| |
Klage beim Amtsgericht
Lörrach gegen Anwältin 10
veröffentlicht am 06.04.2017
|
Moser-Adresse...............
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 27.04.2017
5 C 1601/16
Moser, G. ./. Anwältin 10
wegen Forderung
Erwiderung auf die Klageerwiderung vom 11.04.2017,
Eingang bei mir am 15.04.2017
|
1. |
Erweiterung des
Verfahrens um die Vorgänge bei der RAK Freiburg
|
a) |
Die Beklagte erweitert
das Verfahren mit meiner Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer.
Dazu liegen in den aktuellen Unterlagen zum Aktenzeichen nur die
Stellungnahme der Beklagten (Anlage B1) und die
Feststellungen der Rechtsanwaltskammer vor. (B2).
|
|
Meine dazugehörige Beschwerde
wird daher hier eingereicht. |
Anlage 25 |
|
Zitat aus der Antwort der Rechtsanwaltskammer:"Ein
Berufsrechtsverstoß wird nicht gesehen, es könnte sich lediglich
um einen zivilrechtlichen Fehler handeln, der möglicherweise zu
einem Schadensersatzanspruch führt."
Kurz:
Ein Hinweis, dass über den Sachverhalt ein Zivilgericht zu
entscheiden hat.
|
b) |
Meine Beschwerde bei
der RAK enthielt auch Hinweise auf die Ungerechtigkeiten beim
Amtsgericht Lörrach und die mangelhafte Unterstützung durch
den vorangegangenen Rechtsanwalt. Letzterer hat mich vor den
Augen des Gerichts hintergangen. Hier erwähne ich die Personen
des Amtsgerichts, die mir Rechte zu meinen Gunsten verweigert
haben: Richter Trefzer (jetzt beim Amtsgericht Freiburg),
Direktor Lorenz, Richterin Dr. Puchinger.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Dazu habe am 20.02.2017 an Richter Trefzer geschrieben und
wie erwartet keine Antwort erhalten. Er hat sämtliche sofortige
Einwendungen und Hinweise zur Aufklärung von mir ignoriert und
somit keine Beweise für mich zugelassen.
Als ich ihn 2009 einen Tag später nach Eintreffen des
Amtsgerichtsbriefes anrief, wusste er nicht einmal auswendig,
wieso ich in das Entmündigungsverfahren, irreführend |
|
als Betreuungsverfahren genannt,
gekommen bin.
|
Anlage 26
|
c) |
In meiner Beschwerde
waren nur die folgenden 3 Punkte enthalten:
1. |
Unterlassen der Information, dass man innerhalb 14
Tage auf eine Klageerwiderung wieder schriftlich
antworten kann. Ich hätte auch schriftlich antworten
können.
|
2. |
Sie hat es unterlassen, auf die Klageerwiderung
schriftlich und mündlich zu antworten.
|
3. |
Nachdem ich über eine zu späte, nachträgliche
Internet-Recherche von diesen Informationen erfahren
hatte, schrieb ich am 28.1.2015 einen Brief an sie.
Darauf habe ich keine Antwort bekommen. |
Die Beschwerde enthielt keine Hinweise zu
Unstimmigkeiten im persönlichen Umgang zwischen der Beklagten
und mir.
|
d) |
In ihrer
Stellungnahme gegenüber der Rechtsanwaltskammer beschreibt die
Beklagte dann meine Emotionalität.
Diese kann ich aufgrund meines langjährigen, ungerechten,
sehr belastenden und mit vielen Pannen versehenen Falls nicht
verleugnen.
Die Beklagte beschreibt aber in ihrer Stellungnahme mehrfach
ihre Sichtweise meines emotionalen Verhaltens, während ihr
Verhalten dabei als sachlich und korrekt erscheint. Dazu später
meine Beschreibung.
Besonders belastend und nicht gerechtfertigt finde ich
folgende Aussage von ihr:
"Frau Moser reagierte mit großer Wut auf meine Erklärungen.
Sehr lautstark wollte sie mir zu verstehen geben, was ich ihr
nicht vorhalten solle, was sie falsch gemacht habe. Das täte ihr
nicht gut."
Dabei ist anzumerken, dass dies während eines
Telefongesprächs geschah. Für die Beklagte bestand daher keine
Gefahr durch mich.
Aufgrund dieser Stellungnahme wies die Rechtsanwaltskammer
die Beschwerde zurück, wobei gegen diese Entscheidung kein
Rechtsmittel gegeben war.
Damit hatte ich keine Möglichkeit bei der
Rechtsanwaltskammer auf diese Stellungnahme zu antworten, was
ich natürlich als sehr ungerecht empfinde.
Diese Erfahrung hat mich dann bewogen, in meiner Klage
beim Amtsgericht auch einmal auf das Verhalten der Beklagten
hinzuweisen.
|
2. |
Zur nicht erfolgten
Stellungnahme auf die Klageerwiderung der Gegenpartei Ich
entsinne mich, dass die Beklagte darauf hingewiesen hat, was in
der damalige Klage von mir nicht in Ordnung war. Es ist richtig,
dass mir das dann zuviel wurde.
Wichtig war, dass das Gerichtsverfahren im Gang war und es
ging jetzt darum, wie man das Beste daraus machen kann.
Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass sie darauf
hingewiesen hat, dass eine Klageerwiderung keinen Sinn macht.
Dazu hätte sie zum Beispiel auch die Zeitspanne bzw. das Datum
nennen können, in der die Erwiderung auf die Klageerwiderung der
Gegenseite noch möglich ist.
Ich halte daher diese Aussage der Beklagten für falsch.
Als ich nach der 14-Tage-Frist nochmals umfangreichere
Argumente bei der Anwältin abgab, erhielt ich auch keinen
Hinweis, dass die 14-Tage-Frist für die Antwort auf eine
Klageerwiderung verstrichen war.
Laut meinen schriftlichen Informationen gab es neue
Falschaussagen der Gegenpartei, über die ich ausführlich
geschrieben habe, um sie zu widerlegen.
Dagegen muss ich mich doch vor Gericht wehren können.
Es kann doch nicht sein, dass mit den angeblich verjährten
Falschaussagen im Polizeibericht von 2009 im Laufe der Jahre bei
der Staatsanwaltsschaft und vor dem Amts- und Landgericht neue
falsche und beleidigende Aussagen über mich gemacht werden
können.
Das würde ein lebenslanges Mobbingrecht meiner Nachbarin
bedeuten, indem sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft
und bei Gerichten mich mit neuen unwahren Aussagen belasten
darf.
Was sie bisher von sich gegeben hat, ist ja in Anlage 13
mit Jahresangaben und staatlicher Institution angegeben.
Diese Aussagen der Gegenpartei sind ein Beweis für die
jahrelangen psychischen und finanziellen Belastungen für mich.
Meine Aktenberge bestimmen unnötigerweise mein Leben, wofür auch
Mitglieder der Polizei, des Landratsamts, des Amtsgerichts und
der Staatsanwaltschaft eine Mitschuld tragen. Sie alle
unterstützen einseitig meine Nachbarin.
Aufgrund der nicht erfolgten Stellungnahme zur
Klageerwiderung hat die Richter Dr. Puchinger wahrscheinlich den
Sicherheitsdienst vor und während der Verhandlung bestellt, weil
sie die neuen falschen Behauptungen der Gegenpartei für wahr
hielt.
Sie ist ja nicht einmal mit Fragen dazu in der Verhandlung
eingegangen.
Außerdem hätte mich die Beklagte darauf hinweisen können,
dass es meistens keinen Sicherheitsdienst während einer
Gerichtsverhandlung gibt.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Da sie in ihrer Stellungnahme gegenüber der
Rechtsanwaltskammer auf den anwesenden Wachmann hingewiesen hat,
könnte dies ein indirekter Hinweis auf meine möglich
Gewaltbereitschaft sein, die sich nach den Falschaussagen der
Nachbarin ergeben könnte.
Als ich einmal gerade beim Amtgericht war, wo gerade auch
Strafsachen verhandelte wurde, gab es keine
Sicherheitskontrollen.
|
3. |
Die
Rechtsanwaltskammer ist eine Standesvertretung bzw.
Interessenvertretung ihrer Mitglieder.
Amüsant und rechtswidrig halte ich folgende Aussagen im
Schreiben vom 25.4. (Anlage B3):"Soweit Frau
Rechtsanwältin 10 eine ungenügende Terminvorbereitung und
Vorlage entsprechender Beweisanträge i. V. m. Beweisantritten
vorgeworfen wird, gehört dies zunächst zur Frage einer
anwaltlichen Haftung; es darf aber auch ergänzend darauf
hingewiesen werden, dass grundsätzlich der Rechtsanwalt
berufsrechtlich frei ist, wie ein Mandat geführt wird.
Ihm kann durch die Rechtsanwaltskammer nicht
vorgeschrieben werden, in einer bestimmten Art und Weise für den
Mandanten tätig zu werden."
Der Anwalts- bzw. Rechtsberatungsvertrag nach § 3 Abs. 1 BRAO
ist seiner Rechtsnatur nach ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach
§ 675 BGB, der auf die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
gerichtet ist.
|
4. |
Meine beiden Beschwerdebriefe vom
16. und 17. 02.2017 bei der Haftpflichtversicherung Ergo der
Beklagten waren erfolglos.
Anlage 27
Anlage 28
Auch diese Beschwerde enthielt nichts über das emotionale
Verhalten der Beklagten und mir. Als Anlagen habe ich die bei
diesem Aktenzeichen schon vorhandenen Anlagen geschickt, z.B.
mein Schreiben an die Anwaltskammer (Anlage 25)
Mit Schreiben vom 18.02.2017 wurde ich von der Ergo
Haftpflichtversicherung informiert, dass die Beklagten um eine
Stellungnahme gebeten wurde.
Mit Schreiben vom 02.03.2017 wies
die Haftpflichtversicherung meine Beschwerde zurück.
Anlage 29
Dabei bekam ich keine Kenntnis, welche Stellungnahme die
Beklagte gegenüber der Versicherung abgegeben hat.
Unter anderem enthielt das Schreiben
folgenden Text:
"Zudem haben Sie mit Schreiben vom 28.11.2014 einen
Haftungsverzicht gegenüber unserer Versicherungsnehmerin
erklärt."
Auf meinen Brief vom 21.03.2016 bekam ich keine Antwort mehr.
Anlage 30
|
5. |
Was ich vermisse:
Hinweise der Beklagten zum möglichen Fehlverhalten der Richterin
und ihrem mangelhaften Urteil.
Daher meine Stellungnahme zum Urteil, die in Grundzügen auch der
nachfolgende Anwalt bekommen hat. Dieser hat meine Argumente
jedoch kaum für die Berufung verwendet.
Durch meine Argumente in dieser Stellungnahme sehe ich Richterin
Dr. Puchinger als Mobbinggefährtin meiner Nachbarin.
Anlage 31
Analoges ergibt sich aus meiner
Stellungnahme zu Protokoll der Richterin.
Anlage 32
|
6. |
Meinen ersten
rechtlich effektiven Erfolg habe ich kürzlich mit einem weit
entfernt Anwalt erzielt.
|
|
Beweis: |
Az 1 C 335/16 Versäumnisurteil vom
27.03.2017 (nur Seite 1)
des Amtsgerichts ............. Die Adresse des Anwalts ist
unkenntlich gemacht, damit er bei eventuellen späteren Eingaben
für andere Bürger/innen beim Amtsgericht Lörrach keine Nachteile
haben soll.
Anlage 33 |
Dieser jahrelange, unnötige
Rechtsstreit ist für mich eine unbeschreibliche Demütigung, weil
die Polizei, das Landratsamt, die Zivilgerichte und die
Staatsanwaltsschaft einseitig das skrupellose Lügenluder, d.h.
meine Nachbarin unterstützen und mich täglichen Demütigungen
aussetzen, für die ich immer noch bezahlen muss.
Aufgrund ihrer Verhaltensweisen wäre für Nachbarin-X die
Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren im gleichen
Stil wie bei mir sinnvoll. Eine gesetzliche Betreuung wäre
angemessen, damit sie keine falschen Aussagen mehr über mich
machen kann, die seit 2009 verheerende Folgen für mich haben.
|
|
Da meine Hauptziele im
Gerichtsverfahren
weder von Richterin Dr. Puchinger
noch von der Beklagten verfolgt wurden,
beantrage ich,
diese Ziele mit diesem Verfahren oder mit einem extra Verfahren
nachzuholen. |
Mir geht es schlecht. Es ist erbärmlich, wenn ich in einem
sogenannten Rechtsstaat von einem skrupellosen Lügenluder, von
der Polizei, vom Landratsamt, vom Amtsgericht und weiteren
Zivilgerichten, von der Staatsanwaltschaft und eigenen und
gegnerischen Anwält/innen faktisch in den vorzeitigen Tod
gemobbt werden darf.Zur Zeit organisiere und bezahle im
voraus über ein Treuhandkonto meine künftige Bestattung. Daher
brauche ich nicht einmal nach meinem Tod einen gesetzlichen
Vertreter für die Organisation meiner Bestattung.
Sollte ich nicht mehr imstande sein, mich selbst zu
versorgen, bringe ich mich vermutlich um. Diese Absicht ist
aufgrund dieses Rechtsfalls entstanden. Wahrscheinlich kommt es
aber nicht dazu, weil aufgrund dieser Belastungen seit 2009 ein
vorzeitiges "natürliches" Ableben möglich ist. Ich möchte
wenigstens meine jetzt 10jährige Hündin überleben, was aufgrund
meiner Rechtsfallbelastungen nicht gesichert ist.
Als Entgegenkommen würde ich es daher sehen, dass das
Amtsgericht, eventuell auch zusammen mit der Staatsanwaltschaft
zwei tödliche Dosen Zyanid gewährt.
Wenigstens einen schnellen Tod, der andere Menschen nicht zu
sehr belastet, sollte man mir gönnen. In Anlage 13 gibt
es die ausführliche Liste zum Persönlichkeitsbild, das meine
Nachbarin und weitere Personen über mich geschaffen haben.
Das bin ich nicht!!! Und mich von einer Richterin Dr.
Puchinger nochmals so zu beleidigen und demütigen lassen, ohne
dass sie auf die Hauptziele meiner Klage eingegangen ist, ist
menschenunwürdig.
Menschenunwürdig ist auch die Behandlung durch meine
bisherigen Anwälte mit Ausnahme des Anwalts, der einen
rechtlichen Erfolg gegen Anwalt 7 erzielt hat.
Nach wissenschaftliche Kriterien gibt es in meinem
ungerechten Rechtsfall objektive Gründe für einen Suizid. Da mir
jegliche Menschenrechte verweigert wurden und mich die Nachbarin
wie ein krankes Tier beschreiben darf, bin ich ein
lebensunwertes Wesen im Sinne des Dritten Reichs.
Daher muss ich das Recht haben, dieses Persönlichkeitsbild zu
einem von mir gewählten Zeitpunkt per Suizid zu beseitigen. Die
baden-württembergische Justiz beachtet in meinem Fall sowieso
nicht die Grund- und Menschenrechte.
Als ich 2009 diesen schrecklichen Brief vom Amtsgericht
Lörrach bekam, war ich völlig geschockt und habe ich überlegt,
ob ich von einer bestimmten hohen Brücke im Schwarzwald springen
soll. Das wäre aber eine Zumutung für diejenigen Menschen, die
mich dann bergen und bestatten müssen.
Ich bin mir aber sicher, dass es den bisherigen und künftigen
Bürger/innen genauso geht, wenn sie ein solches
menschenverachtendes und menschenrechtswidriges Schreiben vom
Amtsgericht Lörrach bekommen.
Es gewährt ihnen weder eine bestimmte Zeit zur Verteidigung
noch irgendwelche Rechte zur Verteidigung, wie sie ein
Straftäter, z.B. Mörder hat.
Einwendungen auf Denunziantentum werden völlig ignoriert.
Daher ist es denkbar, dass bestimmte Richter vom Amtsgericht
Lörrach schon Menschen in den Tod getrieben haben.
Hier noch ein Foto von meinem langjährigen Fall und den
zugehörigen wichtigsten Akten. Natürlich habe ich noch mehr
Ordner, Unterlagen in zugehörigen Briefumschlägen, Unterlagen in
kleinen Behältern usw.
|
Aktuell am 18.04.2017:
ca. 25 kg Originalbelege
|
Neben diversen Extra-Ordnern und Aktenkopien in Jurismappen
oder Briefumschlägen besitze ich zu diesem Fall Aktenordner mit
allen Originalbelegen. Heute habe ich nur letztere gewogen und das
derzeitige Gesamtgewicht bestimmt.
|
|
|
1. Ordner: Horror 2009 - 2010 |
3.589 g |
2. Ordner: Horror 2011 - 2012 |
1.947 g |
3. Ordner: Horror 2013 |
2.476 g |
4. Ordner: Horror 2014 |
2.794 g |
5. Ordner: Horror 2015 Jan - Aug |
2.429 g |
5. Ordner: Horror 2015 Sep - Dez |
2.626 g |
6. Ordner: Horror 2016 Jan - Apr |
2.682 g |
7. Ordner: Horror 2016 Mai - Aug |
2.512 g |
8. Ordner: Horror 2016 Sep - Dez |
2.462 g |
9. Ordner: Horror 2017 |
1.814 g |
Summe 25,333 kg |
25.333 g |
Jeden Morgen erwarte ich irgendeinen Brief über
Arriva oder später per Post zu meinem Rechtsfall.
Kurz: Ein jahrelanger, überflüssiger Albtraum für mich, der mein
Leben zerstört hat.Und gleich nebenan und gegenüber wohnt die
Nachbarfamilie, die seit 2009 ihre Triumphe mir gegenüber seit
2009 genießen und mich so psychisch, rufmäßig und finanzielle
quälen kann. Dazu gehört auch der befreundete Steuerberater und
Mieter meiner Nachbarn gegenüber, der vermutlich sein
umfangreiches Beziehungssystem gegen mich nutzen kann.
Mit der Steuererklärung von 2015 habe ich zum ersten Mal
versucht, meine Rechtsbelastungen als außergewöhnliche
Belastungen geltend zu machen.
Dabei habe ich dem Finanzamt eine Liste von Personen aus
Polizei, Justiz, eigene Rechtsanwälte, den Gutachter usw.
genannt.
Ich bat darum, zu prüfen ob sie bei dem befreundeten
Steuerberater meiner Nachbarn sind. Ich wies auf mögliche
Korruptionsmerkmale in meinem Fall hin. Aufgrund des
Datenschutzes habe ich keine Information bekommen, ob eine
solche Prüfung erfolgt ist.
Natürlich hat das Finanzamt darauf hingewiesen, dass sie
solche Auskünfte nur auf Verlangen eines Gerichts geben dürfen.
In meinem Fall sind aber die Gerichte und die Staatsanwaltschaft
untätig zu möglichen Beweisen zu meinen Gunsten.
G. Moser
(Nicht-Juristin)
Anlagen |
Anlage |
|
|
|
|
25 |
06.02.2016 |
Moser |
RAK |
Mögl. nicht
ordnungsgemäße Vertretung durch Anwältin 10
Mehr
... |
26 |
20.02.2017 |
Moser |
Richter
Trefzer |
Schreiben zu den Ungerechtigkeiten
meines Falls bis heute.
Mehr... |
27 |
16.02.2016 |
Moser |
x-Vers. |
Ansprüche bezüglich Anwältin 10
Mehr.... |
28 |
17.02.2016 |
Moser |
x-Vers. |
Ergänzungen zu den Ansprüchen
bezüglich Anwältin 10
Mehr.... |
29 |
02.03.2016 |
x-Vers. |
Moser |
Unbegründete Ansprüche, weil
angeblich ein Haftungsverzicht erklärt wurde.
Mehr ... |
30 |
21.03.2016 |
Moser |
x-Vers. |
Argumente gegen die Ablehnung
Mehr.... |
31 |
26.04.2017 |
Moser |
Amts-
gericht |
5 C 1601/16 Beschwerde zum Urteil Az 2 C
1446/14 der Richterin Dr. Puchinger
Mehr... |
32 |
24.04.2017 |
Moser |
Amts-
gericht |
5 C 1601/16 Beschwerde zum Protokoll Az 2 C
1446/14 der Richterin Dr. Puchinger Mehr... |
33 |
27.03.2017 |
Amts-
gericht
B2 |
Moser,
Anwalt |
1 C 335/16
Versäumnisurteil mit
Zahlungspflicht von etwas über 3000 Euro
Mehr... |
GM-Kommentar:
Seit 2009 muss ich ständig die Ungerechtigkeiten mir gegenüber
wiederholen und trotzdem gibt es keine Gerechtigkeit für mich.
Kommentar am 30.04.2017:
Ich merke wie ich immer mehr geschwächt werde. Mein unendlicher
Rechtsfall ist eine unerträgliche Belastung, in dem es kaum noch
eine Hoffnung auf Gerechtigkeit gibt. Daher ist das ein
langsamer Tod, für den das
nachbarliche Lügenluder als faktische Mörderin
verantwortlich ist, und zwar in Kooperation mit der
Polizei, dem
Landratsamt,
Richter Trefzer,
Richter Wolfraum Lorenz,
Richterin Dr. Yvonne Puchinger, der
Staatsanwaltschaft
(Dr. Reil, Inhofer), Richter Knorr,
eigenen
Anwälte usw.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017) |
|