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Justitia
  
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Brief von der Vermögens-Haftpflichtvers. von Anwältin 10


  x-Versicherung

Frau G. Moser

Adresse ....

 

Ihr Ansprechpartner:
 Vermögensschaden 2
Herr M. Adresse....
Tel. .... Fax ....
Email .....

2. März 2016

Schadensnummer: .................
ihr Schreiben vom 16.02.2016 Seite 1/1
Schaden zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Moser ./. Anwältin 10
Versicherungsnehmer: Anwältin 10, Adresse....................

Sehr geehrte Frau Moser,

wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 16.02.2016.

Nach Rücksprache mit unserer Versicherungsnehmerin weisen wir den gegen diese geltend gemachten Anspruch als unbegründet zurück.

Wir können keinen Beratungsfehler unserer Versicherungsnehmerin erkennen, welcher bei Ihnen zu einem kausalen Schaden geführt haben könnte.

Zudem haben Sie mit Schreiben vom 28.11.2014 einen Haftungsverzicht gegenüber unserer Versicherungsnehmerin erklärt.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen in dieser Sache nicht weiter behilflich sein können.

Bei Fragen rufen Sie einfach an. Herr M.......i ist unter 021.............. gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
V.T.
Abteilungsleiter Vermögensschaden-Haftpflicht

 


Kommentar: Mir ist kein Schreiben vom 28.11.2014 bekannt, in dem ich einen Haftungsverzicht erklärt haben soll.

Geändert am:   28.01.2019

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