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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Eingabe gegen das Landratsamt Lörrach


Moser- Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg

27.08.2015

Anlage der Klägerin zum Aktenzeichen 4 K 1909/15

Überblick über die Kontakte und Ereignisse mit Rechtsanwälten

 

Bei einem Strafverfahren hat man Zeit, sich zu informieren und eine anwaltliche Vertretung zu suchen.
Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren wird man vor vollendete Tatsachen gestellt und muss auf die Schnelle einen Anwalt suchen.
Inzwischen weiß ich, dass es sehr schwierig ist, einen Anwalt zu finden, der einem gegen die Folgen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens verteidigt.

 

Für Straftäter gibt es Pflichtverteidiger, beim Betreuungsverfahren gibt es diese Möglichkeit nicht, obwohl einem Betroffenen die wichtigsten Bürgerrechte entzogen werden können.
 

1. Briefeingang über die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren am 30. Juli 2009

Nachdem ich am 30. Juli 2009, Donnerstag Nachmittag, einen Brief vom Amtsgericht Lörrach mit der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens erhalten hatte,  telefonierte ich mit verschiedenen Personen.

Am 30.7.2009 bekam ich nach inständiger Bitte den Namen des neuen Rechtsanwalt. Einige Stunden später schrieb ich die erste Email an ihn. (Rechtsanwalt Nr. 1)
 

2. Weiterleitung einer ursprünglichen Email an das Amtsgericht einen Tag später

Am 31. Juli 2009 schickte ich ihm den Text einer Email, die an das Amtsgericht Lörrach gerichtet war.

3. Über das Wochenende versuchte ich mehr Rechtsinformationen im Internet zu bekommen, und zwar bei der kostenpflichtigen Hilfe www.frag-einen-anwalt.de.
So richtig hilfreich war die Antwort nicht. (Rechtsanwalt Nr. 2, hier Online-Anwältin)
4. Persönliches Erscheinen in der Kanzlei aufgrund einer Terminvereinbarung

Am 3.8.2009 erschien ich persönlich bei Rechtsanwalt Nr. 1 nachmittags zum vereinbarten Termin.

Erst bei diesem Termin erfuhr der Rechtsanwalt, dass durch den Polizeibericht und das Weiterleitungsschreiben des Landratsamt das gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.

Im Nachhinein stelle ich die Frage, ob er die Rechtswidrigkeit des eingeleiteten Verfahrens nur aufgrund des Polizeiberichts hätte erkennen können. Er wirkte nicht überrascht, dass das Verfahren durch einen Polizeibericht ausgelöst wurde.

Im Nachhinein frage ich mich, ob derartige Vorfälle öfters passieren.
Ich glaube eher nicht, obwohl ich keine Ahnung habe.

Ich war aufgeregt, weil es der erste Polizeibericht über mich mit Rechtsfolgen in meinem Leben war und weil er drastische Falschaussagen enthielt.

Als Reaktion meinte der Anwalt, dass er sein Mandat niederlegen würde, wenn ich nicht sofort ruhig bin. Das halte ich im Nachhinein für diskriminierend. So schlimm war meine Aufregung auch wieder nicht.

Dann wurde mir die Prozessvollmacht und die Schweigepflichtsentbindung vorgelegt und ich unterschrieb.
Kurz darauf war ich wieder draußen und schockiert, wie ich von Rechtsanwalt Nr. 1 behandelt worden bin.

Es gab keine Beratung über mögliche Vorgehensweisen. Ich war auch nicht lange der der Kanzlei.

Hätte er sofort den Fall als „Falsche Verdächtigung" erkennen können?
 

5. Lange habe ich geglaubt, dass Rechtsanwalt Nr. 1 nicht auf Strafrecht spezialisiert ist.

Etwa 2012 habe ich erfahren, dass er erfolgreich eine Rechtsanwältin in einem Strafverfahren verklagt hat. Wenn ich mich recht entsinne, war es wegen Verleumdung.
Ein solches Verfahren hätte er bei mir auch vorschlagen können.

Wie meine Emails belegen, hat er meine Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang mit dem Baurecht ignoriert,
ebenfalls nicht Emails mit der Erwartung, dass er gegen den Polizeibericht vorgeht.

In einem Schreiben erwähnt er, dass ich mich zunächst auf das Betreuungsverfahren konzentrieren soll. Durch „zunächst" kann der Eindruck erweckt werden, dass doch noch etwas getan wird.

Es gab auch keine Entschuldigung oder Bedauern als sein Schreiben an das Gesundheitsamt bei mir und beim Amt verspätetet ankam. Hätte ich nicht früh morgens um 7 Uhr meinen Briefkasten geleert, wäre der Termin unentschuldigt verstrichen.

Wäre dann eine Zwangsvorführung angeordnet worden?
Ob sein Verhalten mir gegenüber als Anwalt nicht ordnungsgemäß war,
kann ich nicht beurteilen.
 

6. Vermutlich außergewöhnlich war, dass nicht die Betreuungsbehörde des Landratsamts, sondern eine Frau K., soziale Dienste den Polizeibericht mit einem Begleitschreiben an das Amtsgericht weitergeleitet hat.

Als ich vor dem Anwaltsbesuch beim Landratsamt nachfragte, war sie in Urlaub. Die Urlaubsvertretung konnte nichts näheres über den Fall herausfinden und bekam nochmals eine Kopie vom Polizeibericht von mir.
Per Telefonanruf bei Frau H., Leiterin der Betreuungsbehörde, erfuhr ich, dass sie nichts von meinem Fall wusste. Am nächsten Tag suchte ich nochmals die Urlaubsvertretung auf und erfuhr, dass mein Fall in einer Teamsitzung besprochen wurde. Man könne jetzt nichts mehr für mich tun.
 

7. Ich weiß nicht, ob Rechtsanwalt Nr. 1 öfters mit gerichtlichen Betreuungsverfahren zu tun hatte. Wenn ja, hätte ihm auffallen sollen, dass nicht die Betreuungsbehörde den Polizeibericht weitergeleitet hatte?

Zu seinen Gunsten:
Im Schreiben vom 4.8.2009 an das Amtsgericht Lörrach setzt er sich schon für mich ein.
Die Information, dass die Nachbarin-X, die im übrigen keinerlei fachliche Sachkunde haben soll, hat er nicht von mir. Ich weiß bis heute nicht sicher, was sie von Beruf ist. In der Klageerwiderung beim Landgericht 2015 wurde ihr Ehemann als Beweis angegeben, dass sie Betreuerin für psychisch Kranke sein soll.
 

8. Das Amtsgericht Lörrach hat sofort von mir und ihm Hinweise bekommen, dass Nachbarin-X nicht die Wahrheit sagt und trotzdem wurde ich zu diesem Verfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen. Letzteres enthält Fehler und ich habe mich dagegen vergeblich beschwert.

Inzwischen ist es so, dass ich mich nie wieder begutachten lassen werde. In den Medien gibt es genügend Informationen über mögliche Fehler in psychiatrischen Gutachten und den fatalen Folgen. Auch, dass sie kaum angefochten werden können.
 

9. Mitte August 2009 gab es ein Hundeereignis zwischen meiner Hündin und den Nachbarn.
Ich habe dieses Ereignis nicht mitbekommen. Daher nahm ich Kontakt mit Rechtsanwalt Nr. 3 (Anwalt 2) auf. Er kam vorbei und hielt die Schilderungen meines Nachbarn zum Hundeereignis für nicht sehr glaubwürdig, weil er selbst einen Hund hatte. Ich legte ihm auch die Unterlagen zum Baurecht vor. Ich hatte Einspruch wegen möglicher fehlender Stellplätze beim Neubauvorhaben der Nachbarn-X eingelegt und die Frage gestellt, ob ihr bestehendes Gewerbe überhaupt zulässig ist.

Nach Durchsicht der Unterlagen, erklärte mir Rechtsanwalt Nr. 3 (Anwalt 2) , dass er mich nicht anwaltlich vertreten könne, weil er den Bürgermeister von Binzen sehr gut kenne und dieser damals auch für das öffentliche Baurecht zuständig war.
 

10. Soweit ich mich entsinne, habe ich versucht, für meine Belange einen neuen Anwalt zu finden. Im Nachhinein habe ich folgenden Fehler gemacht: Ich habe sofort gesagt, dass ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin, statt zu sagen: Es gibt einen Polizeibericht mit Falschaussagen über mich.
 
11.  Weil Rechtsanwalt Nr. 1 nichts gegen den Polizeibericht unternommen hat und ich keinen weiteren Anwalt gefunden habe, schrieb ich im Oktober 2009 meine erste Strafanzeige in meinem Leben, und zwar gegen Nachbarin-X aufgrund ihrer Falschaussagen.
Diese wurde mit meiner Meinung nach nicht gerechtfertigten Gründen abgelehnt.
 
12.  In der Folgezeit suchte ich wieder einen Anwalt und wurde dann ab Dezember 2009 bis Sommer 2011 von Rechtsanwalt Nr. 3 (Anwalt 3)vertreten. Er führte Schriftwechsel mit der Gemeinde Binzen zum Baurecht, mit dem Landratsamt Bau und Gewerberecht, Sozialbereich, Kreispolizeibehörde und mit dem Polizeirevier Weil am Rhein und der Polizeidirektion Lörrach.

Er schrieb auch einen Brief an Nachbarin-X, in dem er eine Klage ankündigte. Darauf gab es keine Antwort und er hat auch nicht geklagt.
Nach dem Schriftwechsel mit den Behörden fragt er mich, ob ich klage wolle, ich bestätigte ihm dies. Aber er hat nicht geklagt und sich nicht mehr gemeldet. Sehr viel später habe ich dann sein Mandat für beendet erklärt.
 

13. Wieder suchte ich erfolglos an einem Anwalt, leider wieder immer mit der Information, dass ich in einem Betreuungsverfahren war und nicht mit der Information, dass es einen Polizeibericht mit Falschaussagen über mich gibt.
 
14. Kein Rechtsanwalt beim folgenden Fall mit Verurteilung:

Im Frühjahr 2012 wollte ich mit einer Journalist Kontakt aufnehmen, damit mein ungerechter Fall in der Presse erscheint. Dieses Vorhaben habe ich einer Bekannten erzählt. Diese hat mir dann einen Journalisten aus ihrem Bekanntenkreis empfohlen.

Im März 2012 nahm ich Kontakt mit ihm auf, er war bei mir zuhause und bekam verschiedene Unterlagen, natürlich auch den Polizeibericht. Er nahm dann Kontakt mit der Polizei und dem Landratsamt auf und besprach meinen Fall.

Dann allerdings hörte ich nichts mehr von ihm. Auf meine telefonische Nachfrage reagiert er sehr zurückhaltend. Im Juni 2012 bekam ich von ihm einen Pressebericht über mich, zu dem ich Änderungswünsche hatte.

Am 26. Juni 2012 erschien dann eine ganze Seite in der ........ Zeitung über das Betreuungsrecht. Es waren mehrere Artikel, von denen einer sich auch mich bezog. Der umfangreichste Artikel befasste sich mit dem Richter, der das gerichtliche Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte. Im Artikel wurde er sehr positiv und einfühlsam beschrieben. Ich war sehr enttäuscht und übernahm die ganze Zeitungsseite auf meine Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de, die es seit Dezember 2011 gab.

Im Juli 2012 kam ein Abmahnschreiben von einem Rechtsanwalt im Auftrag des Journalisten. Ich war entsetzt und enttäuscht, weil sich der Journalist nicht direkt mit mir in Verbindung gesetzt hatte.

Ich suchte dazu keinen Anwalt, antwortete selbst, reagierte dann nicht mehr und ließ mich aus Protest verklagen.

Im Januar 2013 wurde ich dann vom Amtsgericht Lörrach verurteilt. Das war die erste gerichtliche Verurteilung in meinem Leben.
 

15. 2012 lernte ich über ein Internetvideo eine Rechtsanwältin (Rechtsanwalt Nr. 5) (Anwältin 4) kennen, die erfolglos beim Oberlandesgericht für mich geklagt hat. Weil sie gesundheitlich sehr angeschlagen war, konnte ich sie nicht weiter als anwaltliche Vertretung für mich in Anspruch nehmen.
 
16. Im Frühjahr 2013 reichte ich eine Einzelpetition zu den Folgen des Polizeiberichts beim Landtag von Baden-Württemberg ein.

Die Petition war in einzelne nummerierte Anliegen gegliedert. Ich reichte dann noch nachträgliche weitere Anliegen ein. Bei diesen Nachträgen wurde mir bestätigt, dass auch diese bearbeitet würden. Am 19.7.2013 wurde meine Petition abgelehnt und gleichzeitig im Internet veröffentlicht.

Die Veröffentlichung enthält nicht meine Originalpetition. Dazu wurde kein einziger Punkt bearbeitet. Der Petitionsausschuss hat eine Zusammenfassung von belastenden und ablehnenden Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Landratsamts geschrieben. Das war für mich ein Schock und ich bin meiner Meinung nach zu Recht wütend geworden. Im darauf folgenden Schriftwechsel wollte ich, dass die im Internet veröffentlichte Petitionsversion entfernt wird und ich wollte wissen, welche Tätigkeiten der Petitionsausschuss zu meinen Gunsten getan hat. So wie es aussieht, hat er nichts überprüft, sondern nur die oben angegebene Zusammenfassung geschrieben.
Siehe Landtagsversion in Farbe mit Quellen am Ende dieses Schreibens.
 

17. Ich habe dann auf meiner Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de eine neue Seite mit „Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen am Beispiel meines Falls" veröffentlicht.
Bald darauf bekam ich von meinem Nachbarn X ein Abmahnschreiben und eine Strafanzeige mit Hilfe ihrer Rechtsanwältin I.S..
 
18. Daher versuchte ich wieder einen neuen Rechtsanwalt zu finden. Eine Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei sagt mir zu, obwohl der Anwalt im Moment im Urlaub war.
(Rechtsanwalt Nr. 6) Rechtsanwalt 5. Kurz nachdem er aus dem Urlaub zurück war, sagt er mir ab.
Daher antwortete ich allein auf das Abmahnschreiben.
 
19. Bald darauf wurde tatsächlich ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich eingeleitet, obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe.
Seit 2009 versuche ich mich mit allen möglichen Mitteln gegen die Inhalte und die Folgen im Polizeibericht zu wehren.

Ich fand eine neue Anwältin (Rechtsanwalt Nr. 7) (Rechtsanwältin 6), die bereit war, mich im Strafverfahren zu vertreten. Gleich beim ersten Gespräch gab sie mir ihre Honorarvereinbarung bekannt, die ich ohne Hinterfragen akzeptiert. Beim ersten Gespräch habe ich ihr auch mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe, weil ich dies über eine Internetrecherche festgestellt habe.

Das Verfahren wurde nach Akteneinsicht und mit Hilfe eines kurzen Briefes an die Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Dies war auch die erste Strafanzeige in meinem Leben, aber eine sehr teurer. Durch die hohen Anwaltskosten und die Aufregung bin ich faktisch doch bestraft worden.
 

20. Im November 2013 nahm ich Kontakt mit Rechtanwalt Nr. 8 (Rechtsanwalt 7) auf. Um auszuschließen, dass er zu große Rücksicht auf die Lörracher Justiz zu meinen Ungunsten nimmt, wählte ich einen in B............... ansässigen Anwalt.

Ein Teil des Schriftwechsels mit ihm ist in den Akten bei meiner Klage beim Amtsgericht enthalten. Er sollte bei der Staatsanwaltschaft und bei den Zivilgerichten für mich tätig werden.

 2014 hat er mir vorgegaukelt, eine Klage beim Amtsgericht eingereicht zu haben. Nach etwa zwei Monaten stellte es sich heraus, dass er es nicht getan hat.
 

21. Bei der Kontaktaufnahme mit einem neuen Anwalt sollte ich einen Stundenhonorar zahlen, was sehr teuer für mich gekommen wäre. (Rechtsanwalt Nr. 9) (Rechtsanwalt 8)
 
22.  Daher schrieb ich im Oktober 2014 alleine ohne Rechtsanwalt meine Klage, die ich am 7.10.2014 beim Amtsgericht einreichte.
Gleichzeitig versuchte ich immer noch eine anwaltliche Vertretung zu finden.
Am 18.11.2014 erhielt ich die Klageerwiderung vom Amtsgericht.
 
23. Am 25.11.2014 hatte ich einen persönlichen Termin bei einer neuen Anwältin (Rechtsanwältin 10), zu dem ich auch Unterlagen mitbrachte. Klage und Klageerwiderung.

Leider erfuhr ich nicht, dass man auf eine Klageerwiderung innerhalb von 14 Tagen wieder antworten kann. Das habe ich erst nach der Güteverhandlung über eine Internetrecherche festgestellt.

Am 26.11.2014 warf ich in den Briefkasten der Anwältin die eingescannte Klageerwiderung mit meinen Gegenargumenten ein.
Am 3.12.2014 noch eine ausführlichere Version.
Im Nachhinein hatten meine Gegenargumente keine rechtliche Wirkung, weil sie bei Gericht nicht angekommen sind.
Bei der späteren Güteverhandlung und anschließender Gerichtsverhandlung hat die Anwältin keinen Antrag abgegeben und auch nichts von meinen Gegenargumente bekannt gegeben.

Durch die Klageerwiderung wurde ich wieder mit neuen unwahren Aussagen beschuldigt.

Am 13.12.2014, einen Tag nach dem Gerichtstermin, widerrief ich die Vollmacht dieser Anwältin und bat um die Rechnung.
 

24. Wieder machte ich mich auf die Suche nach einer anwaltliche Vertretung für die Berufung beim Landgericht.
Von einer neuen Rechtsanwältin (Rechtsanwältin 11) hatte ich beim ersten persönlichen Gespräch einen sehr guten, vertrauenswürdigen Eindruck. Wie gewünscht, habe ich sofort einige Tage später umfangreiches Aktenmaterial persönlich in der Kanzlei vorbeigebracht. Dann wartete ich und als die Zeit für die Berufungsklage immer knapper wurde, schrieb ich sie an. Sie reagierte aber nicht direkt auf meine Schreiben. Ende Januar entdeckte ich, dass sie sehr oft Online ist und möglicherweise einen Schwerpunkt auf Beratung im Internet hat.

Erst als ich kurz vor Ablauf der Berufungsfrist Rechtsanwalt 12 gefunden hatte, habe ich ihr sofort abgesagt.
 

25. Kurz vor Ablauf der Berufungsfrist war Rechtsanwalt x (Rechtsanwalt 12) sofort bereit, mich anwaltlich zu vertreten.
Damit hatte er auch nur begrenzte Zeit, sich für mich anwaltlich einzusetzen.
 
Anmerkung:

Nachdem ich dieses Schreiben verfasst hatte, habe ich wieder Herzbeschwerden bekommen und musste weinen.
Seit 6 Jahren kämpfe ich vergeblich gegen Falschaussagen und es sind noch neue dazugekommen.

Kurz: Ein Alptraum für mich !!!


Geändert am:   11.01.2019

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