I.
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Folgende Probleme sind entstanden:
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1. |
Erhöhtes Verkehrsaufkommen
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Das Verkehrsaufkommen im oben angegebenen Abschnitt der
Johann-Peter-Hebel-Straße wurde von etwa 2005 bis 2010 ist vor
allem durch das Gewerbe von x Nachbarn-X entstanden.
Nach Fertigstellung des Neubaus zog ein
Steuerberatungsunternehmen mit relativ vielen Mitarbeiter/innen
und Kunden ein. Dadurch erhöhte sich auch das Verkehrsaufkommen
im Wohngebiet.
Vor einigen Jahren zog die Hausarztpraxis Binzen von der
......straße in das Gebäude des Seniorheims ein, offizielle
Hauptstr. Nr. 2,
faktisch Johann-Peter-Hebel-Str. 2.
Damit ist auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verbunden, was
ich aber nicht kritisieren möchte, weil eine Hausarztpraxis ein
wichtiger positiver Bestandteil einer Gemeinde ist.
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1. |
Belegung öffentlicher Stellplätze
hauptsächlich durch Familie Nachbarn-X
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a)
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Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 8
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Schon vor der Erstellung des Neubaus war festgelegt, dass das
Steuerberatungsunternehmen x................... einzieht. Somit
war bekannt, dass die Mitarbeiter/innenzahl und die Klientenzahl
relativ hoch sind. Entsprechend ist der Stellplatzbedarf.
Offiziell war es ein Wohngebäude mit Büro für einen
Freiberufler. Dann kämen noch Stellplätze für das Wohngebäude
hinzu. Um das Haus herum wurde ein spezieller, einigermaßen
fester Kiesbelag aufgebracht und Bäume gepflanzt. Es gibt keine
Parkmarkierungen. So parken dann manchmal je 3 Pkws in zwei
Reihen hintereinander, was sehr unpraktisch ist, wenn die
vorderen 4 Pkws auf die Schnelle wegfahren wollen. Weitere 2-3
Stellplätze werden direkt zur Straße hin genutzt, sind aber
unbequem aufgrund dieses Kiesbelages.
Daher parken manche Mitarbeiter/innen regelmäßig an meiner
Grundstücksgrenze, so dass zu Geschäftszeiten mögliche Besucher
von mir diese Plätze nicht nutzen können.
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b) |
Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr.
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Zum Haus Nr. 7 gehören 3 oder 4 Pkws und ein Wohnmobil.
Der einzige Pkw-Stellplatz wird durch einen Holzvorbau nicht
mehr genutzt.
Die Pkws und das Wohnmobil von Haus Nr. werden überwiegend auf
dem Grundstück Nr. 8 geparkt oder direkt an der Straße auf
öffentlichen Stellplätzen, manchmal auch bei Haus Nr.
.Vor
einiger Zeit parkte kurzfristig ein Besucher von mir vor dem
Eingang von Haus Nr. . Nachbar x wies ihn darauf hin, dass er
zu Unrecht geparkt hat. Das hat mir wieder einmal gezeigt, dass
Familie Nachbarn-X jegliche Rücksichtnahme mir gegenüber
ablehnt, von mir aber seit 2005 überdurchschnittliche
Rücksichtnahme hinnimmt und mich dazu noch mit Falschaussagen
vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft und vor den
Zivilgerichten belastet.
Daher wäre folgenden Problemlösungen möglich:
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1) |
Nachbar-x wird gezwungen, seinen durch Holzvorbau entfernten
Stellplatz regelmäßig zu benutzen. Dann darf niemand mehr davor
parken.
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2) |
Ich bekomme von der Gemeinde oder dem Landratsamt die
Genehmigung, dass etwa einmal im Monat mögliche Besucher von mir
vor dem Holzvorbau parken dürfen, wenn die übrigen Stellplätze
von den Mietern, den Kunden oder Mitarbeitern des
Steuerberatungsbüros belegt sind.
Dieses Recht würde ich vermutlich sehr selten in Anspruch
nehmen.
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c)
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Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr.
(Nachbarn-X-Mietshaus mit 3 Wohnungen)
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Dazu wird nur ein Stellplatz vom Mietshaus genutzt, d.h. die
Mieter parken auf öffentlichen Stellplätzen. Früher wurde der
Kellerbereich für ein PKW eines Mieters genutzt. Das ist aber
schon sehr lange her. In meinen Einwendungen vom 24.09.2010 zu
einem Balkonanbau/Nutzungsänderungen in einer
Angrenzerbenachrichtigung vom 14.09.2010 habe ich erfolglos
darauf hingewiesen. ( Punkt 4. Viel zu wenig Stellplätze für
das Mietshaus Johann-Peter-Hebel-Str. )
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d)
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Stellplatzrealität Haus Nr. (Familie Nachbarn-X Senior) |
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Die beiden Garagen werden von ein bis zwei Pkws belegt.
Davor sind zwei Stellplätze. Daher gibt es keine Einwendungen
oder Probleme zum Thema "Stellplatz".
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3.
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Schikaneähnliche Maßnahmen des Landratsamts in
Kooperation mit dem Bürgermeister M. von Binzen mir gegenüber |
a)
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Statt die angesprochene Stellplatz- und Gewerbesituation
ordnungsgemäß zu regeln wurde ich schikaniert. Als ich
2009 morgens Widerspruch einlegte, wurde für mich eine
Stellplatzakte angelegt, weil ich eine geringfügige Nachhilfe
betrieb. Dann stellte ich sie für eine Weile ein, weil ich
angeblich keine Nutzungsänderung beantragt hatte. Daraus ergab
sich in der Folgezeit ein offensichtlich überflüssiger
Schriftwechsel, bei dem am Ende keine Nutzungsänderung
erforderlich war.
Außerdem vermittelten der Bürgermeister und das Landratsamt den
Eindruck, dass sie nicht genau wissen, was ein Gewerbe ist. Das
glaube ich nicht.
Eine Nachhilfetätigkeit, wie ich sie beschrieben habe, ist kein
Gewerbe.
Für mich war das ein schikanierendes Verhalten vom
Landratsamt,
um vom unzulässigen Gewerbe und den ungerechten
Stellplatzregelungen abzulenken.
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b) |
Falschaussagen von Nachbarin-X bei der Polizei. Am 8.7.2009 gab ich
morgens bei der Gemeinde und dem Landratsamt meine Einwendungen
ab, mittags machte
Nachbarin-X ihre Falschaussagen bei der Polizei.
Während es weiteren Schriftwechsel mit dem Bürgermeister und dem
Landratsamt gab, kam hinter meinem Rücken am 14.7.2009 der
Polizeibericht beim Landratsamt an, vermutlich auch bei der
Gemeinde Binzen und damit auch beim Bürgermeister.
Davon erfuhr ich erst sehr viel später am 3.8.2009 über eine
Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach, nachdem ich durch diesen
Polizeibericht und einem Weiterleitungsschreiben des
Landratsamts in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen
bin.
Nachbarin-X
erzählte bei der Polizei eine haarsträubende Geschichte über
mich, die mich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren brachte.
Der so entstandene Polizeibericht wird bis heute auf weitere
Jahre hinweg in der sogenannten Betreuungsakte, faktisch
Entmündigungsakte aufbewahrt.
Bis heute habe ich kein Recht auf Gegenbeweise, z.B.
Zeugenbefragung und
Nachbarin-X hat im Laufe der Jahre weitere Falsch- und
herabsetzenden Aussagen über mich gemacht. Erst kürzlich hat das
u.a. auch das Landratsamt beim Verwaltungsgericht Freiburg
verhindert.
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c)
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Aus dem Verhalten des Bürgermeisters und des Landratsamts ist
daher nicht auszuschließen, dass das Weiterleitungsschreiben des
Landratsamts den Zweck hatte,
mich über eine mögliche Entmündigung daran zu hindern, die
offensichtlichen bau- und gewerberechtlichen Mängel aufzudecken.
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II.
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Meine Erwartung: Detaillierte Berichte
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1.
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Stellplatzvorschriften für Haus Nr. ... und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften.
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2. |
Stellplatzvorschriften für Haus Nr.... und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften
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3. |
Stellplatzvorschriften für Haus Nr. ... und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften |
4. |
Stellplatzvorschriften für Haus Nr..... .
Auf eine mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften verzichte ist, weil die Existenz einer
Hausarztpraxis Vorrang hat.
Grundsätzlich erstelle ich strukturierte bzw. nummerierte
Schreiben an staatliche Institutionen. Dabei ist mir
aufgefallen, dass sehr oft pauschal eine Antwort gegeben wird,
ohne auf die einzelnen Punkte einzugehen.
Das bedeutet dann auch, dass auf einzelne Anliegen keine Antwort
gegeben wird.
Daher möchte ich auch ein strukturiertes Antwortschreiben.
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III.
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Vorschlag des Landratsamts zu einer
Entschädigungssumme für michweil seine
ungerechten, gesetzeswidrigen und menschenverachtenden
Verhaltensweisen erheblich zu den vielen finanziellen und
psychischen Belastungen über Jahre hinweg beigetragen haben.
Die Gemeinde Binzen kann sich daran auch beteiligen.
Dass ich leider falsche, unfähige und betrügerische Anwälte
gewählt habe, kann mir nicht angelastet werden.
In Anlage 1 ist eine aktuelle, unvollständige
Kostenliste, die mir durch die Verhaltensweisen von Familie
Nachbarn-X der Polizei, dem Landratsamt, dem Amts- und
Landgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Petitionsausschuss BW,
dem Verwaltungsgericht Freiburg und eigener Anwälte entstanden
sind.
In Anlage 2 ist eine Spendenbescheinigung. Aus
Protest gegen die Ungerechtigkeiten und mehrfachen
Falschaussagen von
Nachbarin-X habe ich die gegnerischen Anwaltskosten
gespendet und bin jetzt in einem
Zwangsvollstreckungsverfahren, bei dem ich 1.740 € bis
zum 15. Sept. 2016 zahlen soll.
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Mit freundliche Gruß (?)
G. Moser
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