Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Landgericht
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen, Eingang bei mir 9.12.2016)


Anwalt 12 - Adresse 
  

Landgericht Freiburg
3. Zivilkammer
Salzstr. 17

79098 Freiburg
 



Lörrach, 14.11.2016

3 T 251/16
6
C 472/16, AG Lörrach

 

In der Hauptsache:
Rücktritt vom Vergleich
===============

In Sachen

 

Moser  ./.  Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung

 

Mit Bezugnahme auf meinen letzten Sachvortrag mit Schriftsatz vom 4.11.2016 in dem Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

erkläre ich hiermit:
 

  dass ich gemäß § 313 Abs.3 BGB von dem mit der Verfügungsklägerin / /Antragstellerin vor dem Amtsgericht Lörrach - 6 C 472/16 - geschlossenen Vergleich vom 9.6.2016 (AS 425 - 433) zurücktrete.
 
Aufgrund des Rücktrittes bitte ich um Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Lörrach, in dem ich mit Bezug auf den gesamten Vortrag als Verfügungsbeklagter beantrage:
 

Antrag:

Auf Antrag des Verfügungsbeklagten wird die einstweilige Verfügung mit Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 15.4.2016 (AS 11 ff.) aufgehoben.

Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 14.4.2016 (AS 1-3) wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
 

Bei Übereinstimmung zur Erledigung bin ich bereit,
den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Im Erledigungsfall bitte ich, über die Kosten nach § 91a ZPO
zu entscheiden.
Ich beantrage, die Kosten der Verfügungsklägerin aufzulerlegen.

Begründung:

Die Verfügungsklägerin hat die einstweilige Verfügung beantragt, unmittelbar nach einem für sie erfolglosen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen mich Verfügungsbeklagten wegen Nötigung.
 

Beweis: Beiziehung der Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg, ------- Zweigstelle Lörrach - 82 Je 18.../16 Ermittlungsverfahren gegen Anwalt 12
wegen Nötigung
 


Diese Strafanzeige der Verfügungsklägerin und das von ihr veranlasste strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist eine Störung der Geschäftsgrundlage des Vergleichs vom 9.6.2016.

Als benachteiligter Partei ist es mir nicht zuzumuten, an dem Vergleich festzuhalten. Daher erkläre ich dem Rücktritt.

Wert: EUR 720,--
(Antrag AS 487-491)

 

Anwalt 12

Rechtsanwalt


Geändert am:   04.09.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de