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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Rechtsanwaltskammer Freiburg


G. Moser, Adresse....

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

06.02.2016

Mögliche nicht ordnungsgemäße anwaltliche Vertretung durch
Rechtsanwältin 10 ............Adresse...............
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Jahresbeginn habe ich Ihnen kurz geschildert, warum mich Rechtsanwältin 10 möglicherweise nicht ordnungsgemäß vertreten hat. Allerdings habe ich ihre Personalien nicht angegeben.

Mit Schreiben vom 27.1.2015 haben Sie mir folgendes geschrieben.
 

Sollte Ihr Schreiben als Beschwerde über Ihre Rechtsanwältin aufzufassen sein, die nach Ihrer Darstellung keine Klageerwiderung gefertigt hat, so muss ich auf folgendes hinweisen:
Ein Berufsrechtsverstoß wird nicht gesehen, es könnte sich lediglich um einen zivilrechtlichen Fehler handeln, der möglicherweise zu einem Schadensersatzanspruch führt.
Wir können allerdings in der Angelegenheit nicht weiterhelfen, da Sie uns keinen Namen der Rechtsanwältin mitgeteilt haben und empfehlen, dass Sie sich mit der Rechtsanwältin selbst ins Benehmen setzen, um deren Haftpflichtversicherung in Erfahrung zu bringen.

Am 28.01.2015 schrieb ich den in der Anlage befindlichen Brief,
auf den ich keine Antwort bekam.

Mein Rechtsfall ist allerdings ein langjähriger Fall, bei dem es eine Panne nach der anderen gibt.

Möglicher Prozessbetrug durch die Gegenpartei

Obwohl ich in der Amtsgerichtsklage die Mitarbeiter eines Bauunternehmens als Zeugen benannt habe, wurden sie nicht als Zeugen geladen.

Die Gegenpartei hat aber den Bauleiter als Zeugen namentlich benannt und ihm Sachverhalte zugeordnet, die übertrieben und nicht richtig sein können.

Rechtsanwältin 10 hatte dazu schriftliche Unterlagen mit Gegenargumenten von mir, die nicht verwendet wurden.

Ich habe den Bauleiter nach der Amtsgerichtsverhandlung angeschrieben und nachgefragt, ob die ihm zugeordneten Sachverhalte aus seiner Sicht richtig sind. Als er nicht antwortete, habe ich später einen zweiten Brief geschrieben. Schließlich habe ich auch den Bauunternehmer angeschrieben.
Ich habe keine Antwort erhalten.

Daher gibt es bei mir jetzt einen Antrag beim Verwaltungsgericht,
die Mitarbeiter des Bauunternehmens zu befragen. Laut mündlicher Verhandlung am 27.1.2016 wird dies vermutlich nicht geschehen.

Die Adresse von Rechtsanwältin 10 habe ich der Pflichtverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Freiburg entnommen, weil ich mir sicher bin, dass es verschiedene Strafrechtsverstöße mir gegenüber gab und gibt.

Obwohl sie Einblick in den Schriftwechsel mit Rechtsanwalt 7 hatte, erwähnte sie nur sein "komisches Verhalten". Durch diese Bemerkung bekam ich den Eindruck, dass es ein solidarisches Verhalten gegenüber Rechtsanwaltskollegen gibt, das über dem Interesse von mir als Mandantin steht.

Unter Ihrem Aktenzeichen BAxxxx geht hervor, dass ich praktisch ein Jahr lang Kontakt zu Rechtsanwalt 7 hatte und mehrere tausend Euro bezahlt habe, ohne das er etwas mit Außenwirkung gegenüber einer staatlichen Institution oder der gegnerischen Partei getan hat. Er hat mir gegenüber so getan als hätte er eine Klage eingereicht. Als dem nicht so war, war kein anderer Anwalt bereit, für mich zu klagen, sobald ich meinen Fall grob schilderte.

Daher habe ich alleine eine Klageschrift verfasst (2 C 1840/14), mit dem Hauptziel Beweise zu meine Gunsten (Recht auf Zeugen, Nachbarin-X  muss ihre belastenden Aussagen mir gegenüber beweisen). Es ist klar, das ich keine "professionelle" Klage abgegeben habe. Diese Rechte schienen nur mit einer Schadenersatzklage möglich zu sein.

Für diese möglicherweise unprofessionelle Klage kann Rechtsanwältin 10 natürlich nicht verantwortlich gemacht werden.

Als Reaktion auf diese Klage hat die Gegenpartei neue belastende falsche Aussagen getätigt. Somit war mir klar, dass ich dringend eine anwaltliche Vertretung dafür benötige.

Das Fatale war, dass ich nicht wusste, dass man auf diese Klageerwiderung innerhalb von 14 Tagen wieder schriftlich antworten kann. Über diese wichtige Möglichkeit gibt es leider kein Hinweis durch das Amtsgericht.

Nach mehreren Telefonaten war Rechtsanwältin 10 bereit, etwas für mich zu tun.
Sie hat aber verdeutlicht, dass sie eigentlich wenig Zeit hat.

Beim ersten Gespräch habe ich ihr die wichtigsten Unterlagen mitgebracht, auch die eingescannte Klageerwiderung mit meinen Hinweisen auf die Falschaussagen.
Später nach Ablauf der 14-Tages-Frist hat sie noch einmal eine ausführlichere Version bekommen.

Bei der mündlichen Verhandlung kam sie nur mit einem kleinen Rucksack, der unmöglich DIN-A4-Unterlagen enthalten konnte. Auf meine Frage, ob sie meine Unterlagen dabei hat, gab es keine Antwort von ihr.
Während der Verhandlung hat sie auch meine Argumente nicht verwendet.

Später hat Rechtsanwalt 12 festgestellt, dass sie keine Akteneinsicht durchgeführt hat.
Ihre Rechtsanwaltskostenabrechnung halte ich daher nicht unbedingt für gerechtfertigt.

Meine Vorwürfe an Rechtsanwältin 10:
 

1. Unterlassen der Information, dass man innerhalb 14 Tage auf eine Klageerwiderung wieder schriftlich antworten kann. Ich hätte auch schriftlich antworten können.
2.  Sie hat es unterlassen, auf die Klageerwiderung schriftlich und mündlich zu antworten.
3. Nachdem ich über eine zu späte, nachträgliche Internet-Recherche von diesen Informationen erfahren hatte, schrieb ich am 28.1.2015 einen Brief an sie.
Darauf habe ich keine Antwort bekommen.
 

Die Hauptübeltäter in meinem Fall sind allerdings meine Nachbarfamilie X.
Sie werden aus meiner Sicht von der Polizei, der Gemeinde Binzen, dem Landratsamt Lörrach, den Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft und dem Petitionsausschuss direkt und indirekt gegen mich unterstützt, so dass Korruptionsmerkmale enthalten sind.

Es ist einfach nur entsetzlich, dass sie bisher "ungeschoren" davon gekommen sind.
Es gibt mehrere Gründe, dass sie es auf mein Grundstück abgesehen haben könnten.

G. Moser

Anlage: Unbeantworteter Brief vom 28.01.2015
 


Geändert am:   11.01.2019

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