17.10.2016
Ihr Zeichen: 184-09-03-wi
Stellplatzsituation in der Johann-Peter-Hebel-Straße Nr. 1 bis
10
Ihr Schreiben vom 28.09.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antwortschreiben ist unzureichend und mangelhaft
bezüglich meines ausführlichen, strukturierten Briefes.
Allein die Behauptung, dass die gesetzlichen Vorschriften
erfüllt seien, ist für mich keine Begründung. Sie müssen darüber
wachen, dass sie erfüllt werden.
Sie haben mir mit Ihrem Schreiben nicht bewiesen, dass die
Stellplatzvorschriften und die weiteren Angaben von mir den
Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
Auf einen strukturierten, gegliederten Brief erwarte ich auch
eine entsprechende Antwort.
Mit freundliche Gruß
G. Moser
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