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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Fax an die Gemeinde


Gertrud Moser, ..........................Binzen, Tel. .............................
Eigentümerin Nr. ........
 
Per Fax 0...........................

Gemeindeverwaltung Binzen

79589 Binzen


Gemeinderat
von
Binzen
 

10.01.2017

Stellplatzsituation in der .....Str. x Nr. 1 bis 10
Verkehrsaufkommen in diesem Straßenabschnitt bis zur Blauenstraße
Antrag auf Videoüberwachung

Mein Schreiben vom 29.08.2016 an die Gemeinde Binzen und das Landratsamt,
Antwort vom Landratsamt vom 28.09.2016, keine Antwort vom Bürgermeister
Mein Schreiben vom 17.10.2016 ohne Antwort dazu

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich schon mit Schreiben vom 17.10.2016 hingewiesen habe, war ich mit der Antwort des Landratsamts nicht zufrieden. Die Gemeinde Binzen bzw. der Bürgermeister hat sich dazu nicht geäußert.

I.

Weiterleitung der oben genannten Schreiben an den Gemeinderat.

Die Inhalte sollen auch in in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats besprochen werden. Außerdem erwarte ich die Beantwortung meiner Fragen.
 

II.

2009 gab es durch mich Schriftwechsel zum Thema öffentliche und private Stellplätze in der .....Str. x. Dabei blieb meine Frage, ob das Gewerbe meines Nachbarn überhaupt zulässig ist, unbeantwortet. Erst später wurde sie nach Einschalten eines Anwalts beantwortet, wofür ich natürlich die Kosten zu tragen hatte.

In dieser Zeit traf bei der Gemeinde Binzen ein Polizeibericht über mich ein, der nach den Aussagen meiner Nachbarin-X erstellt wurde.

Davon habe ich erst erfahren, als wegen diesem Bericht ein gerichtliches Betreuungsverfahren, faktisch ein Entmündigungsverfahren, gegen mich eingeleitet wurde.

Bis heute wurden mir keine üblichen rechtsstaatlichen Mitteln zur Widerlegung der Aussagen im Polizeibericht gewährt, z.B. Recht auf Zeugen oder  Nachbarin-X muss ihre diskriminierenden, falschen Aussagen über mich belegen und nicht ich.

Daher erwarte ich eine öffentliche Garantie bzw. Beschluss durch den Bürgermeister und den Gemeinderat, dass betroffene Bürger/innen unverzüglich informiert werden, wenn sie mit Aussagen in einem Polizeibericht belastet werden, die von einer dritten Person und nicht durch die direkte Feststellung der Polizei entstanden sind.

Wäre dies damals geschehen, hätte ich sofort reagiert und Schlimmeres verhindert.
Dann wäre auch klar gewesen, dass ich einen Anwalt für Strafrecht benötigt hätte.

III.

Im Laufe der Jahre hat meine Nachbarin weitere negative Aussagen über mich gemacht, gegen die ich mich aufgrund untätiger, falsch handelnder Anwälte nicht richtig wehren konnte.

Das Schlimme ist, dass weder die Polizei noch die Gerichte noch die Staatsanwaltschaft mir geholfen und sie so zu Verantwortung gezogen haben.

Nach zwei Jahren habe ich angefangen, meinen Fall online zu dokumentieren: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Diese Homepage ist kein Vergnügen für mich und zeigt die jahrelangen Belastungen und Ungerechtigkeiten mir gegenüber.
Damit soll dokumentiert werden, dass es Gesetzesänderungen geben muss.

Kurz zuvor habe ich die Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.
Damit wird bewiesen, welche Probleme und Ungerechtigkeiten es für Bürger/innen auf diesem Gebiet gibt. Ich hoffe auch, dass sich Betroffene besser wehren können, wenn sie plötzlich im Rahmen eines staatlichen Überfalls in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten.

Zurzeit muss ich jetzt gegen einige Anwälte vorgehen.

Die Falschaussage meiner Nachbarin Ende 2014 und später 2015 nochmals, dass ich in meiner Wut in der Vergangenheit mehrfach auf sie losgegangen sei, haben zwei Gerichte ohne weiteres Hinterfragen akzeptiert. Die beiden zuständigen Anwälte haben mich dagegen nicht verteidigt, obwohl sie dazu schriftliche Unterlagen hatten. Daher bin ich dabei, Anwälte nach und nach zu verklagen.

Nach Aussagen von  Nachbarin-X soll ich auffällig sein oder falle andauernd auf, ohne dass sie dies konkret angeben oder belegen muss.

Um mich vor weiteren Falschaussagen zu schützen, ist eine öffentliche Videoüberwachung notwendig.
  

VI.

Aus weiteren Gründen beantrage ich eine unverzügliche Video-Überwachung im oben genannten Bereich, aber auch im Bereich meiner Grundstücksgrenze Richtung .....Str. x .

1. Persönliches Erlebnis:

Kürzlich wollte ich von der Hauptstraße her nach Hause fahren.
Weil ein älteres Ehepaar auf der Straße lief, wobei die Frau schlecht gehen konnte, habe ich mit meinem Auto gewartet. Links konnte ich nicht vorbeifahren, weil beim Haus Nr. 5 Autos geparkt hatten. Das dauerte eine Weile. Als ich dann hätte weiterfahren können, kam ein PKW mit Schweizer Kennzeichen entgegen. Es fuhr dann auf meiner Straßenhälfte und bog links vor mir in die Herrmann-Burte-Straße ein. Ich war damit zu weiterem Warten gezwungen, obwohl ich Vorfahrt hatte. Ich hupte und die Fahrerin machte mir ein Zeichen, dass ich wohl bescheuert oder so ähnlich bin.
Es ist denkbar, dass sie zum Bekanntenkreis meiner Nachbarn gehört und negative Informationen über mich hatte.

Kommentar am 23.02.2017
Mein Eindruck hat sich bestätigt. Heute hat diese Frau mit ihrem Auto angehalten als sie Nachbar-X senior sah und führte dann ein Gespräch mit ihm.


2. Falschaussagen über mich in verschiedenen Akten

Wie schon erwähnt gibt es in verschiedenen Akten (Polizei, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft) Falschaussagen von Nachbarin-X, .....-Str. ..., über mich, wonach ich andauernd auffalle oder auffällig bin. Seit über 7 Jahren wehre ich mich vergeblich.

2010 habe ich per Brief die Polizei gebeten, unangekündigte, regelmäßige Kontrollen in der .....Str. x durchzuführen. Darauf habe ich nicht einmal eine Antwort bekommen.

Anlage

Weiterhin hat die Polizei mehrfach Zeugenbefragungen abgelehnt und somit objektive Beweismittel zu meinen Gunsten für ihren Polizeibericht verweigert.
Da die Nachbarin-X auch die .....Str. x Richtung Nr. 11 benutzt, möchte ich auch dort eine Videokontrolle. Damit könnte erkannt werden, dass sie diesen Straßenabschnitt auch zu Kontrollzwecken mir gegenüber benutzt.

Das Landratsamt Lörrach hat 2015/16 die Zeugenbefragung im Rahmen eines Beweisverfahrens zu meinen Gunsten beim Verwaltungsgericht abgelehnt, und zwar mit folgendem Grund:

Darüber hinaus stellt sich nach Überzeugung des Antragsgegners auch das zweite angebotene Beweismittel als ungeeignet zur angestrebten Beweisführung dar.

Unabhängig von der Frage, ob die benannten Zeugen überhaupt umfassend etwas zu der Frage beitragen können, wie sich die Antragstellerin in der Öffentlichkeit verhält, ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich die Zeugen in der Vergangenheit bis zum 07.07.2009 nicht 24 Stunden am Tag in Gesellschaft der Antragstellerin befanden.

Demnach ist es ausgeschlossen, dass die Zeugen lückenlos bestätigen können, dass sich die Antragstellerin stets und zu jeder Zeit unauffällig verhalten hat.

Selbst wenn das Gericht noch weitere Zeugen der anhängenden Liste laden würde, würde das nichts an dieser Einschätzung ändern.

Dies deshalb, da Zeugenaussagen schlichtweg nicht geeignet sind, nachzuweisen, dass jemand sich niemals in einer bestimmten Art und Weise verhalten hat oder eben nicht.

Somit ist im Ergebnis festzuhalten, dass der Antragsgegner die beantragten Beweismittel nicht für geeignet hält, die behauptete Tatsache zweifelsfrei nachzuweisen.

Diese armseligen und diskriminierenden Aussagen eines Juristen vom Landratsamt sind für mich eine unbeschreibliche Demütigung. Es bezieht sich zwar auf die Ereignisse vor dem 7.7.2009. Aber Nachbarin-X hat auch in anderen Schreiben entsprechende Aussagen für spätere Zeiträume gemacht. Dazu muss sie nicht einmal spezielle Ereignisse beschreiben. Pauschale Behauptungen reichen aus. Das ist einfach entsetzlich, sehr verletzend und äußerst belastend.

3. Erhöhtes Verkehrsaufkommen und die Hausarztpraxis

Durch die Hausarztpraxis gibt es immer wieder Patienten, die durch das Verkehrsaufkommen in der .....Str. x gefährdet sind.
Das wäre auch durch Videoaufnahmen belegbar.

4. Feststellen, wer die öffentlichen Stellplätze belegt

Mit Videoaufnahmen ist auch belegbar, wer die öffentlichen Stellplätze belegt, z.B. Besucher und Mitarbeiter des Steuerberatungsunternehmens, Nachbarn-X-Mieter, Hausarztpraxis-Patienten.

5. Stellplatzprobleme in der .....Str. x scheinen über die Grenzen von Binzen hinaus bekannt zu sein

Von drei Handwerksfirmen, die mich im Dezember aufsuchten, haben zwei Mitarbeiter in der Blauenstraße geparkt, weil sie von dem Stellplatzmangel in der .....Str. x wussten.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Anlage

Moser-Adresse .............

Polizei-Adressen in Weil am Rhein und Lörrach

 

Aktenzeichen ................ Aktenzeichen 7......................

28.04.2010

Bitte um regelmäßige Kontrollen in der ................-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Folgen und Verbreitung Ihres Polizeiberichts über mich kann ich nicht mehr in Ruhe leben.

Meine Nachbarn wissen von den Folgen, so dass ich in Zukunft mit weiteren Berichten über mich rechne, von denen ich nichts erfahre.

Ich soll angeblich andauern auffallen. Dann belegen Sie es doch bitte, indem sie Kontrollen in Zivil durchführen. Dabei protokollieren Sie bitte, ob ich mich auf der Straße aufhalte oder Mitglieder der Nachbarin-X (Herr ...., Herr ....  und seine Bekannten, Lieferanten, Kunden, usw.).

Eine Nachbarschaftsbefragung hielten Sie nicht für sinnvoll. Ich habe dies auch nicht getan. Dies müsste vermutlich durch ein Gericht geschehen.

In der meiner Stellungnahme fehlt eine Information:
Seit Jahren zeigt Herr Nachbar-X senior, sehr oft folgendendes Verhalten:
Wenn ich mich an der Straße eine Weile am Auto aufhalte, dauert es nicht lange und Herr Nachbar-X senior, läuft vorbei. Oft dreht er dann um und läuft nochmals vorbei. Manchmal gafft er mich auffällig an. Wenn ich im Garten etwas arbeite, ist er zufällig oft in Blickrichtung auch beschäftigt oder er läuft vorbei.

Beispiel:
Als ich morgens einmal wegfahren wollte, lief er wieder vorbei. Ich bin dann ins Haus und habe auf einem Zettel sein Verhalten notiert. Als ich später wieder zum Auto ging, lief er wieder vorbei. Etwa zwei Stunden später kam ich zurück und er ging wieder an mir vorbei.

Für mich ist das spannerähnliches Verhalten, was zeitweise nerven kann und seit Jahren geschieht.

Etwa 2004 war ich längere Zeit weg. Damals kamen Bekannte von mir morgens und abends vorbei, um meine Hühner zu versorgen. Erst kürzlich habe ich erfahren, dass damals fast immer Herr Nachbar-X senior, auf der Straße war.

Ich habe den Eindruck, dass er die Straße beobachtet, z.B. ob Kunden oder Lieferanten der Firma Nachbar-X. Wenn ich dann auf der Straße bin, dann bietet sich auch eine Gelegenheit, mal nach dem Rechten zu schauen.
Eine Bekannte von mir hat mal gegenüber bei den Nachbarn im Auto gewartet. Herr Nachbar-X senior, lief vorbei, blieb stehen und hat sie ungeniert angestarrt.

Erst kürzlich habe ich erfahren, dass eine Bodenbelagsfirma in einem Wohngebiet nicht unbedingt zulässig ist. Zur Zeit befasst sich das Landratsamt damit.
Durch diese Aktivitäten ergeben sich auch Belastungen für die Anwohner.

Daher finde ich die Anzeige von Nachbarin-X besonders dreist über mich,
dass ich andauernd auffallen soll. In Wirklichkeit ist dies Familie Nachbarn-X.
Daher erwarte ich eine Änderung des Polizeiberichts einschließlich der Zurücknahme bei der Gemeinde Binzen und dem Landratsamt Lörrach, auch wenn Sie dies abgelehnt haben.

Kürzlich bekam ich einen Brief von Nachbar-X, junior. Darin steht, dass er Briefe von mir an Herrn Z (Erklärung: Ersteller des Polizeibericht) weiterleiten werde, weil ich ihn bedrohe. Die Briefe sind Appelle an Nachbarin-X (, ihre falsche Aussagen zu widerrufen. (Beweis: Brief 1 Brief 2 Brief 3 Brief 4 Brief 5) Vielleicht haben Sie sie inzwischen bekommen.

Der Brief bestätigt meine Vermutung, dass es persönliche Beziehungen meiner Nachbarn zum Polizeirevier Weil am Rhein gibt.
Nachbarin-X  hat die Anzeige bei Polizist Z aufgegeben.
Nachbarin-X kennt ihn aber auch. Woher?
Gibt es seit längerer Zeit Falschinformationen meiner Nachbarn an die Polizei, von denen ich nichts weiß?

Dann wäre ich und der Landesdatenschutz von Ihnen falsch informiert worden.

Mit freundlichem Gruß
G.M:


Geändert am:   15.04.2023

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