In Sachen
Moser ./. Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung
Mit Bezugnahme auf meinen letzten Sachvortrag mit Schriftsatz
vom 4.11.2016 in dem Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren
erkläre ich hiermit:
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dass ich gemäß § 313 Abs.3 BGB von dem mit der
Verfügungsklägerin / /Antragstellerin vor dem Amtsgericht
Lörrach - 6 C 472/16 - geschlossenen Vergleich vom 9.6.2016 (AS
425 - 433) zurücktrete.
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Aufgrund des Rücktrittes bitte ich um Bestimmung eines Termins
zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Lörrach, in dem
ich mit Bezug auf den gesamten Vortrag als Verfügungsbeklagter
beantrage: |
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Antrag:
Auf Antrag des Verfügungsbeklagten wird die einstweilige
Verfügung mit
Beschluss
des Amtsgerichts Lörrach vom 15.4.2016 (AS 11 ff.)
aufgehoben.
Der
Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung vom 14.4.2016 (AS 1-3) wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Bei Übereinstimmung zur Erledigung bin ich bereit,
den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Im Erledigungsfall bitte ich, über die Kosten nach § 91a ZPO
zu entscheiden.
Ich beantrage, die Kosten der Verfügungsklägerin aufzulerlegen.
Begründung:
Die Verfügungsklägerin hat die einstweilige Verfügung
beantragt, unmittelbar nach einem für sie erfolglosen
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen mich
Verfügungsbeklagten wegen Nötigung.
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Beweis: |
Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg, -------
Zweigstelle Lörrach - 82 Je 18.../16 Ermittlungsverfahren gegen
Anwalt 12
wegen Nötigung
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Diese Strafanzeige der Verfügungsklägerin und das von ihr
veranlasste strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist eine
Störung der Geschäftsgrundlage des Vergleichs vom 9.6.2016.
Als benachteiligter Partei ist es mir nicht zuzumuten, an dem
Vergleich festzuhalten. Daher erkläre ich dem Rücktritt.
Wert: EUR 720,--
(Antrag AS 487-491)
Anwalt 12
Rechtsanwalt
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