2. März 2016
Schadensnummer: .................
ihr Schreiben vom 16.02.2016 Seite 1/1
Schaden zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Moser ./.
Anwältin 10
Versicherungsnehmer: Anwältin 10, Adresse....................
Sehr geehrte Frau Moser,
wir kommen zurück auf Ihr
Schreiben vom 16.02.2016.
Nach Rücksprache mit unserer Versicherungsnehmerin weisen wir
den gegen diese geltend gemachten Anspruch als unbegründet
zurück.
Wir können keinen Beratungsfehler unserer
Versicherungsnehmerin erkennen, welcher bei Ihnen zu einem
kausalen Schaden geführt haben könnte.
Zudem haben Sie mit Schreiben vom 28.11.2014 einen
Haftungsverzicht gegenüber unserer Versicherungsnehmerin
erklärt.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen in dieser
Sache nicht weiter behilflich sein können.
Bei Fragen rufen Sie einfach an. Herr M.......i ist unter
021.............. gern für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
V.T.
Abteilungsleiter Vermögensschaden-Haftpflicht
|