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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum:
Zu Unrecht eingeleitetes Gerichtliches Betreuungsverfahren 2009
mit ungerechten Rechtsfolgen bis heute.
Ich bin eindeutig ein Polizei-Justiz-Anwaltsopfer

    


Brief an Landgericht Freiburg


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0...........  Email ......

Eilt !!!  Nr. 2

PDF-Schreiben per Email und Postbrief

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg im Breisgau

 

Strafverfahren wegen meiner angeblichen Beleidigung meiner Nachbarin-X
Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
und weitere Aktenzeichen

1. August 2023

Sehr geehrter Richterinnen und Richter,
sehr geehrte Damen und Herren,

Ergänzungen zum gestrigen Schreiben:

Zum 8. Punkt füge ich hier meine Stellungnahme hinzu.                 Anlage 1

Wiederholung von 8.
 

8.    Aufgrund des Gutachtens von 2009,
an das sich die Staatsanwältin Dr. Reil noch als Ablehnungsgrund erinnert,

haben vermutlich auch die Staatsanwältin Sattler-Bartusch und weitere Mitglieder von Staatsanwaltschaft und Gerichte wichtige Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt abgelehnt.

Es ist denkbar, dass sie dazu die Meinung von Dr. Reil übernommen haben.

Aber auch bei Ihnen habe ich mich erfolglos beschwert. Die Beschwerde wurde ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt.

Daher bin ich sicher, dass die Richter/innen des Landgerichts diesen Falschaussagen im Gutachten bis heute glauben.

Folglich bin ich aufgrund dieses Gutachtens von 2009 bis heute
zu einem rechtlosen, wertlosen Mensch geworden bin.

Und ich muss noch abwertende Aussagen von der Polizei und Justiz ertragen.
 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlage 1:   Zu den Aussagen der Staatsanwältin Dr. Reil bei AZ 210 Js 19162/23
Anlage 2:   Zu den Aussagen von PHK P...... bei AZ 210 Js 19162/23
Anlage 3:   Schreiben an den Gutachter zu seinen Falschaussagen am 17.03.2010
Anlage 4:   Alle Falschaussagen meiner Nachbarin-X von 2009 – 2016
Anlage 5:   Falschaussagen meiner Nachbarin-X von 2017 bis heute



Zu den Aussagen der Staatsanwältin
Dr. Reil bei AZ 210 Js 19162/23

Anlage 1

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467

210 Js 19162/23


In dem Ermittlungsverfahren gegen
      G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach

 

Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
  

Binzen, 31. Juli 2023

Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden Informationen hatte.

Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. B.........................., Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.

Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,

aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.


Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.

Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit 2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber überprüfen.

Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und digitaler Form.

- 2 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 2


Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von Fotos.  Textteile davon umrahmt
   

1. Textteil:

                    Abschreibetext:                                                     AS 63

B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)                                                     

 

Von: Reil, Jutta Dr. (StA Lörrach)
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 10:59
An: B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser

Sehr geehrter Herr Dr. B..........................,

zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet, die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung möglicherweise nicht ganz präzise ist:
 

 

1. 

Kommentar von G. Moser:

  Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.

Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
 

 

2. Textteil:

Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin, Nachbarin-X, erstattet.

 

2. Kommentar von G. Moser:
  Wahre Aussage
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwaltschaft.htm

 

Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Falschaussagen bei der Polizei:
85 Js 9229/09
Staatsanwaltschaft Lörrach
Erfolglose
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auftrag von Nachbarin-X abgelehnt von Staatsanwältin Dr. Reil
  Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe  (Oberstaatsanwältin Scheck)
  Okt 2010 E-1402.2010/884 Erfolglose Beschwerde bei beim baden-württembergischen Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer)

Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:

- 3 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 3

   
1. Strafanzeige und -antrag 2009

Weder die Polizei, noch das Amtsgericht Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.

Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1. Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und aufgrund neuer Falschaussagen von
Nachbarin-X.

2009

     
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt

Lörrach

Strafanzeige: Mehr...
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt

Lörrach

Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur Strafanzeige vom 4.10.2009 Mehr...
05.10.2009 Staats-
anwalt
Moser Aktenzeichen-Vergabe 85 .............. Mehr...
06.11.2009 Staats-
anwalt
Dr. R.
Moser Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung eingestellt. Mehr...
19.11.2009 Moser Staats-
anwalt
Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009 Mehr....
19.11.2009 Moser Staatsan-
wältin x
Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch Mehr...
27.11.2009 Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe
Moser Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wiederholt Mehr...
Dez 2009      
14.12.2009 PD
Lörrach
Moser Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom 22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein Mehr...
15.12.2009 Tages-
zeitung
Allgemeinheit Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft
Mehr...
17.12.2009 PD
Lörrach
Moser Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist B. abgelehnt Mehr....
18.12.2009 Moser Polizeidirektion Lö Stellungnahme zum Polizeibericht Mehr...
18.12.2009 Anwalt 3 Polizei
Landratsamt Betreuung
Begleitschreiben zur Stellungnahme Mehr...
19.12.2009 Daten-
schutz
Moser Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von der Nachbarin x..... Mehr...
19.12.2009 Moser Gemeinde Bitte Termin beim Ortsplaner Mehr.....
19.12.2009 Moser Anwalt 3 Information über Daten-
schutzantwort
Mehr....
23.12.2009 Moser Daten-
schutz
Email: Danke Mehr...

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 4

 

2010

     
Feb 2010      
18.02.2010 Moser Amts-
gericht
2. Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. R. die Akten zur Einsicht hatte.
28.02.2010 Moser Staats-
anwältin
Dr. R.
Einige Fragen, auch zur Akteneinsicht Mehr...
Mrz 2010      
01.03.2010 Staats-
anwältin
Dr. R.
Moser Dr. R. hat alles gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten, , d.h. keine Befragung bzw. keine Zeugen möglich Mehr...

 

Okt 2010    
04.10.2010 Moser Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR, Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick über Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge an versch. Staatl. Inst.
Mehr...

 

08.10.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. S.
Moser Auslegung des Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung.
Mehr...
22.10.2010 Moser Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Mehr...
Nov 2010      
02.11.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Moser Beschwerde abgelehnt Mehr...
23.11.2010 Moser Land-
gericht
Stellungnahme zum Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu. Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer Mehr...
 

- 5 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 5

2012

     
Mai 2012      
15.05.2012 Anwältin 4 Land-
gericht
Fax Denn wenn der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, brechen Völkerrecht und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist Revisionsrecht: meine ich.
Mehr...
22.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Akteneinsicht. Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgericht enthält. Dabei ist auch das ärztliche Gutachten.
23.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Brief mit Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Beschwerdeankündigung. Mehr.....
28.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.05.2012. Mehr....
Jul 2012      
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt
Email mit Briefanhang Mehr....
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt
Brief zur obigen Email Mehr....
30.07.2012 Staats-
anwalt
Moser Es liegen keine Gesichtspunkte vor, die eine Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens begründen können Mehr....

unvollständig - wird demnächst ergänzt

3. Textteil:

Durch von Frau Nachbarin-X veranlasste Bauarbeiten

3.     Kommentar von G. Moser:

Falschaussage

In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.

Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Nachbarin-X vermutlich völlig zu Recht für geltungssüchtig.

Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch Untätigkeit vielfach unterstützt.

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 6
 

4. Textteil:

und die hiervon ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des Computers der Frau Moser gekommen.

5.     Kommentar von G. Moser:

Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen Akten von mir und Rechtsanwalt Anwalt 12 bewiesen worden, und zwar mit entsprechen-den Belegen und Texten.

Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Frau Nachbarin-X bei der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach (mehrfach, auch bei Richterin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt Lörrach und höheren Ebenen dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.

Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.

Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.

Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den Fall nicht aufzubauschen.

Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli 2009 begann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerum BW um Hilfe.

Frau Nachbarin-X durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X über mich.

Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten

(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)

In ähnlicher Form auch online veröffentlicht: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm

Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70

- 7 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 7
 

6. Textteil:

Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei,

6.     Kommentar von G. Moser:

Falsche Aussage.

Frau Dr. Reil übernimmt hier Falschaussagen von Frau Nachbarin-X.

a)    Ich habe nicht geschrien.

b)      Ich habe weder Blickkontakt noch an die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.

Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich mich nur an Ihren Mann gewandt.

Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht, weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war. Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht beobachtet.

Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter entfernt auf der Baustelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht aufgefallen.
 

7. Textteil:

weswegen Frau Nachbarin-X die Polizei verständigt habe

7.     Kommentar von G. Moser:

Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen über mich gemacht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.

 

8. Textteil:

, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe.

8.     Kommentar von G. Moser:

Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die schrecklichen Vorwürfe über mich nachgefragt zu haben.

Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.

Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben bei der Poststelle gelandet.

- 8 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 8
 
    Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der Betreuungsbehörde.

Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom Polizeibericht.
Das kann wahr sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an das Amtsgericht weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt Marschner hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien. (Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.

Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt Anwalt 12 (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglosen Gerichtsverhandlung eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitarbeiterin bekommen.
Die Akten waren also nicht vernichtet worden.

 

9. Textteil:

Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Nachbarin-X erhobene Tatvorwurf der der Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist.

9.     Kommentar von G. Moser:

 

      Falschaussage von Dr. Reil und Schock:

Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!

Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X die Rede.
Wenn PHK P...... davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information künftig gegen mich verwendet.

Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung" der Nachbarin-X verweigert.

Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Nachbarin-X abgelehnt. Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 9
 

10. Textteil:

Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen betreffend den Zustand von Frau Moser das Verfahren gegen Nachbarin-X gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos) Beschwerde eingelegt.

10.     Kommentar von G. Moser:

Diese Aussage finde ich schockierend.

Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.

Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht gegeben und erzählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen belasten.

Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat mich beruhigt.

In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauert hat und der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den Polizeibericht vorgegangen ist.

Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.

Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine zweite Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.

Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010                                              Anlage 3

dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann doch getan.

Leider hat der damalige Rechtsanwalt Marschner auch das Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge gemacht, wie ich rechtlich dagegen vorgehen könnte.

Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.

Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber nicht in einem Rechtsstaat.

Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 10
 

11. Textteil:

Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos) jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen.

 

11.     Kommentar von G. Moser:
 
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie versprochen, irgendeine Untersuchung gemacht hat.

Aus den eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und das ganze für rechtens erklärt.

Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu erkennen.

Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm

In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz der Petitionsausschuss praktisch als Beweis genannt, dass die Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben.
M.E. Lächerlich.
 

12. Textteil:

Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche) Zuständigkeit.

 

12.     Kommentar von G. Moser:
 
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom

1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer, Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach Schadenersatz beansprucht,

weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in unserem Rechtsstaat möglich.
 

Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein Erpressungsverfahren gegen mich eingeleitet.

Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der Erpressung nicht vorlag.

Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.

Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine rechtsstaatswidrige Institution.

- 11 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 11

 
Interne Homepage:
 
Nr. 17 Juli
2019
Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019
Ereignisse,
Nr. 18 Sep-
2019
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in Sattler-Bartusch
Ereignisse,
Nr. 19 Okt
2019
200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse, AS-Liste
  Juni.
2020
35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020 durch Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste Staatsanwältin Kottisch-Borchmann)

13a. Textteil:

Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte,

 

13a.     Kommentar von G. Moser:
  Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens ein Beispiel angegeben?
   

13b. Textteil:

(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger

 

13b.     Kommentar von G. Moser:
 
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.

Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat zulässig.

Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm

Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der Rechtsanwalt Dr. Dr. Ralf Hohmann (Online Anwalt 7) mich hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegaugelt hat, dass er eine Klage eingereicht hat.

Dr. Puchinger hat keine beantragten Zeugen geladen. Die anwesende Rechtsanwältin Kirsten Lang (Online: Anwältin 10) hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die Richterin unterbrechen.
 

- 12 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 12
 
  Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen der Nachbarin-X hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu abgegeben, als Nachbarin-X und ihre Anwältin darüber berichteten.

Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich geschrieben und bekam nochmals eine Anwaltsvergütung.

Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht einreichen noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.

Online aus meiner Zeitreihe 2014 und

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
 

   
Datum Von An Kurzinhalt
30.12.2014
 
Amts-
gericht
Moser,
Nachbarin-X
2 C 1446/14 Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten tragenn.
Mehr...
Eingang am 7.1.2015
 
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm

Unten mein Kommentar

GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich.
Ihre Demütigungen, tendenziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und unterlassenen Untersuchungen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen, Befragung der skrupellosen Denunziantin) verursachen bei mir Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner Lebenserwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
 

  

14. Textteil:

.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und Strafantrag gegen sie gestellt hatte.

 

14.     Kommentar von G. Moser:
 
Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht gegeben war.

Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.

Siehe Kommentar 13a

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 13
 

15. Textteil:

Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch nicht entschieden.

 

15.     Kommentar von G. Moser:
  Ja, dass ist richtig. (Ergänzt am 13.01.2024: Stimmt immer noch)

2017 machte meine Nachbarin-X wieder verheerende Falschaussagen über die Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.

Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmeren Aussagen hat Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend noch beleidigt.

Dies hat der zuständige „Strafverteidiger x" fast widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen.
In der Verhandlung hat er auch keine Beweisanträge gestellt, obwohl das laut Protokoll möglich war.

Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich mich online kundig gemacht wie ein zweites Verfahren vor dem Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen Demütigungen für mich.

Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend übersichtliche Gründe zu meiner Verteidigung schriftlich abgegeben.

Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.

Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen in einem doppelten Müllsack auf der Kreismülldeponie Lörrach entsorgt werden.

Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung von StA’in Dr. Reil gegen ausgelöst.

Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden sind.

 

16. Textteil:

Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder dieselben Personen bezichtigt.

 

16.     Kommentar von G. Moser:
 
Analog 15. Kommentar
von mir
  

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 14
 
 

17. Textteil:

.Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit besten Grüßen

Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
 

 

17.     Kommentar von G. Moser:
 
Dazu gab es offensichtlich noch ein Telefonat mit dem Staatsanwalt Dr. B........................... Er wollte von ihr die Zustimmung für die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.

Daher ist es ein kleiner Lichtblick,
dass Dr. B.......................... das Verfahren trotzdem eingestellt hat.

 

Abschließende Stellungnahme:

Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale rechtsstaatwidrige und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner Nachbarin Nachbarin-X, der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, eigene Anwält/innen, Petionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich gequält.

Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt Anwalt 12 schriftlich vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.

Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.

Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert) zu überprüfen

und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch zu vergleichen.

Das hat wieder viel Geld und Nerven gekostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale Schadenersatzforderung mit Begründung wie es in unserem deutschen Rechtsstaat üblich ist.

Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 15
 

Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf meiner Homepage veröffentlicht.

Mein Fall und meine Akten dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen mich.

Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein Teil der beteiligten Personen in meinem Fall?

Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können angeblich poli-zeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich nur über-fliegt oder einfach ignoriert.

In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon als Textbausteine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.

Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von Rechtsanwält/innen geschrieben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und können bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als auch finanziell.

Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.

Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und Vogelfutter stibitzt.

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html

Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem Strafverfahren wegen wiederholtem Ladendiebstahl teilgenommen. Zuvor war die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wieder ins Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft wird.

Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit 10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 16
 

Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins Gefängnis

Eine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – und verliert. Für geklaute Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.

10. April 2019: https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html


Mein Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen analog belangt werden.

Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Anwalt 12)

G. Moser

 


Meine Stellungnahme zu den Aussagen von PHK P......


Anlage 2

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467

 

210 Js 19162/23

In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
 

Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von PHK P...... in der Akte
  

Binzen, 31. Juli 2023

Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden Informationen hatte.

Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. B.........................., Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.

PHK P...... scheint sich sehr sicher zu sein,
dass er keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

Und ich habe hier die Aufgabe, seine Aussagen zu kommentieren.
 

Abschrift am 21.07.2023 von G. Moser vom Foto . Textteile davon umrahmt



 

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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                         Seite 2
 

1. Textteil:

Abschreibetext:
 
AS 3
Polizeipräsidium Freiburg Weil am Rhein, 02.05.2023
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst Telefon: 07621 9797-0
Basler Str. 7 Durchwahl: 07721 9797-16
79576 Weil am Rhein Sachbearbeiter: P......
Seite 1,  Basler Straße 7 Az: ST/0650523/2023

___________________________________________________________

Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
Bahnhofstraße 4a
79539 Lörrach

 
Eingangsstempel bei
der StA Lörrach:
 4. Mai 2023
Kategorie Straftat
Vorgangsart:  Vorgang
Aktenzeichen ST/0650523/2023
Ereignis-/Tatzeit: Freitag, 31.03.2023
PLZ, Ort: 79589 Binzen
Straße: .............
Landkreis: Lörrach
Gemeindeschlüssel: 08336008
Tatbestand: Verleumdung gemäß § 187 StGB
       
Rolle: Beschuldigte Person
Mündigkeit: Erwachsener
Name: Moser
Geburtsname: Moser
Vorname(n): G....................
Geburtsdatum: ................1952
     
Rolle: Geschädigte Person
Name: Dr. Reil
Geburtsname ......x
Vorname ....x

1.      Kommentar von G. Moser
Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraums.
 

2. Textteil:

AS 5R

Strafanzeige – Vereinfachtes Verfahren – Moser, Moser                  Az: ST/0650523/2023

GESCHÄDIGTE PERSON

Name: Dr. Reil  
Geburtsname: .....x  
Vorname(n): .....x  
Geschlecht  weiblich Familienstand
Staatsangehörigkeit deutsch  
Ladungsfähige 79539 Lörrach  
Anschrift Bahnhofstraße 4  
    beruflich 07621 4080
    Tätigkeit Staatsanwältin
Vernehmung Person nicht vernommen  

Nachfolgendes wurde ausgehändigt:
 
Strafantrag Ja  
Einstellnachricht wird erwünscht  

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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                                              Seite 3

2.     Kommentar von G. Moser: Fortsetzung zu meines 14-jährigen Albtraums.

 

3. Textteil:

SACHVERHALT

Am 03.04.2023 ging beim RW ein Schreiben der amtsbekannten Gertrud Moser ein.

3.     Kommentar von G. Moser

amtsbekannt" ist wohl sicherlich von PHK P...... negativ gemeint
und eine Beleidigung für mich.

 

4. Textteil:

In diesem Schreiben, das mit der Überschrift „Wahl meines Bestattungsortes" überschrieben ist, schreibt die Beschuldigte, dass sie von der Staatsanwaltschaft, namentlich von der Staatsanwältin Frau Dr. Reil, „geschändet"  worden sei.

4.     Kommentar von G. Moser

Aus dem Schreiben geht hervor, dass meine künftige Urne zusammen mit meinen Hundeurnen auf der Kreismülldeponie entsorgt werden soll.

Da dies ein ungewöhnlicher Wunsch ist, könnten später die Personen, die das tun, von der Staatsanwaltschaft wegen Totenschändung oder ähnliches belangt werden.

Damit dies nicht geschieht, habe ich den Originaltext geschrieben,
der mit den Vorwürfen hier direkt nichts zu tun hat.
Das Wort „Schändung"  ist aus dem Zusammenhang gerissen.

Andererseits könnte man überlegen, inwieweit es doch zutrifft, wenn man das Verhalten von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft, auch meinen Anwältinnen untersucht.
Ich wurde so oft mit Falschaussagen und staatlichen Maßnahmen psychisch und finanziell belastet, so dass dieser Begriff nicht abwegig ist.

Weil ich meinen Rechtsfall sehr ausführlich, aber nicht vollständig online veröffentlicht habe, ist auch mein Ruf lebenslänglich ruiniert.
Es gibt sicherlich sehr viele Bürger/innen, die die Falschaussagen meiner Nachbarin für wahr halten, weil Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen sie akzeptiert haben.

Da mir offensichtlich seit 2009 von der Polizei und Justiz viele Rechte zu meine Gunsten verweigert wurden, bin ich nachweislich rechtloser, menschlicher Müll, der logischerweise auf der Kreismülldeponie entsorgt werden soll.

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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                                          Seite 4
 

5. Textteil:

Vermerk

Kenntniserlangung

Das beiliegende Schreiben der Beschuldigten ging am 03.04.2023 beim Polizeirevier Weil am Rhein ein und wurde mir, da ich darin namentlich erwähnt wurde, zur inhaltlichen Prüfung übergeben.

Maßnahmen

Aufgrund des Inhaltes des Schreibens wurde mit Frau Dr. Reil von der StA Lörrach Kontakt aufgenommen und der Inhalt des Schreibens bekannt gegeben.
Frau Dr. Reil entschied sich daraufhin, Strafantrag gegen die Beschuldigte zu stellen.
Der Strafantrag ging hier am 11.04.2023 ein.

Die ebensfalls namentliche erwähnte OStAin Sattler-Bartusch entschied sich, keinen Strafantrag gegen die Beschuldigte zu stellen.

Beschuldigtenanhörung

Der Beschuldigten wurde am 13.04.2023 ein Anhörungsbogen zugesandt.
Die Antwort der Beschuldigten ging am 02.05.2023 per Einschreiben hier ein.
Das ausführliche Antwortschreiben liegt dem Vorgang bei.

5.     Kommentar von G. Moser

Mein Antwortschreiben habe ich ohne ausreichende Informationen geschrieben,
weil ich noch keine Akteneinsicht hatte.

 

6. Textteil:

Fr. Dr. Reil stellt Strafantrag gegen die Beschuldigte.

6.     Kommentar von G. Moser

In Anlage 1 habe ich zu dem Ziel von Dr. Reil meine Kommentare zu ihren Äußerungen über mich angegeben.

 

7. Textteil:

Zur Beschuldigten

AS 7

Die Beschuldigte war im Jahr 2009 Betroffene eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens,
welches in der Folge durch das Amtsgericht Lörrach eingestellt wurde.

Obwohl das Verfahren aus Sicht der Beschuldigten für sie positiv ausgegangen ist,
ist sie seitdem der Meinung, Opfer einer gegen sie gerichteten Verschwörung,
bestehend aus allen Instanzen der Justiz, der Polizei sowie ihrer Nachbarin zu sein.

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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                                          Seite 5

7.     Kommentar von G. Moser

Der erste Satz im letzten Abschnitt ist eine subjektive Bewertung durch PHK P.......

Es entstand eine Akte aufgrund von schlimmen Falschaussagen der Nachbarin-X und der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten.

Vermutlich hat Dr. Reil dieses Gutachten als Beweis gesehen, keine Ermittlungen gegen Nachbarin-X einzuleiten. Der damalige leitende Staatsanwalt Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsuhe haben sie leider dabei noch unterstützt.

Polizei und Justiz habe sich geweigert, diese Falschaussagen zu untersuchen oder ähnliches.
Richter Trefzer hat auf die Hinweise des damaligen Anwalts und meine Hinweise völlig ignoriert.

Staatsanwältin Dr. Reil hat Ermittlungen verweigert, auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

U.a. hat Dr. Reil die Ermittlungen mit der subjektiven Bemerkung, dass die Ratsuche der Nachbarin-X nicht zu beanstanden ist.

Tatsächlich war die angebliche Ratsuche mit schlimmen Falschaussagen der Nachbarin-X verbunden. Polizei und Justiz habe sich geweigert, hier zu untersuchen und gegen Nachbarin-X zu ermitteln.

Daher konnte sie diese Aussagen 2017 in einer erneuten Aussage in einer Strafanzeige am 22.11.2017 gegen mich verwenden:

„Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts."

Wenn dem so wäre, müsste es doch seit 2009 Zeugen in der unmittelbaren Umgebung geben?
Die Polizei war schon mehrfach tätig, ist auch gelogen.
Davon weiß das Polizeirevier Weil am Rhein einem Anfrage- und Antwortschreiben auch nichts.

Aus dem letzten Abschnitt wird mir von PHK P...... unterstellt,
das ich Opfer einer gegen mich gerichteten Verschwörung sein soll.
Diese Aussage ist eine Verleumdung gegen mich!

Ich habe eine interne Homepage, um einen Überblick über meinen äußerst ungerechten Rechtsfall zu habe, auch um möglichst fehlerlose Schreiben an andere Personen und Institutionen abschicken zu können.
Heute morgen (22.07.23) habe ich eine Stichwortsuche

„Verschwörung"
 durchgeführt und den
Begriff auf 2.710 Seiten nicht gefunden.


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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                                          Seite 6

Beweis:


In den Medien und der Öffentlichkeit wird das Wort „Verschwörung"
 im Zusammenhang mit Falschinformationen, z.B. Corona existiert nicht, die Amis waren nie auf dem Mond, verwendet.

Ich bin übrigens 5 mal gegen Covid geimpft. Nachweis möglich.

Da ich sehr viel von meinem Rechtsfall veröffentlicht habe, fehlt mir der Beweis für diese schlimme Demütigung.

 

8. Textteil:

Die Beschuldigte verschickt immer wieder ausufernde Schriftstücke an unterschiedliche Behörden und Organe der Justiz und veröffentlicht diese teilweise auf ihren Webseiten
(www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, www.polizei-justizopfer.de u.a.)  

8.     Kommentar von G. Moser

Seit 2009 gibt es unzählige, unbewiesene Falschaussagen der Nachbarin-X, die von der Polizei und Justiz ohne Beweise und Ermittlungen zu meinen Gunsten akzeptiert werden.

Siehe Anlagen 4 und 5

Meine ausufernden Schriftstücke fasse ich als Beleidigung gegen mich auf.
Sie belegen die bedingungslose Unterstützung der vielen Falschaussagen von Nachbarin-X durch die Polizei und Justiz. Und trotzdem geschieht nichts.

Meine Akten und meine Veröffentlichungen beweisen doch eindeutige das rechtsstaatwidrige Verhalten von Polizei und Justiz.
Damit habe ich vielfach bewiesen, dass das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung nicht gegeben ist.

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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                                             Seite 7
 

PHK P...... beleidigt mich daher extrem, wenn er auf meine ausufernden Schreiben hinweist.

Angehörige der Polizei und Justiz machen positive, subjektive Bewertungen über Nachbarin-X und über mich negative, subjektive Bemerkungen.
Daher ist dieser langjährige Rechtsfall ein Trauma für mich, bei dem kein Ende in Sicht ist.
 

9. Textteil:

In diesem Zusammenhang kam es auch bereits zu vier Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte
(1 x Beleidigung,

9.     Kommentar von G. Moser

1 x Beleidigung (Falschaussage, für die es einen Zeugen gibt, der auch diese Falschaussage macht)
In dem nicht abgeschlossenen Verfahren wurden die Falschaussagen in Anlage 5 bis heute von der Polizei, vom Amtsgericht Lörrach und vom Landgericht Freiburg akzeptiert. Auch mein Strafverteidigung ist nur zu einem sehr kleinen Teil dagegen vorgegangen.

 

10. Textteil:

1 x Erpressung

10.     Kommentar von G. Moser

1 x Erpressung mir vorzuwerfen ist eine Ungeheuerlichkeit von der Polizei und Staatsanwaltschaft, weil der Tatbestand gar nicht gegeben war.
Anzeigenerstatterinnen waren die Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch und Dr. Reil.

Folge: Psychoterror gegen mich und das bis heute,
weil PHK P...... diese Falschaussage weiter verwendet.

Folge Rechtsanwaltskosten für mich, obwohl der Rechtsanwalt ohne mich zu informieren verspätet ein Beweisschreiben abgegeben hat. Ich habe dazu fristgemäß ein Schreiben abgegeben und in ähnlicher Weise auch bewiesen, dass der Tatbestand nicht gegeben ist.

Dieses rechtsstaatwidriges Verhalten der Staatsanwältinnen wird auch von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe akzeptiert, was wiederum das rechtsstaatfeindliche Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft beweist.

Und jetzt benutzt PHK P...... eine Aussage, die den Anschein erweckt, dass ich eine Erpresserin bin.

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G. Moser     Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023                                                                          Seite 8


Wenn die Staatsanwaltschaft offensichtlich zu Unrecht ein Strafverfahren einleitet und dadurch extreme Belastungen für die Beschuldigten und Anwaltskosten entstehen,
dann muss die Staatsanwaltschaft für diesen Schaden aufkommen.

Wer einen Schaden verursacht, muss versuchen, ihn wieder gutzumachen.

Dazu gibt es entsprechende Gesetze, die den Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch, Dr. Reil und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe offensichtlich nicht bekannt sind oder sie wollen diese gesetzliche Regelung nicht akzeptieren.

 

11. Textteil:

, 2 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen).

11.     Kommentar von G. Moser

1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen
Ich habe die Falschaussagen über mich veröffentlicht vier Wochen nach meinem Verteidigungsschreiben, und zwar unter meinem Namen.
Nachbarin-X unter „Nachbarin-X",

Auf eine Reaktion der Justiz musste ich zum Beleidigungsverfahren ca. ein halbes Jahr warten. Für mein Verteidigungsschreiben hatte ich nicht einmal 14 Tage Zeit, weil die Akteneinsicht durch die Weihnachtszeit nicht sofort möglich war.

Für eine Falschaussage und weiteren von meiner Nachbarin bin ich also nochmals bestraft worden,
obwohl ich meinem Ruf durch die Veröffentlichung vermutlich verschlechtert habe.

1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen

Weil Richter Frick keine Zeugen aus der Nachbarschaft geladen habe, verteilte ich darüber Informationen und den Termin der Gerichtsverhandlung.

Die Strafanzeige erfolgte von PHK P......, weil er informiert wurde, dass der Ehemann von Nachbarin-X dieses Schreiben an seinen Kollegen L........ übermittelt hat.

Befragungen der Nachbarschaft werden von Polizei und Justiz seit 2009 verweigert.
Meiner Meinung nach können nur dadurch die vielen Falschaussagen widerlegt werden.

Andererseits verlangen Polizei und Justiz seit 2009 keine Beweise und/oder nähere Erläuterungen von der Nachbarin-X, wie sie in einem demokratischen Rechtsstaat üblich sind.

G. Moser


Anlage 3

Mein unbeantwortetes Schreiben an den Gutachter x vom 17.03.2010


G
 

   

Aussagen meiner Nachbarn-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
(Teilweise leichte Änderungen, weil diese Liste in verschiedenen Versionen exististiert)


 

G.... Moser, ...... Adresse.....Tel.  .....

 

P E R S Ö N L I C H

Herrn
Dr. med. ...Gutachter-X
.......straße ........

79......... Ort-X

 

Ihr Gutachten über mich vom 21.09.2009

17.03.2010

Sehr geehrter Herr Dr. Dorfmüller,

am 18.2.2010 war ich beim Amtsgericht zur Akteneinsicht, wo unter anderem Ihr Gutachten über mich abgelegt ist.

Beim Durchblättern habe ich einige Inhalte von Seite 2 durch schnelles Überfliegen entdeckt und dann nicht mehr weitergelesen.

Kurz darauf habe ich es zusammen mit meinem neuen Rechtsanwalt (Anwalt 3) durchgelesen, der meiner Meinung nach gemäßigt ist und sich bei Seite 2 sogar aufgeregt hat, so wie ich beschrieben werde.

Er war schon mehrmals bei mir zuhause, um meine Wohnsituation kennenzulernen.

In den nächsten Tagen war ich ziemlich betroffen von dem Gutachten bzw. so wie sie mich beschrieben haben.

Weil die Polizei weder Zeugen noch meine Nachbarin zur ihren Aussagen befragte habe ich Anfang Oktober bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Ich habe aber keinen direkten Grund angegeben, z.B. üble Nachrede.

Mein Ziel war die Befragung meiner Nachbarin, die Zeugenbefragung und ich war auch mit einer Nachbarschaftsbefragung einverstanden.

Bei der Akteneinsicht entdeckte ich, dass die Staatsanwaltschaft damals die Amtsgerichtsakten anforderte und somit auch Ihr Gutachten gelesen hat.

Die Strafanzeige wurde abgelehnt. Es wurden keine Zeugen befragt, auch nicht meine Nachbarin.

Jetzt habe ich den Eindruck, dass Sie die zweite Person sind, die mich
belastet.

Bitter für mich ist, wie Sie über meine Vergangenheit berichten.

Wer wirklich sehr vieles mitbekommen hat, war ..................... ungefähr im Jahr 2004.

Ich weiß nicht, ob es notwendig war, dass Sie dem Gericht und damit auch der
Staatsanwaltschaft so viel über mich mitgeteilt haben.

Bitter für mich ist auch, dass auf Seite 3 von Polizeiberichten, also in der Mehrzahl, geschrieben wird.

Dann gehen Sie noch auf die Situation ein, die Anlass war für den Polizeibericht
(Anmerkung von G. Moser: Er war doch bei dem Vorfall gar nicht anwesend.)

Die schlimmste Belastung darin (in dem Polizeibericht) ist, dass ich andauernd auffallen soll.

Könnte es sein, dass Sie mit Ihrem Gutachten diese Aussage bekräftigen?

Seit 8: Ich bombardiere u.a. Nachbarn ständig mit Briefen
Das teilweise sonderliche, teilweise aufgerechtes Verhalten ….

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Polizei über die Staatsanwaltschaft indirekte Hinweise über ihr Gutachten bekommen hat.

Das von mir bei Herrn RA Anwalt 1  unterschriebene Formular zur Entbindung der ärztlichenSchweigepflicht ist zeitlich nicht befristet.

Hiermit hebe ich diese Aussage auf.

Ich bestehe darauf, dass Sie sich künftig an Ihre Schweigepflicht zu halten, auch gegenüber Herrn RA Anwalt1.

Ich werde .....................................................

Die Unterlagen beim Amtsgericht werden bis 2020 aufbewahrt.
So beruhigend ist das nicht für mich.

Die wirkliche Situation mit Zeugen ist bis heute nicht untersucht worden.
Falls es doch noch geschieht, und zwar vor einem Gericht, wird vermutlich wieder Ihr Gutachten über mich herangezogen. Soll ich das wirklich riskieren?

Selbst Straftäter, die gegen andere Menschen gewalttätig geworden sind, haben mehr Rechte und werden nicht durch Betreuungsverfahren in ihrem wichtigen. durch das Grundgesetz garantierten Recht zur Abgabe von rechtswirksamen Willenserklärungen, gefährdet.


G. Moser


Kommentar am 18.12.2024 von G. Moser

Erst 2023 habe ich in Akten die Aussage der Staatsanwältin Dr. Reil gelesen, dass Sie aufgrund des Gutachtens keine Ermittlungen gegen meine Nachbarin-X aufgenommen hat. Offiziell hat sie aber in der Ablehnung meiner Strafanzeige geschrieben, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn man (meine Nachbarin-X) ratsuchend zu Polizei geht.

Diese angebliche Ratsuche war aber mit schlimmen, schrecklichen Falschaussagen verbunden, so dass ich in ein Entmündigungsverfahren kam.


Anlage 4

Aussagen meiner Nachbarn-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
(Teilweise leichte Änderungen, weil diese Liste in verschiedenen Versionen exististiert)


 

AS 117
AS 49
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Anlage S 6

Moser-Adresse

10.01.2018

Aussagen meiner Nachbarn-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar

 

1a. Nachbarin-X war ratsuchend bei der Polizei
  Quelle1: Polizeibericht 9.7.2009
  Quelle2: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Quelle3: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Quelle4: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar:  
  Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen verbunden waren.
Als ich später mit der Polizei persönlich Kontakt aufnahm, auf die Falschaussagen von Nachbarin-X hinwies und ein persönliches Treffen bei der Polizei vorschlug, wurde letzteres als nicht machbar abgelehnt.
Trotzdem unterstützen die Zivilgerichte und die Staatsanwaltschaft diese nicht zutreffende Formulierung "Ratsuche".

 


1b. Die Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein war keine mutwillige unzulässige Rechtsausübung.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Doch, Falschaussagen bei der Polizei.

2. Frau M. gilt in polizeilichen Kreisen als psychisch krank,
jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Die Polizei hat diese Aussage durch die Weiterleitung an zwei weitere staatliche Institutionen bestätigt, obwohl sie falsch ist. Andererseits weist die Polizei jegliche Verantwortung dafür ab, weil sie nur die Aussagen von Nachbarin-X aufgenommen und weitergeleitet hat.
 

3. Frau M. gilt in familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Gelogen. Als Beweis wurden von der Gegenpartei beim Amtsgericht und Landgericht mein Bruder als Zeuge genannt, ohne dass die Nennung seines Namens und den ihm zugeordneten Sachverhalt abgesprochen war. Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit von der Gegenpartei.

4. Frau M. belästigte die auf der gegenüber liegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten Zurufen.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann Nachbarin-X geäußert.


AS 119
AS 51
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 2
 


5a. Hierbei Moser Frau M. die Bauarbeiter, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann von Nachbarin-X geäußert.
Im Entschuldigungsschreiben vom 9.7.2009 stehen die wahrheitsgemäßen Äußerungen gegenüber dem Ehemann: Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009

5b. Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor ist die Beklagte ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin erschien wie aus dem Protokoll ersichtlich ist aufgeregt und aufgelöst auf der Straße und beschuldigte die Bauarbeiter durch das Baggern die Festplatte ihres Computers beschädigt zu haben.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Falschaussage.

6. Es wird bestritten, dass es zu Erschütterungen durch die Bauarbeiten kam. Das Haus der Klägerin erzitterte nie aufgrund der Bauarbeiten. Es wird ebenfalls bestritten, dass zu diesem Zeitpunkt der Computer abstürzte.
Falls der Computer jemals abgestürzt sein sollte, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen Bedienungsfehler der Klägerin handelte.
  Quelle1: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Quelle2: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Erschütterung ist übertrieben, es waren Vibrationen.
Der Untergrund ist Lehmboden.
Analoger Vergleich: Schwerlastverkehr kann auch zu Vibrationen in Häusern direkt an der Straße verursachen.
Ich habe ein sehr umfassendes Fachwissen zu Computern und ihrer Software.
 

7a. Frau M. tobte in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Gelogen, ich war wütend und habe geweint.
Toben bedeutet ähnliches wie Randalieren. Ich war eher verzweifelt. Aus meinem Entschuldigungsschreiben ergibt sich, dass ich mich über das Ereignis am Tag zuvor geärgert hatte.
Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009

7b. Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte. Dies haben die ganzen Arbeiter vor Ort mitbekommen. Unter anderem auch der Bauleiter y. Dieser kam im Anschluss zur Familie der Beklagten und erkundigte sich, was hier zu tun sein. Seine Mitarbeiter hätten Angst vor der Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten. Gestandene Männer waren von dem Verhalten der Klägerin derart beeindruckt, dass sie nicht mehr vor Ort arbeiten wollten. Beweis: Bauleiter y, 79400 Kandern
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Lüge, unglaubwürdig. Die Arbeiter sollten auf der Baustelle arbeiten.
Vom genannten Zeugen wollte ich per Brief die Bestätigung für diese Aussage, habe aber keine Antwort bekommen.
 


AS 121
AS 53
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 3
 


    Auch keine Antwort auf einen zweiten Brief. Sehr spät habe ich mich telefonisch und schriftlich mit dem Bauunternehmen in Verbindung gesetzt und ebenfalls keine Antwort bekommen.
Alle damaligen Bauarbeiter müssten befragt und zu ihren Aussagen vereidigt werden.

7c. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin am streitgegenständlichen Tag im Juli 2009 sehr wohl gebrüllt und getobt hat. Es ging weit über eine normale emotionale Erregung hinaus.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Wie bei 7b, Lüge.

7d. Sie hat den Vorfall vom 07.07.2009 geschildert. Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch noch entsprach sie nicht der Wahrheit. Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor, ist die Beklagte ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte. Bauleiter y hat diesen Vorfall miterlebt. Dieser kam im Anschluss zur Familie der Beklagten und erkundigte sich, was hier zu tun sei. Seine Mitarbeiter hätten Angst vor der Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten. Beweis:  Bauleiter y,  79400 Kandern
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Falschaussage und unglaubwürdige Aussage. Eine Gruppe von Bauarbeitern soll vor mir Angst gehabt haben. Die sollten auf dem Baugrundstück arbeiten, das ich nicht betreten hatte. Ich musste für längere Zeit Baulärm hinnehmen und sie können angeblich nicht mehr arbeiten, wenn eine Frau auf der Straße weint und keine stark übertriebene Wut zeigt.

7e. Die Bauarbeiten blieben von dem Vorfall nicht unbeeinträchtigt. Wie bereits dargelegt, haben die Mitarbeiter ihre Bedenken bezüglich der Weiterarbeit vehement geäußert und haben stetig mitgeteilt, dass sie unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten wollten.
Beweis:  Bauleiter y,  79400 Kandern
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Unglaubwürdig, Zeugenbefragung mit Vereidigung wünschenswert, ist aber von keinem Gericht durchgeführt worden.

8a. Ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Gelogen und ein schrecklicher Vorwurf. Natürlich müssen für so eine drastische Aussage keine Beweise erbracht werden.
Seit 1993 lebe ich hier und bin pro Tag höchstens wenige Minuten auf der öffentlichen Straße, wenn ich nicht meine Hecke schneide und am PKW zu tun habe.


AS 123
AS 55
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 4
 


8b. Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau M. damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Entsetzliche Lüge, die nicht zu meinen Gunsten überprüft wurde und wird.

8c. Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G. M. auffällig.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Schlimme Lüge, ohne konkrete Aussage und Beweisen.

8d. Nachbarin-X hat einen Vorfall vom 07.07.2009 geschildert.
Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch,
noch entsprach sie nicht der Wahrheit.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.

8e. Die Beklagte hat lediglich ihre Bedenken geäußert bezüglich des Verhaltens der Klägerin. Sie hat sich Rat gesucht bei dem Polizeirevier Weil am Rhein. Das Verhalten der Beklagten war nicht rechtswidrig. Die Beklagte hat diese Ratsuche weder leichtfertig vorgenommen, noch hat sie unwahre Tatsachen vorgetragen. Den Wutausbruch der Klägerin hat es gegeben. Die Klägerin wirkte auf alle Beteiligten sehr verstörend. Alle anwesenden Personen empfanden das Verhalten der Klägerin als auffällig. Beweis:  Bauleiter y, 79400 Kandern
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt  und ergänzt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.

8f. Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X, b.b. Bauleiter y,
 Bruder der Klägerin
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne konkrete Angaben und Beweise.

Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu nennen.

9a. Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE (= Anzeigenerstatterin) selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Die Berufsangabe ist bis heute (2018) nicht bewiesen.
Deutlicher Gesetzeshinweis, was möglicherweise mit mir geschehen sollte.


AS 125
AS 57
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 5
 


9b. Die Beklagte ist Betreuerin für psychisch erkrankte Personen.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Bis heute nicht bewiesen. Der Ehemann ist kein Beweis.

10. Der von der Klägerin verfasste Brief erreichte die Familie der Beklagten einen Tag nach der Ratsuche bei der Polizei in Weil am Rhein.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Bestätigung, dass der Brief angekommen ist.
Endlich einmal eine wahre Aussage.

11. Der Ehemann von Nachbarin-X soll mich bereits vor Monaten höflich gebeten haben, keine Briefe mehr zu schreiben. Keine Belästigung durch meine Post. Mein letzter Brief enthält Androhungen.
  Quelle: Antwortbrief von Ehemann Nachbarin-X am 06.03.2010 als Antwort auf einen Brief an Nachbarin-X vom 25.02.2010
  Kommentar: Gelogen, Beweis: Brief vom 25.02.2010

12a. Unsere Mandanten haben uns mitgeteilt, dass Sie Plakate und Schilder an ihrem Haus aufhängen, die unter anderem folgende Botschaften enthalten: „Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin"
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Demonstrationsrecht. Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren.

12b. Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder um das Haus herum aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem Schreiben bei, um Ihnen die Situation vor Ort darzulegen.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich gegen G. M.
  Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Demonstrationsrecht. Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren.

13a. Ebenfalls betreiben Sie eine Homepage unter der Adresse
www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Pressefreiheit.
Reine Verzweiflung, um die Öffentlichkeit vom ungerechten Ablauf von gerichtlichen Betreuungsverfahren zu informieren.

 

AS 127
AS 59
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 6
 


13b. Frau M. betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender Adresse anschauen können: www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich an die Staatsanwaltschaft Lörrach mit eingeleitetem Bedrohungsverfahren gegen mich
  Kommentar: Pressefreiheit, ich weise auf Ungerechtigkeiten in meinem Fall hin.
Die zweite Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de wird nicht erwähnt, auf der ich sehr umfangreiches Informationsmaterial zum Thema anbiete.
Die gegnerische Anwältin ist auch politisch und öffentlich in der CDU tätig. Daher müsste sie meine Argumente auch aus der politischen Sichtweise verstehen.

14. Sie bezeichnen Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Im Polizeibericht und in Schriftstücken der Zivilgerichte wird sie so bezeichnet .

15a. Die Beklagte Nachbarin-X hat niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlaßt. Wie aus der Anlage G 1 ersichtlich, ist die Beklagte am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen. Die Beklagte erschien dort lediglich, um Rat zu suchen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Falschaussage und unglaubwürdige Erklärung.

15b. Es wird vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass die Beklagte niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlasst hat. Wie aus der Anlage K 4 zu erkennen ist, ist die Beklagte lediglich am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen, um Rat zu suchen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen verbunden sind.

16. Die Beklagte ist für das persönliche Schicksal der Klägerin nicht verantwortlich.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Doch, sie hat den Polizeibericht mit seinen drastischen Inhalten veranlasst.

17. Die Beklagte hat keine Gefahrenlage konstruiert.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Doch, Falschaussagen mit drastischen Inhalten bei der Polizei.


AS 129
AS 61
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 7
 


18. Zudem muss festgestellt werden, dass der Bericht der Polizei aufgrund einer Ratsuche der Beklagten erstellt wurde. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Richtigkeit des Protokolls bzw. der Telefonnotiz unterschrieben.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Hier wird bestätigt, dass es einen Anruf und ein späteres Erscheinen von Nachbarin-X gab. Die Polizei hat auf Nachfrage von Rechtsanwalt M. den Anruf verneint und nur das persönliche Erscheinen bestätigt.

19. Sie bezeichnen Nachbarin-X als Arierin auf Ihrer Seite und unterstellen ihr nationalsozialistische Tendenzen.
  Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Falsche Textinterpretation!!!
Der Name von Nachbarin-X ist nicht erwähnt.

20. Sie unterstellen Nachbarin-X nationalsozialistische Tendenzen.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: In den Schriftstücken der gegnerischen Partei sind Aussagen sind abwertende und wahrheitswidrige Äußerungen bezüglich einer sogenannten Psychisch Kranken enthalten.
Denunziantentum und abwertendes Verhalten gegenüber sogenannten "Psychisch Kranken" sind in totalitären Staaten wie dem nationalsozialistischen Staat üblich und hat verheerende Folgen für die betroffenen Bürger/innen.
Laut Polizeibericht gab es sinngemäße Andeutungen, dass die Behörden gegen mich etwas unternehmen müssten.

21. Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Falsche Textinterpretation, der Name von Nachbarin-X ist nicht erwähnt. 

22a. Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation.
Originaltext hier klicken

 

AS 131
AS 63
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 8
 


22b. Weiterhin informieren wir Sie darüber,
dass wir Ihre Drohung ein Menschenopfer zu erbringen,
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation.

23. Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu unterlassen.
Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches Schicksal.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Dreiste, falsche Aussage. Ich beanspruche seit 2009 erfolglos Rechte zu meinen Gunsten.
Mein Leben hat sich unwiderruflich negativ verändert.

24. Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, sehen wir uns gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die Androhung eines Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen.
Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft verurteilt werden können.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Nicht berechtigte Einschüchterung mit hoher Geldstrafe und Haft für mich.

25. Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Äußerungen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 StGB haben können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer Verleumdung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Ich werde seit 9 Jahren mit immer wieder neuen Aussagen verleumdet, und dass ohne Einschreiten der Polizei, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft , Petitionsausschuss und effektiver Hilfe durch Anwälte. Und hier wird mir eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren in Aussicht gestellt.

26. Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir in dieser Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere Mandantin ist durch Ihre Behauptungen und Ihr massives Angehen durch Ihre Plakate und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen geschädigt worden. Somit sind Sie schadensersatzpflichtig.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Falschaussage, ich bin unwiderbringlich rufmäßig, rechtlich, gesundheitlich und finanziell geschädigt worden. Mein Leben hat sich völlig ins Negative verändert.

AS 133
AS 65
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 9
 


27. Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war unsere Mandantin nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür sind Sie ebenfalls ersatzpflichtig.
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Unberechtigter Anspruch, aber das Amts- und Landgericht haben mich trotzdem bei späteren Verfahren zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten im Jahr 2014 und 2015 verpflichtet. Für mich ein Skandal.

28. Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine Unterlassungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis spätestens zum Freitag, den 10. August 2013, um 12.00 Uhr zurücksenden.
 


Unterlassungserklärung

Ich, G. M., ....., 79589 Binzen, verpflichte mich,
rechtsverbindlich gegenüber Nachbarin-X:
 

1. es ab sofort zu unterlassen, verletzende Äußerungen gegenüber der Versprechensempfängerin und bei dritten Personen über die Versprechensempfängerin zu tätigen.
Insbesondere dahingehend, dass die Versprechensempfängerin nationalsozialistischen Tendenzen unterliege sowie Behauptungen aufzustellen, diese habe mich denunziert und es sofort zu unterlassen, die online gestellten und vorgeworfenen Inhalte online zu belassen.
 
2. für den Fall einer künftig eintretenden Zuwiderhandlung der Unterlassensversprecherin vom Unterlassensversprechen hat diese 10.000 € an die Versprechensempfängerin, Nachbarin-X, zu zahlen.
 

  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
  Kommentar: Nicht berechtigter Anspruch aufgrund Falschaussagen und Unterstellungen.

29. Im Namen unserer Mandanten, Eheleute Nachbarn X, erstatten wir Strafanzeige gegen Frau G. M.,  79589 Binzen, wegen aller von ihr begangenen Straftaten.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Ja, die Staatsanwaltschaft hat gegen mich ein Verfahren eingeleitet, das mangels Tatbestand eingestellt wurde. Für mich eine schlimme Belastung.
Meine meiner Meinung nach berechtigten Strafanzeigen wurden abgelehnt.  Nr. 1   Nr. 2   Nr. 3

30. Frau M. fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten verfolgt und bedroht.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen.

AS 135
AS 67
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 10
 


31. Frau M. behauptet, dass unsere Mandantin,  Nachbarin-X, sie denunziert habe. Dies können Sie auf der Homepage von ihr nachvollziehen.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Ja natürlich bin ich denunziert worden mit Falschaussagen bei der Polizei , bei Zivilgerichten und bei der Staatsanwaltschaft.

32. Nun hat Frau M. mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin noch mit einem Menschenopfer rechnen kann".
Diese Zeilen finden sich auf der Seite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm.
Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie sehen, dass dies von G. M. online gestellt wurde. Ihre Adresse ist ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte Nachbarn. Dies stellt eine Bedrohungslage dar, die für unsere Mandanten keineswegs mehr zu tragen ist.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich mir gefallen lassen und die Staatsanwaltschaft hat dabei geholfen, indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat.

33. Frau Moser hat auf der Seite www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm
weiterhin folgenden Inhalt online gestellt:
„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen, Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten." Das Dritte Reich lässt grüßen."
Frau M. hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der Rubrik Nachbarin: Polizeibericht erläutert.

Unter dem Punkt 6 schreibt Frau M.:
Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich beherrschen."
Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein zivilrechtliches Verfahren gegen Frau M. zu betreiben.
Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser Angelegenheit unsere Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses Frau M. am 13.08.2013 erreichen.
Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau M. ihre Drohungen in die Tat umsetzt.
  Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen mich
  Kommentar: Siehe Kommentare zuvor zu den einzelnen Aussagen.
Wenn ich so lange unter Falschaussagen und mangelnder Unterstützung durch die Justiz und den Petitionsausschuss leiden muss, darf ich auch mal richtig wütend sein.
 

AS 137
AS 69
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 11
 

    So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich mir gefallen lassen und die Staatsanwaltschaft hat dabei geholfen, indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat.

34. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Ich habe viele direkte und indirekte Schäden gesundheitlicher, finanzieller, rechtlicher und rufmäßiger Art. Klar, dass es kein Verhalten der Gegenseite zu einem Entgegenkommen mir gegenüber gibt.  siehe Kosten

35. Die Beklagte ist nicht verantwortlich für die Auslösung des Betreuungsverfahrens. Einzig und allein verantwortlich ist die Klägerin selbst. Sie hat sich so verhalten, dass die Beklagte hilfesuchend das Polizeirevier Weil am Rhein aufgesucht hat. Weder die Beklagte noch die Arbeiter vor Ort wussten sich mehr zu helfen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus. Jeder normal intelligente Bürger versteht das, nur die Justiz nicht.

36. Die Beklagte war auch nicht verantwortlich dafür, dass die Klägerin zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen wurde. Dies wurde offensichtlich vom Betreuungsgericht veranlasst. Weiterhin ist anzumerken, dass die Klägerin bereits vor diesem Vorfall auffällig war. Sie hat in der Vergangenheit wohl einen Abschiedsbrief an ihren Bruder geschrieben. Dieser hat dann ebenfalls die Behörden informiert.
Die Klägerin war und ist daher einschlägig bekannt.
Beweis: Adresse des Bruders
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus. Frechheit in der Formulierung und herabsetzenden Äußerungen mir gegenüber. Dadurch hatte ich zunächst den Verdacht, dass mein Bruder mit ihr kooperiert. Deswegen hatte ich ihn mit Hilfe einer Rechtsanwältin angeschrieben. Der wusste aber nichts von seiner Nennung als Zeuge und dem ihm zugeordneten Sachverhalt.
Auffälliges Verhalten vor dem Vorfall ist eine unverschämte Lüge.

37a. Es wird bestritten, dass die Klägerin einen Schock erlitt.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
 

AS 139
AS 71
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 12
 


37b. Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte Tinnitus ist nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein. Bei der Diagnose Tinnitus handelt es sich um keinen Schockschaden der mit irgendeinem Verhalten der Beklagten in Verbindung zu setzen ist.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
 

37c. Ebenfalls sind die psychischen Probleme und totale Erschöpfungssituation der Klägerin nicht kausal zu einem Verhalten der Beklagten.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.

37d. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Klägerin diskriminiert. Die Klägerin hat keinen Schock und seelische Leiden erlitten.
Zumindest nicht aufgrund der Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
 

37e. Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte Tinnitus ist nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein. Bei der Diagnose Tinnitus handelt es sich um keinen Schockschaden der mit irgendeinem Verhalten der Beklagten in Verbindung zu setzen ist.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
 

37f. Die Klägerin hat aufgrund des Betreuungsverfahrens keinen Schock erlitten. Sie hat auch sonst keinen Schaden erlitten.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
 

38. Die Beklagte ist nicht dafür verantwortlich, dass die Klägerin sich nach ihrer Ansicht einen nicht völlig geeigneten Anwalt suchte.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Ich habe aufgrund des Polizeiberichts und seiner Folgen auf die Schnelle einen Anwalt beauftragt. Dazu hatte ich praktisch keine Zeit mehr. Durch die Aussagen der Nachbarin-X und ihren Folgen musste ich einen Anwalt suchen.
Wieder eine dämliche Aussage vor einem Gericht.
Offiziell scheint dies nach der Rechtsprechung richtig zu sein.
Für mich hatte dies katastrophale Folgen
 

AS 141
AS 73
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 13
 


39. Die Beklagte hat bis auf ihr Aufsuchen bei der Polizei in Weil am Rhein die Behörden kein weiteres Mal aufgesucht und es hat auch kein weiteres Gespräch stattgefunden. Obwohl die Klägerin mit ihrem Verhalten und der Wut gegen die Beklagte in der Vergangenheit mehrfach gegen die Beklagte losgegangen ist.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Das mehrfache Aufsuchen der Polizei kann wahr sein oder nicht. die Polizei hat gegenüber Anwalt 3 eine Falschaussage getätigt, als er nachgefragt hat, ob es einen Anruf bei der Polizei und späterem Erscheinen von Nachbarin-X bei der Polizei gab. Laut Polizeiauskunft gab es keinen vorherigen Anruf.

Der letzte Satz ist eine drastische Falschaussage und sicher eine Folge, dass mir im ganzen Rechtsfall keine polizeiliche, gerichtliche oder staatsanwaltliche Untersuchungen zu meinen Gunsten durchgeführt wurden.
 


40. Die Klägerin hat sich die Beklagte als Feindbild auserkoren.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Unsinn. Es gibt Verhaltensweisen von Nachbarin-X und verschiedene Falschaussagen der Gegenpartei, die die Umkehrung des Satzes belegen:
Nachbarin-X hat sich ihre Nachbarin Gertrud Moser als Feindbild auserkoren.
Das belegt diese nummerierte Liste.
 

41. Ein von der Klägerin behaupteter Zusammenhang, dass es sich hier um einen Racheakt handeln könnte, wird entschieden verneint. Baurechtliche Angelegenheiten sind überdies hier nicht streitgegenständlich.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Von der Begründung her aber sehr wahrscheinlich und nachvollziehbar.
Der Schriftwechsel und das Verhalten vom Landratsamt Bau und Gewerbe und dem damaligen Bürgermeister können den Zusammenhang beweisen.
 

42. Im Gegenteil, die Klägerin überhäufte die Beklagte mit Drohungen und Strafanzeigen.
Dies gab sie nun im Schriftsatz vom 07.10.2014 selbst an.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Falschaussage und Übertreibungen.
Es gibt keine Drohung von mir, sondern nur ständige Wiederholungen, dass mir übliche Rechte zu meinen Gunsten verweigert werden.

Meine erfolglosen Strafanzeigen erfolgten alle als Reaktion auf die hier aufgeführten Aussagen gegen mich.
 


AS 143
AS 75
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 14
 


43. Die Problematiken der Klägerin mit diversen Behörden bzw. der Staatsanwaltschaft sind hier ebenfalls nicht streitgegenständlich. Dies hat mit der Beklagten rein gar nichts gemein.
Die Feststellung, ob hier ein strafbares Verhalten von Staatsanwältin Dr. R. vorliegt, ist sachfremd und nicht streitgegenständlich.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Falschaussage und Herabsetzung meiner Person.
Meine Aussagen in Briefen gehören aber zum Fall.
 

44. Die Klägerin erscheint in Ihrem Verhalten den Behörden gegenüber sehr rührig gewesen zu sein.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Verhöhnende Bemerkung über mich. Leider werden seit Jahren meine berechtigten Anliegen ignoriert, ablehnt oder verfälscht.
 

45. Ihre diversen Beschwerden und Vorbringen bis hin über die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Karlsruhe sind offensichtlich erfolglos geblieben. Auch diese Angelegenheiten sind hier nicht streitgegenständlich.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Diese Ereignisse gehören aber zu meinem Fall und belegen, dass nichts zu meinen Gunsten unternommen wurde.
 

46. Dass die Beklagte und ihr Ehemann den Ersteller des Polizeiberichts, Polizeimeister Z, näher kennen, wird bestritten.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Das ist trotzdem möglich. Brief vom Ehemann 7.3.2010 
 

47. Wie bereits durch die Anlage G 6 bestätigt, beschilderte die Klägerin ihr Haus und teilte dahingehend der Öffentlichkeit regelmäßig mit, dass die Beklagte die Täterin sei. Viele Jahre übler Nachrede seien ohne Folgen geblieben und bezeichnete sie auf ihrer Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de als Lügengöttin und sie drohte zudem mit einem Menschenopfer.
Hierzu wurde dann eine Abmahnung an die Klägerin geschickt.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Verzweiflungstat. Demonstrationsrecht. Dies geschah erst im Sommer 2013 und wird fälschlicherweise als "regelmäßig" dargestellt. Wieder falsche Behauptung, dass ich mit einem Menschenopfer drohe.
Der ganze Fall ist zu Recht ein Albtraum für mich.
 

AS 145
AS 77
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 15
 


48. Die Beklagte entschied sich im Nachgang, die Angelegenheit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Klägerin erwiderte daraufhin mit einem Schreiben. Dies wurde ebenfalls von der Klägerin bereits als Anlage G 7 beigefügt.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Aufgrund von Falschaussagen die Klägerin zu verklagen ist riskant.
 

49. Die Klägerin erstattete sodann gegen die Unterzeichnerin und die Beklagte Strafanzeige. Die Verfahren wurden eingestellt.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Alle Strafanzeigen gegen die Nachbarin-X wurden aufgrund Ihrer Äußerungen gegen mich erstellt und waren damit defensiv. Die Äußerungen sind alle hier aufgeführt. Gegen diese Äußerungen konnte ich mich bis heute (November 2015) nicht erfolgreich wehren.

Meine ausführlich begründeten Strafanzeigen gegen die Verursacherin des Polizeiberichts und den falschen und demütigenden Aussagen in den Schriften der Gegenpartei wurden von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
 


50. Die Klägerin berichtet in ihrer kompletten Klageschrift über das persönliche Schicksal. Dies ist allerdings nicht Sach- und Streitgegenstand.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Spott und Hohn für mich von der Gegenseite.
Informationen für die Allgemeinheit, aufgezeigt an meinem Fall über das grund- und menschenrechtswidrige deutsche Betreuungsrecht.

Dagegen habe ich noch nie ein selbstverfasstes Schreiben von Nachbarin-X gesehen. Bis jetzt hat ihr Mann oder ihre Rechtsanwältin für sie gehandelt.

Meine an Nachbarin-X gerichtete Schreiben hat sie noch nie beantwortet. Brief 1 Brief 2 Brief 3 Brief 4 Brief 5 Brief 6

Ich weiß daher nicht, ob sie eigenständig ein ordnungsgemäßes, der Wahrheit entsprechendes Schreiben zustande bekommt.

Warum hat noch niemand geprüft, ob sie möglicherweise unter gesetzliche Betreuung gestellt werden soll, damit sie keinen weiteren Schaden mehr anrichtet.


51. Es wird bestritten, dass die Klägerin schwere finanzielle bzw. psychische Beeinträchtigungen aufgrund eines Verhaltens der Beklagten erlitten hat.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen.
 

52. Es wird ebenfalls bestritten, dass bezüglich sämtlicher Anwaltskosten und angeblicher Schäden Kausalität zu einem Verhalten der Beklagten besteht.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen.
 


AS 147
AS 79
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 16
 


53a. Es wird bestritten, dass der Ruf der Klägerin durch ein Verhalten der Beklagten beschädigt wurde, sie in der Öffentlichkeit aufgrund eines Verhaltens der Beklagten die Vorstellung verhaftet sei, sie sei psychisch krank und ausfällig.
 
54b. Es wird ebenfalls bestritten, dass, wenn diese Vorstellung in der Öffentlichkeit verhaftet sei, dies aufgrund des Verhaltens der Beklagten entstanden sei.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Diese Aussage habe ich von einem ehemaligen Anwalt übernommen.
Sinngemäß ist sie richtig. Nach zwei Jahren erfolglosen Maßnahmen gegen die Folgen des Polizeiberichts habe ich viele Teile auf der Homepage im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft habe ich darüber auch informiert und meine Maßnahme als „digitalen Selbstmord" bezeichnet.
Ich bereue es aber nicht, weil ich den grund- und menschenrechtswidrigen Ablauf von gerichtlichen Betreuungsverfahren nachgewiesen habe.
Nicht alle werden mir glauben, dass bestimmte Aussagen gelogen sind. Daher ist mein Ruf ruiniert.
 

55. Es wird bestritten, dass hier eine Rufschädigung stattgefunden habe sowie eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin vorliegt aufgrund des Verhaltens der Beklagten.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Jawohl, auf keinen Fall irgendein Zugeständnis machen und sich wegen Übertreibung entschuldigen.
 

56. Falls eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin gegeben sein sollte besteht diese bereits seit längerem. Beweis: Sachverständigengutachten
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Gemeine Unterstellung. Die Gegenseite dürfte normalerweise keine Kopie vom Gutachten besitzen und hatte auch keine Einsicht. Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass sie das Gutachten kennt.
 

57. Es wird bestritten, dass der Klägerin überhaupt ein Schaden in Höhe von EUR 5.000,-- entstanden ist
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Eine Lachnummer, die nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über 10.000 €.

AS 149
AS 81
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 17
 


58. Das angegriffene Urteil des Amtsgerichts Lörrach ist aufrecht zu erhalten, die Klägerin hat keinen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Schadensersatz.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Eine Lachnummer, die nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über 10.000 €. Siehe siehe Kosten

59. Der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Natürlich wurden diese Rechte sogar mehrfach verletzt. Siehe dazu mehr auf dieser Homepage. Hat die Rechtsanwältin meine ausführlichen Beschreibungen in der Klageschrift nicht verstanden ???
 

60 Verfahrensfehler lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Die Entscheidung, dass die Klägerin das Verfahren ohne Anwältin führte, hat diese selbst getroffen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Grund- und Menschenrechtsverletzungen mir gegenüber sind Verfahrensfehler.
 

61. Die Klägerin und die Beklagte sowie der Ehemann der Beklagten sind Nachbarn. Das Verhalten der Beklagten am 08.07.2009 war nicht rechtsmissbräuchlich. Dass es sich bei den Parteien um Nachbarn handelt, wurde vom Amtsgericht erkannt und in den Sach- und Streitstand mit aufgenommen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Beklagte machte Falschaussagen bei der Polizei.

62. Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt für die Beklagte und deren Ehemann Paketannahmedienste durchgeführt.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Dreiste Lüge. In einem normalen nachbarschaftlichen Verhältnis nimmt man Pakete an. Erst nach Bekanntwerden des Polizeiberichts habe ich nichts mehr angenommen. Der Ehemann hat mir im Übrigen gezeigt, wo die gewerblichen Lieferungen abgestellt werden sollen, nämlich vor dem Garageneingang des Mietshauses Nr. 5 oder im gegenüberliegenden Carport.
Ich musste auch oft Auskünfte geben, weil bei der Gewerbeadresse des Ehemanns die Hausnummer 7 angegeben wurde. Die Lieferungen konnten bei Abwesenheit nur beim Haus-Nr. 5 oder im gegenüberliegenden Carport abgegeben werden.
Erst kürzlich hat ein Schweizer bei mir stürmisch geklingelt. Er wusste nicht mehr, wo er genau vor einigen Jahren Fußbodenbeläge gekauft hatte.
Ich gab ihm die richtige Information. Als er fragte, ob immer noch Fußbodenbeläge verkauft werden, antwortete ich ihm, dass ich das nicht weiß.

AS 151
AS 83
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 18
 


    Ich gab ihm die richtige Information. Als er fragte, ob immer noch Fußbodenbeläge verkauft werden, antwortete ich ihm, dass ich das nicht weiß.

63. Die Klägerin hat bereits schon in früheren Jahren ständig Maßnahmen ergriffen, der Beklagten und ihrem Ehemann durch mannigfaltige Briefe und durch vehementes Auftreten darzulegen, dass sie sich von der Beklagten und deren Ehemann gestört fühle.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Falschaussage. Es gibt nur einen sachlichen Brief zur Neubepflanzung des gemeinsamen Grenzbereichs.
Mein Auftreten als vehement zu bezeichnen ist eine Frechheit und eine falsche Aussage.
Diese mannigfaltigen Briefe existieren nicht, wurden auch nicht als Beweis vorgelegt und sind für mich Prozessbetrug.

64. Schlichte Bauarbeiten auf dem Grundstück des Nachbars selbst, wenn tatsächlich hier Höhenunterschiede vorlägen, gründen noch lange keine erhebliche Nähe bzw. Bedrohlichkeit und störende Einwirkung auf die Klägerin.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Diese Formulierung stammt von meinem Anwalt. Ich nehme sie gerne zurück. Dafür könnte die Gegenseite sämtliche Falschaussagen, Herabsetzungen, Beleidigungen und Unterstellungen zurücknehmen. In meinem Entschuldigungsschreiben habe ich die Situation in anderer Weise beschrieben.

65. Die Klägerin wusste bezüglich des Bauverfahrens über das Baugesuch der Beklagten und ihres Ehemannes bzw. ihres Ehemannes Bescheid. Sie wurde als Nachbarin im Rahmen des Baugesuches hierüber informiert.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Das Baugesuch wurde im März 2013 im Gemeindeblatt veröffentlicht. Das habe ich übersehen.
Über den Beginn der Bautätigkeit im Juli 2009 wurde ich nicht informiert.
Daher habe ich mich bei Baubeginn im Rahmen eines Anrufs bei der Gemeinde erkundigt.

66. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht für die Beklagte bzw. ihren Ehemann nicht. Weiterhin ist hier darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Baugesuch bzw. ein Unternehmen des Ehemannes der Beklagten handelt, nicht der Beklagten selbst.
Beweis: Name und Adresse des Ehemanns von Nachbarin-X
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Seine Frau hat aber im Polizeibericht angegeben, dass sie die Bauherrin ist.  Mehr siehe Bauherrin-Posse.
Außerdem soll der Ehemann und dessen Bruder die Bauherren.

AS 153
AS 85
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 19
 


67a. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis hat hier nie bestanden.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015

67b. Die Beklagte wollte zu keinem Zeitpunkt die Klägerin ausbooten bzw. aus der Binzener Dorfgemeinschaft bzw. Nachbarschaft ausgrenzen. Die Klägerin selbst legt keinerlei Wert auf Kontakt in der Nachbarschaft. Es wirkt geradezu befremdlich, dass die Klägerin sich auf ein Nachbarschaftliches Verhältnis beruft, welches sie nie gepflegt hat sondern mit ihrem Verhalten torpedierte in den vergangenen Jahren
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Siehe Kommentar bei 59.

Aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes ab 2005 bis mindestens 2010 war viel Rücksicht erforderlich.

Zur Hochzeit habe ich der schwangeren Braut ein dickes Fachbuch von Kiepenheuer und Witsch zum Thema „Kind" geschenkt. Etwas später habe ich mich gegenüber  Nachbarin-X so geäußert, dass ich unsicher war, ob dies wirklich ein passendes Geschenk war. Sie hat mir aber bestätigt, dass in diesem Buch sehr viel Fachwissen über Kinder enthalten ist.

Zwischen den Grundstücken gibt es einen alten Fußweg. Meine Nachbarn hatten ihren Drahtzaun entfernt und ich habe später die Genehmigung gegeben, dass sie ihre Einzäunung an einem meiner Betonpfosten befestigen konnten.

Da die Grenze in der Mitte dieses ehemaligen Fußweges verläuft , konnte der Nachbarshund und Besucherhund diesen Bereich vollständig nutzen.

Als Nachbarin-X eigenmächtig Bepflanzungen, z.B. mit Bambus vornahm, habe ich dazu den einzigen Brief vor dem Polizeibericht an meine Nachbarn geschrieben. Er ist höflich und sachlich.

Erst nach dem Polizeibericht gab es Briefe von mir an die Nachbarn aufgrund des Polizeiberichts und einem Hundezwischenfall, den ich nicht gesehen habe.
Auch sie sind sachlich und hatten keine Eigenschaften wie sie von mir von der Gegenseite unterstellt wird.
In den Akten zu dem Hundezwischenfall gibt es Äußerungen und Verhaltensweisen von Nachbarin-X, die sie als Mobberin entlarven.


68. Die Höhe des Schadensersatzgeldanspruches wird ebenfalls vorsorglich bestritten. Vorsorglich wird die Einwendung der Verjährung erhoben.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Keine Entschuldigung, kein Entgegenkommen. Der reine Horror.


AS 155
AS 87
(Anzeige gegen Nachbarin-X)

Gertrud Moser        Aussagen meiner Nachbarin-X über mich (10.01.2018)          Seite 20
 


69. Das angeblich schädigende Verhalten der Beklagten war im im Juli 2009. Eine weitergehende Verjährungshemmung durch das gerichtliche Betreuungsverfahren ist nicht gegeben. Dieses Verfahren blieb zudem der Beklagten verborgen. Sie hatte hierüber keine Kenntnis.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Unklare Aussage. Ab wann wusste die Beklagte vom Betreuungsverfahren. Als angebliche Betreuerin für psychisch Kranke wusste sie sicher, dass sie mit derartigen Falschaussagen ein solcher Verfahren verursachen konnte.


Feststellung

Seit 9 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese Falschaussagen und Demütigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verloren habe. Fatal ist auch die mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.

Als dann auch noch der Petitionsausschuss meine Petition nicht nach seinen eigenen Richtlinien bearbeitet hat und auch keine Auskunft über die Bearbeitung gegeben hat, bin ich meiner Meinung nach zu Recht wütend geworden und habe die nationalsozialistischen Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem ausführlich begründet.

Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des Strafrechts geworden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem Nazigericht verurteilt.
(Dokumente sind öffentlich zugänglich auf meiner Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).

Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts.


Geändert am:   30.01.2025

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 


Falschaussagen von Nachbarin-X aber Nov. 2017
Nummerierung berichtigt zum Original


Anlage 5

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 6 44 67

31.07.2023

Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich Nr. 2

mit Quellenangabe und Kurzkommentar
Fortsetzung der Falschaussagenliste S6,
die im Jan. 2018 beim Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung in den Akten enthalten ist.

2019 habe ich schon das Gerichtsprotokoll abgeschrieben und kommentiert.
Die Falschaussagen waren aber nicht wie hier nummeriert.
Dieses Schreiben hat RA Strafverteidiger x, vermutlich auch das Landgericht bekommen.

AS 1333

Seite 3

 

70.

Frau Nachbarin-X hat als Tätigkeit „Sozialtherapeutin" angegeben

  Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Quelle: Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019
  Kommentar: Ziemlich sicher Falschaussage bei der Polizei.
Nach meinen Recherche ist sie das nicht. Trotz ausführlicher Anträge, ihre richtige Berufe ab 2009 festzustellen, hat die Justiz das nicht getan, soweit ich bis heute Juli 2023 weiß.

Später bei der Verhandlung hat sie das nicht gesagt.
Aber diese Berufsangabe stand dann im Gerichtsprotokoll neben anderen.
  

71.

Wahrheitspflicht gemäß § 57 StP bestätigt mit Kreuz und Unterschrift

  Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussagen bei der Polizei in dieser Anzeige bei Polizist L.........
  
72.

Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, ...

  Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu einer ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
  
73.

 ... weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden.

  Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu einer ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
  
 

- 2 -


Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 2

 
75.

Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.

(72) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
Durch die Weigerung von Polizei, auf diese Falschaussage hinzuweisen, wird sie als wahr künftig anerkannt.
Es gibt ein Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein zu dieser Aussage. Als Antwort kam in etwa, dass sie diese Aussage nicht prüfen muss.
In Wahrheit ist es am 22.11.2017 die zweite Anzeige bei der Polizei.
Für mich skandalöses Verhalten des Polizeireviers Weil am Rhein, genau, rechtsstaatwidriges Verhalten der Mitglieder, die die Falschaussage
  
   
76.

Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien.

(73) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage zum Verhalten von mir.
Akzeptiert bis heute von Polizei und Justiz, weil sie für glaubwürdig gehalten wird. Dann muss sie keine konkreten Beweise, z.B. Zeugen benennen.
  
   
77a.

U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".

(74a) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: U.a. ist eine Falschaussage.
Ich habe ihr vom Auto aus die in den Unterlagen eine angegeben Aussage zugerufen, mehr nicht.
Der Hauptteil davon ist auch eine Falschaussage.
Dazu hat sie den Zeugen Patrick Pahle.
Daher hat er auch eine Falschaussage gemacht.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass sie sich darüber später abgesprochen habe.

Der „Zeuge“ Patrick Pahle ist somit der einzige Beweis
in der riesigen Liste von Falschaussagen seit 2009.

Die Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat auf meine Strafanzeigen dazu „natürlich" jegliche Ermittlungen zu meinen Gunsten verweigert.
Es gibt von mir ein Schreiben an den Steuerberater mit entsprechenden Fragen von mir. Er hat natürlich nicht geantwortet und die Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat die Briefkopie auch bekommen und es nicht für nötig gehalten, eine Antwort zu erzwingen.
Auch Sie hält Nachbarin-X bei allen Strafanzeigen, bei denen sie beteiligt war, für glaubwürdig.

Skandalöses Verhalten!!!
  

77b.

 Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.

(74b) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Das ist richtig. Für den Rest des Tages habe ich sie nicht mehr gesehen.  
 

- 3 -


Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 3

 
78.

Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch oder wieder auf der Straße.

(75) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
  
79.

Sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreien.

(76) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
  
   
80.

Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder".

(77) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar:
   Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
   
81.

„Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum.“

(78) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
  
   
82.

„Das steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das mache ich jetzt immer"

(79) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
  
   
83.

Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück zu unterem Haus.
Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre ........

(80) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar:
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin
  
   
84.

und nicht aufgehört zu brüllen.

(81) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar:
   Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
 

- 4 -


Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 4

 
85.

Es gibt andauernd solche Vorfälle

(82) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
Natürlich muss sie die nicht näher beweisen und/oder beschreiben.
Vage, unkonkrete Falschaussagen sind seit 2009
typisch für sie.
Klar, wenn sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.
  
   
86.

......so dass ich inzwischen Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann tätlich werden könnte gegen mich.

(83) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
  
   
87.

Ich fühle mich verfolgt von ihr und habe Angst.

(84) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Extrem hinterhältig, wie sie schon seit 2009 ist.

Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.

Ein guter, ordnungsgemäß arbeitender Anwalt könnte oder hat schon erkannt, wie viele unbewiesene, widersprüchlich Aussagen sie macht.

  
   
88.

Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir werden einen Anwalt aufsuchen.

(85) Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
  Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
  
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 5

 
89.
(86)

Es ist schon lange her. Ich wollte das Grundstück verlassen. Ich bin raus mit dem Hund. Die Frau Moser kam auf mich zugestürzt

(87) und hat mich angeschrien.
  Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Zwei Falschaussagen in einem Satz
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Das hätte dann der „Zeuge“ Pahle gesehen.
Dazu wurde er nicht befragt und diese offensichtliche Lüge wird bis heute von der Justiz und „meinem Strafverteidiger“ toleriert.
  
   
90.

Ich konnte gar nicht alles verstehen. Das war ein bisschen erstickt.

(88) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage, die ich zusätzlich als hinterhältig halte.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
  
   
91.

 Sie meinte, sie wacht jeden morgen auf mit Herzrasen.

(89) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable ProtokollErstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden
  
   
92.

Wann fängt das mit dem Lügen auf.
Sie war ganz nah dran. Ich wollte wegkommen. Ich habe meine Runde mit dem Hund gemacht.

(90) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable ProtokollErstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Vermutlich nur in etwa von der Protokollantin mitgeschrieben.
Mir ist aber schon früh aufgefallen, dass ihre sprachlichlichen Ausdrücke nicht unbedingt zu einem sehr qualifizierten Bildungsabschluss und einem sehr qualifierten Berufsabschluss passen.
Er seit 2019, also erst nach 10 Jahren, habe ich erfahren, dass die in einer der beiden Werkstätten der Lebenshilfe arbeitet. Trotz ihrem langjährigen Berufsjubiläum wurde in einem Magazin der Lebenshilfe kein Beruf angegeben.
  
   
93.

Ich kam zurück und sie stand noch da.

(91) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable ProtokollErstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar:
   Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 75
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 6

 
94.

Sie stürzte wieder auf mich zu, verbal.

(92) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 83  (80)
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
  
   
95.

Sie wollte dass ich ein Berufsverbot bekomme.
Sie wird so lange machen, bis ich das Berufsverbot bekomme.

(93) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.

Da sie meine Fall-Homepage kennt, gibt es irgendwo ein Hinweis, wo ich so etwas in ähnlicher Form geschrieben habe.
Daher hat sie diese Aussage hier angegeben.
Ihr Verhalten seit 2009 passt nicht zu einem sozialen Beruf,
weil dafür persönliche Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung ist.
  
   
96.

Die Nachbarn haben alle rausgeschaut. ......

(94) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar:
   Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden

´Seite 7
Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den Nachbarn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.

   
97.

...... Auch das Steuerbüro.

(95) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar:
   Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.

Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den Nachbarn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.

Warum sind keine Mitarbeiter/innen des gegenüberliegenden Steuerbüros befragt worden oder haben sich freiwillig gemeldet.
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 7

 
98.

Ich bin dann rein um mich zu schützen.

(96) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 80
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Außerdem gibt es in meinem Verteidigungsschreiben einen eindeutigen Widerspruch.
Den haben natürlich Richter, Staatsanwalt und mein Verteidiger nicht erkannt.
Vermutlich, weil meine langen Schreiben nur überflogen und vergessen werden.
  
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 8

 
99.

Auf Frage des Richters:
Es ging hin und her. Ich habe nichts gesagt. Wie lange es ging, weiß ich nicht mehr.

(97) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage
Aus der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter nach der Frage über die Dauer des Vorfalls zu Falschaussagen.
  
   
100.

Auf Vorhalt AS 13:
Sie hat geschrien. Die Stimme hat sich überschlagen.

(98) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung von ähnlichen Falschaussagen bei der Polizei:
Nr. 76 bis Nr. 79, Nr. 81
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
  
   
101.

Auf Frage des Richters:
Sie stand ganz nah an mir dran. Sie hat mich angespuckt, so nah war sie.

(98) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar:
   Schrecklich neue Falschaussage,

weil Richter Frick sie gefragt hatte, wie nahe ich ihr gekommen bin.
Mit den Händen hat sie ca einen halben Meter angedeutet.

Das ist noch niemals geschehen. Außerdem hatte sie ihren mir gegenüber agressiven Hund dabei.

Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.

Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter durch eine Suggestivfrage zu neuen Falschaussagen.

Natürlich ist das weder dem Staatsanwalt noch meinem Verteidiger aufgefallen.
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 9

 
102.

Wir wohnen auch nebeneinander. Das war auch nicht das erste Mal.

(99) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 71
  
   
103.

Da gibt es auch Ängste.
Ich versuche sie auszublenden. Das ist meine Methode. Ein anderer würde wegziehen.

(100) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Hinterhältige Falschaussage.
Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
  
   
104.

.Sie können im Internet nachlesen, was es da gibt.
Sie veröffentlicht alles mit meinem Namen .........

(101) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Ihr Name ist anonymisiert als Nachbarin-X.
Ich kontrollier oft die Homepage mit einer Suche nach dem Namen Nachbarin-X, weil ich ihn nicht angeben möchte.
  
   
105.

. .......und meinen Geburtsdatum

(102) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Bei der Erstellung dieses Schreibens habe ich die Homepage
erfolglos nach ihrem Geburtsdatum untersucht:
10.01.1964, 10.1.1964, 10.01.64, 10.1.64,
Nicht einmal das Geburtsjahr 1964 erscheint.

Seit 2009 habe ich einen riesigen Zeit- und Geldaufwand, um ihre Falschaussagen zu beweisen.
Und mit dem Schreiben schon wieder.
Das ist sehr belastend für mich.

  
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 10

 
106.

Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Sie hat gesagt: „Du elendes Luder". Da bin ich mir ganz sicher, dass die Beleidigung gefallen ist.

(103) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Zuvor schon öfters als Falschaussage angegeben.
Sie darf ihre Falschaussagen wiederholen und wirkt wohl so glaubwürdig, was für eine rechtsstaatsliche Justiz nicht akzeptabel ist.
  
   
107.

.Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Die Aussage verwechsele ich nicht mit dem Schild.
Die Äußerung hat sie getätigt.

(104) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Gemeint war in der Frage, ob ich sie geduzt habe.
Falschaussage: Ich habe niemals die „Du-Form“ ihr gegenüber benutzt.
Ich habe ein Schild am Zaun, um Nachbarn aufmerksam zu machen, ob etwas zwischen meinen Nachbarn und mir passiert.
Manchmal sind es zwei, dann aber auch Änderungen im Laufe der Zeit.
Das ist für mich peinlich und belastend, wenn man im deutschen Rechtsstaat keine beantragten Beweise zu meinen Gunsten bekommt.

Hier erscheint die „Du-Form“ bei
„Du sollst nicht lügen“ als Aussage aus den 10 Geboten.

Meine Nachbarin würde ich niemals duzen,
obwohl sie das bei der Polizei und vor Gericht behauptet.
  
   

 

108.

Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und Heilerziehungspflegerin.

(105) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Teilweise falsch, teilweise vermutlich richtig.
Ich habe sie bei dieser Antwort kaum verstanden, weil sie leise und schnell geredet hat. Daher konnte ich sie bitten, nochmals ihren Beruf zu nennen. Dann habe ich sie wieder nicht richtig verstanden.

Ich wundere mich, dass mein Verteidiger und die übrigen Anwesenden verstanden haben. Bei einem kürzlichen Hörtest in der Hals-Nasen-Ohren-Praxis habe ich glücklicherweise in meinem Alter noch keine Hörbeeinträchtigungen.
 
    Wieso wird danach gefragt, obwohl diese Aussage weder die Polizei noch die Justiz überprüft. Das wollte ich doch mehrfach, um zu beweisen, dass sie unglaubwürdig ist.
Nicht einmal dieses Anliegen wird von der Polizei und Justiz erledigt.
  
   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 11

 
109.

Auf Frage des Verteidigers:
Das hat sie auch gesagt, dass ich die Falschaussage zurücknehmen soll und dass sie jeden Morgen unter Schock aufwacht. Sie hat da noch vielmehr gesagt. Aber bei einer verbalen Attacke alles zu merken, das ist schwierig. Ich habe ein Stück weit aufgeschrieben.

(106) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
  
   
110.

Auf Vorhalt AS 31:
Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

(107) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder sich nicht mehr erinnern.
  
   
111.

Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat mich gesiezt. Dann hat sie „sie Luder" gesagt.
So ganz genau weiß ich nicht, was sie zuerst gesagt hat.

(108) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder sich nicht mehr erinnern.

Auf einmal gibt sie vage an, dass ich sie vielleicht doch nicht geduzt habe, wird aber am Schluss der Verhandlung als glaubwürdig eingestuft und ich werde von ihm (Richter Frick), beleidigt, dass ich mal zum Psychiater gehen soll.
  

   

Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023        Seite 12

 
112.

Auf Frage des Verteidigers:
Ich habe nicht alles verstanden, was sie gesagt hat. Ich habe verstanden, dass sie zu mir Lügenluder gesagt hat.

(109) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falschaussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder sich nicht mehr erinnern.

Auf einmal gibt sie an, dass sie nicht alles verstanden hat,
besteht aber auf der Falschaussage „Lügenluder“.
  

 

 

112.

Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat auch gesagt, dass sie dafür sorgen wird, dass ich ein Berufsverbot bekommen werde.

(110) Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokollantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
 
  Kommentar:
   Wiederholung dieser Falschaussage. Siehe Nr. 95
   
Feststellung:

Seit 14 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese Falschaussagen und Demütigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verloren habe. Fatal ist auch die mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.

Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des Strafrechts geworden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem Nazigericht verurteilt.

(Dokumente sind zugänglich auf meiner Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).

Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrecht.

 

Unterschrift
(Gertrud Moser)
 

 


GM-Kommentar:

Bei über 100 Falschaussagen ist Nachbarin-X m.E. die schlimmste Mobberin mit Staatshilfe in der Bundesrepublik.
 


Geändert am:   30.01.2025

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 



8.



Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:


Anlage 1

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467







210 Js 19162/23

In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte

Binzen, 31. Juli 2023

Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. B.........................., Staatsanwaltsschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.


Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,

aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.

Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.

Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit 2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber überprüfen.

Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und digitaler Form.


- 2 -

G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 2


Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von Fotos. . Textteile davon umrahmt

1. Textteil
Abschreibetext: AS 63

B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)

Von: Reil, Jutta Dr. (StA Lörrach)
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 10:59
An: B.........................., Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser

Sehr geehrter Herr Dr. B..........................,

zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet, die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung möglicherweise nicht ganz präzise ist:
1. Kommentar von G. Moser:
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

2. Textteil
Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin, Nachbarin-X, erstattet.
2. Kommentar von G. Moser:
Wahre Aussage
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwaltschaft.htm:

Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Falschaussagen bei der Poli-zei:
85 Js 9229/09 Staatsanwaltschaft Lörrach
Erfolglose aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auf-trag von Nachbarin-X
Abgelehnt von Staatsanwältin Dr. Reil
Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karl-ruhe (Oberstaatsanwältin Scheck)
Okt 2010 E-1402.2010/884 Erfolglose Beschwerde bei beim baden-württembergischen Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer) Mehr...
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:
- 3 -

G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 3



1. Strafanzeige und -antrag 2009
________________________________________
Weder die Polizei, noch das Amtsgericht Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.
Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1. Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und aufgrund neuer Falschaussa-gen von Nachbarin-X.
________________________________________
2009
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt
Lörrach Strafanzeige: Mehr...
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt
Lörrach Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur Strafanzeige vom 4.10.2009 Mehr...
05.10.2009 Staats-
anwalt Moser Aktenzeichen-Vergabe 85 .............. Mehr...
06.11.2009 Staats-
anwalt
Dr. R. Moser Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdäch-tigung eingestellt. Mehr...
19.11.2009 Moser Staats-
anwalt Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009 Mehr....
19.11.2009 Moser Staatsan-
wältin x Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch Mehr...
27.11.2009 Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe Moser Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wieder-holt Mehr...
Dez 2009
14.12.2009 PD
Lörrach Moser Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom 22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein Mehr...
15.12.2009 Tages-
zeitung Allgemeinheit Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft Mehr...
17.12.2009 PD
Lörrach Moser Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist B. abgelehnt Mehr....
18.12.2009 Moser Polizeidirektion Lö Stellungnahme zum Polizeibericht Mehr...
18.12.2009 Anwalt 3 Polizei
Landratsamt Betreuung Begleitschreiben zur Stellungnahme Mehr...
19.12.2009 Daten-
schutz Moser Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von der Nachbarin x..... Mehr...
19.12.2009 Moser Gemeinde Bitte Termin beim Ortsplaner Mehr.....
19.12.2009 Moser Anwalt 3 Information über Daten-
schutzantwort Mehr....
23.12.2009 Moser Daten-
schutz Email: Danke Mehr...

- 4 -

G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 4



2010
Feb 2010
18.02.2010 Moser Amts-
gericht 2. Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. R. die Akten zur Einsicht hatte.
28.02.2010 Moser Staats-
anwältin
Dr. R. Einige Fragen, auch zur Akteneinsicht Mehr...
Mrz 2010
01.03.2010 Staats-
anwältin
Dr. R. Moser Dr. R. hat alles gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten, , d.h. keine Befra-gung bzw. keine Zeugen möglich Mehr...

Okt 2010
04.10.2010 Moser Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem Han-deln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR, Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick über Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge an versch. Staatl. Inst. Mehr...

08.10.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. S. Moser Auslegung des Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung. Mehr...
22.10.2010 Moser Justiz-
min.
Staats-
anwalt Mehr...
Nov 2010
02.11.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt Moser Beschwerde abgelehnt Mehr...
23.11.2010 Moser Land-
gericht Stellungnahme zum Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu. Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer Mehr...


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 5



2012
Mai 2012
15.05.2012 Anwältin 4 Land-
gericht Fax Denn wenn der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, bre-chen Völkerrecht und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist Revisionsrecht: meine ich. Mehr...
22.05.2012 Moser Staats-
anwalt Akteneinsicht. Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die Kopien aus der Betreuungsakte des Amts-gericht enthält. Dabei ist auch das ärztliche Gutachten.
23.05.2012 Moser Staats-
anwalt Brief mit Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Be-schwerdeankündigung. Mehr.....
28.05.2012 Moser Staats-
anwalt Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.05.2012. Mehr....
Jul 2012
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt Email mit Briefanhang Mehr....
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt Brief zur obigen Email Mehr....
30.07.2012 Staats-
anwalt Moser Es liegen keine Gesichtspunkte vor, die eine Wieder-aufnahme des eingestellten Verfahrens begründen können Mehr....
unvollständig - wird demnächst ergänzt


3. Textteil
Durch von Frau Nachbarin-X veranlasste Bauarbeiten
3. Kommentar von G. Moser:
Falschaussage
In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.
Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Nachbarin-X vermutlich völlig zu Recht für geltungssüchtig.

Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch Untätigkeit vielfach un-terstützt.







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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 6


4. Textteil
und die hiervon ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des Computers der Frau Moser gekommen.
5. Kommentar von G. Moser:
Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen Akten von mir und Rechtsanwalt Anwalt 12 bewiesen worden, und zwar mit entsprechen-den Belegen und Texten.

Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Frau Nachbarin-X bei der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach (mehrfach, auch bei Rich-terin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt Lörrach und höheren Ebenen
dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.

Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.

Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.

Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den Fall nicht aufzubauschen.

Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli 2009 be-ann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerum BW um Hilfe.

Frau Nachbarin-X durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X über mich.

Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten

(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)

In ähnlicher Form auch online veröffentlicht: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm

Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 7


6. Textteil
Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei,
6. Kommentar von G. Moser:
Falsche Aussage.

Frau Dr. übernimmt hier Falschaussagen von Frau Nachbarin-X.
a) Ich habe nicht geschrien.
b) Ich habe weder Blickkontakt noch an die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.

Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich mich nur an Ihren Mann gewandt. Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht, weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war. Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht beobachtet.
Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter entfernt auf der Bau-stelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht aufgefallen.


7. Textteil
weswegen Frau Nachbarin-X die Polizei verständigt habe
7. Kommentar von G. Moser:
Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen über mich ge-macht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.


8. Textteil
, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe.
8. Kommentar von G. Moser:
Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die schrecklichen Vor-würfe über mich nachgefragt zu haben.
Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.
Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben bei der Poststelle gelandet.


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 8


Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der Betreuungsbehörde.
Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom Polizeibericht.
Das kann war sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an das Amtsge-richt weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt Marschner hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien. (Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.

Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt Anwalt 12 (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglo-sen Gerichtsverhandlung eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitar-beiterin bekommen.
Die Akten waren vermutlich nicht vernichtet worden.


9. Textteil
Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Nachbarin-X erhobene Tatvorwurf der der Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist.
9. Kommentar von G. Moser:
Falschaussage von Dr. Reil und Schock:
Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!

Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X die Rede.
Wenn PHK P...... davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information künftig ge-gen mich verwendet.

Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung“ der Nachbarin-X verweigert.

Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Nachbarin-X abgelehnt. Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.








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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 9



10. Textteil
Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen betreffend den Zustand von Frau Mo-ser das Verfahren gegen Nachbarin-X gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos) Beschwerde eingelegt.
10. Kommentar von G. Moser:
Diese Aussage finde ich schockierend.
Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.

Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht gegeben und er-zählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen belasten.
Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat mich beruhigt.
In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauernt hat und der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den Polizeibericht vorgegangen ist.
Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.
Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine zweite Akteneinsicht beim Amtsge-richt zu beantragen.
Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010 Anlage 3
dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann doch getan.

Leider hat der damalige Rechtsanwalt Marschner auch das Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge gemacht, wie ich recchtlich dagegen vorge-hen könnte.
Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft erfah-ren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.
Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber nicht in einem Rechtsstaat.
Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .



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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 10



11. Textteil
Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos) jedenfalls noch den Petitionsaus-schuss angerufen.
11. Kommentar von G. Moser:
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie versprochen, irgendeine Untersu-chung gemacht hat.
Aus den eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und das ganze für rechtens erklärt.
Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu erkennen.
Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm
In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz der Petitionsausschuss prak-tisch als Beweis genannt, dass die Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben. M.E. Lächerlich.


12. Textteil
Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche) Zuständigkeit.
12. Kommentar von G. Moser:
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom

1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer, Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach Schadenersatz beansprucht,

weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in unserem Rechtsstaat möglich.
Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein Erpressungsverfahren gegen mich eingeleitet.

Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der Erpressung nicht vorlag.

Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Gene-ralstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.

Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschafts Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine rechtsstaatswidrie Institution.


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 11


Interne Homepage:

Nr. 17 Juli
2019 Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher Erpres-sung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster Staatsanwäl-tin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019
Ereignisse,
Nr. 18 Sep-
2019 Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in Sattler-Bartusch
Ereignisse,
Nr. 19 Okt
2019 200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse, AS-Liste
Juni.
2020 35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020 durch Gene-ralstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste Staatsanwältin Kottisch-Borchmann)


13a. Textteil
Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf ihrer Homepage ehrenrührige Äußerun-gen zu meinem Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte,
13a. Kommentar von G. Moser:
Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens ein Beipiel angegeben?

13b Textteil
(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger
13a. Kommentar von G. Moser:
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.
Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat zulässig.
Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm
Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der Rechtsanwalt Dr. Dr. Ralf Hoh-mann (Online Anwalt 7) mich hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegau-gelt hat, dass er eine Klage eingereicht ha.
Dr. Puchingen hat keine beantragten Zeugen geladen. Die anwesende Rechtsanwältin Kirsten Lang (Online: Anwältin 10) hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die Richterin unterbrechen.


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 12


Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen der Hof-maier hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu abgegeben, als Nachbarin-X und ihre Anwältin darüber bericheten.
Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich geschrieben und be-kam nochmals eine Anwaltsvergütung.
Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht einreichen
noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.
Online aus meiner Zeitreihe 2014
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
Datum Von An Kurzinhalt
30.12.2014 Amts-
gericht Moser,
Nachbarin-X
2 C 1446/14 Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten tragenn. Mehr...
Eingang am 7.1.2015

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm
Unten mein Kommentar
GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich. Ihre Demütigungen, ten-denziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und unterlassenen Untersuchun-gen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen, Befragung der skrupellosen Denun-ziantin) verursachen bei mir Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner Lebens-erwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm


14. Textteil
.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und Strafantrag gegen sie gestellt hatte.
14. Kommentar von G. Moser:
Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht gegegen war.
Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.
Siehe Kommentar 13a

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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 13


15. Textteil
Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch nicht entschieden.
15. Kommentar von G. Moser:
Ja, dass ist richtig.
2017 machte meine Nachbarin-X wieder verheerende Falschaussagen über die Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.

Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmerern Aussagen hat Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend noch beleidigt.
Dies hat der zuständige „Strafverteidiger x“ fast widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen. In der Verhand-lung hat er auch keine Beweisanträge gestellt, obwohl das laut Protokoll möglich war.
Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich mich online kundig gemacht wie ein zweites Ver-fahren vor dem Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen Demütigungen für mich.
Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend übersichtliche Gründe zu mei-ner Verteidigung schriftlich abgegeben.
Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.

Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen in einem doppelten Müllsach auf der Kreismülldeponie Lörrach entsorgt werden.
Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein Ermittlungsverfahren wegen Verleum-dung von StA’in Dr. Reil gegen ausgelöst.

Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden sind.


16. Textteil
Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder dieselben Personen bezichtigt.
16. Kommentar von G. Moser:
Analog 15. Kommentar von mir


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 14


17. Textteil
.Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit besten Grüßen

Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....

17. Kommentar von G. Moser:
Dazu gab es offentsichlich noch ein Telefonat mit dem Staatsanwalt Dr. Bertoli-ni. Er wollte von ihr die Zustimmung für die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.
Daher ist es ein kleiner Lichtblick,
dass Dr. B.......................... das Verfahren trotzdem eingestellt hat.


Abschließende Stellungnahme:


Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale rechtsstaatwidrige und men-schenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner Nachbarin Nachbarin-X, der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, eigene Anwält/innen, Petionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich gequält.

Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt Anwalt 12 schriftlich vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.

Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.

Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert) zu überprüfen

und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch. Das hat wieder viel Geld und Nerven ge-kostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale Schadenersatz-forderung mit Begründung wie es in unserem deutschenRechtsstaat üblich ist.

Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 15


Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf meiner Homepage veröffentlicht.

Mein Fall und meine Akten dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen mich.

Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein Teil der betei-ligten Personen in meinem Fall?

Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können angeblich poli-zeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich nur über-fliegt oder einfach ignoriert.

In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon als Textbau-steine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.

Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von Rechtsanwält/innen geschrie-ben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und kön-nen bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als auch finanziell.

Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.

Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und Vogelfutter stibitzt.
Quelle: https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html

Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem Strafverfahren wegen wiederholtem Laden-diebstahl teilgenommen. Zuvor war die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wie-der ins Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft wird.

Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit 10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm


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G. Moser Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023 Seite 16


Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins Gefängnis

Eine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten Ladendiebstahls vor Gericht verantwor-ten – und verliert. Für geklaute Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.

10. April 2019: https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html



Meine Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen analog be-langt werden.

Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Anwalt 12)










Anlage 2

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467





210 Js 19162/23



In dem Ermittlungsverfahren gegen
G. ......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von PHK P...... in der Akte




Binzen, 31. Juli 2023

Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. B.........................., Staatsanwaltsschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.

PHK P...... scheint sich sehr sicher zu sein,
dass er keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

Und ich habe hier die Aufgabe, seine Aussagen zu kommentieren.



Abschrift am 21.07.2023 von G. Moser vom Foto . Textteile davon umrahmt




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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 2



1. Textteil
Abschreibetext: AS 3

Polizeipräsidium Freiburg Weil am Rhein, 02.05.2023
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst Telefon: 07621 9797-0
Basler Str. 7 Durchwahl: 07721 9797-16
79576 Weil am Rhein Sachbearbeiter: P......
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7 Az: ST/0650523/2023

Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
Bahnhofstraße 4a Eingangsstempel bei der StA Lörrach: 4. Mai 2023
79539 Lörrach

Kategorie Straftat
Vorgangsart: Vorgang
Aktenzeichen ST/0650523/2023
Ereignis-/Tatzeit: Freitag, 31.03.2023
PLZ, Ort: 79589 Binzen
Straße: .........str.
Landkreis: Lörrach
Gemeindeschlüssel: 08336008
Tatbestand: Verleumdung gemäß § 187 StGB

Rolle: Beschuldigte Person
Mündigkeit: Erwachsener
Name: Moser
Geburtsname: Moser
Vorname(n): G. .........
Geburtsdatum: 16.03.1952

Rolle: Geschädigte Person
Name: Dr. Reil
Geburtsname Reil
Vorname Jutta
1. Kommentar von G. Moser:
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraums.


2. Textteil
AS 5R
Strafanzeige – Vereinfachtes Verfahren – Moser, Moser
Az: ST/0650523/2023

GESCHÄDIGTE PERSON
Name: Dr. Reil
Geburtsname Reil
Vorname Jutta
Geschlecht weiblich Familienstand
Staatsangehörigkeit deutsch
Ladungsfähige 79539 Lörrach
Anschrift Bahnhofstraße 4
beruflich 07621 4080
Tätigkeit Staatsanwältin
Vernehmung Person nicht vernommen

Nachfolgendes wurde ausgehändigt:

Strafantrag Ja
Einstellnachricht wird erwünscht
2. Kommentar von G. Moser:
Wieder eine Fortsetzung zu meines 14-jährigen Albtraums.


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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 3


3. Textteil
SACHVERHALT

Am 03.04.2023 ging beim RW ein Schreiben der amtsbekannten Gertrud Moser ein.
3. Kommentar von G. Moser:
„amtsbekannt“ ist wohl sicherlich von PHK P...... negativ gemeint
und eine Beleidigung für mich.


4. Textteil
In diesem Schreiben, das mit der Überschrift „Wahl meines Bestattungsortes“ überschrieben ist, schreibt die Beschuldigte, dass sie von der Staatsanwaltschaft, namentlich von der Staatsanwältin Frau Dr. Reil, „geschändet“ worden sei.
4. Kommentar von G. Moser:
Aus dem Schreiben geht hervor, dass meine künftige Urne zusammen mit meinen Hun-deurnen auf der Kreismülldeponie entsorgt werden soll.

Da dies ein ungewöhnlicher Wunsch ist, könnten später die Personen, die das tun von der Staatsanwaltschaft wegen Totenschändung oder ähnliches belangt werden.

Damit dies nicht geschieht, habe ich den Originaltext geschrieben,
der mit den Vorwürfen hier direkt nichts zu tun hat.
Das Wort „Schändung“ ist aus dem Zusammenhang gerissen.

Andererseit könnte man überlegen, inwieweit es doch zutrifft, wenn man das Verhalten von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft, auch meinen Anwältin-nen untersucht.
Ich wurde so oft mit Falschaussagen und staatlichen Maßnahmen psy-chisch und finanziell belastet, so dass dieser Begriff nicht abwegig ist.

Weil ich meinen Rechtsfall sehr ausführlich, aber nicht vollständig online veröf-fentlicht habe, ist auch mein Ruf lebenslänglich ruiniert.
Es gibt sicherlich sehr viele Bürger/innen, die die Falschaussagen meiner Nachbarin für wahr halten, weil Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen sie ak-zeptiert haben.

Da mir offensichtlich seit 2009 von der Polizei und Justiz viele Rechte zu meine Gunsten verweigert wurden, bin ich nachweislich rechtloser, menschlicher Müll, der logischerweise auf der Kreismülldeponie entsorgt werden soll.

5. Textteil 1. Teil
Vermerk
Kenntniserlangung
Das beiliegende Schreiben der Beschuldigten ging am 03.04.2023 beim Polizeirevier Weil am Rhein ein und wurde mir, da ich darin namentlich erwähnt wurde, zur inhaltlichen Prüfung übergeben.

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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 4


5. Textteil 2. Teil

Maßnahmen
Aufgrund des Inhaltes des Schreibens wurde mit Frau Dr. Reil von der StA Lörrach Kontakt aufgenommen und der Inhalt des Schreibens bekannt gegeben.
Frau Dr. Reil entschied sich daraufhin, Strafantrag gegen die Beschuldigte zu stellen.
Der Strafantrag ging hier am 11.04.2023 ein.
Die ebensfalls namentliche erwähnte OStAin Sattler-Bartusch entschied sich,
keinen Strafantrag gegen die Beschuldigte zu stellen.

Beschuldigtenanhörung
Der Beschuldigten wurde am 13.04.2023 ein Anhörungsbogen zugesandt.
Die Antwort der Beschuldigten ging am 02.05.2023 per Einschreiben hier ein.
Das ausführliche Antwortschreiben liegt dem Vorgang bei.

5. Kommentar von G. Moser:
Mein Antwortschreiben habe ich ohne ausreichende Informationen geschrieben,
weil ich noch keine Akteneinsicht hatte.


6. Textteil
Fr. Dr. Reil stellt Strafantrag gegen die Beschuldigte.
6. Kommentar von G. Moser:
In Anlage 1 habe ich zu dem Ziel von Dr. Reil meine Kommentare zu ihren Äu-ßerungen über mich angegeben.


7. Textteil
Zur Beschuldigten
AS 7
Die Beschuldigte war im Jahr 2009 Betroffene eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens,
welches in der Folge durch das Amtsgericht Lörrach eingestellt wurde.

Obwohl das Verfahren aus Sicht der Beschuldigten für sie positiv ausgegangen ist,
ist sie seitdem der Meinung, Opfer einer gegen sie gerichteten Verschwörung,
bestehend aus allen Instanzen der Justiz, der Polize sowie ihrer Nachbarin zu sein.

7. Kommentar von G. Moser:
Der este Satz im letzten Abschnitt ist eine subjektive Bewertung durch PHK P.......

Es entstand eine Akten auf grund von schlimmen Falschaussagen der Nachbarin-X und der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten.

Wie jetzt bewiesen wird, hat Dr. Reil dieses Gutachten als Beweis gesehen, keine Er-mittlungen gegen Nachbarin-X einzuleiten. Der damalige leitende Staatsanwalt Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsuhe haben sie leider dabei noch unterstützt.

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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 5


Polizei und Justiz habe sich geweigert, diese Falschaussagen zu untersuchen oder ähn-liches.
Richter Trefzer auf die Hinweise des damaligen Anwalts und meine Hinweise völlig igno-riert.

Staatsanwältin Dr. Reil hat Ermittlungen verweigert, auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

U.a. hat Dr. Reil die Ermittlungen mit der subjektiven Bemerkung, dass die Ratsuche der Nachbarin-X nicht zu beanstanden ist.

Tatsächlich war die angebliche Ratsuche mit schlimmen Falschaussagen der Hof-maier verbunden. Polizei und Justiz habe sich geweigert, hier zu untersuchen und gegen Nachbarin-X zu ermitteln.

Daher konnte sie diese Aussagen 2017 in einer erneuten Aussage in einer Strafanzeige am 22.11.2017 gegen mich verwenden: „
„Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war schon mehrfach tä-tig, geändert hat sich leider nichts.“

Wenn dem so wäre, müsste es doch seit 2009 Zeugen in der unmittelba-ren Umgebung geben?
Die Polizei war schon mehrfach tätig, ist auch gelogen.
Davon weiß das Polizeirevier Weil am Rhein einem Anfrage- und Antwort-schreiben auch nichts.

Aus dem letzten Abschnitt wird mir von PHK P...... unterstellt,
dass ich Opfer einer gegen mich gerichteten Verschwörung sein soll.
Diese Aussage ist eine Verleumdung gegen mich!

Ich habe eine interne Homepage, um einen Überblick über meinen äußerst unge-rechten Rechtsfall zu habe, auch um möglichst fehlerlose Schreiben an andere Personen und Institutionen abschicken zu können.
Heute morgen (22.07.23) habe ich eine Stichwortsuche
„Verschwörung“ durchgeführt und den
Begriff auf 2.710 Seiten nicht gefunden.

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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 6


Beweis:


In den Medien und der Öffentlichkeit wird das Wort „Verschwörung“ im Zusam-menhang mit Falschinformationen, z.B. Corona existiert nicht, die Amis waren nie auf dem Mond, verwendet.
Ich bin übrigens 5 mal gegen Covid geimpft. Nachweis möglich.

Da ich sehr viel von meinem Rechtsfall veröffentlicht habe, fehlt mir der Beweis für diese schlimme Demütigung.


8. Textteil
Die Beschuldigte verschickt immer wieder ausufernde Schriftstücke an unterschiedliche Behörden und Organe der Justiz und veröffentlicht diese teilweise auf ihren Webseiten
(www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de, www.polizei-justizopfer.de u.a.)
8. Kommentar von G. Moser:
Seit 2009 gibt es unzählige, unbewiesene Falschaussagen der Nachbarin-X, die von der Polizei und Justiz ohne Beweise und Ermittlungen zu meinen Gunsten akzeptiert werden.
Siehe Anlagen 4 und 5

Meine ausufernden Schritstücke fasse ich als Beleidigung gegen mich auf.
Sie belegen die bedingungslose Unterstützung der vielen Falschaussagen von Nachbarin-X durch die Polizei und Justiz. Und trotzdem geschieht nichts.
Meine Akten und meine Veröffentlichungen beweisen doch eindeutige das rechtsstaat-widrige Verhalten von Polizei und Justiz.
Damit habe ich vielfach bewiesen, dass das demokratische Grundprinzip der Gewalten-teilung nicht gegeben ist.


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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 8



PHK P...... beleidigt mich daher extrem, wenn er auf meine ausufernden Schreiben hinweist.

Angehörige der Polizei und Justiz machen positive, subjektive Bewertungen über Nachbarin-X und über mich negative, subjektive Bemerkungen.
Daher ist dieser langjährige Rechtsfall ein Trauma für mich, bei dem kein Ende in Sicht ist.


9. Textteil
In diesem Zusammenhang kam es auch bereits zu vier Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte
(1 x Beleidigung,
9. Kommentar von G. Moser:
1 x Beleidigung (Falschaussage, für die es einen Zeugen gibt, der auch diese Falsch-aussage macht)
In dem nicht abgeschlossenen Verfahren wurden die Falschaussagen in Anlage 5 bis heute von der Polizei, vom Amtsgericht Lörrach und vom Landreicht Frei-burg akzeptiert. Auch mein Strafverteidigung ist nur zu einem sehr kleinen Teil dagegen vorgegangen.


10. Textteil
1 x Erpressung
10. Kommentar von G. Moser:
1 x Erpressung mir vorzuwerfen ist eine Ungeheuerlichkeit der Polizei und Staatsanwaltschaft, weil der Tatbestand gar nicht gegeben war.
Anzeigenerstatterinnen waren die Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch und Dr. Reil.

Folge: Psychoterror gegen mich und dass bis heute,
weil PHK P...... diese Falschaussage weiter verwendet.

Folge Rechtsanwaltskosten für mich, obwohl der Rechtsanwalt ohne mich zu informieren verspätet ein Beweisschreiben abgegeben hat. Ich habe dazu frist-gemäß ein Schreiben abgegeben und in ähnlicher Weise auch bewiesen, dass der Tatbestand nicht gegeben ist.

Dieses rechtsstaatwidriges Verhalten der Staatsanwältinnen wird auch von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe akzeptiert, was wiederum das rechtsstaat-feindliche Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft beweist.

Und jetzt benutzt PHK P...... eine Aussage, die den Anschein erweckt, dass ich eine Erpresserin bin.


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G. Moser Kommentare zu PHK P...... am 31.07.2023 Seite 8


Wenn die Staatsanwaltschaft offensichtlich zu Unrecht ein Strafverfahren einlei-tet und dadurch extreme Belastungen für die Beschuldigten und Anwaltskosten entstehen,
dann muss die Staatsanwaltschaft für diesen Schaden aufkommen.

Wer einen Schaden verursacht, muss versuchen, ihn wieder gutzumachen.

Dazu gibt es entsprechende Gesetze, die den Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch, Dr. Reil und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe offensichtlich nicht bekannt sind oder sie wollen diese gesetzliche Regelung nicht akzeptie-ren.


11. Textteil
, 2 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen).
11. Kommentar von G. Moser:
1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen
Ich habe die Falschaussagen über mich veröffentlicht vier Wochen nach meinem Vertei-digungsschreiben, und zwar unter meinem Namen.
Nachbarin-X unter „Nachbarin-X“.

Auf eine Reaktion der Justiz musste ich zum Beleidigungsverfahren ca. ein halbes Jahr warten. Für mein Verteidigungsschreiben hatte ich nicht einmal 14 Tage Zeit, weil die Akteneinsicht durch die Weihnachtszeit nicht sofort möglich war.

Für eine Falschaussage und weiteren von meiner Nachbarin bin ich also nochmals be-straft worden,
obwohl ich meinem Ruf durch die Veröffentlichung vermutlich verschlechtert habe.

1 x Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen

Weil Richter Frick keine Zeugen aus der Nachbarschaft geladen habe, verteilte ich dar-über Informationen und den Termin der Gerichtsverhandlung.

Die Strafanzeige erfolgte von PHK P......, weil er informiert wurde, dass der Ehemann von Nachbarin-X dieses Schreiben an seinen Kollegen L........ übermittelt hat.

Befragungen der Nachbarschaft werden von Polizei und Justiz seit 2009 verweigert.
Meiner Meinung nach können nur dadurch die vielen Falschaussagen widerlegt werden.

Andererseits verlangen Polizei und Justiz seit 2009 keine Beweise und/oder nähere Er-läuterungen von der Nachbarin-X, wie sie in einem demokratischen Rechtsstaat üblich sind.





Gertrud Moser Anlage 3
Johann-Peter-Hebel-Straße 9
79589 Binzen 07621 / 6 44 67






P E R S Ö N L I C H

Herrn
Dr. med. S. Dorfmüller
Hauptstraße 17

79650 Schopfheim


Ihr Gutachten über mich vom 21.09.2009


17.03.2010
Sehr geehrter Herr Dr. Dorfmüller,

am 18.2.2010 war ich beim Amtsgericht zur Akteneinsicht, wo unter anderem Ihr Gutachten über mich abgelegt ist. Beim Durchblättern habe ich einige Inhalte von Seite 2 durch schnelles Überfliegen entdeckt und dann nicht mehr weitergelesen.

Kurz darauf habe ich es zusammen mit meinem neuen Rechtsanwalt durchgelesen, der meiner Meinung nach gemäßigt ist und sich bei Seite 2 sogar aufgeregt hat, so wie ich beschrieben werde. Er war schon mehrmals bei mir zuhause, um meine Wohnsituation kennenzulernen.

In den nächsten Tagen war ich ziemlich betroffen von dem Gutachten bzw. so wie sie mich beschrieben haben.

Weil die Polizei weder Zeugen noch meine Nachbarin zur ihren Aussagen befragte habe ich Anfang Oktober bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Ich habe aber keinen direkten Grund angegeben, z.B. üble Nachrede. Mein Ziel war die Be-fragung meiner Nachbarin, die Zeugenbefragung und ich war auch mit einer Nach-barschaftsbefragung einverstanden.

Bei der Akteneinsicht entdeckte ich, dass die Staatsanwaltschaft damals die Amtsge-richtsakten anforderte und somit auch Ihr Gutachten gelesen hat.
Die Strafanzeige wurde abgelehnt. Es wurden keine Zeugen befragt, auch nicht mei-ne Nachbarin. Jetzt habe ich den Eindruck, dass Sie die zweite Person sind, die mich belastet.


Gertrud Moser 17.03.2010 Seite 2

Bitter für mich ist, wie Sie über meine Vergangenheit berichten. Wer wirklich sehr vieles mitbekommen hat, war die Psychotherapeutin ungefähr im Jahr 2004.
Ich weiß nicht, ob es notwendig war, dass Sie dem Gericht und damit auch der Staatsanwaltschaft so viel über mich mitgeteilt haben.

Bitter für mich ist auch, dass auf Seite 3 von Polizeiberichten, also in der Mehrzahl, geschrieben wird.

Dann gehen Sie noch auf die Situation ein, die Anlass war für den Polizeibericht.
Die schlimmste Belastung darin ist, dass ich andauernd auffallen soll.
Könnte es sein, dass Sie mit Ihrem Gutachten diese Aussage bekräftigen?

Seit 8: Ich bombardiere u.a. Nachbarn ständig mit Briefen

Das teilweise sonderliche, teilweise aufgeregtes Verhalten ….

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Polizei über die Staatsanwaltschaft indi-rekte Hinweise über ihr Gutachten bekommen hat.

Das von mir bei Herrn RA Leuger unterschriebene Formular zur Entbindung der ärzt-lichen Schweigepflicht ist zeitlich nicht befristet.

Hiermit hebe ich diese Aussage auf.

Ich bestehe darauf, dass Sie sich künftig an Ihre Schweigepflicht zu halten, auch ge-genüber Herrn RA Leuger.

Ich werde künftig nicht mehr als Patientin zu Ihnen kommen.

Die Unterlagen beim Amtsgericht werden bis 2020 aufbewahrt.
So beruhigend ist das nicht für mich.

Die wirkliche Situation mit Zeugen ist bis heute nicht untersucht worden.
Falls es doch noch geschieht, und zwar vor einem Gericht, wird vermutlich wieder Ihr Gutachten über mich herangezogen. Soll ich das wirklich riskieren?

Selbst Straftäter, die gegen andere Menschen gewalttätig geworden sind, haben mehr Rechte und werden nicht durch Betreuungsverfahren in ihrem wichtigen. durch das Grundgesetz garantierten Recht zur Abgabe von rechtswirksamen Willenserklä-rungen, gefährdet.





Anlage 4
Die Anlage hat das Amtsgericht Lörrach im Januar 2028 als Anlage S6 bekommen, als ich mich selbst gegen den Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung von Nachbarin-X verteidigt hatte.

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 6 44 67

10.01.2018

Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich
mit Quellenangabe und Kurzkommentar

1a. Frau Nachbarin-X war ratsuchend bei der Polizei
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen Gertrud Moser
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen verbunden waren.
Als ich später mit der Polizei persönlich Kontakt aufnahm, auf die Falsch-aussagen von Frau Nachbarin-X hinwies und ein persönliches Treffen bei der Polizei vorschlug, wurde letzteres als nicht machbar abgelehnt.
Trotzdem unterstützen die Zivilgerichte und die Staatsanwaltsschaft diese nicht zutreffende Formulierung „Ratsuche“.
1b. Die Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein war keine mut-willige unzulässige Rechtsausübung.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Doch, Falschaussagen bei der Polizei.
2. Frau Moser gilt in polizeilichen Kreisen als psychisch krank,
jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Die Polizei hat diese Aussage durch die Weiterleitung an zwei weitere staatliche Institutionen bestätigt, obwohl sie falsch ist. Andererseits weist die Polizei jegliche Verantwortung dafür ab, weil sie nur die Aussagen von Nachbarin-X aufgenommen und weitergeleitet hat.
3. Frau Moser gilt in familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen. Als Beweis wurden von der Gegenpartei beim Amtsgericht und Landgericht mein Bruder als Zeuge genannt, ohne das die Nennung sei-nes Namens und den ihm zugeordneten Sachverhalt abgesprochen war. Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit von der Gegenpartei.
4. Frau Moser belästigte die auf der gegenüber liegenden Straßenseite arbei-tenden Bauarbeiter mit lautenZurufen
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X geäu-ßert.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 2


5a. Hierbei beschuldigte Frau Moser die Bauarbeiter, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere halt-lose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter her-an.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentare: Gelogen, ich habe mich gegenüber dem Ehemann Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X geäu-ßert.
Im Entschuldigungsschreiben vom 9.7.2009 stehen die wahrheitsgemä-ßen Äußerungen gegenüber dem Ehemann:
Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009
5b. Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor ist die Beklagte ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin erschien wie aus dem Protokoll ersicht-lich ist aufgeregt und aufgelöst auf der Straße und beschuldigte die Bau-arbeiter durch das Baggern die Festplatte ihres Computers beschädigt zu haben.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage
6. Es wird bestritten, dass es zu Erschütterungen durch die Bauarbeiten kam. Das Haus der Klägerin erzitterte nie aufgrund der Bauarbeiten. Es wird ebenfalls bestritten, dass zu diesem Zeitpunkt der Computer ab-stürzte.
Falls der Computer jemals abgestürzt sein sollte, wird davon ausgegan-gen, dass es sich um einen Bedienungsfehler der Klägerin handelte.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Erschütterung ist übertrieben, es waren Vibrationen.
Analoger Vergleich: Schwerlastverkehr kann auch zu Vibrationen in Häu-sern direkt an der Straße verursachen.
Der Untergrund ist Lehmboden. Ich habe sehr umfassendes Fachwissen zu Computern und ihrer Software.
7a. Frau Moser tobte in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen, ich war wütend und habe geweint. Toben bedeutet ähnliches wie Randalieren. Ich war eher verzweifelt. Aus meinem Entschuldigungs-schreiben ergibt sich, dass ich mich über das Ereignis am Tag zuvor ge-ärgert hatte. Quelle: Entschuldigungsschreiben 7.9.2009
7b. Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte. Dies haben die ganzen Arbei-ter vor Ort mitbekommen. Unter anderem auch der Bauleiter Jürgen Bretschkus. Dieser kam im Anschluss zur Familie der Beklagten und erkundigte sich, was hier zu tun sein. Seine Mit-arbeiter hätten Angst vor der Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten. Gestandene Männer waren von dem Verhalten der Klägerin derart beeindruckt, dass sie nicht mehr vor Ort arbeiten wollten. Beweis: Jürgen Bretschkus, Am Herrenpfad 5, 79400 Kandern
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Lüge, unglaubwürdig. Vom genannten Zeugen wollte ich per Brief die Be-stätigung, habe aber keine Antwort bekommen.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 3


Auch keine Antwort auf einen zweiten Brief. Sehr spät habe ich mich tele-fonisch und schriftlich mit dem Bauunternehmen in Verbindung gesetzt und ebenfalls keine Antwort bekommen. Alle Bauarbeiter müssten befragt und zu ihren Aussagen vereidigt werden.
7c. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin am streitgegen-ständlichen Tag im Juli 2009 sehr wohl gebrüllt und getobt hat.
Es ging weit über eine normale emotionale Erregung hinaus.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Falschaussage, wie bei 7b
7d. Sie hat den Vorfall vom 07.07.2009 geschildert. Die Aussage von der Be-klagten war weder drastisch noch entsprach sie nicht der Wahrheit. Für das Verhalten der Klägerin am Tag zuvor, ist die Beklagte ebenfalls nicht verantwortlich. Die Klägerin war außer sich und brüllte und tobte. Baulei-ter Jürgen Bretschkus hat diesen Vorfall miterlebt. Dieser kam im An-schluss zur Familie der Beklagten und erkundigte sich, was hier zu tun sei. Seine Mitarbeiter hätten Angst vor der Klägerin und wollten nicht mehr weiterarbeiten. Beweis: Jürgen Bretschkus, Am Herrenpfad 5, 79400 Kan-dern
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Falschaussage und unglaubwürdig Aussage. Eine Gruppe von Bauarbei-tern soll vor mir Angst gehabt haben. Die sollten auf dem Baugrundstück arbeiten, das ich nicht betreten hatte. Ich musste für längere Zeit Baulärm hinnehmen und sie können angeblich nicht mehr arbeiten, wenn eine Frau auf der Straße weint und keine stark übertriebene Wut zeigt.
7e. Die Bauarbeiten blieben von dem Vorfall nicht unbeeinträchtigt. Wie be-reits dargelegt, haben die Mitarbeiter ihre Bedenken bezüglich der Wei-terarbeit vehement geäußert und haben stetig mitgeteilt, dass sie unter diesen Bedingungen nicht weiterarbeiten wollten.
Beweis: Jürgen Bretschkus, b.b.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Unglaubwürdig, Zeugenbefragung mit Vereidigung wünschenswert, ist aber von keinem Gericht durchgeführt worden.

8a. Ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Gelogen und ein schrecklicher Vorwurf. Natürlich müssen für so eine drastische Aussage keine Beweise erbracht werden. Seit 1993 lebe ich hier und bin pro Tag höchstens wenige Minuten auf der öffentlichen Stra-ße, wenn ich nicht meine Hecke schneide und am PKW zu tun habe.
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Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 4


8b. Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Entsetzliche Lüge, die nicht zu meinen Gunsten überprüft wurde und wird.
8c. Seit mehreren Jahren verhält sich Frau Gertrud Moser auffällig.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Schlimme Lüge, ohne konkrete Aussage und Beweisen

8d. Frau Nachbarin-X hat einen Vorfall vom 07.07.2009 geschildert.
Die Aussage von der Beklagten war weder drastisch,
noch entsprach sie nicht der Wahrheit.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.
8e. Die Beklagte hat lediglich ihre Bedenken geäußert bezüglich des Verhal-tens der Klägerin. Sie hat sich Rat gesucht bei dem Polizeirevier Weil am Rhein. Das Verhalten der Beklagten war nicht rechtswidrig. Die Beklagte hat diese Ratsuche weder leichtfertig vorgenommen, noch hat sie unwahre Tatsa-chen vorgetragen. Den Wutausbruch der Klägerin hat es gegeben. Die Klägerin wirkte auf alle Beteiligten sehr verstörend. Alle anwesenden Personen empfan-den das Verhalten der Klägerin als auffällig. Beweis: Jürgen Bretschkus b.b.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Hier werden die Falschaussagen von 2009 nochmals bestätigt und ich hatte wieder kein Recht auf Beweise zu meinen Gunsten.
8f. Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X, b.b. Jürgen Bretschkus, b.b.
Bruder der Klägerin, Hans Moser, Juraweg 5, 79589 Binzen
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne konkrete An-gaben. Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu nennen.
9a. Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE (= Anzeigenerstatterin) selbst als Betreuerin für psy-chisch Kranke arbeitet.
Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
Kommentar: Die Berufsangabe ist bis heute (2018) nicht bewiesen. Deutlicher Geset-zeshinweis, was mit mir möglicherweise geschehen sollte.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 5


9b. Die Beklagte ist Betreuerin für psychisch erkrankte Personen.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X, b.b.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Bis heute nicht bewiesen. Der Ehemann ist kein Beweis.
10. Der von der Klägerin verfasste Brief, erreichte die Familie der Beklagten einen Tag nach der Ratsuche bei der Polizei in Weil am Rhein.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Bestätigung, dass der Brief angekommen ist.
Endlich einmal eine wahre Aussage.

11. Herr Nachbarin-X soll mich bereits vor Monaten höflich gebeten haben, keine Briefe mehr zu schreiben. Keine Belästigung durch meine Post. Mein letz-ter Brief enthält Androhungen.
Quelle: Antwortbrief von Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X am 06.03.2010 als Antwort auf einen Brief an Hof-maier vom 25.02.2010
Kommentar: Gelogen, Beweis: Brief vom 25.02.2010
12a. Unsere Mandanten haben uns mitgeteilt, dass Sie Plakate und Schilder an ihrem Haus aufhängen, die unter anderem folgende Botschaften enthal-ten: „Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin"
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Demonstrationsrecht.
Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren.
12b. Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder um das Haus herum aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem Schreiben bei, um Ihnen die Situation vor Ort darzulegen.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 gegen Gertrud Moser
Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Demonstrationsrecht.
Reine Verzweiflung, um die Einwohner von Binzen zu informieren.
13a Ebenfalls betreiben Sie eine Homepage unter der Adresse
www gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Verfassungsrechtlich begründetes Meinungs- und Pressefreiheit.
Reine Verzweiflung, um die Öffentlichkeit vom ungerechten Ablauf von gerichtlichen Betreuungsverfahren zu informieren

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 6


13b Frau Moser betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender Adresse anschauen können: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013 an die Staatsanwaltschaft Lörrach mit eingeleitetem Bedro-hungsverfahren gegen mich
Kommentare: Pressefreiheit, ich weise auf Ungerechtigkeiten in meinem Fall hin.
Die zweite Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de wird nicht erwähnt, auf der ich sehr umfangreiches Informationsmaterial zum Thema anbiete.
Die gegnerische Anwältin ist auch politisch und öffentlich in der CDU tätig.
Daher müsste sie meine Argumente auch aus der politischen Sichtweise verstehen.
14. Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Im Polizeibericht und in Schriftstücken der Zivilgerichte wird sie so be-zeichnet.

15a. Die Beklagte Nachbarin-X hat niemals eine Anzeige zu Lasten der Klä-gerin veranlaßt. Wie aus der Anlage G 1 ersichtlich, ist die Beklagte am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen. Die Beklagte erschien dort lediglich, um Rat zu suchen.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage und unglaubwürdige Erklärung.
15b. Es wird vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass die Beklagte niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlasst hat. Wie aus der Anlage K 4 zu erkennen ist, ist die Beklagte lediglich am 08.07.2009 auf dem Poli-zeirevier Weil am Rhein erschienen, um Rat zu suchen.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen verbunden sind.
16. Die Beklagte ist für das persönliche Schicksal der Klägerin nicht verant-wortlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Doch, sie hat den Polizeibericht mit seinen drastischen Inhalten veran-lasst.
17. Die Beklagte hat keine Gefahrenlage konstruiert.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Doch, Falschaussagen mit drastischen Inhalten bei der Polizei

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 7


18. Zudem muss festgestellt werden, dass der Bericht der Polizei aufgrund einer Ratsuche der Beklagten erstellt wurde. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Richtigkeit des Protokolls bzw. der Telefonnotiz unter-schrieben.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Hier wird bestätigt, dass es einen Anruf und ein späteres Erscheinen von Frau Nachbarin-X gab. Die Polizei hat auf Nachfrage von Rechtsanwalt Marschner den Anruf verneint und nur das persönliche Erscheinen bestä-tigt.

19. Sie bezeichnen Frau Nachbarin-X als Arierin auf Ihrer Seite und unter-stellen ihr nationalsozialistische Tendenzen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falsche Textinterpretation!!!. Der Name „Nachbarin-X“ ist nicht erwähnt.


20. Sie unterstellen Frau Nachbarin-X nationalsozialistische Tendenzen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: In den Schriftstücken der gegnerischen Partei sind Aussagen sind abwer-tende und wahrheitswidrige Äußerungen bezüglich einer sogenannten „Psychisch Kranken“ enthalten.
Denunziantentum und abwertendes Verhalten gegenüber sogenannten „Psychisch Kranken“ sind in totalitären Staaten wie dem nationalsozialis-tischen Staat üblich und haben verheerende Folgen für die betroffenen Bürger/innen. Laut Polizeibericht gab es sinngemäße Andeutungen, dass die Behörden gegen mich etwas unternehmen müssten.
21. Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falsche Textinterpretation, der Name „Nachbarin-X“ ist nicht erwähnt.
22a. Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 8


22b. Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Drohung ein Men-schenopfer zu erbringen, bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falschaussage, entsetzlich falsche Textinterpretation.
23. Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu unterlassen.
Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches Schicksal.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Dreiste, falsche Aussage. Ich beanspruche seit 2009 erfolglos mir Rechte zu meinen Gunsten. Mein Leben hat sich unwiderruflich negativ verän-dert.
24. Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, sehen wir uns gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die Androhung eines Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen.
Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungs-geld in Höhe bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft verurteilt werden kön-nen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Nicht berechtigte Einschüchterung mit hoher Geldstrafe und Haft für mich.

25. Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Äußerungen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 StGB haben können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer Verleumdung liegt bei Freiheitsstra-fe von bis zu 2 Jahren.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Ich werde seit 9 Jahren mit immer wieder neuen Aussagen verleumdet, und das ohne Einschreiten der Polizei, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft , Petitionsausschuss und effektiver Hilfe durch Anwälte. Und hier wird mir eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren in Aussicht gestellt.
26. Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir in dieser Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere Mandantin ist durch Ihre Behaup-tungen und Ihr massives Angehen durch Ihre Plakate und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem Ansehen geschädigt worden. Somit sind Sie scha-densersatzpflichtig.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Falschaussage, ich bin unwiederbringlich rufmäßig, rechtlich, gesundheit-lich und finanziell geschädigt worden.
Mein Leben hat sich damit ins Negative verändert.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 9


27. Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war unsere Mandantin nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sind Sie ebenfalls ersatzpflichtig.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Unberechtigter Anspruch, aber das Amts- und Landgericht haben mich trotzdem bei späteren Verfahren zur Übernahme der Anwalts- und Ge-richtskosten im Jahr 2014 und 2015 verpflichtet. Für mich ein Skandal.
28. Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine Unterlas-sungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis spätestens zum Freitag, den 10. August 2013, um 12.00 Uhr zurücksenden.
Unterlassungserklärung
Ich, Gertrud Moser, Johann-Peter Hebel-Str. 9, 79589 Binzen, verpflichte mich,
rechtsverbindlich gegenüber Nachbarin-X:

1. es ab sofort zu unterlassen, verletzende Äußerungen gegenüber der Versprechensempfängerin und bei dritten Personen über die Versprechensempfängerin zu tätigen.
Insbesondere dahingehend, dass die Versprechensempfängerin nationalsozialistischen Tendenzen unterliege sowie Behauptungen aufzustellen, diese habe mich denunziert und es sofort zu unterlassen, die online gestellten und vorgeworfenen Inhalte online zu belassen.

2. für den Fall einer künftig eintretenden Zuwiderhandlung der Unterlassensversprecherin vom Unterlas-sensversprechen hat diese 10.000 € an die Versprechensempfängerin, Nachbarin-X, zu zahlen.
Quelle: Abmahnschreiben und Strafanzeige vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet,
die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
Kommentar: Nicht berechtigter Anspruch aufgrund Falschaussagen und Unterstellun-gen.

29. Im Namen unserer Mandanten, Ehemann von Nachbarin-X und Hofmaler, erstatten wir Strafanzeige gegen Frau Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebelstr. 9, 79589 Binzen, wegen aller von ihr begangenen Straftaten.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Ja, die Staatsanwaltsschaft hat gegen mich ein Verfahren eingeleitet, das mangels Tatbestand eingestellt wurde. Für mich eine schlimme Belas-tung.
Meine meiner Meinung nach berechtigten Strafanzeigen wurden abge-lehnt.
30. Frau Moser fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten verfolgt und bedroht.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen.


Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 10


31. Frau Moser behauptet, dass unsere Mandantin, Frau Nachbarin-X, sie denunziert habe.
Dies können Sie auf der Homepage von ihr nachvollziehen.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Ja natürlich bin ich denunziert worden mit Falschaussagen bei der Polizei , bei Zivilgerichten und bei der Staatsanwaltschaft. Das kann man auf meiner Homepage nachvollziehen.
32. Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls mit dem Online-stellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin noch mit einem Menschenopfer rechnen kann".
Diese Zeilen finden sich auf der Seite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm.
Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie sehen, dass dies von Gertrud Moser online gestellt wurde. Ihre Adresse ist ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte Nachbarn. Dies stellt eine Bedrohungslage dar, die für unsere Mandanten keineswegs mehr zu tragen ist.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich mir gefallen lassen und die Staatsanwaltschaft hat dabei geholfen, indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat.
33. Frau Moser hat auf der Seite www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm
weiterhin folgenden Inhalt online gestellt:
„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeu-gen, Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten.“ Das Dritte Reich lässt grüßen."
Frau Moser hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der Rubrik Nachbarin: Po-lizeibericht erläutert.
Unter dem Punkt 6 schreibt Frau Moser:
Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich beherrschen."
Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein zivilrechtliches Verfahren gegen Frau Moser zu betreiben.
Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser Angelegenheit unsere Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses Frau Moser am 13.08.2013 erreichen.
Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau Moser ihre Drohungen in die Tat umsetzt.
Quelle: Strafanzeige vom 12.08.2013
Kommentar: Siehe Kommentare zuvor zu den einzelnen Aussagen.
Wenn ich so lange unter Falschaussagen und mangelnder Unter-stützung durch die Justiz und den Petitionsausschuss leiden muss, darf ich auch mal richtig wütend sein.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 11



So ein Schwachsinn mit wieder falscher Textinterpretation muss ich mir gefallen lassen und die Staatsanwaltsschaft hat dabei geholfen, indem sie ein Verfahren gegen mich eingeleitet hat.
34. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Ich habe viele direkte und indirekte Schäden gesundheitlicher, finanzieller, rechtlicher und rufmäßiger Art, die das Recht auf Schadenersatz plausibel machen.
35. Die Beklagte ist nicht verantwortlich für die Auslösung des Betreuungs-verfahrens. Einzig und allein verantwortlich ist die Klägerin selbst. Sie hat sich so verhalten, dass die Beklagte hilfesuchend das Polizeirevier Weil am Rhein aufgesucht hat. Weder die Beklagte noch die Arbeiter vor Ort wussten sich mehr zu helfen..
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus.
Jeder normal intelligente Bürger versteht das, nur die Justiz nicht.
36. Die Beklagte war auch nicht verantwortlich dafür, dass die Klägerin zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen wurde. Dies wurde offen-sichtlich vom Betreuungsgericht veranlasst. Weiterhin ist anzumerken, dass die Klägerin bereits vor diesem Vorfall auffällig war. Sie hat in der Vergangenheit wohl einen Abschiedsbrief an ihren Bruder geschrieben. Dieser hat dann ebenfalls die Behörden informiert.
Die Klägerin war und ist daher einschlägig bekannt.
Beweis: Hans Moser, Juraweg 5, 79589 Binzen.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn. Sie hat sich als kompetent ausgegeben, kannte sich aus. Frechheit in der Formulierung und herabsetzenden Äußerungen mir ge-genüber.
Dadurch hatte ich zunächst den Verdacht, dass mein Bruder mit ihr ko-operiert. Der wusste aber nichts von seiner Nennung als Zeuge und dem ihm zugeordneten Sachverhalt.
Auffälliges Verhalten vor dem Vorfall ist eine unverschämte Lüge.

37a. Es wird bestritten, dass die Klägerin einen Schock erlitt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 12


37b. Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte Tinnitus ist nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein. Bei der Diag-nose Tinnitus handelt es sich um keinen Schockschaden der mit irgend-einem Verhalten der Beklagten in Verbindung zu setzen ist.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37c. Ebenfalls sind die psychischen Probleme und totale Erschöpfungssituati-on der Klägerin nicht kausal zu einem Verhalten der Beklagten.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37d. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Klägerin diskriminiert. Die Klä-gerin hat keinen Schock und seelische Leiden erlitten.
Zumindest nicht aufgrund der Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37e. Die Klägerin hat keine Gesundheitsstörungen körperlicher und seelischer Natur erlitten. Der von der Klägerin dargelegte Tinnitus ist nicht kausal zur Ratsuche der Beklagten bei der Polizei Weil am Rhein. Bei der Diag-nose Tinnitus handelt es sich um keinen Schockschaden der mit irgend-einem Verhalten der Beklagten in Verbindung zu setzen ist.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
37f. Die Klägerin hat aufgrund des Betreuungsverfahrens keinen Schock erlit-ten. Sie hat auch sonst keinen Schaden erlitten.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Wie üblich, tatsächlich Geschehenes wird verleugnet.
38. Die Beklagte ist nicht dafür verantwortlich, dass die Klägerin sich nach ihrer Ansicht einen nicht völlig geeigneten Anwalt suchte.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Ich habe aufgrund des Polizeiberichts und seiner Folgen auf die Schnelle einen Anwalt beauftragt. Dazu hatte ich praktisch keine Zeit mehr. Durch die Aussagen der Nachbarin und ihren Folgen musste ich einen Anwalt suchen.
Wieder eine unglaubwürdige Aussage vor einem Gericht.
Offiziell scheint dies nach der Rechtsprechung richtig zu sein. Für mich hatte dies katastrophale Folgen.


Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 13


39. Die Beklagte hat bis auf ihr Aufsuchen bei der Polizei in Weil am Rhein die Behörden kein weiteres Mal aufgesucht und es hat auch kein weiteres Gespräch stattgefunden. Obwohl die Klägerin mit ihrem Verhalten und der Wut gegen die Beklagte in der Vergangenheit mehrfach gegen die Be-klagte losgegangen ist.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Das mehrfache Aufsuchen der Polizei kann wahr sein oder nicht.
Die Polizei hat gegenüber Rechtsanwalt Marschner eine Falschaussage getätigt, als er nachgefragt hat, ob es einen Anruf bei der Polizei und spä-terem Erscheinen von Frau Nachbarin-X bei der Polizei gab.
Laut Polizeiauskunft gab es keinen vorherigen Anruf.

Der unterstrichene Satz ist eine drastische Falschaussage und si-cher eine Folge, dass im ganzen Rechtsfall keine polizeiliche, ge-richtliche oder staatsanwaltliche Untersuchung zu meinen Gunsten durchgeführt wurde.
40. Die Klägerin hat sich die Beklagte als Feindbild auserkoren.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Unsinn. Es gibt Verhaltensweisen von Nachbarin-X und verschiedene Falschaussagen der Gegenpartei, die die Umkehrung des Satzes bele-gen:
Nachbarin-X hat sich ihre Nachbarin Gertrud Moser als Feindbild auserkoren.
Das belegt diese nummerierte Liste.
41. Ein von der Klägerin behaupteter Zusammenhang, dass es sich hier um einen Racheakt handeln könnte, wird entschieden verneint. Baurechtliche Angelegenheiten sind überdies hier nicht streitgegenständlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Von der Begründung her aber sehr wahrscheinlich und nachvollziehbar.
Der Schriftwechsel und das Verhalten vom Landratsamt Bau und Gewer-be und dem damaligen Bürgermeister können den Zusammenhang be-weisen.
42. Im Gegenteil, die Klägerin überhäufte die Beklagte mit Drohungen und Strafanzeigen. Dies gab sie nun im Schriftsatz vom 07.10.2014 selbst an.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage und Übertreibungen. Es gibt keine Drohung von mir, son-dern nur ständige Wiederholungen, dass mir übliche Rechte zu meinen Gunsten verweigert werden. Meine erfolglosen Strafanzeigen erfolgten al-le als Reaktion auf die hier aufgeführten Aussagen gegen mich.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 14


43. Die Problematiken der Klägerin mit diversen Behörden bzw. der Staats-anwaltschaft sind hier ebenfalls nicht streitgegenständlich. Dies hat mit der Beklagten rein gar nichts gemein. Die Feststellung, ob hier ein straf-bares Verhalten von Staatsanwältin Dr. Reil vorliegt, ist sachfremd und nicht streitgegenständlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Falschaussage und Herabsetzung meiner Person.
Meine Aussagen in Briefen gehören aber zum Fall.


44. Die Klägerin erscheint in Ihrem Verhalten den Behörden gegenüber sehr rührig gewesen zu sein.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Verhöhnende Bemerkung über mich.
Leider werden seit Jahren meine berechtigten Anliegen ignoriert, ablehnt oder verfälscht.
45. Ihre diversen Beschwerden und Vorbringen bis hin über die General-staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Karlsruhe sind offensicht-lich erfolglos geblieben. Auch diese Angelegenheiten sind hier nicht streitgegenständlich.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Diese Ereignisse gehören aber zu meinem Fall und belegen, dass nichts zu meinen Gunsten unternommen wurde.
46. Dass die Beklagte und ihr Ehemann den Ersteller des Polizeiberichts, Po-lizeimeister Bönig, näher kennen, wird bestritten.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Das ist trotzdem möglich. Brief vom 7.3.2010 vom Ehemann.
47. Wie bereits durch die Anlage G 6 bestätigt, beschilderte die Klägerin ihr Haus und teilte dahingehend der Öffentlichkeit regelmäßig mit, dass die Beklagte die Täterin sei. Viele Jahre übler Nachrede seien ohne Folgen geblieben und bezeichnete sie auf ihrer Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de als Lügengöttin und sie drohte zudem mit einem Menschenopfer.
Hierzu wurde dann eine Abmahnung an die Klägerin geschickt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Verzweiflungstat. Demonstrationsrecht. Dies geschah erst im Sommer 2013 und wird fälschlicherweise als "regelmäßig" dargestellt. Wieder fal-sche Behauptung, dass ich mit einem Menschenopfer drohe.
Der ganze Fall ist zu Recht ein Alptraum für mich.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 15


48. Die Beklagte entschied sich im Nachgang, die Angelegenheit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Klägerin erwiderte daraufhin mit einem Schrei-ben. Dies wurde ebenfalls von der Klägerin bereits als Anlage G 7 beige-fügt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Aufgrund von Falschaussagen die Klägerin zu verklagen ist riskant.
49. Die Klägerin erstattete sodann gegen die Unterzeichnerin und die Beklag-te Strafanzeige., Die Verfahren wurden eingestellt.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Alle Strafanzeigen gegen die Nachbarin-X und ihre Rechtsanwältin wurden aufgrund Ihrer Äußerungen gegen mich erstellt und waren damit defensiv. Die Äußerungen sind alle hier aufgeführt. Gegen diese Äuße-rungen konnte ich mich bis heute (September 2015) nicht erfolgreich weh-ren.
Meine ausführlich begründeten Strafanzeigen gegen die Verursacherin des Polizeiberichts und den falschen und demütigenden Aussagen in den Schriften der Gegenpartei wurden von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
50. Die Klägerin berichtet in ihrer kompletten Klageschrift über das persönli-che Schicksal. Dies ist allerdings nicht Sach- und Streitgegenstand.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Spott und Hohn für mich von der Gegenseite, wenn ich die Folgen des Polizeiberichts beschreibe.
Dagegen habe ich noch nie ein selbst verfasstes Schreiben von Nachbarin-X gesehen. Bis jetzt hat ihr Mann oder ihre Rechtsanwältin für sie gehandelt.
An Nachbarin-X gerichtete Schreiben hat sie noch nie beantwortet. Ich weiß daher nicht, ob sie eigenständig ein ordnungsgemäßes, der Wahr-heit entsprechendes Schreiben zustande bekommt. Warum hat noch nie-mand geprüft, ob sie möglicherweise unter gesetzliche Betreuung gestellt werden soll, damit sie keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann.
51. Es wird bestritten, dass die Klägerin schwere finanzielle bzw. psychische Beeinträchtigungen aufgrund eines Verhaltens der Beklagten erlitten hat.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen.
Allein gegen eine Denunziantin und gegen eine staatliche, ungerechte Übermacht zu kämpfen geht sehr wohl an die Substanz.
52. Es wird ebenfalls bestritten, dass bezüglich sämtlicher Anwaltskosten und angeblicher Schäden Kausalität zu einem Verhalten der Beklagten besteht.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Blödsinn, nachvollziehbares Geschehen mit Beweisen. In den Gerichtsak-ten sind die Auflistungen und Belege dazu.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 16


53a. Es wird bestritten, dass der Ruf der Klägerin durch ein Verhalten der Be-klagten beschädigt wurde, sie in der Öffentlichkeit aufgrund eines Verhal-tens der Beklagten die Vorstellung verhaftet sei, sie sei psychisch krank und ausfällig.
54b. Es wird ebenfalls bestritten, dass, wenn diese Vorstellung in der Öffent-lichkeit verhaftet sei, dies aufgrund des Verhaltens der Beklagten entstan-den sei.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Diese Aussage habe ich von einem ehemaligen Anwalt übernommen.
Sinngemäß ist sie richtig. Nach zwei Jahren erfolglosen Maßnahmen ge-gen die Folgen des Polizeiberichts habe ich viele Teile auf der Homepage im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft habe ich darüber auch informiert und meine Maßnahme als „digitalen Selbstmord“ bezeichnet.
Ich bereue es aber nicht, weil ich den grund- und menschenrechtswidri-gen Ablauf von gerichtlichen Betreuungsverfahren nachgewiesen habe.

Nicht alle werden mir glauben, dass bestimmte Aussagen gelogen sind.
Daher ist mein Ruf ruiniert.
55. Es wird bestritten, dass hier eine Rufschädigung stattgefunden habe so-wie eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin vorliegt aufgrund des Verhaltens der Beklagten.
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Jawohl, auf keinen Fall irgendein Zugeständnis machen und sich wegen Übertreibung entschuldigen.
56. Falls eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin gegeben sein sollte besteht diese bereits seit längerem.
Beweis: Sachverständigengutachten
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Gemeine Unterstellung ohne Beweise.
Das Sachverständigengutachten ist bzw. darf nicht im Besitz der Gegen-partei sein.
57. Es wird bestritten, dass der Klägerin überhaupt ein Schaden in Höhe von EUR 5.000,-- entstanden ist
Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
Kommentar: Eine Lachnummer, die nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über 10.000 €.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 17


58. Das angegriffene Urteil des Amtsgerichts Lörrach ist aufrecht zu erhalten, die Klägerin hat keinen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Schadens-ersatz.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Eine Lachnummer, die nachgewiesene Schadenshöhe beträgt über 10.000 €.
59. Der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Natürlich wurden diese Rechte sogar mehrfach verletzt und mehrfach be-wiesen, nur nicht von der Justiz anerkannt.
60. Verfahrensfehler lagen zu keinem Zeitpunkt vor. Die Entscheidung, dass die Klägerin das Verfahren ohne Anwältin führte, hat diese selbst getrof-fen.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Grund- und Menschenrechtsverletzungen mir gegenüber sind Verfahrens-fehler.
61. Die Klägerin und die Beklagte sowie der Ehemann der Beklagten sind Nachbarn. Das Verhalten der Beklagten am 08.07.2009 war nicht rechts-missbräuchlich. Dass es sich bei den Parteien um Nachbarn handelt, wurde vom Amtsgericht erkannt und in den Sach- und Streitstand mit aufgenommen.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Beklagte machte Falschaussagen bei der Polizei.

62. Die Klägerin hat zu keinem Zeitpunkt für die Beklagte und deren Ehemann Paketannahmedienste durchgeführt.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Dreiste Lüge. In einem normalen nachbarschaftlichen Verhältnis nimmt man Pakete an. Erst nach Bekanntwerden des Polizeiberichts habe ich nichts mehr angenommen. Der Ehemann hat mir im Übrigen gezeigt, wo die gewerblichen Lieferungen abgestellt werden sollen, nämlich vor dem Garageneingang des Mietshauses Nr. 5 oder im gegenüberliegenden Carport.
Ich musste auch oft Auskünfte geben, weil bei der Gewerbeadresse des Ehemanns die Hausnummer 7 angegeben wurde. Die Lieferungen konn-ten bei Abwesenheit nur beim Haus-Nr. 5 oder im gegenüberliegenden Carport abgegeben werden.
Erst kürzlich hat ein Schweizer bei mir stürmisch geklingelt. Er wusste nicht mehr, wo er genau vor einigen Jahren Fußbodenbeläge gekauft hat-te.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 18


Ich gab ihm die richtige Information. Als er fragte, ob immer noch Fußbo-denbeläge verkauft werden, antwortete ich ihm, dass ich das nicht weiß.
63. Die Klägerin hat bereits schon in früheren Jahren ständig Maßnahmen ergriffen, der Beklagten und ihrem Ehemann durch mannigfaltige Briefe und durch vehementes Auftreten darzulegen, dass sie sich von der Be-klagten und deren Ehemann gestört fühle.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Falschaussage. Es gibt nur einen sachlichen Brief.
Mein Auftreten als vehement zu bezeichnen ist eine Frechheit.
Diese Falschaussage musste natürlich vor Gericht nicht bewiesen wer-den, weil keine derartigen Briefe vorgelegt wurden und auch nicht konn-ten.
64. Schlichte Bauarbeiten auf dem Grundstück des Nachbars selbst, wenn tatsächlich hier Höhenunterschiede vorlägen, gründen noch lange keine erhebliche Nähe bzw. Bedrohlichkeit und störende Einwirkung auf die Klägerin.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Diese Formulierung stammt von meinem Anwalt. Ich nehme sie gerne zu-rück. Dafür könnte die Gegenseite sämtliche Falschaussagen, Herabset-zungen, Beleidigungen und Unterstellungen zurücknehmen. In meinem Entschuldigungsschreiben habe ich die Situation in anderer Weise be-schrieben.
65. Die Klägerin wusste bezüglich des Bauverfahrens über das Baugesuch der Beklagten und ihres Ehemannes bzw. ihres Ehemannes Bescheid. Sie wurde als Nachbarin im Rahmen des Baugesuches hierüber informiert.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Das Baugesuch wurde im März 2013 im Gemeindeblatt veröffentlicht. Das habe ich übersehen. Über den Beginn der Bautätigkeit im Juli 2009 wurde ich nicht informiert.
Daher habe ich mich bei Baubeginn im Rahmen eines Anrufs bei der Ge-meinde erkundigt.
66. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht für die Beklagte bzw. ihren Ehemann nicht. Weiterhin ist hier darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Baugesuch bzw. ein Unternehmen des Ehemannes der Be-klagten handelt, nicht der Beklagten selbst.
Beweis: Ehemann von Nachbarin-X Nachbarin-X, .....str..., 79589 Binzen
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015. (Polizeibericht 9.7.2009).
Kommentar: Seine Frau hat aber im Polizeibericht angegeben, dass sie die Bauherrin ist.
Außerdem soll der Ehemann und sein Bruder die Bauherren sein.

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67a. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis hat hier nie bestanden.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
67b. Die Beklagte wollte zu keinem Zeitpunkt die Klägerin ausbooten bzw. aus der Binzener Dorfgemeinschaft bzw. Nachbarschaft ausgrenzen. Die Klä-gerin selbst legt keinerlei Wert auf Kontakt in der Nachbarschaft. Es wirkt geradezu befremdlich, dass die Klägerin sich auf ein Nachbarschaftliches Verhältnis beruft, welches sie nie gepflegt hat sondern mit ihrem Verhal-ten torpedierte in den vergangenen Jahren
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Siehe Kommentar bei Nr. 59.

Aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes war viel Rücksicht erforderlich.
Frechheit.
Zur Hochzeit habe ich der schwangeren Braut ein dickes Fachbuch von Kiepenheuer und Witsch zum Thema „Kind“ geschenkt.
Etwas später habe ich mich gegenüber Frau Nachbarin-X so geäußert, dass ich unsicher war, ob dies wirklich ein passendes Geschenk war. Sie hat mir aber bestätigt, dass in diesem Buch sehr viel Fachwissen über Kinder enthalten ist.

Zwischen den Grundstücken gibt es einen alten Fußweg. Meine Nachbarn hatten ihren Drahtzaun entfernt und ich habe später die Genehmigung gegeben, dass sie ihre Einzäunung an einem meiner Betonpfosten befes-tigen konnten.
Da die Grenze in der Mitte dieses ehemaligen Fußweges verläuft , konnte der Nachbarshund und Besucherhund diesen Bereich vollständig nutzen.
Als Frau Nachbarin-X eigenmächtig Bepflanzungen, z.B. mit Bambus vor-nahm, habe ich dazu den einzigen Brief vor dem Polizeibericht an meine Nachbarn geschrieben. Er ist höflich und sachlich.
Erst nach dem Polizeibericht gab es Briefe von mir an die Nachbarn auf-grund des Polizeiberichts und einem Hundezwischenfall, den ich nicht ge-sehen habe. Auch sie sind sachlich und hatten keine Eigenschaften wie sie von mir von der Gegenseite unterstellt wird.
In den Akten zu dem Hundezwischenfall gibt es Äußerungen und Verhal-tensweisen von Frau Nachbarin-X, die sie als Mobberin entlarven.
68. Die Höhe des Schadensersatzgeldanspruches wird ebenfalls vorsorglich bestritten. Vorsorglich wird die Einwendung der Verjährung erhoben.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Keine Entschuldigung, kein Entgegenkommen. Der reine Horror.

Gertrud Moser Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich (10.01.2018) Seite 20


69. Das angeblich schädigende Verhalten der Beklagten war im im Juli 2009. Eine weitergehende Verjährungshemmung durch das gerichtliche Betreu-ungsverfahren ist nicht gegeben. Dieses Verfahren blieb zudem der Be-klagten verborgen. Sie hatte hierüber keine Kenntnis.
Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
Kommentar: Unklare Aussage. Ab wann wusste die Beklagte vom Betreuungsverfah-ren. Als angebliche Betreuerin für psychisch Kranke wusste sie sicher, dass sie mit derartigen Falschaussagen ein solcher Verfahren verursa-chen konnte.
Feststellung:

Seit 9 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese Falschaussagen und Demütigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der Zivil- und Strafgerichts-barkeit verloren habe. Fatal ist auch die mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.
Als dann auch noch der Petitionsausschuss meine Petition nicht nach seinen eigenen Richtlinien bearbeitet hat und auch keine Auskunft über die Bearbeitung gegeben hat, bin ich meiner Meinung nach zu Recht wütend geworden und habe die national-sozialistischen Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem ausführlich begrün-det.
Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des Strafrechts ge-worden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem Nazigericht ver-urteilt.
(Dokumente sind zugänglich auf meiner Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).
Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und menschenrechts-widrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrecht.


(Gertrud Moser)


Anlage 5

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621 / 6 44 67

31.07.2023

Aussagen meiner Nachbarn Nachbarin-X über mich Nr. 2
mit Quellenangabe und Kurzkommentar
Fortsetzung der Falschaussagenliste S6, die im Jan. 2018 beim Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung in den Akten enthalten ist.

2019 habe ich schon das Gerichtsprotokoll abgeschrieben und kommentiert.
Die Falschaussagen waren aber nicht wie hier nummeriert.
Dieses Schreiben hat RA Strafverteidiger x, vermutlich aus das Landgericht bekommen.

AS 1333
Seite 3
70. Frau Nachbarin-X hat als Tätigkeit „Sozialtherapeutin“ angegeben
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Quelle: Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019
Kommentar: Ziemlich sicher Falschaussage bei der Polizei.
Nach meinen Rechercheist sie das nicht. Trotz ausführlicher Anträge, ihre richtige Berufe ab 2009 festzustellen, hat die Justiz das nicht getan, so-weit ich bis heute Juli 2023 weiß.
Später bei der Verhandlung hat sie das nicht gesagt.
Aber diese Berufsangabe stand dann im Gerichtsprotokoll neben ande-ren.
71. Wahrheitspflicht gemäß § 57 StP bestätigt mit Kreuz und Unterschrift
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussagen bei der Polizei in dieser Anzeige bei Polizist L.........
72. Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, ...
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu ei-ner ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
73. ... weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017Kommentar:
Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft zu ei-ner ordnungsgemäßen Ermittlung, Ablehnung von meinen Vorschlägen zur Wahrheitsfindung kann sie das bis heute, Juli 2023, behaupten.
Wie üblich vage Falschaussage ohne konkrete Beweise.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 2


72. Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage,
Durch die Weigerung von Polizei, auf diese Falschaussage hinzuweisen, wird sie als wahr künftig anerkannt.
Es gibt ein Schreiben an das Polizeirevier Weil am Rhein zu dieser Aus-sage. Als Antwort kam in etwa, dass sie diese Aussage nicht prüfen muss.
In Wahrheit ist es am 22.11.2017 die zweite Anzeige bei der Polizei.
Für mich skandalöses Verhalten des Polizeireviers Weil am Rhein, genau, rechtsstaatwidriges Verhalten der Mitglieder, die die Falschaussage
73. Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage zum Verhalten von mir.
Akzeptiert bis heute von Polizei und Justiz, weil sie für glaubwürdig gehal-ten wird. Dann muss sie keine konkreten Beweise, z.B. Zeugen benen-nen.
74a. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: U.a. ist eine Falschaussage.
Ich habe ihr vom Auto aus die in den Unterlagen eine angegeben Aussa-ge zugerufen, mehr nicht.
Der Hauptteil davon ist auch eine Falschaussage.
Dazu hat sie den Zeugen Patrick Pahle.
Daher hat er auch eine Falschaussage gemacht.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass sie sich darüber später abgespro-chen habe.
Der „Zeuge“ Patrick Pahle ist somit der einzige Beweis
in der riesigen Liste von Falschaussagen seit 2009.

Die Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat auf meine Strafanzeigen dazu „natürlich" jegliche Ermittlungen zu meinen Gunsten verweigert.
Es gibt von mir ein Schreiben an den Steuerberater mit entsprechenden Fragen von mir. Er hat natürlich nicht geantwortet und die Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat die Briefkopie auch bekommen und es nicht für nötig gehalten, eine Antwort zu erzwingen.
Auch Sie hält Nachbarin-X bei allen Strafanzeigen, bei denen sie betei-ligt war, für glaubwürdig.
Skandalöses Verhalten!!!
74b. Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Das ist richtig. Für den Rest des Tages habe ich sie nicht mehr gesehen.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 3


75. Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch oder wieder auf der Straße.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
76. Sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreien.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
77. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder".
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
78. „Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum.“
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
79. „Das steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das mache ich jetzt immer".
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
80. Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück zu unterem Haus.
Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre ........
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
81. und nicht aufgehört zu brüllen.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 4


82. Es gibt andauernd solche Vorfälle,
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
Natürlich muss sie die nicht näher beweisen und/oder beschreiben.
Vage, unkonkrete Falschaussagen sind seit 2009
typisch für sie.
Klar, wenn sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.
83. ......so dass ich inzwischen Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann tätlich werden könnte gegen mich.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
84. Ich fühle mich verfolgt von ihr und habe Angst.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen
85. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir werden einen Anwalt aufsu-chen.
Quelle: Von Nachbarin-X unterschriebener Polizeibericht 22. 11.2017
Kommentar: Falschaussage
und äußerst belastend und demütigend für mich.
Extrem hinterhältig, wie sie schon seit 2009 ist.

Dies wird nicht die letzte Falschaussage über mich sein, weil sie seit 2009 bedingungslos von der Polizei und Justiz unterstützt wird,
aber auch durch Untätigkeit meiner eigenen Anwält/innen.

Ein guter, ordnungsgemäß arbeitender Anwalt könnte oder hat schon erkannt, wie viele unbewiesene, widersprüchlich Aussagen sie macht.


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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 5


86. Es ist schon lange her. Ich wollte das Grundstück verlassen. Ich bin raus mit dem Hund. Die Frau Moser kam auf mich zugestürzt
87. und hat mich angeschrien.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Zwei Falschaussagen in einem Satz
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
Das hätte dann der „Zeuge“ Pahle gesehen.
Dazu wurde er nicht befragt und diese offensichtliche Lüge wird bis heute von der Justiz und „meinem Strafverteidiger“ toleriert.
88. Ich konnte gar nicht alles verstehen. Das war ein bisschen erstickt.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage, die ich zusätzlich als hinterhältig halte.
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
89. Sie meinte, sie wacht jeden morgen auf mit Herzrasen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden
90. Wann fängt das mit dem Lügen auf.
Sie war ganz nah dran. Ich wollte wegkommen. Ich habe meine Runde mit dem Hund gemacht.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Vermutlich nur in etwa von der Protokollantin mitgeschrieben.
Mir ist aber schon früh aufgefallen, dass ihre sprachlichlichen Ausdrücke nicht unbedingt zu einem sehr qualifizierten Bildungsabschluss und einem sehr qualifierten Berufsabschluss passen.
Er seit 2019, also erst nach 10 Jahren, habe ich erfahren, dass die in ei-ner der beiden Werkstätten der Lebenshilfe arbeitet. Trotz ihrem langjäh-rigen Berufsjubiläum wurde in einem Magazin der Lebenshilfe kein Beruf angegeben.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 6


91. Ich kam zurück und sie stand noch da.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 75
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
92. Sie stürzte wieder auf mich zu, verbal.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 80
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
93. Sie wollte dass ich ein Berufsverbot bekomme.
Sie wird so lange machen, bis ich das Berufsverbot bekomme.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.

Da sie meine Fall-Homepage kennt, gibt es irgendwo ein Hinweis, wo ich so etwas in ähnlicher Form geschrieben habe.
Daher hat sie diese Aussage hier angegeben.
Ihr Verhalten seit 2009 passt nicht zu einem sozialen Beruf,
weil dafür persönliche Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung ist.
94. Die Nachbarn haben alle rausgeschaut. ......
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 7


Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den Nach-barn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.
95. ...... Auch das Steuerbüro.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.

Warum hat sie das nicht bei der Polizei erzählt?
Warum hat mein Strafverteidiger dazu keinen Beweisantrag gestellt.
Wieso haben Richter und Staatsanwalt so etwas akzeptiert.
Richter Frick hat auch eine beantragte Zeugenbefragung unter den Nach-barn ignoriert. Dieser Vorschlag wird seit 2009 von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft ignoriert oder abgelehnt.

Warum sind keine Mitarbeiter/innen des gegenüberliegenden Steuerbüros befragt worden oder haben sich freiwillig gemeldet.
96. Ich bin dann rein um mich zu schützen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 80
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Außerdem gibt es in meinem Verteidigungsschreiben einen eindeutigen Widerspruch.
Den haben natürlich Richter, Staatsanwalt und mein Verteidiger nicht er-kannt.
Vermutlich, weil meine langen Schreiben nur überflogen und vergessen werden.

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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 8


97. Auf Frage des Richters:
Es ging hin und her. Ich habe nichts gesagt. Wie lange es ging, weiß ich nicht mehr.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage
Aus der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie na-türlich so eine Antwort gegeben.
Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter nach der Frage über die Dauer des Vorfalls zu Falschaussagen.
98. Auf Vorhalt AS 13:
Sie hat geschrien. Die Stimme hat sich überschlagen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung von ähnlichen Falschaussagen bei der Polizei:
Nr. 76 bis Nr. 79, Nr. 81
Ich war nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.
98. Auf Frage des Richters:
Sie stand ganz nah an mir dran. Sie hat mich angespuckt, so nah war sie.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Schrecklich neue Falschaussage,

weil Richter Frick sie gefragt hatte, wie nahe ich ihr gekommen bin.
Mit den Händen hat sie ca einen halben Meter angedeutet.

Das ist noch niemals geschehen. Außerdem hatte sie ihren mir ge-genüber agressiven Hund dabei.

Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.

Da ich nur eine mündliche Aussage gemacht habe,
ermutigt hier der Richter durch eine Suggestivfrage zu neuen Falschaussagen.

Natürlich ist das weder dem Staatsanwalt noch meinem Verteidiger aufgefallen.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 9


99. Wir wohnen auch nebeneinander. Das war auch nicht das erste Mal.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Wiederholung einer ähnlichen Falschaussage bei der Polizei: Nr. 71
100. Da gibt es auch Ängste.
Ich versuche sie auszublenden. Das ist meine Methode. Ein anderer würde weg-ziehen.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Hinterhältige Falschaussage.
Wegen der der interessierten, nicht kritischen Frage von Richter Frick hat sie natürlich so eine Antwort gegeben.
101. .Sie können im Internet nachlesen, was es da gibt.
Sie veröffentlicht alles mit meinem Namen .........
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ihr Name ist anonymisiert als Nachbarin-X.
Ich kontrollier oft die Homepage mit einer Suche nach dem Namen Hof-maier, weil ich ihn nicht angeben möchte.
102. . .......und meinen Geburtsdatum
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Bei der Erstellung dieses Schreibens habe ich die Homepage
erfolglos nach ihrem Geburtsdatum untersucht:
10.01.1964, 10.1.1964, 10.01.64, 10.1.64,
Nicht einmal das Geburtsjahr 1964 erscheint.

Seit 2009 habe ich einen riesigen Zeit- und Geldaufwand, um ihre Falschaussagen zu beweisen.
Und mit dem Schreiben schon wieder.
Das ist sehr belastend für mich.

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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 10


103. Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Sie hat gesagt: „Du elendes Luder". Da bin ich mir ganz sicher, dass die Beleidi-gung gefallen ist.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Zuvor schon öfters als Falschaussage angegeben.
Sie darf ihre Falschaussagen wiederholen und wirkt wohl so glaubwürdig, was für eine rechtsstaatsliche Justiz nicht akzeptabel ist.
104. .Auf Frage der Staatsanwaltschaft:
Die Aussage verwechsele ich nicht mit dem Schild.
Die Äußerung hat sie getätigt.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Gemeint war in der Frage, ob ich sie geduzt habe.
Falschaussage: Ich habe niemals die „Du-Form“ ihr gegenüber benutzt.
Ich habe ein Schild am Zaun, um Nachbarn aufmerksam zu machen, ob etwas zwischen meinen Nachbarn und mir passiert.
Manchmal sind es zwei, dann aber auch Änderungen im Laufe der Zeit.
Das ist für mich peinlich und belastend, wenn man im deutschen Rechts-staat keine beantragten Beweise zu meinen Gunsten bekommt.

Hier erscheint die „Du-Form“ bei
„Du sollst nicht lügen“ als Aussage aus den 10 Geboten.

Meine Nachbarin würde ich niemals duzen,
obwohl sie das bei der Polizei und vor Gericht behauptet.
105. Auf Frage des Verteidigers:
Ich bin Sozialpädagogin. Ich bin Sozialtherapeutin und Heilerziehungspflegerin.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Teilweise falsch, teilweise vermutlich richtig.
Ich habe sie bei dieser Antwort kaum verstanden, weil sie leise und schnell geredet hat. Daher konnte ich sie bitten, nochmals ihren Beruf zu nennen. Dann habe ich sie wieder nicht richtig verstanden.

Ich wundere mich, dass mein Verteidiger und die übrigen Anwesenden verstanden haben. Bei einem kürzlichen Hörtest in der Hals-Nasen-Ohren-Praxis habe ich glücklicherweise in meinem Alter noch keine Hörbeeinträchtigungen.

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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 11


Wieso wird danach gefragt, obwohl diese Aussage weder die Polizei noch die Justiz überprüft. Das wollte ich doch mehrfach, um zu beweisen, dass sie unglaubwürdig ist.
Nicht einmal dieses Anliegen wird von der Polizei und Justiz erledigt.
106. . Auf Frage des Verteidigers:
Das hat sie auch gesagt, dass ich die Falschaussage zurücknehmen soll und dass sie jeden Morgen unter Schock aufwacht. Sie hat da noch vielmehr gesagt. Aber bei einer verbalen Attacke alles zu merken, das ist schwierig. Ich habe ein Stück weit aufgeschrieben.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden.
107. . Auf Vorhalt AS 31:
Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Ich war nach meinem einzigen Zuruf nicht mehr da,
weil ich zur Autowerkstatt nach Eimeldingen gefahren bin.

Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder sich nicht mehr erinnern.
108. . Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat mich gesiezt. Dann hat sie „sie Luder" gesagt.
So ganz genau weiß ich nicht, was sie zuerst gesagt hat.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder sich nicht mehr erinnern.

Auf einmal gibt sie vage an, dass ich sie vielleicht doch nicht geduzt habe, wird aber am Schluss der Verhandlung als glaubwürig eingestuft und ich werde von ihm, beleidigt, dass ich mal zum Psychiater gehen soll.
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Liste Nr. 2 mit Falschaussagen einer Person gegen Gertrud Moser vom 31.07.2023 Seite 12


109. Auf Frage des Verteidigers:
Ich habe nicht alles verstanden, was sie gesagt hat. Ich habe verstanden, dass sie zu mir Lügenluder gesagt hat. . .
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Falschaussage,
Weltweit ist bei Polizei, Justiz und Strafverteidigern bekannt, dass Falsch-aussagen von Personen im Laufe der Zeit abgeändert werden oder sich nicht mehr erinnern.

Auf einmal gibt sie an, dass sie nicht alles verstanden hat,
besteht aber auf der Falschaussage „Lügenluder“.
110. Auf Frage des Verteidigers:
Sie hat auch gesagt, dass sie dafür sorgen wird, dass ich ein Berufsverbot be-kommen werde.
Quelle: M.E. Mangelhaftes Gerichtsprotokoll vom 02.09.2019, weil die bedauernswerte Protokol-lantin parallel zur laufenden Verhandlung das Geschehen mitschreiben musste.
Für mich inakzeptable Protokoll-Erstellung.
Von mir beantragte Aufnahmen auf Datenträger wurden ignoriert.
Kommentar: Wiederholung dieser Falschaussage. Siehe Nr. 93

Feststellung:

Seit 14 Jahren bekämpfe ich erfolglos mit großem Aufwand diese Falschaussagen und Demü-tigungen.
Daher ist es logisch, dass ich den Glauben an ein ordnungsgemäßes Verhalten der Polizei und des Landratsamts und an die Gerechtigkeit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verloren habe. Fatal ist auch die mangelnde Unterstützung und Unterlassung meiner Rechtsanwälte und die vielen Ablehnungen bei der Rechtsanwaltssuche.
Dass ich mit solchen Begründungen eine Bedrohung im Sinne des Strafrechts geworden bin, ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland,
vor allem weil ich aus einer Familie mit Naziverfolgten stamme.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Mein Vater wurde wegen Verbreitung von Schriften vor einem Nazigericht verurteilt.
(Dokumente sind zugänglich auf meiner Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de).
Ich verbreite auch im Internet Informationen über die grund- und menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen von Politik, Justiz und anderen staatlichen Institutionen auf dem Gebiet des Betreuungsrecht.
(Gertrud Moser)


 
 
 

Geändert am:   30.01.2025

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