Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Bankdaten..........
An
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
von Anwältin 10....
Adresse.........
21.03.2016
Versicherungs-Nr.:
................................................
Ihr Schreiben vom 2. März 2016, mein Schreiben
vom 16.02.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr M., sehr geehrter Herr T.
Von einem Haftungsverzicht in einem Schreiben vom 28.11.2014 ist
mir nichts bekannt.
Ich habe kein Schreiben von mir unter diesem Datum.
Bitte senden Sie mir eine Kopie davon.
Ein völliger Haftungsverzicht wäre m.E. sittenwidrig und
verstösst gegen das Standesrecht der Anwälte. In meinem Fall
geht es um einfache, grobfahrlässig unterlassene Informations-
und Rechtsanwaltspflichten, z.B. bloßes Abschreiben aus meinen
Unterlagen für die Klageerwiderung.
Ich habe zunächst Rücksprache bei meiner
Rechtsschutzversicherung gehalten.
Von ihr habe ich Signale, eventuell gerichtlich mit einem Anwalt
gegen Rechtsanwältin 10 vorzugehen. Laut Rechtsanwaltskammer kam
ebenfalls dieser Hinweis.
Rechtsanwältin 10 hat genügend Unterlagen von mir bekommen, was
einem Haftungsverzicht widerspricht.
Beim ersten Telefonkontakt hat sie auf ihre Anwaltsehre
hingewiesen. Ich habe ihr geglaubt und war vom ersten Gespräch
sehr beeindruckt. Ich könnte Zeugen nennen, die bestätigen
können, dass ich am Anfang von ihr begeistert war und ihr mein
vollstes Vertrauen entgegengebracht habe.
Das Schlimme ist, dass ich mir die Falschaussagen zur Last
gelegt werden.
Das ist sehr belastend für mich. Ich habe die Falschaussagen
später in einer Stellungnahme zum Kostenfeststellungsbeschluss
berichtigt, was natürlich keinerlei rechtliche Wirkung mehr
hatte.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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