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Stellungnahme zu einem Schreiben von Anwalt 12 an Amtsgericht
teilweise mit eigenen Hervorhebungen
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Moser-Adresse .......
Amtsgericht
Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
Lörrach
18.
September 2018 6 C 472/16
Weiterleitung an das Landgericht Freiburg zum vermutlich
neuen Aktenzeichen
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung |
hier: |
Prozesskostenhilfe für eine Zwischenfeststellungsklage
Stellungnahme zu seinem Schreiben vom 30.08.2018 mit den
üblichen vielen Anlagen (Vom Gericht 37 Blätter erhalten!, Brief
wog 212 g) |
Sehr geehrte Damen und Herren,mit dem Vollmachtsentzug im
November 2015 habe ich mir eingebildet, dass ich den
Verfügungsbeklagten endgültig los werde und nichts mehr mit
ihm zu tun haben muss.
Das war ein fataler Irrtum,
weil ich immer noch mit ihm aktuelle Gerichtsverfahren gemeinsam
habe.
Im folgenden meine Stellungnahme zu
Textteilen von ihm:
1. Textteil des
Verfügungsbeklagten
Kommentar der Verfügungsklägerin |
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Erneut bin ich der Meinung,
dass dem Verfügungsbeklagten
keinerlei Prozesskostenhilfe gewährt werden soll.
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Er ist von sich als Anwalt sehr überzeugt und selbstbewusst.
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Wieso hat er als Selbständiger keine Altersvorsorge betrieben
und darf jetzt kostenlos den Staat und mich belasten? |
- 2 -
In den vielen gemeinsamen Aktenzeichen mit ihm, gibt es
genügend sachliche Hinweise von der Verfügungsklägerin, dass der
Verfügungsbeklagte unmöglich ein ordnungsgemäß handelnder
Anwalt für sie war und als Gegner ist.
2. Textteil des
Verfügungsbeklagten
Ich rüge Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) im
angefochtenen Beschluss zu dem Rücktritt vom Vergleich mit
Schriftsatz vom 14.11.2016. In den Gründen unter II. b), bb)
wird der Rücktritt vom Vergleich zurückgewiesen wegen
vergeblicher Begründung der Unwirksamkeit mit einem
"nachfolgenden Verhalten" der Verfügungsklägerin. (Beschluss
Seite 7)
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Kommentar der Verfügungsklägerin
Als juristische Laie hat sie verstanden, dass dieser
"Rücktritt vom Vergleich" rechtlich nicht in Ordnung ist. Das
"nachfolgende Verhalten" der Verfügungsklägerin waren bis heute
erfolglose Versuche, mit dem Verfügungsbeklagten nichts mehr zu
tun zu haben. Aufgrund seiner vielen unerwünschten Aktivitäten
ist die Verfügungsklägerin bis heute gezwungen, sich gegen den
Verfügungsbeklagten schriftlich über diverse Gerichtsverfahren
zu wehren.
3. Textteil des
Verfügungsbeklagten
Diese Bewertung beruht auf einer falschen Lesung meines
Schriftsatzes vom 14.11.2016.
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Kommentar der Verfügungsklägerin
Als juristische Laie ist die Verfügungsklägerin der Meinung,
dass der betreffenden Schriftsatz mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit richtig gelesen wurde. |
4. Textteil
des Verfügungsbeklagten
"Die Verfügungsklägerin habe ihn nämlich nach
(Heraushebung durch das Gericht) dem Vergleich wegen Nötigung
angezeigt..."
Beschluss Seite 4 Gründe I.
Vorgetragen hatte ich zur Begründung des
Fortsetzungsverlangens zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung
vom 15.4.2016: |
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"Die Verfügungsklägerin hat die einstweilige Verfügung beantragt
unmittelbar nach einem für sie erfolglosen strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens gegen den Verfügungsbeklagten wegen
Nötigung..." |
Ich belege die zeitliche Abfolge der Strafanzeige vom 13.2.2016
mit der in der Anlage beigefügten |
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Verfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach vom 5.4.2016
Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO - 82 Js 1826/16 -
Verfügung vom 8.4.2016
Anlagen |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Das wichtigste fehlt hier in der Argumentation des "juristischen
Experten":
Die Strafanzeige beruhte auf dem unverschämten Brief vom
04.02.2016,
den der Verfügungsbeklagte der Verfügungsklägerin geschickt
hatte.
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Da eine Kopie davon äußerst schlecht lesbar ist, |
Anlage
1 |
gibt es hier noch eine Abschrift mit Kommentaren dazu. |
Anlage 2 |
- 3 -
5. Textteil des
Verfügungsbeklagten
Nicht "nach dem Vergleich", sondern Monate davor
führte die Verfügungsklägerin die Strafanzeige wegen Nötigung -
nämlich nach der mündlichen Verhandlung vom 27.1.201.6 vor dem
Verwaltungsgericht Freiburg! |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Dass ich als juristische Laie
umfangreichen Informationspflichten gegenüber einem Anwalt
haben soll,
der während der Vollmachtserteilung wichtige Anliegen nicht
umgesetzt
und nach mehrfachem Vollmachtsentzug sofort mehrere unerwünschte
Aktivitäten unternahm, die für mich sehr beängstigend waren,
kann nicht rechtens sein.
Die Strafanzeige war die Reaktion auf unerwünschte
Aktivitäten nach Vollmachtsentzug und dem
unverschämten Brief vom 04.02.2016 (Anlage 1 und 2)
6.
Textteil des Verfügungsbeklagten
I.
Der Vergleich vom 9.6.2016 - zitiert - wird in seiner
Bedeutung und seiner Wirkung in dem angefochtenen Beschluss
überschätzt.
Er ersetzt im Grunde eine übereinstimmende
Erledigungserklärung der Parteien in der Hauptsache.
Warum?
Weil alle Verfahren beendet waren, die ich im Namen der
Verfügungsklägerin mit ihren Vollmachten im Jahr 2015 geführt
hatte.
Eine Verpflichtung, "künftig im Namen der Verfügungsklägerin
keine weiteren Anträge zu stellen", hatte sich erübrigt. |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Der Verfügungsbeklagte stellt sich als Unschuldsengel dar mit
unterlassenen Informationen.
Er hat schriftliche Eingaben nach dem Vollmachtsentzug bei
verschiedenen Gerichten gemacht, sich beim Verwaltungsgericht
und beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Vollmachtsentzug mit
beleidigenden Argumenten gegenüber der Verfügungsklägerin
gewehrt.
Einmal hat er sogar eine abgelaufene Vollmacht eingereicht.
Diese Beleidigungen dauern bis heute an. Wieso akzeptieren
die Richter/innen so etwas ohne rechtliche Folgen für diesen
"Rechtsanwalt"?
Es war daher nicht abzusehen, wann ihm wieder eine
unerwünschte Aktivität einfällt. Auf diesem Gebiet ist er ja
besonders kreativ.
7. Textteil des
Verfügungsbeklagten
II.
Wogegen ich mich nach wie vor zur Wehr setze, ist die
Verdächtigung
persönlicher Böswilligkeit und Bösgläubigkeit der Annahme
einer krankhaften Störung, die zur Prozessunfähigkeit führen
konnte.
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Kommentar der Verfügungsklägerin
Erneute schwere Beleidigung durch den Verfügungsbeklagten,
wenn die vielen schriftlichen Eingaben der Verfügungsklägerin
bei den vielen Gerichtsverfahren berücksichtigt werden.
- 4 -
Nicht zu vergessen seine formell schlechten, fehlerhaften,
und/oder nicht zulässigen Rechnungen (über 24 !) an die
Verfügungsklägerin.
Als juristische Laie hat sie den Eindruck, dass der
Verfügungsbeklagte ein Betrüger sein könnte.
8. Textteil des
Verfügungsbeklagten
Ich habe die Verfügungsklägerin 10 Monate in ihren Verfahren
zur Rehabilitierung begleitet. |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Dieser Satz ist eine scheinheilige und für die Klägerin
hinterhältige Aussage.
Es gibt bis heute keine Rehabilitierung. Der
Verfügungsbeklagte hat die rechtliche Situation der
Verfügungsklägerin verschlimmert und sie mit diversen Argumenten
(geschäftsunfähig, prozessunfähig) vor der gegnerischen
Nachbarin bloßgestellt.
Er hat wichtige Teile in der 1. und 2. Instanz , nämlich die
Falschaussagen der Nachbarin nicht moniert, obwohl er
schriftlich die Berichtigungen hatte.
Daher hat die Richterin in der 1. Instanz diesen Falschaussagen
geglaubt und entsprechend abwertende Bemerkungen über die
Verfügungsklägerin gemacht, die der Verfügungsbeklagte ebenfalls
nicht moniert hat.
Daher gibt es inzwischen einen zweiten Polizeibericht von der
Nachbarin, dem Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft
glauben, weil er sich bis in das Jahr 2009 bezieht und so wieder
keine rechtsstaatlichen Ermittlungen zugunsten der
Verfügungsklägerin durchgeführt wurden.
Der langjähriger Albtraum wird immer schlimmer durch die
zunehmenden Zahl der untätigen Anwält/innen bei wichtigen
Rechteverletzungen der Verfügungsklägerin.
9.
Textteil des Verfügungsbeklagten
Kein Richter und keine Richterin dürfte mehr unmittelbare
Kontakt-Erfahrung mit der Verfügungsklägerin im Jahr 2015 gehabt
haben, um die Prozessunfähigkeit einfach, weil ohne
Betreuungsanordnung, einfach vom Tisch zu wischen. |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Eine unglaubliche Frechheit und Bösartigkeit mir gegenüber
vom Verfügungsbeklagten,
wenn meine vielen schriftlichen, strukturierten Gerichtseingaben
und das nicht verwendete schriftliche Material von mir vom
Verfügungsbeklagten berücksichtigt werden. Leider habe ich viel
zu spät auf reine schriftliche Kommunikation umgestellt und habe
daher zuwenig Beweise für sein Ignorieren von wichtigen Anliegen
in der Anfangsphase.
Die selbstgeschriebene Klage in der ersten Instanz hatte zwei
klare Hauptziele mit ausführlichen Gründen und Belegen, die
weder die zuständige Richterin Dr. Puchinger umgesetzt hat, noch
der Verfügungsbeklagte in der Berufung und mit weiteren
Gerichtseingaben.
Wieso kommen die zuständig/en Richter/innen nicht auf die
Idee,
den Verfügungsbeklagten
wegen Verstößen gegen das Strafgesetzbuch der Staatsanwaltschaft
zu melden?
- 5 -
In seinem
Schreiben
vom 30.08.2018 verschweigt er, wie er während der
Vollmachtserteilung wichtige Anliegen von mir ignorierte und
hohe Gerichts- und Anwaltskosten verursachte ohne einen
rechtlichen Erfolg für mich. |
10. Textteil des
Verfügungsbeklagten
In laufenden Verfahren ist dazu ja wohl keine
Unterbrechung durch den betroffenen Anwalt möglich.Muss er
dann, sein Mandat niederlegen, ohne zu wissen, dass und wie ein
Verfahren für die Mandantschaft weitergeht ?
Ich habe das einfach verneint Dabei habe ich auch nach den
Vollmachtsentzügen mit der Verfügungsklägerin noch
korrespondiert. |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Die Verfügungsklägerin vermutet hier, dass die Richterin H.
und die nachfolgenden Richter/innen nicht begreifen, was der
Verfügungsbeklagte mit diesem Textabschnitt meint.
Hier die Erklärung:
Der derzeitige Prozessbevollmächtigte war der Meinung, dass es
zu teuer wird, wenn er aus x-Ort..........zum Amtsgericht
Lörrach fahren muss. Er hat mir zugetraut, dass ich alleine an
der mündlichen Verhandlung teilnehme. Aus diesem Grund hat
kurzfristig sein Mandat niedergelegt.
Der Verfügungsbeklagte hat dagegen fehlerhafte Rechnungen
ausgestellt und mich mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten
belastet ohne einen einzigen Erfolg zu erzielen.
Der letzte Satz ist beschönigend und verharmlost die
Tatsache,
dass er zu einem Stalker-Anwalt geworden ist.
Falsche Aussage: Während der Vollmacht hat er wichtige
Anliegen vor mir ignoriert. Nach Vollmachtsentzug agierte er
weiter und verklagt mich auch unzulässige Rechnungen nach
Vollmachtsentzug, und zwar bis heute.
Außerdem:
Nach den Vollmachtentzügen hat er gegen meinen Willen
Gerichtseingaben gemacht, dafür Rechnungen ausgestellt,
angemahnt und mich dazu bis jetzt erfolglos verklagt.
Aktuell probiert er es gerade beim Landgericht wieder.
Berufung mit einer Widerklage, die schon beim Az 3 C 909/16
erfolglos blieb.
11. Textteil des
Verfügungsbeklagten
Das hat Frau Moser nur noch mit Attacken von falschen
Verdächtigungen in nicht hinnehmbarer Weise beantwortet. |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Wieder eine unsachliche, unangebrachte Bemerkung über mich,
wie dieses aktuelle Schreiben von mir beweist.
Ähnliche gibt es auch bei anderen Aktenzeichen.
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Beweis: |
Auch Richter S. hat beim erfolglosen Az 2 C
59/17
Anwalt 12 gegen Moser wg.
Forderung ähnliches festgestellt:
(Auch bei diesem Verfahren wurde Richter S.
mit vielen Anlagen aus diversen Akten von Anwalt 12
zugemüllt).
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- 5 -
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Beschluss vom 15.08.2017 AS 273 bis 279: AS
275: 1. Hinsichtlich der beabsichtigten Rechtsverfolgung
gerichtet auf Zahlung eines Schmerzengeldes wegen Rufschädigung
lässt der Vortrag des Antragstellers hierzu kein rufschädigendes
Verhalten erkennnen.
Konkreter Vortrag hierzu erfolgte auch nicht, nach dem das
Gericht hierauf mit Verfügung vom 20.7.2017 hingewiesen hatte.
Der Kläger stellt lediglich in mehreren Schriftsätzen dar,
welche Verfahren er im Auftrag der Beklagten - wobei die
tatsächliche Bevollmächtigung zwischen den Parteien streitig ist
- geführt und welche Korrespondenz insoweit mit den jeweiligen
Gerichten geführt wurde.
Dabei nimmt er auf umfangreiche Anlagen sowie
beizuziehenden Verfahrensakten verschiedener Gerichte und
Behörden Bezug.
Soweit er Verhaltensweisen der Beklagten vorträgt, bleiben
diese unkonkret ("... die Waffen gegen mich erhoben", handelte
rechtsmißbräuchlich") usw. |
12. Textteil des
Verfügungsbeklagten
III.
Zur Zeit dieser Beschwerde ist zwischen den Parteien in
Sachen:
Moser gegen Anwalt 12
wegen Forderung
noch eine Berufung der Verfügungsklägerin bei dem Landgericht
Freiburg: 3 S 191/18
gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 3.7.2018 - 3 C
458/18 - anhängig. |
Kommentar der Verfügungsklägerin
Nachdem er mich in einem seiner diversen langen Verfahren
3 C 909/16 (3 T 191/16, 3 T 325/16) erfolglos verklagt hat,
versucht er es zur Zeit erneut mit einer Widerklage im
Rahmen eines Berufungsverfahrens 1 S 191/18 (3 458/18)
und müllt den neuen Rechtsanwalt 14 mit unnötigen Schreiben und
Kopien aus diversen Aktenzeichen zu. Die Inhalte dieser
"sachdienlichen Widerklage" entsprechen dem Inhalt von 3 C
909/16. Nebenbei unterstellt er mir Beratungsresistenz
und darf mich fortlaufend mit diversen "Vermutungen"
beleidigen. Und die zuständigen Richter/innen sehen tatlos
zu.
Hier bei dieser Eingabe vom 30.08.2018 gibt es wieder
übliche Anlagen, um die Aktenberge bei den Gerichten zu
erhöhen und um die Richter/innen sinnvoll oder sinnlos zu
beschäftigen. Ganz besonders scheint sich Anwalt 12
über das Urteil 3 C 449/18 zu freuen, weil bei diesem
Verfahren die Verfügungsklägerin die Gerichtskosten und sein
Anwaltshonorar zahlen musste. Aufgrund eines Schreibens der
Verfügungsklägerin war er auch bereit eine Zwangsvollstreckung
zu bewirken.
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Anlage-Nr. |
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4 |
03.07.2018 |
Amtsgericht |
Moser
Anwalt 12 |
3 C 449/18 Urteil
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5 |
03.07.2018 |
Amtsgericht |
Anwalt 12 |
3 C 449/18 Beschluss: Bewilligung von PKH |
6 |
22.06.2018 |
Amtsgericht |
Moser
Anwalt 12 |
3 C 449/18 Protokoll mündliche Verhandlung |
7 |
22.06.2018 |
Amtsgericht |
Moser
Anwalt 12 |
3 C 458/18 Protokoll mündliche Verhandlung |
8 |
03.07.2018 |
Amtsgericht |
Anwalt 12
|
C 458/18 Beschluss: Bewilligung von PKH |
9 |
03.07.2018 |
Amtsgericht |
Moser
Anwalt 12 |
3 C 458/18 Urteil Nur Seite 1
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- 7 -
Abschließende Bemerkungen durch die
Verfügungsklägerin:
Nach meinem Laienwissen könnte es doch möglich sein, dass
eine/r der Richter/innen die Staatsanwaltschaft darüber
informiert, dass der Verfügungsbeklagte an diversen Stellen
dieser umfangreichen Akte gegen das Strafgesetzbuch verstößt,
z.B. wegen dauernden Beleidigungen, Stalking.
Wenn ich das tue, ignoriert die Staatsanwaltschaft Lörrach
erfahrungsgemäß seit 2009 meine Anliegen, egal aus welchem Grund
und gegen wen.
Als Laie habe ich dieses Einstweilige Verfügungsverfahren
angefangen,
um den Verfügungsbeklagten endgültig loszuwerden
und ihn daran zu hindern, weitere Aktivitäten bei Gericht zu
unternehmen.
Falls ich dabei kleine Fehler gemacht habe, bitte ich um
Nachsicht.
Dem Verfügungsbeklagten werden seine vielen überflüssigen
Eingaben und Anlagen auch nachgesehen. Er darf nicht passende
Paragraphen verwenden und die Richter/innen erklären geduldig
und kostenlos, dass sie nicht angewendet werden können.
Mit der Richterin bin ich zufrieden. Ich käme nicht auf die
Idee, Befangenheitsanträge wie der Verfügungsbeklagte zu
stellen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen |
Anlage 1 |
Anwalt 12-Stempel als Adresse
An
Moser-Adresse
Lörrach, 4.2.2016
Moser ./. Landkreis Lörrach .
Landgericht Freiburg Vom 29.1.2016 - 2 O 29/16 –
Sehr geehrte Frau Moser,
ich bitte Sie um Ihre gefl. Kenntnisnahme von dem beigefügten
Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 29.1.2016, der mir mit
dem Schreiben vom 1.2.2016 am 4.2.2016 zugestellt wurde.
Zugleich darf ich höflich an die Regulierung meiner
Kostenrechnung vom 19.1.2016 (EUR 143,39) erinnern.
Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg die Einheit meiner
Klageführung getrennt hat, wäre es natürlich das Beste, Sie
könnten Ihre Kommunikations-Barriere überwinden und wir könnten
vernünftig - wie vor einem Jahr ! - über die Sachstände und das
weitere Vorgehen sprechen.
Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen Anwalt nach dem
anderen als untauglich zu verabschieden - nicht mit; das haben
Sie gemerkt.
Ich ziehe mich zurück, sobald Sie einen für Sie kompetent
handelnden Betreuer oder einen vertretungsbereiten neuen
Kollegen bestellt erhalten haben.
Solange bezweifle ich Ihre Prozessfähigkeit, und kann ich Sie
daher nicht "im Stich lassen".
Allerdings bin ich für eine therapeutische Begleitung
ungeeignet und nicht zuständig.
Aber: Dass Sie den "Kampf" jetzt schon 6 Jahre mit falschen
Mitteln führen aus reiner Emotion heraus und nicht
weitergekommen sind, das ist ganz unbegreiflich.
Und das nehme ich nicht hin. Ich nehme es auch als Vorwurf
gegen meine Bemühungen nicht hin.
Der ganze Fall wäre seit 5 Jahren beigelegt - ohne Gutachten!
-:
wäre vorgetragen worden beim Richter des Betreuungsgerichts:
- die Computer-Technik, die V.-Rechnung, der
Wikipedia-Ausdruck oder ein entsprechendes Sachverständigenvotum
der Computertechnologie, und
-- der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009
Können Sie sich das nicht klar machen ?
Aus dem Beschluss des Landgerichts können Sie ersehen, dass -
wenn Sie es mir nicht abnehmen wollten! - auch ein Gericht
Fehler macht, die korrigiert und kostenneutral ausgeräumt werden
können, dürfen und müssen.
(Anmerkung von G.M. zum letzten Abschnitt:
Anwalt 12 hätte ein Teil seiner Klage an das Landgericht und nicht an das
Verwaltungsgericht richten müssen. Beim Verwaltungsgericht habe
ich dafür die Gerichtskosten bezahlt, die wohl jetzt beim
Landgericht angeblich nicht anfallen würden. So etwas bezeichnet
Anwalt 12 als kostenneutral)
Aber Sie wissen nichts Besseres als immer wieder und immer
nochmals nur zu lamentieren und die Behörden, Gerichte und vor
allem zehn und mehr Anwälte sowie die
Nachbarin-X an den Pranger
zu stellen, dass alle alle sich gegen Sie verschworen hätten.
Ich nehme ihnen das nicht ab.
Und ich halte es für unverantwortlich, dass Sie in der
gleichen Weise weitermachen.
Mit guten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12
Anlagen |
Anlage 2
Abschrift mit eigener Strukturierung, Hervorhebungen und
Kommentaren
Aufgrund dieses Briefes habe ich unverzüglich nach einem neuen
Anwalt gesucht. Zunächst nahm ich Emailkontakt mit Rechtsanwalt
14 auf, der allerdings sehr weit weg wohnt. Aufgrund eines
Gesprächs über einen Anwalt aus dem Kreis Lörrach mit einem
Bekannten, kam ich dann auf die Idee, mich mit einem Anwalt aus
dem Kreis Lörrach in Verbindung zu setzen.
Weil ich geglaubt habe, dass beide Anwälte ein hohes
Stundenhonorar verlangen, habe ich schließlich eine
Strafanzeige u.a. wegen Nötigung gegen Anwalt 12
erstattet. Erst viel später ergab sich, dass ich Rechtsanwalt
14 falsch verstanden hatte. Er arbeitet nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Außerdem habe ich aufgrund dieses natürlich
am 9.2.2016 an das
Amtsgericht Lörrach geschrieben.
Nachdem sich das Amtsgericht sich mit Anwalt 12
in Verbindung gesetzt hat, hat er sich in einem
weiteren
Schreiben an mich entrüstet, wieso ich auf den Gedanken gekommen
bin, dass er für mich ein Betreuung anregen könnte.
Durch diesen Brief vom 04.02.2016 sind außerdem zweimal
Anwaltsberatungskosten entstanden.
1. Textteil von
Anwalt 12
Anwalt 12-Stempel als Adresse
An
Moser-Adresse
Lörrach, 4.2.2016
Moser ./. Landkreis Lörrach .
Landgericht Freiburg Vom 29.1.2016 - 2 O 29/16 –
Sehr geehrte Frau Moser,
ich bitte Sie um Ihre gefl. Kenntnisnahme von dem beigefügten
Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 29.1.2016, der mir mit
dem Schreiben vom 1.2.2016 am 4.2.2016 zugestellt wurde.
|
Kommentar von Gertrud Moser
Nach einer Eingabe von Anwalt 12
an das Verwaltungsgericht ergab sich,
dass Teile davon an das Landgericht Freiburg gehören.
Diesen kleinen Fehler beschönigt er dann in diversen Schreiben.
2. Textteil von
Anwalt 12
Zugleich darf ich höflich an die Regulierung meiner
Kostenrechnung vom 19.1.2016 (EUR 143,39) erinnern. |
Kommentar von Gertrud Moser
Rechnung für seine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof mit
Streitwert 3000 € ohne Rücksprache mit mir, dass er in die
höhere Instanz geht.
Inzwischen weiß ich durch seine vielen Verfahren mit ihm, dass
Beschwerden an höhere Instanzen gehen. Damals war mich das nicht
klar, weil ich noch nicht soviel Gerichtserfahrung hatte.
Diese Rechnung habe ich nicht bezahlt. Inzwischen ist mir
bekannt, dass er vermutlich häufiger bei den Gerichten
Beschwerden einreicht als es nötig wäre. |
3. Textteil
von Anwalt 12
Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg die Einheit meiner
Klageführung getrennt hat, |
Kommentar von Gertrud Moser
Wie bei 1. erwähnt beschönigt er seine Fehler, hier mit "
Einheit meiner Klageführung".
4. Textteil von
Anwalt 12
wäre es natürlich das Beste, Sie könnten Ihre
Kommunikations-Barriere überwinden und wir könnten vernünftig -
wie vor einem Jahr ! - über die Sachstände und das weitere
Vorgehen sprechen. |
Kommentar von Gertrud Moser
Ich wollte nur noch schriftliche Kommunikation mit ihm, was
im Geschäftsleben aus Beweisgründen durchaus üblich ist. Und bei
ihm war es dringend notwendig.
5. Textteil von
Anwalt 12
Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen
Anwalt nach dem
anderen als untauglich zu verabschieden - nicht mit; das haben
Sie gemerkt. |
Kommentar von Gertrud Moser
Da Anwalt 12 eine
ausführliche Beschreibung zu den
Anwaltswechseln besaß, aus der
sich ergab, dass die meisten Anwälte von sich aus die Tätigkeit
eingestellt haben, wichtige Anliegen nicht umgesetzt haben und
untätig waren, ist das eine sehr unpassende Äußerung bzw. eine
Unterstellung bzw. eine Beleidigung mir gegenüber.
Ein Anwalt
hat mich ca. 1 Jahr hingehalten und mich hintergangen, obwohl
ich über 3000 Euro an ihn gezahlt habe. Davon wusste Anwalt 12.
Inzwischen darf dieser Anwalt nicht mehr tätig sein. Nach
heutigem Stand ist er (Anwalt 12) der schlimmste aller bisherigen Anwälte,
der mich viel Zeit, Geld und Nerven kostet.
6. Textteil
von Anwalt 12
Ich ziehe mich zurück, sobald Sie einen für Sie kompetent
handelnden Betreuer oder einen vertretungsbereiten neuen
Kollegen bestellt haben.
Solange bezweifle ich Ihre Prozessfähigkeit, und kann ich Sie
daher nicht "im Stich lassen". |
Kommentar von Gertrud Moser
Diesen Textteil fasse ich bis heute als Beleidigung und
Nötigung
auf,
ergänzt mit einer unsachlichen Bemerkung "im Stich lassen".
|
7. Textteil
von Anwalt 12
Allerdings bin ich für eine therapeutische Begleitung ungeeignet
und nicht zuständig. |
Kommentar von Gertrud Moser
Auch eine Beleidigung und Unterstellung, dass ich einen
Therapeuten brauche.
Eventuell inzwischen doch, um die seit 2015 entstandenen
Belastungen mit Anwalt 12
zu verarbeiten.
8. Textteil
von Anwalt 12
Aber: Dass Sie den "Kampf" jetzt schon 6 Jahre mit falschen
Mitteln führen aus reiner Emotion heraus und nicht
weitergekommen sind, das ist ganz unbegreiflich. |
Kommentar von Gertrud Moser
Auch eine Beleidigung und Unterstellung zu tatsächlichen
Vorgängen,
von denen er teilweise bzw. umfassend weiß.
9. Textteil
von Anwalt 12
Und das nehme ich nicht hin. Ich nehme es auch als Vorwurf gegen
meine Bemühungen nicht hin. |
Kommentar von Gertrud Moser
Inzwischen weiß ich, dass auch seine vielen "Bemühungen vor
Gericht", vor allem zu seinen Gunsten, nicht so ernst zu nehmen
sind.
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10. Textteil von
Anwalt 12
Der ganze Fall wäre seit 5 Jahren beigelegt - ohne Gutachten! -:
wäre vorgetragen worden beim Richter des Betreuungsgerichts:
- die Computer-Technik, die V.-Rechnung, der Wikipedia-Ausdruck
oder ein entsprechendes Sachverständigenvotum der
Computertechnologie, und
-- der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 |
Kommentar von Gertrud Moser
Völlig falsche Darstellung und Einschätzung.
Inzwischen kann ich die damaligen Vorgänge so beurteilen:
Die Polizei hat gravierende Fehler gemacht und nichts zugegeben,
das Landratsamt Lörrach hat gravierende Fehler gemacht und
nichts zugegeben,
das Amtsgericht Lörrach und das Landgericht Freiburg haben
gravierende Fehler gemacht und nichts zugegeben,
der erste Anwalt, ein Bekannter bzw. Parteifreund von Anwalt 12
hat auch hat gravierende Fehler gemacht, wichtige Anliegen von
mir ignoriert und seine Tätigkeit von sich aus eingestellt. 2012
habe ich erfahren, dass er ganz anders handeln kann, wenn es um
seine Interessen geht.
Damals hat er mit Erfolg eine Rechtsanwältin in ein
Strafverfahren gebracht.
Wenn ich damals sofort einen guten Rechtsanwalt gefunden hätte,
wäre mein Rechtsfall schon längst erledigt und meine
Lügen-Nachbarin zur Rechenschaft gezogen worden. Aber das
Amtsgericht hat mir keine Zeit gelassen, mich zu informieren und
einen passenden Anwalt zu finden.
Schließlich habe ich die
erste Strafanzeige in meinem gegen die
Nachbarin geschrieben, die von der
Staatsanwaltschaft Lörrach
mit unpassenden Bemerkungen bzw. Gründen abgelehnt wurde.
11. Textteil von
Anwalt 12
Können Sie sich das nicht klar machen? |
Kommentar von Gertrud Moser
Ich bin immer noch klar bei Verstand
und weise immer noch wiederholt und vergeblich auf die vielen
ungerechten Folgen für mich hin, den der erste Polizeibericht im
Auftrag meiner Nachbarin-X beim Amtsgericht
ausgelöst hat.
Das menschenrechtswidrige Verhalten des Amtsgerichts Lörrach hat
mein Leben so zerstört, so dass dieser langjährige Rechtsfall
mein Leben zu Unrecht dominiert.
12. Textteil von
Anwalt 12
Aus dem Beschluss des Landgerichts können Sie ersehen, dass -
wenn Sie es mir nicht abnehmen wollten! - auch ein Gericht
Fehler macht, die korrigiert und kostenneutral ausgeräumt werden
können, dürfen und müssen. |
Kommentar von Gertrud Moser
Dieser Teil gehört zum 1. und 3. Textteil.
Beim Verwaltungsgericht habe ich dafür die Gerichtskosten
bezahlt, die wohl jetzt beim Landgericht angeblich nicht
anfallen würden.
So etwas bezeichnet Anwalt 12
als kostenneutral.
(Ergänzende spätere Bemerkung am 18.09.2018 10.42 Uhr:
Nicht das Gericht hat den Fehler gemacht, sondern Anwalt 12)
|
13. Textteil von
Anwalt 12
Aber Sie wissen nichts Besseres als immer wieder und immer
nochmals nur zu lamentieren und die Behörden, Gerichte und vor
allem zehn und mehr Anwälte sowie die
Nachbarin-X an den
Pranger zu stellen, dass alle alle sich gegen Sie verschworen
hätten.
Ich nehme ihnen das nicht ab. |
Kommentar von Gertrud Moser
Eine Frechheit von Anwalt 12,
wenn man die wirklichen Vorgänge betrachtet.
Inzwischen habe ich mehr Erfahrungen mit Gerichten und Anwälten
und weiß, wie viele Fehler passiert sind.
Und jetzt nimmt er auch noch die
Nachbarin-X in Schutz,
die den Rechtsfall mit Falschaussagen bei der Polizei ausgelöst
hat.
Was sich bewährt, wiederholt man bzw. sie.
Es gibt einen
zweiten Polizeibericht nach ihren Falschaussagen,
der sich bis auf das Jahr 2009 bezieht. Und die Polizei ist
wieder darauf hereingefallen.
14. Textteil von
Anwalt 12
Und ich halte es für unverantwortlich, dass Sie in der gleichen
Weise weitermachen. |
Kommentar von Gertrud Moser
Inzwischen ist es unverantwortlich, wie er in gleicher Weise bei
den Aktenzeichen im Zusammenhang mit mir weitermacht.
15. Textteil von
Anwalt 12
Mit guten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12
Rechtsanwalt |
Kommentar von Gertrud Moser
Die "guten Wünsche" sind der blanke Hohn bei diesem Schreiben.
G. Moser |
GM-Kommentar: Der Albtraum eines Anwalts agiert immer noch
weiter und weiter und weiter ..... |
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