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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Klage beim Amtsgericht Lörrach gegen Anwältin 10
veröffentlicht am 06.04.2017


 Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 27.04.2017

5 C 1601/16
Moser, G. ./. Anwältin 10
wegen Forderung

Erwiderung auf die Klageerwiderung vom 11.04.2017,
Eingang bei mir am 15.04.2017

 

1. Erweiterung des Verfahrens um die Vorgänge bei der RAK Freiburg
 
a) Die Beklagte erweitert das Verfahren mit meiner Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer. Dazu liegen in den aktuellen Unterlagen zum Aktenzeichen nur die Stellungnahme der Beklagten (Anlage B1) und die Feststellungen der Rechtsanwaltskammer vor. (B2).
 
  Meine dazugehörige Beschwerde wird daher hier eingereicht. Anlage 25
 
Zitat aus der Antwort der Rechtsanwaltskammer:

"Ein Berufsrechtsverstoß wird nicht gesehen, es könnte sich lediglich um einen zivilrechtlichen Fehler handeln, der möglicherweise zu einem Schadensersatzanspruch führt."

Kurz:
Ein Hinweis, dass über den Sachverhalt ein Zivilgericht zu entscheiden hat.
 

b) Meine Beschwerde bei der RAK enthielt auch Hinweise auf die Ungerechtigkeiten beim Amtsgericht Lörrach und die mangelhafte Unterstützung durch den vorangegangenen Rechtsanwalt. Letzterer hat mich vor den Augen des Gerichts hintergangen.

Hier erwähne ich die Personen des Amtsgerichts, die mir Rechte zu meinen Gunsten verweigert haben: Richter Trefzer (jetzt beim Amtsgericht Freiburg), Direktor Lorenz, Richterin Dr. Puchinger.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Dazu habe am 20.02.2017 an Richter Trefzer geschrieben und wie erwartet keine Antwort erhalten. Er hat sämtliche sofortige Einwendungen und Hinweise zur Aufklärung von mir ignoriert und somit keine Beweise für mich zugelassen.

Als ich ihn 2009 einen Tag später nach Eintreffen des Amtsgerichtsbriefes anrief, wusste er nicht einmal auswendig, wieso ich in das Entmündigungsverfahren,  irreführend

  als Betreuungsverfahren genannt, gekommen bin.
 
Anlage 26
 
c)

 In meiner Beschwerde waren nur die folgenden 3 Punkte enthalten:

1. Unterlassen der Information, dass man innerhalb 14 Tage auf eine Klageerwiderung wieder schriftlich antworten kann. Ich hätte auch schriftlich antworten können.
 
2. Sie hat es unterlassen, auf die Klageerwiderung schriftlich und mündlich zu antworten.
 
3. Nachdem ich über eine zu späte, nachträgliche Internet-Recherche von diesen Informationen erfahren hatte, schrieb ich am 28.1.2015 einen Brief an sie.
Darauf habe ich keine Antwort bekommen.

Die Beschwerde enthielt keine Hinweise zu Unstimmigkeiten im persönlichen Umgang zwischen der Beklagten und mir.
 

d) In ihrer Stellungnahme gegenüber der Rechtsanwaltskammer beschreibt die Beklagte dann meine Emotionalität.

Diese kann ich aufgrund meines langjährigen, ungerechten, sehr belastenden und mit vielen Pannen versehenen Falls nicht verleugnen.

Die Beklagte beschreibt aber in ihrer Stellungnahme mehrfach ihre Sichtweise meines emotionalen Verhaltens, während ihr Verhalten dabei als sachlich und korrekt erscheint. Dazu später meine Beschreibung.

Besonders belastend und nicht gerechtfertigt finde ich folgende Aussage von ihr:

"Frau Moser reagierte mit großer Wut auf meine Erklärungen. Sehr lautstark wollte sie mir zu verstehen geben, was ich ihr nicht vorhalten solle, was sie falsch gemacht habe. Das täte ihr nicht gut."

Dabei ist anzumerken, dass dies während eines Telefongesprächs geschah. Für die Beklagte bestand daher keine Gefahr durch mich.

Aufgrund dieser Stellungnahme wies die Rechtsanwaltskammer die Beschwerde zurück, wobei gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben war.

Damit hatte ich keine Möglichkeit bei der Rechtsanwaltskammer auf diese Stellungnahme zu antworten, was ich natürlich als sehr ungerecht empfinde.

Diese Erfahrung hat mich dann bewogen, in meiner Klage beim Amtsgericht auch einmal auf das Verhalten der Beklagten hinzuweisen.
 

2. Zur nicht erfolgten Stellungnahme auf die Klageerwiderung der Gegenpartei

Ich entsinne mich, dass die Beklagte darauf hingewiesen hat, was in der damalige Klage von mir nicht in Ordnung war. Es ist richtig, dass mir das dann zuviel wurde.

Wichtig war, dass das Gerichtsverfahren im Gang war und es ging jetzt darum, wie man das Beste daraus machen kann.

Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass sie darauf hingewiesen hat, dass eine Klageerwiderung keinen Sinn macht. Dazu hätte sie zum Beispiel auch die Zeitspanne bzw. das Datum nennen können, in der die Erwiderung auf die Klageerwiderung der Gegenseite noch möglich ist.

Ich halte daher diese Aussage der Beklagten für falsch.

Als ich nach der 14-Tage-Frist nochmals umfangreichere Argumente bei der Anwältin abgab, erhielt ich auch keinen Hinweis, dass die 14-Tage-Frist für die Antwort auf eine Klageerwiderung verstrichen war.

Laut meinen schriftlichen Informationen gab es neue Falschaussagen der Gegenpartei, über die ich ausführlich geschrieben habe, um sie zu widerlegen.
Dagegen muss ich mich doch vor Gericht wehren können.

Es kann doch nicht sein, dass mit den angeblich verjährten Falschaussagen im Polizeibericht von 2009 im Laufe der Jahre bei der Staatsanwaltsschaft und vor dem Amts- und Landgericht neue falsche und beleidigende Aussagen über mich gemacht werden können.

Das würde ein lebenslanges Mobbingrecht meiner Nachbarin bedeuten, indem sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und bei Gerichten mich mit neuen unwahren Aussagen belasten darf.

Was sie bisher von sich gegeben hat, ist ja in Anlage 13 mit Jahresangaben und staatlicher Institution angegeben.

Diese Aussagen der Gegenpartei sind ein Beweis für die jahrelangen psychischen und finanziellen Belastungen für mich. Meine Aktenberge bestimmen unnötigerweise mein Leben, wofür auch Mitglieder der Polizei, des Landratsamts, des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft eine Mitschuld tragen. Sie alle unterstützen einseitig meine Nachbarin.

Aufgrund der nicht erfolgten Stellungnahme zur Klageerwiderung hat die Richter Dr. Puchinger wahrscheinlich den Sicherheitsdienst vor und während der Verhandlung bestellt, weil sie die neuen falschen Behauptungen der Gegenpartei für wahr hielt.

Sie ist ja nicht einmal mit Fragen dazu in der Verhandlung eingegangen.
Außerdem hätte mich die Beklagte darauf hinweisen können, dass es meistens keinen Sicherheitsdienst während einer Gerichtsverhandlung gibt.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Da sie in ihrer Stellungnahme gegenüber der Rechtsanwaltskammer auf den anwesenden Wachmann hingewiesen hat, könnte dies ein indirekter Hinweis auf meine möglich Gewaltbereitschaft sein, die sich nach den Falschaussagen der Nachbarin ergeben könnte.

Als ich einmal gerade beim Amtgericht war, wo gerade auch Strafsachen verhandelte wurde, gab es keine Sicherheitskontrollen.
 

3. Die Rechtsanwaltskammer ist eine Standesvertretung bzw. Interessenvertretung ihrer Mitglieder.
Amüsant und rechtswidrig halte ich folgende Aussagen im Schreiben vom 25.4. (Anlage B3):

"Soweit Frau Rechtsanwältin 10 eine ungenügende Terminvorbereitung und Vorlage entsprechender Beweisanträge i. V. m. Beweisantritten vorgeworfen wird, gehört dies zunächst zur Frage einer anwaltlichen Haftung; es darf aber auch ergänzend darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich der Rechtsanwalt berufsrechtlich frei ist, wie ein Mandat geführt wird.

Ihm kann durch die Rechtsanwaltskammer nicht vorgeschrieben werden, in einer bestimmten Art und Weise für den Mandanten tätig zu werden."

Der Anwalts- bzw. Rechtsberatungsvertrag nach § 3 Abs. 1 BRAO ist seiner Rechtsnatur nach ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, der auf die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen gerichtet ist.
 

4.

Meine beiden Beschwerdebriefe vom 16. und 17. 02.2017 bei der Haftpflichtversicherung Ergo der Beklagten waren erfolglos.

Anlage 27
Anlage 28

Auch diese Beschwerde enthielt nichts über das emotionale Verhalten der Beklagten und mir. Als Anlagen habe ich die bei diesem Aktenzeichen schon vorhandenen Anlagen geschickt, z.B. mein Schreiben an die Anwaltskammer (Anlage 25)

Mit Schreiben vom 18.02.2017 wurde ich von der Ergo Haftpflichtversicherung informiert, dass die Beklagten um eine Stellungnahme gebeten wurde.

Mit Schreiben vom 02.03.2017 wies die Haftpflichtversicherung meine Beschwerde zurück.

Anlage 29

Dabei bekam ich keine Kenntnis, welche Stellungnahme die Beklagte gegenüber der Versicherung abgegeben hat.

Unter anderem enthielt das Schreiben folgenden Text:
"Zudem haben Sie mit Schreiben vom 28.11.2014 einen Haftungsverzicht gegenüber unserer Versicherungsnehmerin erklärt."

Auf meinen Brief vom 21.03.2016 bekam ich keine Antwort mehr.

Anlage 30
 

5. Was ich vermisse: Hinweise der Beklagten zum möglichen Fehlverhalten der Richterin und ihrem mangelhaften Urteil.

Daher meine Stellungnahme zum Urteil, die in Grundzügen auch der nachfolgende Anwalt bekommen hat. Dieser hat meine Argumente jedoch kaum für die Berufung verwendet.
Durch meine Argumente in dieser Stellungnahme sehe ich Richterin
Dr. Puchinger als Mobbinggefährtin meiner Nachbarin.

Anlage 31

Analoges ergibt sich aus meiner Stellungnahme zu Protokoll der Richterin.

Anlage 32
 


6. Meinen ersten rechtlich effektiven Erfolg habe ich kürzlich mit einem weit entfernt Anwalt erzielt.
 
  Beweis:

Az 1 C 335/16 Versäumnisurteil vom 27.03.2017 (nur Seite 1)
des Amtsgerichts ............. Die Adresse des Anwalts ist unkenntlich gemacht, damit er bei eventuellen späteren Eingaben für andere Bürger/innen beim Amtsgericht Lörrach keine Nachteile haben soll.

Anlage 33


Dieser jahrelange, unnötige Rechtsstreit ist für mich eine unbeschreibliche Demütigung, weil die Polizei, das Landratsamt, die Zivilgerichte und die Staatsanwaltsschaft einseitig das skrupellose Lügenluder, d.h. meine Nachbarin unterstützen und mich täglichen Demütigungen aussetzen, für die ich immer noch bezahlen muss.

Aufgrund ihrer Verhaltensweisen wäre für Nachbarin-X die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren im gleichen Stil wie bei mir sinnvoll. Eine gesetzliche Betreuung wäre angemessen, damit sie keine falschen Aussagen mehr über mich machen kann, die seit 2009 verheerende Folgen für mich haben.

 

  Da meine Hauptziele im Gerichtsverfahren
weder von Richterin Dr. Puchinger
noch von der Beklagten verfolgt wurden,
beantrage ich,
diese Ziele mit diesem Verfahren oder mit einem extra Verfahren nachzuholen.

Mir geht es schlecht. Es ist erbärmlich, wenn ich in einem sogenannten Rechtsstaat von einem skrupellosen Lügenluder, von der Polizei, vom Landratsamt, vom Amtsgericht und weiteren Zivilgerichten, von der Staatsanwaltschaft und eigenen und gegnerischen Anwält/innen faktisch in den vorzeitigen Tod gemobbt werden darf.

Zur Zeit organisiere und bezahle im voraus über ein Treuhandkonto meine künftige Bestattung. Daher brauche ich nicht einmal nach meinem Tod einen gesetzlichen Vertreter für die Organisation meiner Bestattung.

Sollte ich nicht mehr imstande sein, mich selbst zu versorgen, bringe ich mich vermutlich um. Diese Absicht ist aufgrund dieses Rechtsfalls entstanden. Wahrscheinlich kommt es aber nicht dazu, weil aufgrund dieser Belastungen seit 2009 ein vorzeitiges "natürliches" Ableben möglich ist. Ich möchte wenigstens meine jetzt 10jährige Hündin überleben, was aufgrund meiner Rechtsfallbelastungen nicht gesichert ist.

Als Entgegenkommen würde ich es daher sehen, dass das Amtsgericht, eventuell auch zusammen mit der Staatsanwaltschaft zwei tödliche Dosen Zyanid gewährt.

Wenigstens einen schnellen Tod, der andere Menschen nicht zu sehr belastet, sollte man mir gönnen. In Anlage 13 gibt es die ausführliche Liste zum Persönlichkeitsbild, das meine Nachbarin und weitere Personen über mich geschaffen haben.

Das bin ich nicht!!! Und mich von einer Richterin Dr. Puchinger nochmals so zu beleidigen und demütigen lassen, ohne dass sie auf die Hauptziele meiner Klage eingegangen ist, ist menschenunwürdig.

Menschenunwürdig ist auch die Behandlung durch meine bisherigen Anwälte mit Ausnahme des Anwalts, der einen rechtlichen Erfolg gegen Anwalt 7 erzielt hat.

Nach wissenschaftliche Kriterien gibt es in meinem ungerechten Rechtsfall objektive Gründe für einen Suizid. Da mir jegliche Menschenrechte verweigert wurden und mich die Nachbarin wie ein krankes Tier beschreiben darf, bin ich ein lebensunwertes Wesen im Sinne des Dritten Reichs.

Daher muss ich das Recht haben, dieses Persönlichkeitsbild zu einem von mir gewählten Zeitpunkt per Suizid zu beseitigen. Die baden-württembergische Justiz beachtet in meinem Fall sowieso nicht die Grund- und Menschenrechte.

Als ich 2009 diesen schrecklichen Brief vom Amtsgericht Lörrach bekam, war ich völlig geschockt und habe ich überlegt, ob ich von einer bestimmten hohen Brücke im Schwarzwald springen soll. Das wäre aber eine Zumutung für diejenigen Menschen, die mich dann bergen und bestatten müssen.

Ich bin mir aber sicher, dass es den bisherigen und künftigen Bürger/innen genauso geht, wenn sie ein solches menschenverachtendes und menschenrechtswidriges Schreiben vom Amtsgericht Lörrach bekommen.

Es gewährt ihnen weder eine bestimmte Zeit zur Verteidigung noch irgendwelche Rechte zur Verteidigung, wie sie ein Straftäter, z.B. Mörder hat.
Einwendungen auf Denunziantentum werden völlig ignoriert.

Daher ist es denkbar, dass bestimmte Richter vom Amtsgericht Lörrach schon Menschen in den Tod getrieben haben.

Hier noch ein Foto von meinem langjährigen Fall und den zugehörigen wichtigsten Akten. Natürlich habe ich noch mehr Ordner, Unterlagen in zugehörigen Briefumschlägen, Unterlagen in kleinen Behältern usw.
 


Aktuell am 18.04.2017:  ca. 25 kg Originalbelege

Neben diversen Extra-Ordnern und Aktenkopien in Jurismappen oder Briefumschlägen besitze ich zu diesem Fall Aktenordner mit allen Originalbelegen. Heute habe ich nur letztere gewogen und das derzeitige Gesamtgewicht bestimmt.
 

1. Ordner: Horror 2009 - 2010 3.589 g
2. Ordner: Horror 2011 - 2012 1.947 g
3. Ordner: Horror 2013 2.476 g
4. Ordner: Horror 2014 2.794 g
5. Ordner: Horror 2015 Jan - Aug 2.429 g
5. Ordner: Horror 2015 Sep - Dez 2.626 g
6. Ordner: Horror 2016 Jan - Apr 2.682 g
7. Ordner: Horror 2016 Mai - Aug 2.512 g
8. Ordner: Horror 2016 Sep - Dez 2.462 g
9. Ordner: Horror 2017 1.814 g
Summe   25,333 kg 25.333 g

Jeden Morgen erwarte ich irgendeinen Brief über Arriva oder später per Post zu meinem Rechtsfall.
Kurz: Ein jahrelanger, überflüssiger Albtraum für mich, der mein Leben zerstört hat.

Und gleich nebenan und gegenüber wohnt die Nachbarfamilie, die seit 2009 ihre Triumphe mir gegenüber seit 2009 genießen und mich so psychisch, rufmäßig und finanzielle quälen kann. Dazu gehört auch der befreundete Steuerberater und Mieter meiner Nachbarn gegenüber, der vermutlich sein umfangreiches Beziehungssystem gegen mich nutzen kann.

Mit der Steuererklärung von 2015 habe ich zum ersten Mal versucht, meine Rechtsbelastungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Dabei habe ich dem Finanzamt eine Liste von Personen aus Polizei, Justiz, eigene Rechtsanwälte, den Gutachter usw. genannt.

Ich bat darum, zu prüfen ob sie bei dem befreundeten Steuerberater meiner Nachbarn sind. Ich wies auf mögliche Korruptionsmerkmale in meinem Fall hin. Aufgrund des Datenschutzes habe ich keine Information bekommen, ob eine solche Prüfung erfolgt ist.

Natürlich hat das Finanzamt darauf hingewiesen, dass sie solche Auskünfte nur auf Verlangen eines Gerichts geben dürfen.
In meinem Fall sind aber die Gerichte und die Staatsanwaltschaft untätig zu möglichen Beweisen zu meinen Gunsten.

G. Moser

(Nicht-Juristin)


Anlagen


Anlage        
25 06.02.2016 Moser RAK Mögl. nicht ordnungsgemäße Vertretung durch Anwältin 10  Mehr ...
26 20.02.2017 Moser Richter
Trefzer
Schreiben zu den Ungerechtigkeiten meines Falls bis heute. Mehr...
27 16.02.2016 Moser x-Vers. Ansprüche bezüglich Anwältin 10  Mehr....
28 17.02.2016 Moser x-Vers. Ergänzungen zu den Ansprüchen bezüglich Anwältin 10 Mehr....
29 02.03.2016 x-Vers. Moser Unbegründete Ansprüche, weil angeblich ein Haftungsverzicht erklärt wurde.   Mehr ...
30 21.03.2016 Moser x-Vers. Argumente gegen die Ablehnung  Mehr....
31 26.04.2017 Moser Amts-
gericht
5 C 1601/16 Beschwerde zum Urteil Az 2 C 1446/14 der Richterin Dr. Puchinger  Mehr...
32 24.04.2017 Moser Amts-
gericht
5 C 1601/16 Beschwerde zum Protokoll Az 2 C 1446/14 der Richterin Dr. Puchinger Mehr...
33 27.03.2017 Amts-
gericht
 B2
Moser,
Anwalt
1 C 335/16 Versäumnisurteil mit Zahlungspflicht von etwas über 3000 Euro Mehr...

GM-Kommentar:
Seit 2009 muss ich ständig die Ungerechtigkeiten mir gegenüber wiederholen und trotzdem gibt es keine Gerechtigkeit für mich.

Kommentar am 30.04.2017:
Ich merke wie ich immer mehr geschwächt werde. Mein unendlicher Rechtsfall ist eine unerträgliche Belastung, in dem es kaum noch eine Hoffnung auf Gerechtigkeit gibt. Daher ist das ein langsamer Tod, für den das nachbarliche Lügenluder als faktische Mörderin verantwortlich ist, und zwar in Kooperation mit der Polizei, dem Landratsamt, Richter Trefzer, Richter Wolfraum Lorenz, Richterin Dr. Yvonne Puchinger, der Staatsanwaltschaft (Dr. Reil, Inhofer), Richter Knorr, eigenen Anwälte usw.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)


Geändert am:   10.12.2021

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