Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Amtsgericht Nr. 3
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen,
Davon erfahren am 6.11.2017
bei der Akteneinsicht.
Abschrift am 6.11.2017 von meinen Fotos bei der Akteneinsicht


AS 267
Anlage (von Anwalt 12)

Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 28.7.2017

6 C 472/16

Prozesskostenhilfegesuch
zur Rechtsverfolgung einer Zwischenfeststellungsklage (§ 303 ZPO)
wegen Unwirksamkeit des Prozessvergleiches vom 9.6.2016

in dem Rechtsstreit

  Gertrud Moser, Adresse ........
- Antragstellerin -

vertreten durch
Rechtsanwalt Anwalt 14, Adresse .....

gegen  
  Rechtsanwalt Anwalt 12, Adresse ........
- Antragsgegner -
vertreten durch sich selbst
 
wegen einstweiliger Verfügung

Streitwert: EUR 2.000,--

Ich beantrage,
mir für die Rechtsverfolgung der

Zwischenfeststellungsklage

sowie

in Abänderung der Zurückweisung mit Beschluss des Amtsgerichts Lörrach - 6 C 472/16 - vom 29.8.2016 auch für das Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 15.4.2016 (AS 11) in 1. Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen zu gewähren.

- 2 -


AS 269

- 2 -

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse füge ich bmit Vorlage des aktuellen G.............................bescheides vom 230.12.2016 (Landratsamt Lörrach, Az. 5.............14) bei.

Ich habe im Kalenderjahr 2016 keine Umsatzsteuer gezahlt und werde vom Finanzamt Lörrach als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) geführt.

Ich beabsichtige eine Fortsetzung des Widerspruchsverfahrens über ein Zwischenfeststellungsurteil gem. § 303 ZPO mit dem
Antrag:
 

  Es wird festgestellt, dass der Prozessvergleich der
Parteien vom 9.6.2016 (AS 425 ff.) unwirksam ist.


Begründung:

Der Antrag der Antragstellerin auf einstweilige Verfügung (AS 1) vom 14.4.2016 ist Gegenstand einer Schadenersatz-Rechtsverfolgung wegen  +)
 Rufschädigung bei dem Amtsgericht Lörrach.

(+) Anlagen

 

  Rechtsstreit Anwalt 12 gegen Moser
wegen Forderung - 2 C 59/17 -
 
wegen Rechtsmißbrauch (§ 242 BGB).
 
Kommentar von Moser:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 242 Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.


Die Antragstellerin hat in ihrem Verfügungsantrag vom 14.4.2016 ein schutzwürdiges Interesse - leider erfolgreich - vorgetäuscht.

Sie hat nämlich die von ihr ohne Anwalt wahrgenommene mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg vom 27.1.2016 und vier Entscheidungen verschwiegen.

Der Verfügungsantrag steht in einer Reihe Rufschädigungen der vormaligen Mandantin gegen mich, alle nach der für sie nachteiligen mündlichen Verhandlung vom 27.1.2016 in Freiburg erhoben:
Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg,
Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschft - wie vorgetragen -
sowei ein weiteres Verfügungsverfahren:
 

  Moser ./. Anwalt 12
Amtsgericht Lörrach: 3 C 83/17 -
(Wert: EUR 500,--)

- 3 -


AS  271

- 3 - 

Nach der rechtskräftigen Beendigung aller Verwaltungsrechtssachen der Antragstellerin, für die ich anwaltlich tätig gewesen war, gab und gibt es für die Antragstellerin und ehemalige Mandantin kein schutzwürdiges Interesse;
meine Benachteiligung war der einzige Effekt.
Vgl. MünchKomm BGB/Roth Bd. 2a § 242 RdNr. 211 - 4.Aufl.2003;
MünchKomm BGB/Habersack § 779 RdNr. 95)

 

Auf meine Schriftsätze vom 14.11.2016 14.12.2016
  28.11.2016 15.12.2016
  09.01.2017  

- die nicht bearbeitet wurden, nehme ich Bezug

Anwalt 12
Rechtsanwalt

 


Anlagen
- Anwaltskorrespondenz
Anwalt 14 / Anwalt 12
 
B 1
- Aufstellung Nichtvermögensschaden'
vom 22.12.2016
B 2
  vom 16.06.2017
 
B 3
 
- Verfügungsantrag Moser
vom 23.1.2017 (AG Lörrach 3 C 83/17)
 
B 4
 
- Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach: 82 Js 1826/16
Verfügung vom 8.4.2016
 
B 5
 
- Strafanzeige Moser vom 13.2.2016 B 6

Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de