polizeibericht angegeben, dass sie die
Bauherrin ist.
Außerdem soll der Ehemann und sein Bruder die Bauherren sein.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 19
67a. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis hat hier nie bestanden.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
67b. Die Beklagte wollte zu keinem Zeitpunkt die Klägerin ausbooten bzw.
aus der Binzener Dorfgemeinschaft bzw. Nachbarschaft ausgrenzen. Die
Klä-gerin selbst legt keinerlei Wert auf Kontakt in der Nachbarschaft.
Es wirkt geradezu befremdlich, dass die Klägerin sich auf ein
Nachbarschaftliches Verhältnis beruft, welches sie nie gepflegt hat
sondern mit ihrem Verhal-ten torpedierte in den vergangenen Jahren
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Siehe Kommentar bei Nr. 59.
Aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes war viel Rücksicht erforderlich.
Frechheit.
Zur Hochzeit habe ich der schwangeren Braut ein dickes Fachbuch von
Kiepenheuer und Witsch zum Thema „Kind“ geschenkt.
Etwas später habe ich mich gegenüber Frau Nachbarin-X so geäußert, dass ich
unsicher war, ob dies wirklich ein passendes Geschenk war. Sie hat mir
aber bestätigt, dass in diesem Buch sehr viel Fachwissen über Kinder
enthalten ist.
Zwischen den Grundstücken gibt es einen alten Fußweg. Meine Nachbarn
hatten ihren Drahtzaun entfernt und ich habe später die Genehmigung
gegeben, dass sie ihre Einzäunung an einem meiner Betonpfosten
befes-tigen konnten.
Da die Grenze in der Mitte dieses ehemaligen Fußweges verläuft , konnte
der Nachbarshund und Besucherhund diesen Bereich vollständig nutzen.
Als Frau Nachbarin-X eigenmächtig Bepflanzungen, z.B. mit Bambus vor-nahm,
habe ich dazu den einzigen Brief vor dem Polizeibericht an meine
Nachbarn geschrieben. Er ist höflich und sachlich.
Erst nach dem Polizeibericht gab es Briefe von mir an die Nachbarn
auf-grund des Polizeiberichts und einem Hundezwischenfall, den ich nicht
ge-sehen habe. Auch sie sind sachlich und hatten keine Eigenschaften wie
sie von mir von der Gegenseite unterstellt wird.
In den Akten zu dem Hundezwischenfall gibt es Äußerungen und
Verhal-tensweisen von Frau Nachbarin-X, die sie als Mobberin entlarven.
68. Die Höhe des Schadensersatzgeldanspruches wird ebenfalls vorsorglich
bestritten. Vorsorglich wird die Einwendung der Verjährung erhoben.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Keine Entschuldigung, kein Entgegenkommen. Der reine Horror.
Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018)
Seite 20
69. Das angeblich schädigende Verhalten der Beklagten war im im Juli
2009. Eine weitergehende Verjährungshemmung durch das gerichtliche
Betreu-ungsverfahren ist nicht gegeben. Dieses Verfahren blieb zudem der
Be-klagten verborgen. Sie hatte hierüber keine Kenntnis.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Unklare Aussage. Ab wann wusste die Beklagte vom
Betreuungsverfah-ren. Als angebliche Betreuerin für psychisch Kranke
wusste sie sicher, dass sie mit derartigen Falschaussagen ein solcher
Verfahren verursa-chen konnte.
Feststellung:
Seit 9 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese
Falschaussagen und Demütigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes
Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der
Zivil- und Strafgerichts-barkeit verloren habe. Fatal ist auch die
mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die
vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.
Als dann auch noch der Petitionsausschuss meine Petition nicht nach
seinen eigenen Richtlinien bearbeitet hat und auch keine Auskunft über
die Bearbeitung gegeben hat, bin ich meiner Meinung nach zu Recht wütend
geworden und habe die national-sozialistischen Tendenzen im deutschen
Entmündigungssystem ausführlich begrün-det.
Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts ge-worden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik
Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem Nazigericht
ver-urteilt.
(Dokumente sind zugänglich auf meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).
Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und
menschenrechts-widrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen
staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrecht.
(Gertrud Moser)
Anlage 5
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 6
44 67
31.07.2023
Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich Nr. 2
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
Fortsetzung der Falschaussagenliste S6, die im Jan. 2018 beim Einspruch
gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung in den Akten enthalten ist.
2019 habe ich schon das Gerichtsprotokoll abgeschrieben und kommentiert.
Die Falschaussagen waren aber nicht wie hier nummeriert.
Dieses Schreiben hat RA Strafverteidiger x, vermutlich aus das Landgericht
bekommen.
AS 1333
Seite 3
70. Frau Nachbarin-X hat als Tätigkeit „Sozialtherapeutin“ angegeben
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Quelle: Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019
Kommentar: Ziemlich sicher Falschaussage bei der Polizei.
Nach meinen Rechercheist sie das nicht. Trotz ausführlicher Anträge,
ihre richtige Berufe ab 2009 festzustellen, hat die Justiz das nicht
getan, so-weit ich bis heute Juli 2023 weiß.
Später bei der Verhandlung hat sie das nicht gesagt.
Aber diese Berufsangabe stand dann im Gerichtsprotokoll neben ande-ren.
71. Wahrheitspflicht gemäß § 57 StP bestätigt mit Kreuz und Unterschrift
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussagen bei der Polizei in dieser Anzeige bei Polizist
L.........
72. Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon
seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, ...
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu
ei-ner ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur
Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
73. ... weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22.
11.2017Kommentar:
Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu
ei-ner ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur
Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
- 2 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 2
72. Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider
nichts.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, auf diese Falschaussage hinzuweisen,
wird sie als wahr künftig anerkannt.
Es gibt ein Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein zu dieser
Aus-sage. Als Antwort kam in etwa, dass sie diese Aussage nicht prüfen
muss.
In Wahrheit ist es am 22.11.2017 die zweite Anzeige bei der Polizei.
Für mich skandalöses Verhalten des Polizeireviers Weil am Rhein, genau,
rechtsstaatwidriges Verhalten der Mitglieder, die die Falschaussage
73. Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau
Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage zum Verhalten von mir.
Akzeptiert bis heute von Polizei und Justiz, weil sie für glaubwürdig
gehal-ten wird. Dann muss sie keine konkreten Beweise, z.B. Zeugen
benen-nen.
74a. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock,
du elendiges Lügenluder".
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: U.a. ist eine Falschaussage.
Ich habe ihr vom Auto aus die in den Unterlagen eine angegeben Aussa-ge
zugerufen, mehr nicht.
Der Hauptteil davon ist auch eine Falschaussage.
Dazu hat sie den Zeugen Patrick Pahle.
Daher hat er auch eine Falschaussage gemacht.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass sie sich darüber später
abgespro-chen habe.
Der „Zeuge“ Patrick Pahle ist somit der einzige Beweis
in der riesigen Liste von Falschaussagen seit 2009.
Die Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat auf meine Strafanzeigen dazu
„natürlich" jegliche Ermittlungen zu meinen Gunsten verweigert.
Es gibt von mir ein Schreiben an den Steuerberater mit entsprechenden
Fragen von mir. Er hat natürlich nicht geantwortet und die
Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat die Briefkopie auch bekommen und es
nicht für nötig gehalten, eine Antwort zu erzwingen.
Auch Sie hält Nachbarin-X bei allen Strafanzeigen, bei denen sie
betei-ligt war, für glaubwürdig.
Skandalöses Verhalten!!!
74b. Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Das ist richtig. Für den Rest des Tages habe ich sie nicht
mehr gesehen.
- 3 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 3
75. Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch oder
wieder auf der Straße.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
76. Sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreien.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
77. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder".
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
78. „Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum.“
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
79. „Das steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und
das mache ich jetzt immer".
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
80. Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück zu unterem Haus.
Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre ........
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
81. und nicht aufgehört zu brüllen.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
- 4 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 4
82. Es gibt andauernd solche Vorfälle,
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Natürlich muss sie die nicht näher beweisen und/oder beschreiben.
Vage, unkonkrete Falschaussagen sind seit 2009
typisch für sie.
Klar, wenn sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz
unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.
83. ......so dass ich inzwischen Angst habe, dass die Sache eskaliert
und Frau Moser irgendwann tätlich werden könnte gegen mich.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit
2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
84. Ich fühle mich verfolgt von ihr und habe Angst.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit
2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
85. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir werden einen Anwalt
aufsu-chen.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Extrem hinterhältig, wie sie schon seit 2009 ist.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit
2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.
Ein guter, ordnungsgemäß arbeitender Anwalt könnte oder hat schon
erkannt, wie viele unbewiesene, widersprüchlich Aussagen sie macht.
- 5 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 5
86. Es ist schon lange her. Ich wollte das Grundstück verlassen. Ich bin
raus mit dem Hund. Die Frau Moser kam auf mich zugestürzt
87. und hat mich angeschrien.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Zwei Falschaussagen in einem Satz
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Das hätte dann der „Zeuge“ Pahle gesehen.
Dazu wurde er nicht befragt und diese offensichtliche Lüge wird bis
heute von der Justiz und „meinem Strafverteidiger“ toleriert.
88. Ich konnte gar nicht alles verstehen. Das war ein bisschen erstickt.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage, die ich zusätzlich als hinterhältig halte.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
89. Sie meinte, sie wacht jeden morgen auf mit Herzrasen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden
90. Wann fängt das mit dem Lügen auf.
Sie war ganz nah dran. Ich wollte wegkommen. Ich habe meine Runde mit
dem Hund gemacht.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Vermutlich nur in etwa von der Protokollantin mitgeschrieben.
Mir ist aber schon früh aufgefallen, dass ihre sprachlichlichen
Ausdrücke nicht unbedingt zu einem sehr qualifizierten Bildungsabschluss
und einem sehr qualifierten Berufsabschluss passen.
Er seit 2019, also erst nach 10 Jahren, habe ich erfahren, dass die in
ei-ner der beiden Werkstätten der Lebenshilfe arbeitet. Trotz ihrem
langjäh-rigen Berufsjubiläum wurde in einem Magazin der Lebenshilfe kein
Beruf angegeben.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 6
91. Ich kam zurück und sie stand noch da.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 75
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
92. Sie stürzte wieder auf mich zu, verbal.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei:
Nr. 80
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
93. Sie wollte dass ich ein Berufsverbot bekomme.
Sie wird so lange machen, bis ich das Berufsverbot bekomme.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Da sie meine Fall-Homepage kennt, gibt es irgendwo ein Hinweis, wo ich
so etwas in ähnlicher Form geschrieben habe.
Daher hat sie diese Aussage hier angegeben.
Ihr Verhalten seit 2009 passt nicht zu einem sozialen Beruf,
weil dafür persönliche Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung ist.
94. Die Nachbarn haben alle rausgeschaut. ......
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
- 7 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 7
Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den
Nach-barn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei,
Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.
95. ...... Auch das Steuerbüro.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den
Nach-barn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei,
Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.
Warum sind keine Mitarbeiter/innen des gegenüberliegenden Steuerbüros
befragt worden oder haben sich freiwillig gemeldet.
96. Ich bin dann rein um mich zu schützen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 80
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Außerdem gibt es in meinem Verteidigungsschreiben einen eindeutigen
Widerspruch.
Den haben natürlich Richter, Staatsanwalt und mein Verteidiger nicht
er-kannt.
Vermutlich, weil meine langen Schreiben nur überflogen und vergessen
werden.
- 8 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 8
97. Auf Frage des Richters:
Es ging hin und her. Ich habe nichts gesagt. Wie lange es ging, weiß ich
nicht mehr.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage
Aus der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie
na-türlich so eine Antwort gegeben.
Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter nach der Frage über die Dauer des Vorfalls zu
Falschaussagen.
98. Auf Vorhalt AS 13:
Sie hat geschrien. Die Stimme hat sich überschlagen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung von ähnlichen Falschaussagen bei der Polizei:
Nr. 76 bis Nr. 79, Nr. 81
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
98. Auf Frage des Richters:
Sie stand ganz nah an mir dran. Sie hat mich angespuckt, so nah war sie.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Schrecklich neue Falschaussage,
weil Richter Frick sie gefragt hatte, wie nahe ich ihr gekommen bin.
Mit den Händen hat sie ca einen halben Meter angedeutet.
Das ist noch niemals geschehen. Außerdem hatte sie ihren mir ge-genüber
agressiven Hund dabei.
Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick
hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter durch eine Suggestivfrage zu neuen
Falschaussagen.
Natürlich ist das weder dem Staatsanwalt noch meinem Verteidiger
aufgefallen.
- 9 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 9
99. Wir wohnen auch nebeneinander. Das war auch nicht das erste Mal.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 71
100. Da gibt es auch Ängste.
Ich versuche sie auszublenden. Das ist meine Methode. Ein anderer würde
weg-ziehen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Hinterhältige Falschaussage.
Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick
hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
101. .Sie können im Internet nachlesen, was es da gibt.
Sie veröffentlicht alles mit meinem Namen .........
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ihr Name ist anonymisiert als Nachbarin-X.
Ich kontrollier oft die Homepage mit einer Suche nach dem Namen
Hof-maier, weil ich ihn nicht angeben möchte.
102. . .......und meinen Geburtsdatum
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Bei der Erstellung dieses Schreibens habe ich die Homepage
erfolglos nach ihrem Geburtsdatum untersucht:
10.01.1964, 10.1.1964, 10.01.64, 10.1.64,
Nicht einmal das Geburtsjahr 1964 erscheint.
Seit 2009 habe ich einen riesigen Zeit- und Geldaufwand, um ihre
Falschaussagen zu beweisen.
Und mit dem Schreiben schon wieder.
Das ist sehr belastend für mich.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 10
103. Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Sie hat gesagt: „Du elendes Luder". Da bin ich mir ganz sicher, dass die
Beleidi-gung gefallen ist.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Zuvor schon öfters als Falschaussage angegeben.
Sie darf ihre Falschaussagen wiederholen und wirkt wohl so glaubwürdig,
was für eine rechtsstaatsliche Justiz nicht akzeptabel ist.
104. .Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Die Aussage verwechsele ich nicht mit dem Schild.
Die Äußerung hat sie getätigt.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Gemeint war in der Frage, ob ich sie geduzt habe.
Falschaussage: Ich habe niemals die „Du-Form“ ihr gegenüber benutzt.
Ich habe ein Schild am Zaun, um Nachbarn aufmerksam zu machen, ob etwas
zwischen meinen Nachbarn und mir passiert.
Manchmal sind es zwei, dann aber auch Änderungen im Laufe der Zeit.
Das ist für mich peinlich und belastend, wenn man im deutschen
Rechts-staat keine beantragten Beweise zu meinen Gunsten bekommt.
Hier erscheint die „Du-Form“ bei
„Du sollst nicht lügen“ als Aussage aus den 10 Geboten.
Meine Nachbarin würde ich niemals duzen,
obwohl sie das bei der Polizei und vor Gericht behauptet.
105. Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und
Heilerziehungspflegerin.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Teilweise falsch, teilweise vermutlich richtig.
Ich habe sie bei dieser Antwort kaum verstanden, weil sie leise und
schnell geredet hat. Daher konnte ich sie bitten, nochmals ihren Beruf
zu nennen. Dann habe ich sie wieder nicht richtig verstanden.
Ich wundere mich, dass mein Verteidiger und die übrigen Anwesenden
verstanden haben. Bei einem kürzlichen Hörtest in der
Hals-Nasen-Ohren-Praxis habe ich glücklicherweise in meinem Alter noch
keine Hörbeeinträchtigungen.
- 11 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 11
Wieso wird danach gefragt, obwohl diese Aussage weder die Polizei noch
die Justiz überprüft. Das wollte ich doch mehrfach, um zu beweisen, dass
sie unglaubwürdig ist.
Nicht einmal dieses Anliegen wird von der Polizei und Justiz erledigt.
106. . Auf Frage des Verteidigers:
Das hat sie auch gesagt, dass ich die Falschaussage zurücknehmen soll
und dass sie jeden Morgen unter Schock aufwacht. Sie hat da noch
vielmehr gesagt. Aber bei einer verbalen Attacke alles zu merken, das
ist schwierig. Ich habe ein Stück weit aufgeschrieben.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
107. . Auf Vorhalt AS 31:
Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder
sich nicht mehr erinnern.
108. . Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat mich gesiezt. Dann hat sie „sie Luder" gesagt.
So ganz genau weiß ich nicht, was sie zuerst gesagt hat.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder
sich nicht mehr erinnern.
Auf einmal gibt sie vage an, dass ich sie vielleicht doch nicht geduzt
habe, wird aber am Schluss der Verhandlung als glaubwürig eingestuft und
ich werde von ihm, beleidigt, dass ich mal zum Psychiater gehen soll.
- 12 -
Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom
31.07.2023 Seite 12
109. Auf Frage des Verteidigers:
Ich habe nicht alles verstanden, was sie gesagt hat. Ich habe
verstanden, dass sie zu mir Lügenluder gesagt hat. . .
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass
Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder
sich nicht mehr erinnern.
Auf einmal gibt sie an, dass sie nicht alles verstanden hat,
besteht aber auf der Falschaussage „Lügenluder“.
110. Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat auch gesagt, dass sie dafür sorgen wird, dass ich ein
Berufsverbot be-kommen werde.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die
bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das
Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Wiederholung dieser Falschaussage. Siehe Nr. 93
Feststellung:
Seit 14 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese
Falschaussagen und Demü-tigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes
Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der
Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verloren habe. Fatal ist auch die
mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die
vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.
Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des
Strafrechts geworden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik
Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem Nazigericht
verurteilt.
(Dokumente sind zugänglich auf meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).
Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und
menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen
staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrecht.
(Gertrud Moser)
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